Hi zusammen,
ich hab ein Angebot bekommen, dass ich in einem Kino vor "Matrix 2" lasern soll.
Das ganze soll ausschliesslich ne projektionsshow werden, also nix geht ins Publikum. (Bank soll entsprechend hoch (3m) montiert werden und nach unten mit nem schwarzen Streifen begrenzt werden)
Muss ich das - wenn ja, wo? - anmelden oder geht das auch so?
Speisende Leistungen sind <100mW Argon Multiline und <10mW HeNe, Kinopersonal wird natürlich Sicherheitstechnisch eingewiesen, als Laserschutzbeauftragter trete ich selber auf (Lehrgang hab ich).
Gruß,
thorsten
frage zur Anmeldung...
Moderator: ekkard
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frage zur Anmeldung...
Grün ist blauer als Rot...
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Re: frage zur Anmeldung...
Warum willst Du denn die Anmeldung machen? Die wollen doch Deine Dienstleistung buchen, also sollten sie sich auch um die Anmeldung kümmern. Weil da fallen doch bestimmt Kosten an,oder!?
Gruß Sven
Laser? Was ist das? Licht aus super erschwinglichen Restbeständen
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Re: frage zur Anmeldung...
Ich denke, Du solltest vorher auf alle Falle irgendwie sicherstellen können, daß Deine Anlage TÜV-Tauglich ist, nicht daß ne Abnahme nötig ist und Dein Teil, warum auch immer, durchfält und Du die Show nicht fahren darfst.
Dann müßte der TÜV bezahlt werden und keiner hat was davon außer Du die Miesen eingefahren...
So wie ich das aus den anderen Threads interpretiere, solltest Du zum einen sehen, daß die Anlage "TÜV-Sicher" ist und ein ausführliches Sicherheitskonzept erstellen - wie das aussehen könnte, hab ihc leider keine Ahnung...
Das kannst Du dann jedenfalls den "örtlichen" Behörden vorlegen.
Wenn Du viel Glück hast, verzichten die dann auf eine TÜV-Abnahme, da Du ja nix in's Publikum strahlen läßt - also Laserklasse 1, oder wie war die Früher mal...
Anmelden müßtest Du sie NACH WIEVOR; DA LASERLEISTUNG NICHT >5mW.
So in der Art würde ich das beurteilen.
Viele Erfolg
Achim
Dann müßte der TÜV bezahlt werden und keiner hat was davon außer Du die Miesen eingefahren...
So wie ich das aus den anderen Threads interpretiere, solltest Du zum einen sehen, daß die Anlage "TÜV-Sicher" ist und ein ausführliches Sicherheitskonzept erstellen - wie das aussehen könnte, hab ihc leider keine Ahnung...
Das kannst Du dann jedenfalls den "örtlichen" Behörden vorlegen.
Wenn Du viel Glück hast, verzichten die dann auf eine TÜV-Abnahme, da Du ja nix in's Publikum strahlen läßt - also Laserklasse 1, oder wie war die Früher mal...
Anmelden müßtest Du sie NACH WIEVOR; DA LASERLEISTUNG NICHT >5mW.
So in der Art würde ich das beurteilen.
Viele Erfolg
Achim
Re: frage zur Anmeldung...
Halli Hallo
Tippfehlerchen:
Da Laserlesistung >5mW
oder
Da Laserleistung nicht <5mW
Hatschi
Tippfehlerchen:
Da Laserlesistung >5mW
oder
Da Laserleistung nicht <5mW
Hatschi
- ekkard
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Re: frage zur Anmeldung...
"Die erstmalige Inbetriebnahme von Lasereinrichtungen der Laserklassen 3B und 4 ist den zuständigen Behörden anzuzeigen", so steht es in den einschlägigen Vorschriften z.B. in der BGV B2, die aber streng nur für "Versicherte" also Dich selbst und Deine Angestellten gilt. Allerdings verlangt das Gerätesicherheitsgesetz EU-weit etwas Ähnliches auch im öffentlichen Bereich, so dass eine Meldung an das zuständige Ordnungsamt zu erfolgen hat. Die verweisen aber meist auf das Staatliche Amt für Arbeitsschutz, das in Amtshilfe bzw. wenn anderer Leute Arbeitsstätte (das Kino?) betroffen ist, direkt tätig wird. Das kostet zunächst einmal nichts.
Es kann nur sein, dass denen Dein Sicherheitskonzept nicht einleuchtet und sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Sachverständigen verlangen. Solche Sachverständige findest Du z.B. bei den Technischen Überwachungsvereinen und bei den akkreditierten Laserprüfstellen (BGFE). Im Raum Köln kannst Du mich direkt ansprechen (bitte: pm). Wir können dann alles weitere besprechen und machen danach ein Preisangebot.
Für Disco-Laser gibt es ein Merkblatt, das Du von meiner Homepage herunter laden kannst: -->Vorschriften -->D-Las.exe. (Kein Virus, sonderen eine selbstanzeigende Textdatei). Die Strahlhöhe beträgt allerdings inzwischen nach DIN 56912 2,7m über begehbaren Flächen. Aber sonst stehen dort in Kurzform eine Menge nützlicher Hinweise, um eine Anlage "tüv-tauglich" zu machen. Weitere Hinweise findest Du in der "Unfallvorschrift Laserstrahlung" BGV B2.
Es kann nur sein, dass denen Dein Sicherheitskonzept nicht einleuchtet und sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Sachverständigen verlangen. Solche Sachverständige findest Du z.B. bei den Technischen Überwachungsvereinen und bei den akkreditierten Laserprüfstellen (BGFE). Im Raum Köln kannst Du mich direkt ansprechen (bitte: pm). Wir können dann alles weitere besprechen und machen danach ein Preisangebot.
Für Disco-Laser gibt es ein Merkblatt, das Du von meiner Homepage herunter laden kannst: -->Vorschriften -->D-Las.exe. (Kein Virus, sonderen eine selbstanzeigende Textdatei). Die Strahlhöhe beträgt allerdings inzwischen nach DIN 56912 2,7m über begehbaren Flächen. Aber sonst stehen dort in Kurzform eine Menge nützlicher Hinweise, um eine Anlage "tüv-tauglich" zu machen. Weitere Hinweise findest Du in der "Unfallvorschrift Laserstrahlung" BGV B2.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
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