Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R fĂŒr Privat
Moderator: ekkard
- fesix
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600mW (658, 520, 445) nur Diode
CT6800HP an Raytrack CT Treiber / Litrack
Sats mit
300mW (658, 520, 445)
CT6800HP
EasyLase II
Netlase
Netlase LC
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R fĂŒr Pr
In Zusammenhang mit der ILDA-Konferenz und dem Laserfreaktreffen im November kann das doch eigentlich kaum besser sein sich mit mal in Verbindung diesbezĂŒglich zu setzen oder?
- ekkard
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R fĂŒr Pr
NatĂŒrlich nicht! Der Verein hĂ€tte als (eine) satzungsgemĂ€Ăe Aufgabe Schulungen durchzufĂŒhren und PrĂŒfungen zu organisieren.guido hat geschrieben:Kann mir nicht vorstellen das eine Vereinsmitgliedschaft als Nachweis der Sachkunde reicht..
@Tschsof: Wenn ILDA das kann und bereit dazu ist, bitte sehr.
VorlĂ€ufig ist es nur legal, die Klassen 3R und höher an gewerbliche Nutzer zu verkaufen. Der Bastler bleibt auĂen vor.
Mit freundlichen GrĂŒĂen
Ekkard
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- guido
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R fĂŒr Pr
Hmm...
das verstehe ich jetzt nicht...ist der Bastler kein Privatmann ??
Denke das man ja auch noch zwischen "nackter Diode" , Lasermodul mit Treiber und fertigem GerÀt mit Netzstecker unterscheiden
muss, oder ??
das verstehe ich jetzt nicht...ist der Bastler kein Privatmann ??
Denke das man ja auch noch zwischen "nackter Diode" , Lasermodul mit Treiber und fertigem GerÀt mit Netzstecker unterscheiden
muss, oder ??
Gruss
Guido
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Guido
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R fĂŒr Pr
... und man sollte auch den Begriff "Bastler" evtl. etwas spezifizieren - ich bin z.B. ein Bastler, da ich das nur privat als Hobby mach und kein Gewerbe o.Ă€. habe.
Allerdings habe ich eine LSB-Bescheinigung und durch meine 'Vorgeschichte' vermutlich auch mehr 'Sachkenntnis' als die meisten proffessionellen Laseranwender
Viktor
Allerdings habe ich eine LSB-Bescheinigung und durch meine 'Vorgeschichte' vermutlich auch mehr 'Sachkenntnis' als die meisten proffessionellen Laseranwender

Viktor
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- guido
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R fĂŒr Pr
Ich habe keinen LSB 

Gruss
Guido
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R fĂŒr Pr
Tja Guido, dann bestell schon mal den SpermĂŒll! Stichwort Elektroschrott 

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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R fĂŒr Pr
Jou, deuts swer sprak! "AuĂen vor" bedeutet: kein (legaler) Verkauf!guido hat geschrieben:das verstehe ich jetzt nicht...ist der Bastler kein Privatmann ?
Laserdrucker, die nach auĂen hin Klasse 1 sind, dĂŒrfen natĂŒrlich verkauft werden, aber keine GerĂ€te der Klassen 3R und höher; d. h. solche, aus denen die Strahlung bestimmungsgemÀà heraus kommt.guido hat geschrieben:Denke das man ja auch noch zwischen "nackter Diode" , Lasermodul mit Treiber und fertigem GerĂ€t mit Netzstecker unterscheiden muss, oder ??
Mit freundlichen GrĂŒĂen
Ekkard
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R fĂŒr Pr
Nochmals zur Klarstellung: Die Technische Spezifikation soll (durch Wirken der Behörden) verhindern, dass an unqualifizierte Leute Laser der Klassen 3R bis 4 verkauft und dort betrieben werden. D. h. der Handel wird derzeit beschrÀnkt - nicht der Besitz nach status quo. Der eigene Betrieb solcher GerÀte und Experimente ist nur dann verboten, wenn andere Personen gefÀhrdet werden.
Ein eklatantes Beispiel: Verkauf von per Hand gehaltenen, kleinen GerĂ€te mit Strahlung im AuĂenraum nach Klasse 3B (fĂ€lschlich als Pointer bezeichnet).
Ein eklatantes Beispiel: Verkauf von per Hand gehaltenen, kleinen GerĂ€te mit Strahlung im AuĂenraum nach Klasse 3B (fĂ€lschlich als Pointer bezeichnet).
Mit freundlichen GrĂŒĂen
Ekkard
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R fĂŒr Pr
Sorry! Ich wollte noch etwas dabei schreiben, aber die Editiersperre hat mich beim Schreiben "ĂŒberholt". Vorheriger Beitrag kann daher gerne gelöscht werden.
**** Edit Tschosef **** Hab ich gelöscht....... war quasi das gleiche nur weniger ****End Edit ****
-------------------------------------------------------------------------------
Hallo zusammen,
was mir immer noch nicht ganz klar ist:
Ich habe (problemlos als Privatmensch) vor kurzem einen 3b-Showlaser (600mW) erworben. Nicht bei Ebay, sondern im LadengeschĂ€ft eines grösseren Musikhauses - persönlich beraten lassen, persönlich bezahlt und abgeholt. Keine Frage nach Gewerbe/Gewerbeschein/LSB, Rechnung an Privatadresse (keine Firma). Das GerĂ€t soll mir AUSSCHLIESSLICH in der heimischen Bude zur "Privatbespassung" dienen - nur fĂŒr mich alleine im Hobbyraum. Demnach wĂ€re auch das wohl schon illegal. Sowohl der Verkauf als auch die private Verwendung.
Einmal frage ich mich aber, ob ein groĂes renomiertes Musikhaus einen solchen GesetzesverstoĂ (sicher nicht nur in meinem Fall, sondern unzĂ€hlige male) begehen wĂŒrde.
Zum anderen frage ich mich:
Welche Strafen und Sanktionen erwarten mich, wenn durch irgendeinen Zufall ein Behördenmensch auf einen angeschlossenen und betriebsbereiten Laser 3b in einem Privatraum aufmerksam wird? Muss doch irgendwo als Ordnungswidrigkeit oder Straftat mit BuĂgeld oder Strafmass belegt sein? Oder lĂ€sst mich die Krankenkasse im Regen stehen, wenn ich mich damit selber verletzen wĂŒrde? Obwohl: das tut sie ja auch nicht, wenn ich durch einen selbstverschuldeten Autounfall zu Schaden komme.
Irgendwie verwirrt mich die ganze Diskussion mehr, als dass sie mir Klarheit bringt. Ausserdem finde ich so eine schwammige (Schein?)Kriminalisierung an sich gefĂ€hrlich, weil irgendwelche Menschen, die einem Böses wollen, auf die Idee kommen könnten den Nachbarn mit dem nervigen Geflacker hinter dem herunter gezogenen Rollo anzuschwĂ€rzen. Und mit GlĂŒck (oder Pech - je nach Sichtweise) finden sie dann auch noch einen Polizisten oder Staasanwalt, der darauf anspringt, und schon hat man ne Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme von diversen "verdĂ€chtigen GerĂ€ten" am Hals... Unschön, zumal vermutlich die Meisten hier im Forum potentielle Opfer wĂ€ren.
Anderer Vergleich: in der Pyrotechnik ist das eindeutiger geregelt: Ohne Fachkunde bzw. einen Erlaubnisschein nach §7 oder §27 des Sprengstoffgesetzes darf man pyrotechnische GegenstĂ€nde der Kathegorie 3 und 4 weder erwerben, besitzen oder abbrennen. Sie dĂŒrfen auch nicht an Personen ohne Erlaubnisschein weitergegeben/verkauft werden. Verstösse werden als STRAFTATBESTAND geahndet! Bei Lasern, wo das Gefahrenpotential ja Ă€hnlich ist, sucht man solche GESETZLICHEN Bestimmungen anscheinend vergeblich. Das Ergebnis zeigt wohl der Thread hier deutlich: Verunsicherung! Ich bin zwar nicht scharf drauf, postum zum StaftĂ€ter wegen Besitz eines Showlasers Klasse 3b zu werden, aber eine eindeutige Regelung (wie beim Sprengstoffgesetz) hĂ€tte wenigstens im Keim verhindert, dass man ĂŒberhaupt erst in solche Verlegenheiten kommt.
GrĂŒsse:
Thomas
**** Edit Tschosef **** Hab ich gelöscht....... war quasi das gleiche nur weniger ****End Edit ****
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Hallo zusammen,
was mir immer noch nicht ganz klar ist:
Ich habe (problemlos als Privatmensch) vor kurzem einen 3b-Showlaser (600mW) erworben. Nicht bei Ebay, sondern im LadengeschĂ€ft eines grösseren Musikhauses - persönlich beraten lassen, persönlich bezahlt und abgeholt. Keine Frage nach Gewerbe/Gewerbeschein/LSB, Rechnung an Privatadresse (keine Firma). Das GerĂ€t soll mir AUSSCHLIESSLICH in der heimischen Bude zur "Privatbespassung" dienen - nur fĂŒr mich alleine im Hobbyraum. Demnach wĂ€re auch das wohl schon illegal. Sowohl der Verkauf als auch die private Verwendung.
Einmal frage ich mich aber, ob ein groĂes renomiertes Musikhaus einen solchen GesetzesverstoĂ (sicher nicht nur in meinem Fall, sondern unzĂ€hlige male) begehen wĂŒrde.
Zum anderen frage ich mich:
Welche Strafen und Sanktionen erwarten mich, wenn durch irgendeinen Zufall ein Behördenmensch auf einen angeschlossenen und betriebsbereiten Laser 3b in einem Privatraum aufmerksam wird? Muss doch irgendwo als Ordnungswidrigkeit oder Straftat mit BuĂgeld oder Strafmass belegt sein? Oder lĂ€sst mich die Krankenkasse im Regen stehen, wenn ich mich damit selber verletzen wĂŒrde? Obwohl: das tut sie ja auch nicht, wenn ich durch einen selbstverschuldeten Autounfall zu Schaden komme.
Irgendwie verwirrt mich die ganze Diskussion mehr, als dass sie mir Klarheit bringt. Ausserdem finde ich so eine schwammige (Schein?)Kriminalisierung an sich gefĂ€hrlich, weil irgendwelche Menschen, die einem Böses wollen, auf die Idee kommen könnten den Nachbarn mit dem nervigen Geflacker hinter dem herunter gezogenen Rollo anzuschwĂ€rzen. Und mit GlĂŒck (oder Pech - je nach Sichtweise) finden sie dann auch noch einen Polizisten oder Staasanwalt, der darauf anspringt, und schon hat man ne Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme von diversen "verdĂ€chtigen GerĂ€ten" am Hals... Unschön, zumal vermutlich die Meisten hier im Forum potentielle Opfer wĂ€ren.
Anderer Vergleich: in der Pyrotechnik ist das eindeutiger geregelt: Ohne Fachkunde bzw. einen Erlaubnisschein nach §7 oder §27 des Sprengstoffgesetzes darf man pyrotechnische GegenstĂ€nde der Kathegorie 3 und 4 weder erwerben, besitzen oder abbrennen. Sie dĂŒrfen auch nicht an Personen ohne Erlaubnisschein weitergegeben/verkauft werden. Verstösse werden als STRAFTATBESTAND geahndet! Bei Lasern, wo das Gefahrenpotential ja Ă€hnlich ist, sucht man solche GESETZLICHEN Bestimmungen anscheinend vergeblich. Das Ergebnis zeigt wohl der Thread hier deutlich: Verunsicherung! Ich bin zwar nicht scharf drauf, postum zum StaftĂ€ter wegen Besitz eines Showlasers Klasse 3b zu werden, aber eine eindeutige Regelung (wie beim Sprengstoffgesetz) hĂ€tte wenigstens im Keim verhindert, dass man ĂŒberhaupt erst in solche Verlegenheiten kommt.
GrĂŒsse:
Thomas
- guido
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R fĂŒr Pr
Hi
du hast mit 600mW einen Klasse 4, also "das schlimmste was geht.."
Zum Rest: Da lasse ich mal anderen Leuten den Vortritt. Denke aber es lÀuft in die Richtung raus das dem schon so ist
aber keine so rigorosen AblÀufe wie beim Sprengstoffgesetz geregelt sind bzw. durchgesetzt werden.
du hast mit 600mW einen Klasse 4, also "das schlimmste was geht.."

Zum Rest: Da lasse ich mal anderen Leuten den Vortritt. Denke aber es lÀuft in die Richtung raus das dem schon so ist
aber keine so rigorosen AblÀufe wie beim Sprengstoffgesetz geregelt sind bzw. durchgesetzt werden.
Gruss
Guido
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Guido
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R fĂŒr Pr
Hallo Guido,
die 600mW kommen nur zusammen, wenn man die einzelnen Laser fĂŒr RGB zusammen rechnet:
R = 300mW
G = 80mW
B = 300mW
(...also eigentlich 680mW. Keine Ahnung, was die da zusammen gerechnet haben...)
Aber der einzelne Laser wÀre demnach Kl. 3b (<500mW nach DIN EN 60825-1/11.01).
Wenn man die drei Laser zusammen rechnet, wĂ€re es natĂŒrlich Kl 4. WĂ€re eigentlich logischer, weil RGB ja zusammen betrieben werden können - komischerweise steht auf dem GehĂ€use aber Kl 3b. Vielleicht auch, weil auf dem Ding auch steht:
"Laser Safety Sicherheitsschaltungen gemÀà IEC 60825-1"
...und der Laser schaltet tatsĂ€chlich ab, wenn man das Laserbild zu klein macht und sich der Strahl zu sehr konzentriert. Allerdings tut er das mit etwa 1 Sekunde Verzögerung, d.h. der volle gebĂŒndelte und ĂŒbereinanderliegende "Dreifachstrahl" kann fĂŒr 1 Sekunde auf den Punkt feuern! Ich schĂ€tze mal, dass das keine echte Savety ist...
Aber anderes Thema...
GrĂŒsse:
Thomas
PS: Entschuldigung an Tschosef fĂŒr die UmstĂ€nde fĂŒr mein Editiergewurstel.
die 600mW kommen nur zusammen, wenn man die einzelnen Laser fĂŒr RGB zusammen rechnet:
R = 300mW
G = 80mW
B = 300mW
(...also eigentlich 680mW. Keine Ahnung, was die da zusammen gerechnet haben...)
Aber der einzelne Laser wÀre demnach Kl. 3b (<500mW nach DIN EN 60825-1/11.01).
Wenn man die drei Laser zusammen rechnet, wĂ€re es natĂŒrlich Kl 4. WĂ€re eigentlich logischer, weil RGB ja zusammen betrieben werden können - komischerweise steht auf dem GehĂ€use aber Kl 3b. Vielleicht auch, weil auf dem Ding auch steht:
"Laser Safety Sicherheitsschaltungen gemÀà IEC 60825-1"
...und der Laser schaltet tatsĂ€chlich ab, wenn man das Laserbild zu klein macht und sich der Strahl zu sehr konzentriert. Allerdings tut er das mit etwa 1 Sekunde Verzögerung, d.h. der volle gebĂŒndelte und ĂŒbereinanderliegende "Dreifachstrahl" kann fĂŒr 1 Sekunde auf den Punkt feuern! Ich schĂ€tze mal, dass das keine echte Savety ist...
Aber anderes Thema...
GrĂŒsse:
Thomas
PS: Entschuldigung an Tschosef fĂŒr die UmstĂ€nde fĂŒr mein Editiergewurstel.

- netdiver
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R fĂŒr Pr
Was mich interessieren wĂŒrde ..
A) Wie weit wĂ€ren denn Laser-Hobbyisten bereit zu gehen, wenn es wie in der Pyrotechnik so einen "BefĂ€higungsschein" geben wĂŒrde?
KostenmĂ€Ăig wie auch zeitmĂ€Ăig?
B) Und die nÀchste spannende Frage. In wie weit hilft einem so ein "Schein", sollte wirklich etwas passieren?
Oder wie sollte so etwas aussehen? - Gibts es da jemanden, der aus der Pyrotechnik da mal ein wenig was aus erster Hand erzÀhlen kann?
(Wobei ich persönlich den sachgerechten Betrieb von Lasern nach wie vor fĂŒr berechenbarer halte als das starten chemischer Verbrennungsreaktionen ohne Not-AUS und die auch gern mal eine theoretisch geplante Flugbahn verlassen können. (Und ich weiss wovon ich rede. Ich hab in meinem "Vor-IT Studium" Leben eine Ausbildung zum CTA genossen. Also, was stinkt und kracht hab ich mal gemacht ...)
A) Wie weit wĂ€ren denn Laser-Hobbyisten bereit zu gehen, wenn es wie in der Pyrotechnik so einen "BefĂ€higungsschein" geben wĂŒrde?
KostenmĂ€Ăig wie auch zeitmĂ€Ăig?
B) Und die nÀchste spannende Frage. In wie weit hilft einem so ein "Schein", sollte wirklich etwas passieren?
Oder wie sollte so etwas aussehen? - Gibts es da jemanden, der aus der Pyrotechnik da mal ein wenig was aus erster Hand erzÀhlen kann?
(Wobei ich persönlich den sachgerechten Betrieb von Lasern nach wie vor fĂŒr berechenbarer halte als das starten chemischer Verbrennungsreaktionen ohne Not-AUS und die auch gern mal eine theoretisch geplante Flugbahn verlassen können. (Und ich weiss wovon ich rede. Ich hab in meinem "Vor-IT Studium" Leben eine Ausbildung zum CTA genossen. Also, was stinkt und kracht hab ich mal gemacht ...)
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- BeitrÀge: 24
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R fĂŒr Pr
Wenn in der Pyrotechnik etwas passiert, dann geht das folgendermassen:
Hat jemand ohne "Schein" PtG's (Pyrotechnische GegenstĂ€nde) der Kathegorie 3 oder 4 geschossen (was an sich schon ein Straftatbestand ist - HerbeifĂŒhrung einer Explosion o.Ă. nach Stgb), und Verletzt dabei noch jemand oder löst einen Brand aus, dann hat derjenige zusĂ€tzlich gleich noch ein Strafverfahren wegen Körperverletzung/Brandstiftung am Hals. Da wird KEINE Versicherung einspingen und der Verursacher ist voll Haftbar!
Ist er Scheininhaber, hat das Feuerwerk bei den Behörden angemeldet und hat auch ordnungsgemĂ€ss das Feuerwerk aufgebaut, dann sollte eine Versicherung (die ist dort Pflicht!) die Schadensregulierung ĂŒbernehmen, wenn doch etwas passiert.
Was gefĂ€hrlicher ist, ob Laser oder Feuerwerk, ist schwer zu sagen. Einen "Not Aus" gibts beim Feuerwerk durchaus auch. Der unterbricht dann sofort alle weiteren ElektroanzĂŒndungen. PtG's die bereits laufen, lassen sich natĂŒrlich im Allgemeinen nicht mehr stoppen. Auch einem eventuellen "Verlassen der Flugbahn" einer Bombe bzw. einem Rohrkrepierer muss durch den Sicherheitsabstand Rechnung getragen werden. Und kommt tatsĂ€chlich mal etwas dahin geflogen wo es nicht hin soll, dann hat das Opfer zumindest theoretisch noch eine Chance eine Schutzhaltung einzunehmen, die Verletzungen abmildern können. Bei einem Laserstrahl, der mit 300.000km/sec auf die Augenpupille zugeflogen kommt, hat man diese Chance weniger.
GrĂŒsse:
Thomas
(Ohne Pyroschein, aber ein wenig Erfahrung in Zusammenarbeit mit GroĂfeuerwerkern sowie eigenen elektrisch geschossenen Feuerwerken der Kat 1 und 2)
Hat jemand ohne "Schein" PtG's (Pyrotechnische GegenstĂ€nde) der Kathegorie 3 oder 4 geschossen (was an sich schon ein Straftatbestand ist - HerbeifĂŒhrung einer Explosion o.Ă. nach Stgb), und Verletzt dabei noch jemand oder löst einen Brand aus, dann hat derjenige zusĂ€tzlich gleich noch ein Strafverfahren wegen Körperverletzung/Brandstiftung am Hals. Da wird KEINE Versicherung einspingen und der Verursacher ist voll Haftbar!
Ist er Scheininhaber, hat das Feuerwerk bei den Behörden angemeldet und hat auch ordnungsgemĂ€ss das Feuerwerk aufgebaut, dann sollte eine Versicherung (die ist dort Pflicht!) die Schadensregulierung ĂŒbernehmen, wenn doch etwas passiert.
Was gefĂ€hrlicher ist, ob Laser oder Feuerwerk, ist schwer zu sagen. Einen "Not Aus" gibts beim Feuerwerk durchaus auch. Der unterbricht dann sofort alle weiteren ElektroanzĂŒndungen. PtG's die bereits laufen, lassen sich natĂŒrlich im Allgemeinen nicht mehr stoppen. Auch einem eventuellen "Verlassen der Flugbahn" einer Bombe bzw. einem Rohrkrepierer muss durch den Sicherheitsabstand Rechnung getragen werden. Und kommt tatsĂ€chlich mal etwas dahin geflogen wo es nicht hin soll, dann hat das Opfer zumindest theoretisch noch eine Chance eine Schutzhaltung einzunehmen, die Verletzungen abmildern können. Bei einem Laserstrahl, der mit 300.000km/sec auf die Augenpupille zugeflogen kommt, hat man diese Chance weniger.
GrĂŒsse:
Thomas
(Ohne Pyroschein, aber ein wenig Erfahrung in Zusammenarbeit mit GroĂfeuerwerkern sowie eigenen elektrisch geschossenen Feuerwerken der Kat 1 und 2)
- mojo_1234
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R fĂŒr Pr
denke, wir sollten die Gefahren von Pyros und Lasern nicht gleichsetzen... und das eigentliche Thema ist doch das Verbot von Lasern Klasse >3R fĂŒr "privat", oder?
- netdiver
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R fĂŒr Pr
@TroubadixRhenus: Danke fĂŒr die Info.
Ne, Gleichsetzen wollte ich nichts .. war nur laut gedacht.
Ne, Gleichsetzen wollte ich nichts .. war nur laut gedacht.
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- mojo_1234
- BeitrÀge: 165
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R fĂŒr Pr
no problemo
Bin nur ein wenig traurig, dass wegen ein paar Pointer Kiddies mein liebstes Hobby in Gefahr gerÀt bzw. ich schon alleine Probleme bekommen kann, eine simple Laser Diode zu kaufen bzw. zu verkaufen. Der ganze Quatsch passiert doch nur, wenn Personen, die keine Ahnung vom Thema haben, Regeln aufstellen bzw. Gesetze machen.
WĂ€re absolut fĂŒr die GrĂŒndung eines Vereins - und ein wenig "Lobbyarbeit"

Bin nur ein wenig traurig, dass wegen ein paar Pointer Kiddies mein liebstes Hobby in Gefahr gerÀt bzw. ich schon alleine Probleme bekommen kann, eine simple Laser Diode zu kaufen bzw. zu verkaufen. Der ganze Quatsch passiert doch nur, wenn Personen, die keine Ahnung vom Thema haben, Regeln aufstellen bzw. Gesetze machen.
WĂ€re absolut fĂŒr die GrĂŒndung eines Vereins - und ein wenig "Lobbyarbeit"

- mojo_1234
- BeitrÀge: 165
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R fĂŒr Pr
und meine natĂŒrlich nicht die Verfasser der PDF Dokumente... nur diejenigen, die glauben mich in meiner PrivatsphĂ€re schĂŒtzen zu mĂŒssen. Sollen wir alle Fenster verbieten, damit niemand herausspringen kann?
mojo_1234 hat geschrieben:no problemo![]()
Bin nur ein wenig traurig, dass wegen ein paar Pointer Kiddies mein liebstes Hobby in Gefahr gerÀt bzw. ich schon alleine Probleme bekommen kann, eine simple Laser Diode zu kaufen bzw. zu verkaufen. Der ganze Quatsch passiert doch nur, wenn Personen, die keine Ahnung vom Thema haben, Regeln aufstellen bzw. Gesetze machen.
WĂ€re absolut fĂŒr die GrĂŒndung eines Vereins - und ein wenig "Lobbyarbeit"
-
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R fĂŒr Pr
Na ja... Sollten sich tatsĂ€chlich UnfĂ€lle mit Lasern hĂ€ufen (tun sie das wirklich?), dann geht eh das allgemeine Geschrei los von wegen "verbieten". Und bei Leuten, die wirklich mal durch Laser verletzt wurden weil irgendwelche Honks meinten, mit so einem Ding Leute "erschrecken" zu mĂŒssen, den könnte ich sogar verstehen. Oft werden solche Dinge aber auch zu einer Hysterie hochgepusht. Absolute und wirklich objektive Zahlen, inwieweit vermehrt Unfug mit Lasern veranstaltet wird, habe ich aber noch nicht gefunden.
Aber wie dem auch sei: Ich vermute, dass die (angeblichen) Restriktionen eher den Idioten zu verdanken sind, die mit ihren "Laserpointern" (egal ob legale oder illegale) Flugzeuge und den Strassenverkehr blenden. Und wie frĂŒher die ganze Schulklasse oft unter der Kollektivstrafe wegen einiger Weniger leiden musste, so werden eventuell wegen des Missbrauchs sogenannter Laserpointer auch gleich mal die Showlaser kriminalisiert.
Trotzdem: Das angebliche Verbot von Showlasern im Privatbereich ist mir noch nicht plausibel. Ich wĂŒsste nicht was Irgendeine Behörde, die Gewerbetreibende reglementieren soll, zu interessieren hat, was irgendwer in seinen PrivatrĂ€umen macht - und was Privatleute zu interessieren hat, was die fĂŒr Vorschriften gegenĂŒber dem Gewerbe erlassen und ĂŒberwachen.
GrĂŒsse:
Thomas
Aber wie dem auch sei: Ich vermute, dass die (angeblichen) Restriktionen eher den Idioten zu verdanken sind, die mit ihren "Laserpointern" (egal ob legale oder illegale) Flugzeuge und den Strassenverkehr blenden. Und wie frĂŒher die ganze Schulklasse oft unter der Kollektivstrafe wegen einiger Weniger leiden musste, so werden eventuell wegen des Missbrauchs sogenannter Laserpointer auch gleich mal die Showlaser kriminalisiert.
Trotzdem: Das angebliche Verbot von Showlasern im Privatbereich ist mir noch nicht plausibel. Ich wĂŒsste nicht was Irgendeine Behörde, die Gewerbetreibende reglementieren soll, zu interessieren hat, was irgendwer in seinen PrivatrĂ€umen macht - und was Privatleute zu interessieren hat, was die fĂŒr Vorschriften gegenĂŒber dem Gewerbe erlassen und ĂŒberwachen.
GrĂŒsse:
Thomas
- mojo_1234
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R fĂŒr Pr
100% Zustimmung!
Bin mal gespannt, was der Zoll nun zu meinen aus dem bösen Ausland bestellten Hologramm Kit sagt. DĂŒrfte in ein bis zwei Wochen ankommen. Dummerweise ist dabei auch ein eher nutzloses rotes Lasermodul mit gefĂ€hrlichen 5 bis 7 mW. Damit >3R... gehen sie in das GefĂ€ngnis, gehen sie direkt dorthin, gehen sie nicht ĂŒber Los und geben sie alle Laser ab...
-mo-
Bin mal gespannt, was der Zoll nun zu meinen aus dem bösen Ausland bestellten Hologramm Kit sagt. DĂŒrfte in ein bis zwei Wochen ankommen. Dummerweise ist dabei auch ein eher nutzloses rotes Lasermodul mit gefĂ€hrlichen 5 bis 7 mW. Damit >3R... gehen sie in das GefĂ€ngnis, gehen sie direkt dorthin, gehen sie nicht ĂŒber Los und geben sie alle Laser ab...
-mo-
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