lasershow auf einer hochzeit privat

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

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marco29
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lasershow auf einer hochzeit privat

Post by marco29 » Sun 19 Feb, 2012 10:28 pm

hallo zusammen

wenn ich meine freund zur hochzeit eine lasershow machen möchte und diese dann auch vorführen möchte, muss ich die dann anmelden oder nicht das ist doch privat und keine offentliche sache oder sehe ich das falsch ich hoffe das sich jemmand hier damit auskennt


viel grüsse marco

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gento
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Re: lasershow auf einer hochzeit privat

Post by gento » Sun 19 Feb, 2012 10:41 pm

Bei dem Deutsch hast Du keinen Hauch an Verantwortungsbewustsein.

Selbst wenn Du bestens Versichert bist und es passiert was , Du Arbeitest ab sofort für lulu ( Schadenersatzansprüche )
Falls Du noch genauere Fragen hast ... Rechtschreibprüfung akti(viren)

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marco29
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Re: lasershow auf einer hochzeit privat

Post by marco29 » Mon 20 Feb, 2012 8:08 am

ich weis das mein deusch nicht das beste ist ich bin immer noch am üben :D

ja das mit der vesicherung ist klar meine frage sollte eher lauten darf ich das rechtlich oder bekomme ich dan ärgen mit dem ordnungs amt oder flugsicherheit ( ist in einem geschlossen raum )

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guido
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Re: lasershow auf einer hochzeit privat

Post by guido » Mon 20 Feb, 2012 8:14 am

Hi,

deine Auslegung von "Privat" kannst du leider vergessen.
Klingt doof, aber ersetz den Laser mal durch eine Pistole mit Leuchtspurmunition für ein "privates Feuerwerk".
Was sagt dir dein Rechtsempfinden wenn du dabei Bockmist bauen würdest und es passiert was.
Würdest du dann sagen "War doch privat ?? "

Du arbeitest mit einer Waffe , so oder so. Gerade wenn du ins Publikum laserst.
Tausende reflektierender Gegenstände und über 2.70m bleiben kannst du bei normaler Deckenhöhe auch nicht.
Sicher...gemacht wird sowas, aber von Leuten die um Leistung, Sicherheitsabstand und Gefahr wissen.

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Re: lasershow auf einer hochzeit privat

Post by marco29 » Mon 20 Feb, 2012 8:38 am

ja ich bin mir dessen bewust das es eine waffe ist und den lsb habe ich auch schon hinter mir ich weis was los ist und was da für gefahren aus gehne ich wollt mich nur erkundigen ob es rechtlich auch ohne anmeldung geht oder nicht ich habe nichts davon geschrieben eine tüv abnahme nicht zumachen

und wollte nur wissen ob ich ohne anmeldung beim ordnugs amt machen darf oder nicht

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Re: lasershow auf einer hochzeit privat

Post by linus » Mon 20 Feb, 2012 8:49 am

also das versteh ich jetzt nicht....wenn man einen LSB sozusagen hat dann sollte man das doch wissen...oder zumindest wo man nachschauen kann.
oder war das ein jodeldiplom?
wer sagt zwischen den zeilen zu schreiben, muss damit rechnen das dort auch gelesen wird.

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Re: lasershow auf einer hochzeit privat

Post by guido » Mon 20 Feb, 2012 9:07 am

Wohlmöglich Jodeldiplom...

Reihenfolge:
Projektor besitzen der ne TÜV-Abnahme überleben würde
Sicherheitskonzept erstellen
Anmeldung beim Ordnungsamt,die werden dir sagen wie es weitergeht. (TÜV oder nicht )
Selbst WENN Tüv gefordert wird , da war und OK gegeben hab (Projektor, Leistung, Sicherheitsbereich usw ) und
was passiert liegt die Beweislast eh bei dir. Dann unterscheiden wir nur noch zwischen fahrlässig und grob fahrlässig..

Von was für einem Projektor reden wir denn ? Not-Aus ? Safety ?

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Re: lasershow auf einer hochzeit privat

Post by Dr.Ulli » Mon 20 Feb, 2012 9:18 am

Ich meine, eine Hochzeitsgesellschaft ist eine "geschlossene Gesellschaft" und damit nicht öffentlich. Das bedeutet, dass man nicht anmelden muss. Jedoch ist man dennoch für die Sicherheit der Gäste verantwortlich und würde sich der Körperverletzung schuldig machen, wenn man nicht die einschlägigen Sicherheitsvorkehrungen einhält.
@ Ekkhard: Sehe ich das richtig?
:?:
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Re: lasershow auf einer hochzeit privat

Post by marco29 » Mon 20 Feb, 2012 9:59 am

also sicherheit systeme wie notaus shuter schlüsselschalter und safty sind vorhanden und das gerät wurde schon 3 mal abgenommen

ich wolte nur wissen ob eine hochzeit privat oder offene veranstaltung ist

weil ich der meinung bin das es privat ist

und dann keine abnahme bauche werde wol heute mittag mal mit dem tüv telefonieren um sicher zu gehen

danke für eure infos

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Re: lasershow auf einer hochzeit privat

Post by marco29 » Mon 20 Feb, 2012 10:31 am

so habe mit dem tüv sachverstandigen telefoniert es ist jetzt so das es ein privat veranstaltung ist wenn nur geladen Gaste kommen eine abnahme ist nicht erforderlich aber es were natürlich ratsam es abzunehmen

viel grüsse marco

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Re: lasershow auf einer hochzeit privat

Post by lightwave » Mon 20 Feb, 2012 11:28 am

Ich sehe die Sache (auch) so: Es ist eine geschlossene Veranstaltung, wenn alle anwesenden Personen persönlich eingeladen wurden. Jetzt kommt aber das ABER: Das Personal der Gaststätte ist in der Regel nicht persönlich eingeladen und unterliegt somit auf alle Fälle den Regelungen der Berufsgenossenschaften. Woraus wiederum eine Anmeldung bei den entsprechenden Stellen erforderlich wird. (Ausser das Personal mach grade Arbeitspause und wohnen aufgrund der persönlichen Einladung des Veranstalter der Show bei...?!)
Grüße, Georg~lightwave


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Re: lasershow auf einer hochzeit privat

Post by Dr.Ulli » Mon 20 Feb, 2012 11:47 am

Das Personal der Gaststätte ist in der Regel nicht persönlich eingeladen und unterliegt somit auf alle Fälle den Regelungen der Berufsgenossenschaften.
Jepp - seh ich auch so...dann gelten wohl die Arbeitsschutzregelungen (Anmeldung direkt bei der BG anstatt beim OA?).
Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.

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Re: lasershow auf einer hochzeit privat

Post by ekkard » Mon 20 Feb, 2012 4:13 pm

Ich denke, die bisher vorgebrachten Argumente sind stichhaltig. Die Frage ist halt nur: wie übersichtlich und damit privat ist der Haufen? Kann man alle Gäste "einweisen"; d. h. sind Standort, (Sitz-) Position, Blickrichtung, spiegelnde Gegenstände usw. "im Griff". Am sichersten sind noch Projektionen auf eine entsprechende Fläche. Allen Gästen sollte klar sein, auf keinen Fall der Strahlung entgegen zu starren.

Der Betreiber ist unbeschränkt haftpflichtig. Das kann man zwar versichern, aber bei Unfällen kommt sehr schnell die Frage nach grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz - und dann ist es Essig mit dem Einspringen der Versicherung. Damit droht zugleich die Frage nach der Legalität des Ganzen: grob fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung - wurde alles bereits erwähnt!
Bei Strahlung, die ins Publikum geht, sollte wenigstens nachgerechnet werden, ob das Einzelimpulskriterium eingehalten wird. Ist dies irgendwo nicht der Fall, wird die Gerichtsbarkeit immer von Vorsatz ausgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: lasershow auf einer hochzeit privat

Post by goamarty » Mon 20 Feb, 2012 7:42 pm

Das oben erwähnte Personal kann man ja auch einweisen, ähnlich wie die Darsteller auf der Bühne. Wenn die natürlich dann sagen, "so geht das nicht", "ist mir zu gefährlich" oder "so kann ich nicht arbeiten". Dann wird man von der Lasershow Abstand nehmen müssen.

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Re: lasershow auf einer hochzeit privat

Post by turntabledj » Fri 24 Feb, 2012 4:39 pm

Das oben erwähnte Personal kann man ja auch einweisen
Das ändert aber nichts an den Vorgaben deren BG...

Ich hab' da aber mal ne Preisfrage:
Wieviel Cateringunternehmen z.B. wissen im Vorfeld, dass auf den Veranstaltungen Lasershows gezeigt werden?
Wieviel davon veranlassen irgendetwas?

Wo kein Kläger, da kein Richter in den Fällen.
Aber - Wo ein Unfall, da ein Kläger und dann ne Menge Stress...

Daher - alle Vorschriften und BG-Empfehlungen auch auf privaten Veranstaltungen einhalten, dann bist Du u.U. auf einer kostenintensiven aber auch relativ sicheren Seite...

Was anderes darf man nicht empfehlen...

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