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von DarkG » Di 18 Okt, 2011 10:20 am
Oh Mann.. wenn ich sowas lese:
"Ich behalte es mir vor die Auktion zu beenden. Sollten keine halbwegs vernĂĽnftigen Angebote kommen, bekommt es mein Sohn zum Zerlegen und die Teile werden dann evtl. einzeln angeboten."
dann schwillt mir der Kamm..
Das verstößt nämlich direkt gegen die e-bay Geschäftbedingungen, das der Artikel wenn er in der Auktion angeboten wird nicht anderswo verkauft/weggegeben werden darf...
D.h. als Kunde hat man gar nicht die Möglichkeit ein Schnäppchen zu machen, dann sagt der Verkäufer (weil ihm der Verkaufspreis zu niedrig ausgefallen ist), "der Artikel wurde leider zerstört" oder sowas und schwupp... kein Schnäppchen für den Käufer...