fixe Beams ĂĽber Publikum?

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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licht-jockey.de
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fixe Beams ĂĽber Publikum?

Beitrag von licht-jockey.de » Di 19 Jul, 2011 3:44 pm

Hey Freaks!

Evtl. kann mir jemand weiterhelfen.
Was ist denn, wenn ich einen Projektor ohne Galvos baue, der nur ĂĽber DMX angesteuert wird?
Spich ein einzelner Beam, der in über 3m Höhe fest installiert ist und in der Helligkeit regelbar ist (0 = 0V / 255 = 5V).

Gibt es so etwas? Ist das zulässig?

GruĂź, Norman.

die-zunge
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Re: fixe Beams ĂĽber Publikum?

Beitrag von die-zunge » Di 19 Jul, 2011 3:48 pm

Hi

Langweilig, gähn ;)
GrĂĽĂźle
Uwe

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Re: fixe Beams ĂĽber Publikum?

Beitrag von licht-jockey.de » Di 19 Jul, 2011 3:50 pm

Das mag sein!

Aber: Ist das zulässig? :?:

karsten
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Re: fixe Beams ĂĽber Publikum?

Beitrag von karsten » Di 19 Jul, 2011 4:22 pm

Stimmt, langweilig - aber zulässig, wenn der Strahl min. 2,7m oberhalb der höhsten begehbaren Fläche (was als begehbar gilt, muss im Einzelfall geklärt werden) geführt wird, so dass niemand reinsehen bzw. reingreifen (ablenken) kann.

Außerdem sind die Brandschutzvorschriften zu beachten (wenn ich mich recht erinnere, darf die Temperatur im Auftreffpunkt nicht über 80°C steigen und die Fläche muss min. schwer entflammbar bzw. besser nicht entflammbar sein).

dstar
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Re: fixe Beams ĂĽber Publikum?

Beitrag von dstar » Di 19 Jul, 2011 5:17 pm

Und nix darf nach unten Reflektieren (Spiegel, Glas, polierte Metallflächen, Spiegelmurmeln, Kristallleuchter, von der Decke hängende Löffel, etc, etc.)
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karsten
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Re: fixe Beams ĂĽber Publikum?

Beitrag von karsten » Di 19 Jul, 2011 5:48 pm

dstar hat geschrieben:Und nix darf nach unten Reflektieren
Logisch - dann wäre die Strahlführung aber auch nicht mehr oberhalb von 2,7m
dstar hat geschrieben:von der Decke hängende Löffel
Äh, wo gibt's denn sowas? Ist mir bisher nicht begegnet. dstar plant auch an die exotischsten Situationen :wink:

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rayman
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Re: fixe Beams ĂĽber Publikum?

Beitrag von rayman » Fr 22 Jul, 2011 1:25 pm

karsten hat geschrieben:Stimmt, langweilig - aber zulässig, wenn der Strahl min. 2,7m oberhalb der höhsten begehbaren Fläche (was als begehbar gilt, muss im Einzelfall geklärt werden) geführt wird, so dass niemand reinsehen bzw. reingreifen (ablenken) kann.

Außerdem sind die Brandschutzvorschriften zu beachten (wenn ich mich recht erinnere, darf die Temperatur im Auftreffpunkt nicht über 80°C steigen und die Fläche muss min. schwer entflammbar bzw. besser nicht entflammbar sein).
Nicht zu vergessen LSB und Anmeldung und ggfs. Abnahme der Lasereinrichtung.
Das alles ist auch ohne Audience Scanning notwendig bzw. vrgeschrieben.
Der Verzicht auf Audience Scanning vereinfacht aber oft die Anmeldung und erspart in vielen Fällen die Abnahme.

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