TÜV-Abnahme
Moderator: ekkard
TÜV-Abnahme
Hi!
Ich wollte vor einiger Zeit einen Showlaser öffentlich betreiben. Ordnungsgemäss meldete ich das auch dem zuständigen Amt. Aber anstatt eine TÜV-Abnahme oder sonstige Unterlagen einzufordern sagte das Amt nur: "Machen Sie mal!"
Heißt das jetzt, dass ich in dieser Stadt keine Abnahme oder sowas brauche. Sozusagen ein Freibrief?, Oder muss ich das Ordnungsamt zwingen eine TÜV-Abnahme von mir zu verlangen?
Ich wollte vor einiger Zeit einen Showlaser öffentlich betreiben. Ordnungsgemäss meldete ich das auch dem zuständigen Amt. Aber anstatt eine TÜV-Abnahme oder sonstige Unterlagen einzufordern sagte das Amt nur: "Machen Sie mal!"
Heißt das jetzt, dass ich in dieser Stadt keine Abnahme oder sowas brauche. Sozusagen ein Freibrief?, Oder muss ich das Ordnungsamt zwingen eine TÜV-Abnahme von mir zu verlangen?
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Re: TÜV-Abnahme
Hi,
Kann mir vorstellen, daß Du im zweifelsfall ein Problem bekommen könntest, wenn Du diese "Genehmigung" nicht schriftlich bekommen hast.
Ansonstenbrauchst Du keinen TÜV, wenn du dich in ner bestimmten Laserklasse bewegst - glaube 1 !?
Heißt, daß du z.B. nen bißchen Werbung oder ähnliches auf ne Leinwand Projezierst und alles so angebracht und gesichert ist, daß keiner der "Zuschauer" in den Strahl schauen kann (Mindesthöhe, Absperrung, Kennzeichnung und evtl. mechanische Blenden, so daß auch im Störungsfall keine Strahlung in's Publikum gelangen kann).
In dem Fall dürfen Dir die Behörden den Betrieb ohne TÜV genehmigen.
Ob für den Betrieb trotzdem nen LaserSchutzbeauftragter bestellt werden muß weiß ich net. Kann ich mir aber vorstellen !?
Daß alles ist mal so meine Einschätzung aufgrund der aneren Topics, die hier im sicherheits-Forum gelaufen sind...
Aber im Zweifel weiß das Ekkard besser
Gruß
Achim
Kann mir vorstellen, daß Du im zweifelsfall ein Problem bekommen könntest, wenn Du diese "Genehmigung" nicht schriftlich bekommen hast.
Ansonstenbrauchst Du keinen TÜV, wenn du dich in ner bestimmten Laserklasse bewegst - glaube 1 !?
Heißt, daß du z.B. nen bißchen Werbung oder ähnliches auf ne Leinwand Projezierst und alles so angebracht und gesichert ist, daß keiner der "Zuschauer" in den Strahl schauen kann (Mindesthöhe, Absperrung, Kennzeichnung und evtl. mechanische Blenden, so daß auch im Störungsfall keine Strahlung in's Publikum gelangen kann).
In dem Fall dürfen Dir die Behörden den Betrieb ohne TÜV genehmigen.
Ob für den Betrieb trotzdem nen LaserSchutzbeauftragter bestellt werden muß weiß ich net. Kann ich mir aber vorstellen !?
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Aber im Zweifel weiß das Ekkard besser

Gruß
Achim
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Re: TÜV-Abnahme
Nee, das weiß ich auch nicht besser.
Richtig ist, dass Laseranlagen bis zur alten Laser Klasse 3A nicht gemeldet werden müssen.
Ich hatte irgendwann hier geschrieben: Sicherheitskonzept dirket dazu geben!
Wenn die Behörde den Eindruck gewinnt, da ist jemand zuverlässig zugange, dann kann sie in der oben beschriebenen Weise reagieren. Die Behörde behält sich vor, anonym im Zuschauerraum die Sache zu beobachten (zahlender Gast) oder plötzlich mit 2 Mann aufzutauchen und sich die Sache anzusehen. Dann wäre es gut, die o.a. "Reaktion" z.B. durch Faxbestätigung und natürlich das eigene Sicherheitskonzept den technischen Aufsichtsbeamten vorlegen zu können.
Richtig ist, dass Laseranlagen bis zur alten Laser Klasse 3A nicht gemeldet werden müssen.
Ich hatte irgendwann hier geschrieben: Sicherheitskonzept dirket dazu geben!
Wenn die Behörde den Eindruck gewinnt, da ist jemand zuverlässig zugange, dann kann sie in der oben beschriebenen Weise reagieren. Die Behörde behält sich vor, anonym im Zuschauerraum die Sache zu beobachten (zahlender Gast) oder plötzlich mit 2 Mann aufzutauchen und sich die Sache anzusehen. Dann wäre es gut, die o.a. "Reaktion" z.B. durch Faxbestätigung und natürlich das eigene Sicherheitskonzept den technischen Aufsichtsbeamten vorlegen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: TÜV-Abnahme
hmmm, ist es eigendlich möglich, für ne Anlage, die mit <95mW Argon multiline und <10mW HeNe betrieben wird, nach einer Art "Grundaufbau" wegen geringer Leistung ne Unbedenklichkeitsbescheinigung zu bekommen wenn man selber LSB ist und auch als solcher auftritt ?
Also, was schon an den spiegeln verloren geht, ist ne menge.
Direkt vorm Argon bekomm ich nach einigen sekunden z.B. ein braunes Streichholz an, bei den scannern ist daran nicht mehr zu denken (trotz geputzter spiegel
Prof. Anlagen arbeiten ja immerhin mit >3,5W! (und ich funzel mit 0,1W *heul*)
Gruß,
thorsten
Also, was schon an den spiegeln verloren geht, ist ne menge.
Direkt vorm Argon bekomm ich nach einigen sekunden z.B. ein braunes Streichholz an, bei den scannern ist daran nicht mehr zu denken (trotz geputzter spiegel

Prof. Anlagen arbeiten ja immerhin mit >3,5W! (und ich funzel mit 0,1W *heul*)
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thorsten
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Re: TÜV-Abnahme
Denkbar ist das schon. Das Problem ist, ob die Behörde dem Sicherheitskonzept und der Person des Anmelders traut. (zuständig: Staatliches Amt für Arbeitsschutz; wird tätig in Amtshilfe für die Ordnungsämter)
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: TÜV-Abnahme
Was heisst das nun genau?
Und weisst du, was so was kosten könnte ?
Oder gibtz da für Studenten was ? *lol*
Gruß,
thorsten
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Re: TÜV-Abnahme
Nein, ich hab's noch nicht probiert. Es gab im Forum von einem Teilnehmer die Angabe, dass die Anmeldung einer Lasershow kostenlos erfolgt - bei der Berufsgenossenschaft ist das sogar sicher; denn die kriegt ihr Geld am Jahresende per Umlage. Leider ist die nur dann zuständig, wenn "Versicherte" sprich Arbeitnehmer betroffen sind.
Die Prüfung durch Sachverständige ist eine normale, privatwirtschaftliche Dienstleistung. (Von der Liebe freundlicher Menschen kann auch ich nicht leben, leider!).
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Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: TÜV-Abnahme
"Sicherheitskonzept" heißt eine genaue Beschreibung, wie gewährleistet wird, dass im Zuschauerbereich die maximal zulässige Bestrahlung nach DIN IEC 60825-1 eingehalten wird. Wer schon mal Laserabnahmen mitgemacht hat, weiß, was der Sachverständige alles wissen will. Also, die Antworten auflisten auf Firmenpapier mit Unterschrift und Datum.Was heisst das nun genau?
Ich kann das auch mal für alle hier entwerfen. Das kostet dann allerdings.
Oder andere Möglichkeit: Wer schon Gutachten hat, neutralisiert sie, schneidet sie zu einem zusammen und arbeitet das Ganze noch ein Bisschen auf. Dieses Beispiel-Sicherheitskonzept wird auf irgendeine Hompage hochgeladen und der Link hier mitgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: TÜV-Abnahme
Hallo alle, habe mir mal die Mühe gemacht und ein "blankformular" erstellt. Epoc Home
Ist "umsonst", aber als .gif
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- ekkard
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Re: TÜV-Abnahme
Hallo Firma epoc!Hallo alle, habe mir mal die Mühe gemacht und ein "blankformular" erstellt. Epoc Home
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Das Formular scheint, soweit ich das aus dem Gedächtnis sagen kann, vollständig zu sein. Hervorragend und Hut ab!
Das bringt mich auf die Idee, unsere Checklisten (im Word-Format) in eine vergleichbare Form zu bringen und auf www.lasersafe.de zum Download zur Verfügung zu stellen.
Gibt's da urheberrechtliche Vorbehalte? (Ich werd' das Formular garantiert nicht exakt so gestalten, weil ich noch ein paar mehr Infos dazu setzen möchte.)
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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