Beispiel Laseranmeldung

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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Marcel2k
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Beispiel Laseranmeldung

Beitrag von Marcel2k » Mo 01 Aug, 2011 9:50 am

Hallo, ich war eben auf unserer Gemeinde wegen Laseranmeldung auf einer VA. Jetz wussten die aber nichts damit anzufangen habt ihr den eine Beispiel Laseranmeldung damit das alles klar geht bei denen. Laserschutzbeauftragter ist auf der Veranstaltung vor Ort der den Laser bedient. Jedoch wie gesagt Gemeinde wusste damit nichts anzufangen. Schickt es da wenn ich z.B.http://archiv.uni-saarland.de/mediadb/o ... nzeige.pdf das Formular ausfülle.
Gruß
Marcel

HelmutN
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Re: Beispiel Laseranmeldung

Beitrag von HelmutN » Mo 01 Aug, 2011 7:48 pm

Hi,

ich habe Dir unten mal eine Anmeldung hinkopiert, die aus der BGV A2 entnommen ist. Welche Behörde zuständig ist, gar nicht so einfach, das ist im gewerblichen Bereich von Bundesland zu Bundeslnd unterschiedlich. Aber ich denke aus Deinem Text es geht um einen Veranstaltung, da kann ich Dir leider nichts genaues sagen.

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Laseranzeige gemäß Unfallverhütungsvorschrift “Laserstrahlung” (BGV B2)


Anmeldender Betrieb: xxx

Straße, PLZ, Ort: yyy

Telefon: Telefax:

Mitgliedsnummer:








Betreff: Laseranmeldung

Herstellerfirma:

Laserproduktbezeichnung:

Laserart mit Wellenlänge

Leistung bei gepulsten Lasern:

Laserklasse in der Produktion:

Laserklasse in der Wartung:

Betriebsort:

Zum Laserschutzbeauftragter wurde Herr xxxx bestellt.

Voraussichtliche Inbetriebnahme der Lasereinrichtung:





Ort/Datum ________________________ _________________________________

Unterschrift


Gruss Helmut

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andythemechanic
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Re: Beispiel Laseranmeldung

Beitrag von andythemechanic » Mo 01 Aug, 2011 8:35 pm

Hi,

ich glaub das Formular ist eher für die Anmeldung von Lasern bei der Berufsgenossenschaft gedacht. Die Anmeldung beim Ordnungsamt kann man formlos machen.
Neben den Infos aus dem genannten Vordruck sollte man da noch das Sicherheitskonzept erklären, also wie sieht der Raum aus, wo gehen die Laserstrahlen lang. Lasert man über 2,70m, was für Sicherheitsvorkehrungen für den Fehlerfall wurden vorgesehen, etc. Von der BG gibts da ein Infoblatt (http://www.bgetem.de/bilder/pdf/bgi_5007_a02-2011.pdf). Da drin befindet sich auch eine Checkliste die man abarbeiten kann.
Hab aber auch erlebt, dass das Ordnungsamt noch weniger Ahnung hat als man selbst. Haben das erste mal die Liste genauestens abgearbeitet und alles danach das Ordnungsamt angerufen, um zu fragen was sie noch alles haben wollen. ANtwort: "Wissen wir auch nicht, ist so genehmigt! Ach sie lasern draussen? Dann rufen sie mal noch beim Umweltamt an wegen Zugvögeln!" :lol: Soviel zum Thema Anmeldung.

Grüße
Andreas

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lightwave
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Re: Beispiel Laseranmeldung

Beitrag von lightwave » Mo 01 Aug, 2011 9:31 pm

@Helmut: Toll, dass ist genau der Inhalt der pdf... :roll:

@Marcel: Im Anhang das Sicherheitskonzept, welches "mein" Veranstalter dem Ordnungsamt vorgelegt hat. Wurde mit dem Kommentar durchgewunken: "Wenn's eine Firma gewesen wäre, hätten wir gar nichts verlangt, ist ja nix mit Feuer" :lol: Aber das ist bekanterweise je nach Amt sehr unterschiedlich.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Grüße, Georg~lightwave


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dstar
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Re: Beispiel Laseranmeldung

Beitrag von dstar » Di 02 Aug, 2011 3:28 am

Ja, ähnlich wie bei Lightwave, besser noch ne Skizze zum Aufbau und vorraussichtlichem Strahlwinkel einreichen.
Achtung wenn die Beams ins Publikum gehen sollen! Dann macht sich ne grobe Berechnung der MZB schon gut.
Tüv wir aber durchaus schon mal nach Tageslaune oder eingestandener Inkompetenz (ähem, keine Ahnung,
soll sich doch jemand anders drum kümmern bevor ich Schuld hab) verlangt.
Christian
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Re: Beispiel Laseranmeldung

Beitrag von rayman » Di 02 Aug, 2011 10:19 am

Jo...
So wie lightwave und dstar geschrieben haben könnte das schon was werden.

Sicherheitskonzept und Skizze.

Wichtig beim Sicherheitskonzept: Einfach und für den Laien verständlich!
Wenn Du die Leute vom O-Amt mit zu viel Fachbegriffen oder Berechnungen verwirrst, kriegen die kalte Füße, weil sie nur Bahnhof verstehen und verlangen ein Gutachten.

Leider ist das sowiso Glückssache.

Das ganze geht von "Machensemal" bis "Lasershows erlauben wir grundsätzlich nur mit Klasse 1 Lasern". Ernsthaft!
So ne Lasershow mit komplett verschlossenem Strahlaustritt (=Klasse1) ist auch total beeindruckend.
Da zahlt der Kunde gern für.
Andere haben "Klasse 4 Laser" mal schnell gegoogelt, haben was von Brandgefahr gelesen und verweisen an die Feuerwehr.

HelmutN
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Re: Beispiel Laseranmeldung

Beitrag von HelmutN » Mi 03 Aug, 2011 8:58 am

lightwave hat geschrieben:@Helmut: Toll, dass ist genau der Inhalt der pdf... :roll:
ja hoffentlich, denn da steht die wesentliche Info drin.
Du magst meinetwegen bezgl. der Anzeige von Showlaser recht haben, da kenne ich mich zu wenig aus. Ich glaube Dir auch, dass manche Behörden ein Sicherheitskonzept für Showlaser, die in der Öffentlichkeit gezeigt werden, verlangen, mir ist dies halt nicht bekannt.
In meiner früheren Funktion als bestellter LSB einer Telekommunikationsfirma habe ich mit diesem Formular sowohl die Anzeige gegenüber der BG sowie der zuständigen Behörden gemacht und dies immer ohne Beanstandungen. Und etwas anderes habe ich auch in keinem der Seminare bei der BG ETEM gehört ?? Aber vielleicht ist der Unterschied tatsächlich zwischen Showlasern und gewerblich nicht öffentlich zugänglichen genutzten Lasereinrichtungen.

Gruss Helmut

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