StGB §325a Frage zum Verständnis

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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fealXX
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StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von fealXX » Mo 06 Dez, 2010 2:13 pm

Hallo!
Ich hab mir heute den besagten Paragraphen durchgelesen (http://dejure.org/gesetze/StGB/325a.html) und bin über folgendes gestolpert:
(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe
1. in den Fällen des Absatzes 1 Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe,
2. in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Was ist denn da bitte fahrlässiges Handeln?
Wenn ich meine Stereoanlage aufdrehe, weiss ich doch was passiert, bei Schlagbohrmaschinen um 24 Uhr, sind die Konsequenzen ja auch klar.
Gleiches gilt ja auch für Laseranlagen, wenn ich nicht grade 13 Jahre alt & sehr naiv bin..?
Laser + Auge = Aua, so ungefähr steht das ja auch vollkommen verständlich auf den Pointern, Beamern und Fräsen.

Weiss da jemand mehr, z.B. ein Urteil wo im Zusammenhang mit Lasern von Fahrlässigkeit gesprochen wird?
Gruß
Felix

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Dr.Ulli
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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von Dr.Ulli » Mo 06 Dez, 2010 2:23 pm

Ein fahrlässig Handelnder will nicht bewusst gegen die Rechtsordnung verstoßen. Bei Anspannung aller seiner seelischen Kräfte hätte er aber erkennen können, dass sein Handeln für ein geschütztes Rechtsgut hätte gefährlich werden können. Das Tat- und damit das Unrechtsbewusstsein hätten in der konkreten Tatsituation somit für den Täter erlangbar sein müssen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssigkeit
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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von fealXX » Mo 06 Dez, 2010 3:35 pm

Dr.Ulli hat geschrieben:Ein fahrlässig Handelnder will nicht bewusst gegen die Rechtsordnung verstoßen. Bei Anspannung aller seiner seelischen Kräfte hätte er aber erkennen können, dass sein Handeln für ein geschütztes Rechtsgut hätte gefährlich werden können. Das Tat- und damit das Unrechtsbewusstsein hätten in der konkreten Tatsituation somit für den Täter erlangbar sein müssen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssigkeit
Wikipedia hab ich auch gelesen, ich fragte nach konkreten Beispielen.
Das jemand seine Stereoanlage aufdreht um gegen das Recht zu verstoßen ist ja auch eher unwahrscheinlich, sondern halt nur um laute Musik zu hören auf seiner Party, trotzdem wird das wohl niemand als fahrlässig bezeichnen..

Was soll eigentlich immer diese Grundüberheblichkeit in diesem Forum?!

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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von Dr.Ulli » Mo 06 Dez, 2010 3:50 pm

Was soll eigentlich immer diese Grundüberheblichkeit in diesem Forum?!
Was ist daran "Grundüberheblich" wenn man auf die bestehende Rechtslage hinweist????
Es gibt Regeln, an die man sich zu halten hat! :evil:
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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von fealXX » Mo 06 Dez, 2010 5:21 pm

Dr.Ulli hat geschrieben:
Was soll eigentlich immer diese Grundüberheblichkeit in diesem Forum?!
Was ist daran "Grundüberheblich" wenn man auf die bestehende Rechtslage hinweist????
Es gibt Regeln, an die man sich zu halten hat! :evil:
Der Hochmut (altgr. „ὕβρις“, Hybris; lat. arrogantia, superbia), auch die Anmaßung, Überheblichkeit, Arroganz, veraltet: Hoffart, Dünkel, ist eine Haltung, die Wert und Rang (Standesdünkel) oder Fähigkeiten der eigenen Person besonders hoch veranschlagt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hochmut

oder mit anderen Worten:
Jemandem, der nach Beispielen was im Spezialfall Laser als Fahrlässigkeit betrachtet wird fragt, den Wikipedialink zur Grunddefinition von Fahrlässigkeit zu schicken, das ist Überheblich.
Und mit Grundüberheblichkeit meine ich, das viele hier anscheinend einfach davon ausgehen das der/die gegenüber total blöd ist, nicht selber googlen kann und nur da ist um denjenigen persönlich zu nerven.
Oder sie gehen nicht davon aus, reagieren aber trotzdem so.
Hätte ich bei Google was passendes gefunden, hätte ich ja wohl kaum gefragt..;)

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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von rayman » Mo 06 Dez, 2010 5:34 pm

Ich weiß zwar nicht, was diese Angelegenheit für ein juristisches Nachspiel hatte, aber auf jeden Fall ein Beispiel für extrem fahrlässigen Umgang mit Lasern:

http://www.laserist.org/2008-07_Russian-incident.htm

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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von Dr.Ulli » Mo 06 Dez, 2010 9:26 pm

DANKE rayman!

Die Frage war aber ausdrücklich und zuerst, ich zitiere:
Was ist denn da bitte fahrlässiges Handeln?
UND NICHT, ich zitiere wieder:
....nach Beispielen was im Spezialfall Laser als Fahrlässigkeit betrachtet wird fragt, ...
.

...worauf ich also mit schnellstverfügbarem und "bestem" Wissen geantwortet habe - :!:
Wenn du da irgendwas "arrogantes" oder "anmaßendes" oder sonstwas empfindest, ist das DEIN Problem...ich kann mich auch mit Hilfestellung zurückhalten. Also ein bisschen was an die "Nettikette" halten und eine Frage eindeutig formulieren - OHNE persönliche Angriffe - BITTE!
:roll:
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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von fealXX » Mo 06 Dez, 2010 9:37 pm

Dr.Ulli hat geschrieben:DANKE rayman!
Dem schliess ich mich an :)
Dr.Ulli hat geschrieben: Die Frage war aber ausdrücklich und zuerst, ich zitiere:
Was ist denn da bitte fahrlässiges Handeln?
worauf ich mit schnellstverfügbarem und "bestem" Wissen geantwortet habe - wenn du da irgendwas "arrogantes" oder "anmaßendes" oder sonstwas empfindest, ist das DEIN Problem...ich kann mich auch mit Hilfestellung zurückhalten. Also ein bisschen was an die "Nettikette" halten und eine Frage eindeutig formulieren - OHNE persönliche Angriffe - BITTE!
:roll:
Dem nicht, da ich diese rhetorische Frage ja selbst beantwortet habe und das nur zum verdeutlichen meiner Gedankengänge hingeschrieben habe. :freak:

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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von ChrissOnline » Di 07 Dez, 2010 9:42 am

@fealXX: Also bei "StGB §325a" darfst Du Ulli nicht blöd kommen... das ist anscheinend sein Steckenpferd... :lol: :wink:
Mein aktueller Projektor: CLB-8 V10 Showlaser-System

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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von Dr.Ulli » Di 07 Dez, 2010 11:31 am

@ChrissOnline: Steckenpferd? Wenn man so will...Der Paragraph ist schließlich die gesetzliche Grundlage dafür, dass die DIN und die BGV B2 usw. usw. (verwaltungrechtliche Vorschriften) gültig und einzuhalten sind.
:wink:

@fealXX: Hier sind übrigens auch ein paar Fälle mit anschließendem gerichtlichem Verfahren nachzulesen:
http://laserfreak.net/forum/viewtopic.php?f=2&t=47999

Da meckern alle schön mit! Aber wenn dann einer "öffentlich" rumlasern will (Weihnachts-Show), dann wird man zum Buhmann, weil man auf die Anmeldepflicht und die gesetzliche Grundlage hinweist!
:roll:
Geht wohl nach dem Motto: "Was MIR in den Kram passt - da soll sich der Gesetzgeber mal schön raushalten - aber den ANDEREN muss man schon sagen, was sie dürfen und was nicht"
:twisted:
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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von goamarty » Di 07 Dez, 2010 11:45 am

Das Problem ist halt folgendes: Anfragen beim Amt kostet nichts, aber man weckt damit ev. "schlafende Hunde". Wenn die dann aber ein SV Gutachten fordern, dann kannst mit einer privaten Sachen (Projektion aufs eigene oder Nachbarhaus) einpacken, auch wenn sie sicher wäre, weil das dann gleich richtig Geld kostet. Die Anfrage beim Amt hat also etwas vom Roulettspiel. Du hast ja selbst über den sehr unterschiedlichen Wissensstand der Ämter geschrieben. Kommt natürlich auch drauf an ob die Nachbarn "toll, das schaut geil aus" sagen, oder ob Paragraphenreiter und Denunzinaten dabei sind.
Ich will aber keinesfalls in Abrede stellen, daß es notwendig ist, ein Sicherheitskonzept zu überlegen und das ordentlich umzusetzen. Die Show muß natürlich nach den Regeln der Technik sicher sein.

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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von turntabledj » Di 07 Dez, 2010 1:38 pm

Ob man jetzt 2 oder 3 Jahre in den Bau muss - ich glaub, dass ist dann auch fast egal :twisted:

Die Einschätzung, ob etwas fahrlässig oder grob fahrlässig war, wird wahrscheinlich individuell von Staats- und Rechtsanwalt ausdiskutiert und vom Gericht entschieden...
Wobei grundsätzlich gilt: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ...

Aber ich denke, dass war auch nicht Deine Frage... Gab's bei google nix dazu?

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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von fealXX » Di 07 Dez, 2010 2:42 pm

Dr.Ulli hat geschrieben: Da meckern alle schön mit! Aber wenn dann einer "öffentlich" rumlasern will (Weihnachts-Show), dann wird man zum Buhmann, weil man auf die Anmeldepflicht und die gesetzliche Grundlage hinweist!
:roll:
Und es meckern alle rum das sich niemand von den "Newbies" informiert und dann wird man zum Buhmann, weil man eine Frage gestellt hat wie der entsprechende Gesetzestext im Zusammenhang mit Lasern zu verstehen ist.
Davon abgesehen verwechselst du mich anscheinend, ich bin der der seinen Laser anmelden will (nebenbeigesagt keine Chinazappelkiste).
Und nicht derjenige der iwelche Figuren an die Hauswand werfen will zu Weihnachten, das geht btw meines Wissens nach auch schon mit 1mW Pointern, mein Lissajous laser den ich als Knirps mit Daddy gebaut hab reichte bei Dunkelheit auch aus - mit Weihnachtsdeko zusammen wirds dann natürlich eng.


@turntabledj: Leider nein, anscheinend gibts garkein bekanntes Urteil wegen Showlaserns in Deutschland..

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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von ekkard » Di 07 Dez, 2010 5:56 pm

fealXX hat geschrieben:Was ist denn da bitte fahrlässiges Handeln?
Ganz konkret bei Lasern handelt "fahrlässig", wer vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen vergisst, z. B. weils mal wieder schnell gehen muss. Oder wer Laserstrahlung versehentlich dejustiert, so dass sie Fremde gefährdet.

Nahezu alles andere ist Vorsatz, Beispiel: Wer sich Behördenanrufe oder -gänge erspart, und eine Anlage "freihändig" in Betrieb nimmt. Oder wer Blenden nicht anbringt, weils lästig oder technisch schwierig ist. Dazu muss es überhaupt kein Urteil geben, weil den Beteiligten in den Betrieben die Sachlage klar ist - so wie Dr.Ulli das übrigens beschrieben hat.
Im Vorhinein für sich Fahrlässigkeit zu reklamieren, macht sie zum Vorsatz.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von Dr.Ulli » Di 07 Dez, 2010 7:19 pm

Ich möchte noch auf eine "fast unerschöpfliche Quelle" an Beispielen für "Verstöße" gegen Gesetze, speziell auf Laser bezogen, hinweisen:
die DIN-EN-60825-1 , die DIN-EN-96912 und die BGV B2.

Die muss man wohl schon gelesen, besser "studiert", haben wenn man hier überhaupt "mitreden" will.

Alles was den Bestimmungen, insbesondere auf MZB bezogen, widerspricht, ergibt direkt schon ein Beispiel... :wink:
Strahlüberwachung: Punkt 2.6.2 der DIN56912:
"Empfängersystem, welches bei Abweichungen des Laserstrahls vom bestimmungsgemäßen Betriebszustand die Sicherheitsabschaltung auslöst"
Dann muss also die entsprechende "technische Einrichtung" (z.B. eine Blende, Safety....) eben so nach den Reglen der Technik aufgebaut sein.
(Also sind dann folgerichtig "im Ernstfall" auch alle andere Normen, wie z:b: Anlagenbau usw, usw,.elektrische Sicherheit mit gültig und sowiso auch, wenn sie in der DIN oder BGV zitiert werden.)

http://www.laserfreak.net/forum/viewtop ... +Lasershow

:freak:
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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von fealXX » Di 07 Dez, 2010 7:36 pm

ekkard hat geschrieben:
fealXX hat geschrieben:Was ist denn da bitte fahrlässiges Handeln?
Ganz konkret bei Lasern handelt "fahrlässig", wer vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen vergisst, z. B. weils mal wieder schnell gehen muss. Oder wer Laserstrahlung versehentlich dejustiert, so dass sie Fremde gefährdet.
Ok danke, das wollte ich wissen =)
ekkard hat geschrieben: Nahezu alles andere ist Vorsatz, Beispiel: Wer sich Behördenanrufe oder -gänge erspart, und eine Anlage "freihändig" in Betrieb nimmt. Oder wer Blenden nicht anbringt, weils lästig oder technisch schwierig ist. Dazu muss es überhaupt kein Urteil geben, weil den Beteiligten in den Betrieben die Sachlage klar ist - so wie Dr.Ulli das übrigens beschrieben hat.
Im Vorhinein für sich Fahrlässigkeit zu reklamieren, macht sie zum Vorsatz.
Und genau aus dem Grund stellte sich für mich die Frage was da Fahrlässig ist, wie ich das ebendfalls im ersten Post erwähnt habe!
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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von ekkard » Di 07 Dez, 2010 11:58 pm

fealXX hat geschrieben:"Laser + Auge = Aua, so ungefähr ...
Ich denke, das ist trotz anfänglicher Schärfe der Diskussion klar geworden.

Man kann über dies auch mit "normalen Lichtquellen" (Taschenlampe kann da z. B. reichen) fahrlässig oder vorsätzlich Unheil anrichten, immer dann, wenn man für Ablenkung, Irrtum (Lichtzeichenanlage, vulgo: Ampel) oder Blendung "sorgt".
Mit freundlichen Grüßen
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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von random » Do 16 Dez, 2010 11:09 am

ihm nicht gehörende Tiere oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet
eieiei ...
Mal abgesehen ... bei meinen eigenen Viechern darf ich das? Ohje...
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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von realfreak » Di 28 Dez, 2010 4:48 pm

Hallo zusammen,
ich möchte zum Thema der Grundüberheblichkeit, die ja in diesem Thread angesprochen wurde, etwas loswerden. Auch wenn ich diese nicht unbedingt in Dr.Ulli´s Antworten finde, so ist sie im Forum doch sehr häufig anzutreffen. Diejenigen, welche die "Regeln" und "Gesetze" auf Ihrer Seite haben, verhalten sich sehr häufig überheblich den Andersdenkenden gegenüber, die Kompetenz der Regelaufsteller und der Personen, die für die jeweiligen Gesetze verantwortlich sind, wird hingegen niemals in Frage gestellt.

Wenn in D erstmal irgendwas irgendwo geregelt ist, dann hinterfragt das keiner mehr, egal wie schwachsinnig die jeweilige Regel auch sein mag. Dies ist nicht nur im Bereich Laser der Fall, sondern in vielen Bereichen, z.Bsp. Straßenverkehr. Irgendein grüner Spinner setzt sich z.B. mit einem Tempolimit ein Denkmal, die Autofahrer leiden (oder zahlen), Abschaffung (fast) unmöglich. In D gibt es nur eine Richtung: Immer weniger Freiheit.

Um auf´s Thema zurückzukommen: Wie verhalten sich die "Scannerfreaks" gegenüber den "Pointerfreaks"? Sind das vielleicht keine Laserfreaks? Wie war das noch vor 10 Jahren, ich möchte mal an unzählige Beiträge z.B. von "Hatschi" erinnern? Heute werden Laserfreaks, die einfach nur Freude am gebündelten Licht haben und alles, was von diesem ablenkt (Scanner z.B.) sogar sehr überheblich behandelt. Als Idiot oder Pöbel ("der Pöbel will es, der Chinese baut es"), muss man sich bezeichnen lassen, der seinen Laser als Schwanzverlängerung braucht usw. und außerdem ist so ein Teil zu gar nichts zu gebrauchen, völlig nutzlos (als ob der jeweilge Besitzer nicht in der Lage wäre, den Nutzen den er daraus zieht, selbst zu bemessen) usw. usw.. Wenn da keine "Grundüberheblichkeit" im Spiel ist, wann dann??
Freundliche Grüße
Peter

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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von rayman » Mi 29 Dez, 2010 12:38 am

realfreak hat geschrieben: Wenn in D erstmal irgendwas irgendwo geregelt ist, dann hinterfragt das keiner mehr, egal wie schwachsinnig die jeweilige Regel auch sein mag. Dies ist nicht nur im Bereich Laser der Fall, sondern in vielen Bereichen, z.Bsp. Straßenverkehr. Irgendein grüner Spinner setzt sich z.B. mit einem Tempolimit ein Denkmal, die Autofahrer leiden (oder zahlen), Abschaffung (fast) unmöglich. In D gibt es nur eine Richtung: Immer weniger Freiheit.
Diese Diskussion gehört hier einfach nicht hin. Und das hat auch nichts mit Überheblichkeit zu tun.
Wir halten uns an die bestehenden Gesetze. Ob sie uns nun passen oder nicht.
Diskutiert wurde darüber hier sehr ausgiebig.
Das ändert aber nichts daran, dass man sich daran zu halten hat.

Was ist denn Dein konkretes Problem mit dem Gesetz, wenn es speziell um Laser geht?
realfreak hat geschrieben: Um auf´s Thema zurückzukommen: Wie verhalten sich die "Scannerfreaks" gegenüber den "Pointerfreaks"? Sind das vielleicht keine Laserfreaks?
Für mich persönlich... Nein!
Pointerfreaks kaufen sich einen fertigen Pointer, packen ihn aus und machen dann zu 99.9% gefährlichen Blödsinn damit.
Was ist daran freakig?
Kannst Du mir eine sinnvolle Anwendung von Laserpointern nennen abgesehen vom Laserzeigestock <1mW?
realfreak hat geschrieben:Heute werden Laserfreaks, die einfach nur Freude am gebündelten Licht haben und alles, was von diesem ablenkt (Scanner z.B.) sogar sehr überheblich behandelt. Als Idiot oder Pöbel ("der Pöbel will es, der Chinese baut es"), muss man sich bezeichnen lassen, der seinen Laser als Schwanzverlängerung braucht usw. und außerdem ist so ein Teil zu gar nichts zu gebrauchen,
Wenn Du damit jetzt wieder Laserpointer > 1mW meinst, dann unterschreibe ich das sofort.
realfreak hat geschrieben: völlig nutzlos (als ob der jeweilge Besitzer nicht in der Lage wäre, den Nutzen den er daraus zieht, selbst zu bemessen)
Nenne doch mal bitte eine sinnvolle Anwendung.
realfreak hat geschrieben: usw. usw.. Wenn da keine "Grundüberheblichkeit" im Spiel ist, wann dann??
Das ist keine Überheblichkeit, sondern eigentlich schon eher die blanke hilflose Wut!

Wie viele von den Käufern der High Power Pointer sind sich denn im Klaren darüber, wie gefährlich die sind?
Klar... ist verdammt hell. Wie ein Schweißlichtbogen oder so. Da soll man ja auch nicht rein gucken, aber wenn man es doch mal kurz tut, passiert ja auch nicht sofort was.
Bei Lasern ist das aber anders!

Die meisten sehen die Dinger nun mal als cooles Spielzeug und haben null Ahnung.

Das hier ist nun mal weder ein China Laser Support Forum, noch ein Laserpointerforum. Es gibt zwar ein Laserpointer Subforum. Das stammt aber noch aus der Zeit, als Pointer noch 1mW hatten und violette Pointer mit 1mW noch > 1000 Euro gekostet haben.
An 1 W Pointer hat damals noch keiner gedacht.

Die derzeitige Entwicklung hier, dass immer wieder nach dem Kauf eines Schrottlasers bei Ebay nach Hilfe gefragt wird und die Leute dann sobald sie es geschafft haben, nach Anleitung ein Dichro korrekt zu justieren hier als die Oberexperten auftreten geht vielen hier ziemlich auf den Keks.

Dir wird sicher auch aufgefallen sein, dass die jenigen, die hier VOR dem Kauf fragen etwas herzlicher empfangen werden, als die, die sich den Schrott kaufen und dann erwarten, dass wir das zum Laufen bringen.

Primär geht es hier um den Bau und den verantwortungsbewussten, professionellen Einsatz von Lasern und Lasershows.
Das gerät leider zunehmend in den Hintergrund zwischen den ganzen Pointerdiskussionen und dem Chinalasersupport.
Die daraus resultierende Genervtheit kann da schon mal als Überheblichkeit ausfgefasst werden. Zugegeben.

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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von turntabledj » Mi 29 Dez, 2010 10:33 am

Vielleicht sollte mal jemand ein gewissenhaftes und freundliches "Pointer-Posting" entwerfen, was dann im Sicherheitsforum als Sticky gepostet wird.
Bei Pointerfragen kann man dann freundliche auf dieses Posting hinweisen, ohne weiteres geplänkel drumrum.
Evtl. hilft das ein wenig, den Ton, der hier teilweise herrscht, zu entschärfen :freak:

Schöne Grüße
ttdj.

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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von realfreak » Mi 29 Dez, 2010 3:35 pm

rayman hat geschrieben:Was ist denn Dein konkretes Problem mit dem Gesetz, wenn es speziell um Laser geht?
Ein konkretes Problem habe ich nicht, eher ein allgemeines. Zuviel Sicherheitswahn. Natürlich habe ich nicht das Fachwissen von Ekkard oder vielen anderen hier, aber 30 Jahre (Hobby)-Erfahrung im Umgang mit Lasern, daher erscheint mir sehr viel, was hier geschrieben wird, als total überzogen. So wie das Thema (Sicherheit) hier behandelt wird, müsste die sensationsgeile Presse täglich voll sein mit Berichten wie "Heute wieder drei Menschen durch Laser erblindet" usw., schließlich sind vermutlich zehntausende dieser Dinger im Umlauf. Ein paar konkrete, selbst erlebte Beispiele: 1. Früher, als der Dirk noch mit dem Sigi in der Garage bastelte, war ich als Kunde öfter dort zu Besuch. Da wurde mit vielen Watt ohne Schutzbrille in der Werkstatt rumgeballert, Löcher in Holzwände geschossen usw. usw.. Das habe ich nicht nur einmal miterlebt. Das beste war mit einem 15 W Weißlichtsystem. Den hiesigen Ausführungen zu Folge müsste ich allein durch die Reflexionen blind sein, vom Dirk ganz zu schweigen. Der ist mittlerweile sogar ein sehr guter Bogenschütze und Rennfahrer, die Profis hier wissen, von wem ich schreibe. Ähnliche Erfahrungen hat wohl jeder der Profis hier in seiner Anfangsphase gemacht. 2. Die schlechte Divergenz der hier verhassten Teile. Selbst ein mein "guter" (CNI) portabler 600mw Laser macht schon nach 200 Metern einen riesigen Fleck auf die Leinwand, bei 900 Metern sind wir bei einem Meter Durchmesser, nach 7 Km leuchtet ein ganzer Kirchturm grün... Wenn ich dann die ganz böse Waffe aus dem Schrank hole, das 445 nm 1W "Laserschwert" (das übrigens bei vollem Akku grade mal auf 530 mw kommt) dann ist es mit der Strahlqualität ganz vorbei. Nach 15 m haben wir bereits 5 cm Durchmesser, nach drei Km einen ganzen Baum der blau leuchtet. Der Ekkard kanns ja nachrechnen, aber ich schätze, das nach 50 m außer einer Blendung keine weitere Gefährdung mehr vorliegt, womit wir doch bei einem konkreten Problem wären, welches ich mit der Lasergesetzgebung habe: dem Verbot, solche völlig harmlosen Versuche draußen zu machen. Mein Vorschlag: Ende der Diskriminierung der stiftförmigen Lasereinrichtungen, denn mit einem Kabelgebundenen 10-Watt Teil auf dem Balkon und einem Spiegel in der Hand kann ich mehr Unfug anstellen, als mit den sich selbst in der Leistung limitierenden (Akkukapazität) portablen Geräten. Aufhebung der Leistungsgrenzen, stattdessen Einführung einer Altersgrenze (18J), verbunden mit verbesserter Aufklärung, evtl. so etwas wie ein "Laserführerschein".
rayman hat geschrieben:Für mich persönlich... Nein!
Pointerfreaks kaufen sich einen fertigen Pointer, packen ihn aus und machen dann zu 99.9% gefährlichen Blödsinn damit.
Was ist daran freakig?
Aus Euren Faq´s: Definition: Freak „Jemand, der sich begeistert etwas widmet, so dass es einer Abhängigkeit gleicht.“ Und: LaserFreak ist eine freie und unabhängige Gemeinschaft von Laser-Begeisterten, Bastlern, Hobbyisten und Profis. Unser Ziel ist es eine Plattform zur Verfügung zu stellen, die einen freien Meinungs- und Erfahrungsaustausch ermöglicht. Das sehe ich hier nicht als gegeben.

Hier werden alle über einen Kamm geschoren, egal ob es ein 17-jähriger ahnungsloser Flugzeugblender ist, oder jemand, der seit 30 Jahren solche Experimente macht. Also wann ist der Freak ein Freak? Darf ich mich Freak oder sogar „Realfreak“ nennen? Meine Geschichte in Kurzform: ich bin knapp 50 Jahre alt, gebündeltes Licht faszinierte mich schon in früher Kindheit. Schon als Kind las ich Bücher über Laser, träumte immer davon, selbst einen zu besitzen. Erste Versuche mit "gebündeltem Licht" machte ich mit einem Kosmos-Optikus Baukasten Anfang der siebziger Jahre. Mit den darin enthaltenen Plastikrohren, Linsen und mm-Lochblenden sowie diversen Glühbirnen versuchte ich, eine Art "Laserstrahl" zu erzeugen. Mit Zigarettenrauch machte ich ihn sichtbar und hatte eine wahnsinnige Freude daran. Das war wirklich hoch gefährlich, ich hätte durch die Versuche nikotinabhängig werden können. Ende der siebziger Jahre bestellte ich mir für all ein mein Erspartes einen Laserbausatz, Helium-Neon, 0,5 Milliwatt, knapp 1000 DM. Das war eine Menge Geld für einen Lehrling damals. Natürlich machte ich auch die üblichen Kinkerlitzchen mit steuerbaren Spiegelmotoren usw., empfand dies aber bald als langweilig. Was sind schon ein paar zappelnde Figuren an der Wand, gegen einen sauberen, harten, geraden Beam? Irgendwann später kaufte ich mir ein 40 Milliwatt Helium-Neon Laserrohr, das war fast 1 m lang, sowie die dazugehörige Elektronik. Die Versuche damit waren eher enttäuschend. Die Strahlqualität war derart schlecht, der Strahl hatte eine sehr schlechte Divergenz und zudem mehrere Satelliten. Somit wurde dieser Laser durch einen ALC 60 ersetzt. Trotz der vielen und schweren Bauteile (Kopf, Netzteil, Gebläse) hatte ich eine riesengroße Freude an dem Gerät. So saß ich zum Beispiel bei -10° über eine Stunde in 25 m Höhe in einem Tannenbaum, um einen 1 m² (wegen der schlechten Divergenz) großen (und somit sauschweren) schwenkbaren Spiegel zu installieren. Bis Laser und Spiegel ausgerichtet waren, war ich halb erfroren. Der Effekt war sensationell. Mitten aus dem Tannenwald kam ein blaugrüner Lichtstrahl und bewegte sich durch die vom Wind bewegte Tanne über mein Haus, so als würde dieses von einer außerirdischen Macht "gescannt". Selbst die Polizei, die gelegentlich mal von Autofahrern gerufen wurde, staunte bewundernd, ließ mich jedoch stets gewähren. Hinweis für die Sicherheitsapostel: das Ganze spielte sich über einem Tal im Südschwarzwald ab, es war unmöglich in den Strahl zu gelangen, der einzige, der geblendet werden konnte, war ich selbst. Allerdings hatte der Strahl schon wieder fast einen Meter Durchmesser. 1992 kaufte ich meinen ersten Pointer, er hatte 0,5 Milliwatt und kostete damals 200 DM. Ich glaube nicht, dass zu diesem Zeitpunkt zehn Leute gab, die so etwas besaßen. Einige Jahre später stiegen dann die verfügbaren Leistungen langsam. Ich war immer mit dabei, kaufte aber nicht nur Pointer, sondern auch Module. Noch heute experimentiere ich sehr gerne damit, mache gerne "Installationen" in verschneiten Wäldern. Blaue und grüne Strahlen die sich mal kreuzen, mal parallel laufen, über hunderte Meter hinweg zwischen den Baumstämmen hindurch. Darf ich mich Freak nennen?

rayman hat geschrieben:Kannst Du mir eine sinnvolle Anwendung von Laserpointern nennen abgesehen vom Laserzeigestock <1mW?
Gegenfrage: wie sinnvoll ist denn ein Scanningsystem? Was kann ich damit anstellen, außer mich selbst bzw. andere zu bespaßen? Der Sinn der in diesem Forum beschriebenen Laserei ist doch überwiegend die Unterhaltung. Menschen freuen sich über das technisch machbare, die eigenen Bastlerfähigkeiten, einfach an Dingen, die Ihnen Freude bereiten. Und das ist doch gut so. Mir persönlich fällt kein Grund ein, der einen Scanner sinnvoller macht als einen Pointer. Brauchen tut man beide nicht. Anders sähe es aus, würden wir hier über Operationstechniken mit Laser versus Pointer diskutieren. Aber das war ja nicht die Frage. Ich kann mit meinen starken Pointern zum Beispiel Haus & Grund verteidigen, besitze somit legale Abstandswaffen. Selbst die amerikanische Polizei geht zwischenzeitlich wieder weg vom Taser (weil zu gefährlich) und setzt verstärkt auf DPSS- Laserblendwaffen.
rayman hat geschrieben:Wie viele von den Käufern der High Power Pointer sind sich denn im Klaren darüber, wie gefährlich die sind?
Klar... ist verdammt hell. Wie ein Schweißlichtbogen oder so. Da soll man ja auch nicht rein gucken, aber wenn man es doch mal kurz tut, passiert ja auch nicht sofort was.
Bei Lasern ist das aber anders!


Genau so, wie wenn ich in den "Strahl" einer frei verkäuflichen Luftpistole gucke. Freiheit hat einfach einen Preis und ich habe den Eindruck, dass dies hier nicht erkannt wird. Motorräder braucht auch niemand, kann man alles mit dem Auto erledigen. Ein Verbot von Motorrädern würde nicht nur ein paar Augenlichter, sondern jedes Jahr einige 100 Leben retten. Sollte man sie deswegen verbieten? Oder gleich den ganzen Individualverkehr (4000 Tote pro Jahr) oder das Zigarettenrauchen (140.000 Tote pro Jahr) oder große Hunde (6-10 Tote pro Jahr ).

Mal ehrlich: wir machen Urlaub in Griechenland und bewundern die dort vorherrschende Lebensfreude. Eine ganze Familie auf einem Motorroller, das Kleinkind zwischen Papas Beinen, Mama auf dem Sozius, die Tochter auf dem Gepäckträger. Natürlich alle ohne Helm und mit 80 Sachen fröhlich winkend am Dorfpolizisten vorbei. Kein Mensch wird bestreiten, dass dieses Verhalten gefährlich und unvernünftig ist, trotzdem leben diese Menschen glücklicher. Wir sind mit unserem vernunftbetonten Sicherheitswahn auf dem Holzweg.
rayman hat geschrieben:Primär geht es hier um den Bau und den verantwortungsbewussten, professionellen Einsatz von Lasern und Lasershows.
Das gerät leider zunehmend in den Hintergrund zwischen den ganzen Pointerdiskussionen und dem Chinalasersupport.
Die daraus resultierende Genervtheit kann da schon mal als Überheblichkeit ausfgefasst werden. Zugegeben
Das kann natürlich gut sein, das ich diese Genervtheit mit Überheblichkeit verwechselte. Ich für meinen Teil wäre jedenfalls froh, wenn die Diskriminierung der Fans von leistungsstarken Stiftförmigen Lasereinrichtungen ohne Kabel dran ein Ende finden würde und diese wieder - wie vor zehn Jahren - genau so als Freaks akzeptiert würden und unzensiert diskutieren dürften.

Freundliche Grüße

Peter

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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von Dr.Ulli » Mi 29 Dez, 2010 5:48 pm

30 Jahre (???) Laser und immer noch nix gelernt! Traurig!
:roll:
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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von realfreak » Mi 29 Dez, 2010 8:50 pm

Auf was beziehst Du das? Ich habe ganz bestimmt noch niemals jemanden geschädigt oder gefährdet. Was hätte ich Deiner Meinung nach lernen müssen?

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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von Dr.Ulli » Mi 29 Dez, 2010 11:14 pm

Genau - auf dich bezogen "realfreak"!
Noch nie jemanden gefährdet???? Da lachen ja die Hühner, wenn man so liest, was du schon so angestellt hast!
Mit der Polizei hast du wohl reines Glück gehabt, dass die nicht die Gesetzeslage kannten!
:twisted:

Gelernt hast du wohl bis heute noch nicht, dass Laser - auch "nur" 1mW - gefährlich sind, besonders in Händen von denen, die keine Ahnung haben was eben Laserlicht so gefährlich macht - die Fokussierbarkeit. Und denen nicht bewusst ist, dass wir nur mit einem 5mm durchmessendem Fleck - der Makula oder "gelber Fleck" - in jedem Auge scharf sehen können.
Und gerade Leute, die seit 30 Jahren mit Lasern umgehen, sollten wohl nicht so tun, als wär das so ungefährlich wie Zuckerwatte!
:roll:

Warum haben wir wohl überhaupt irgendwelche Gesetze und Bestimmungen???? (Und die sind NICHT von Idioten aufgestellt worden!)
:freak:

Also ich lebe lieber mit dem "verordnetem" Sicherheitswahn, als mich auf der Strasse ständig vor Laserangriffen schützen zu müssen!
1mW sind heller als die Sonne - und die kann auch die Makula abbruzzeln!
:wink:
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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von realfreak » Do 30 Dez, 2010 2:49 pm

(moderativ verkürzt:) Der Versuch bei meinem Haus: Laser stand auf meinem Balkon im ersten Stock, der Strahl ging schräg nach oben über das Tal in den gegenüberliegenden Wald zur beschriebenen Tanne. Unterhalb meines Hauses befindet sich lediglich eine weitere Hausreihe (EFH), ca. 10 m tiefer. Der vom Spiegel auf der Tanne (ca. 400 m entfernt) zurückgeworfene Strahl (wie beschrieben stark aufgeweitet) konnte ausschließlich mein Haus und den Wald daneben erreichen. Schwankte die Tanne stärker, geriet der Spiegel aus dem Strahl. (...)

Der Kirchturmversuch: Laser lag auf einem Autodach auf einem mit Sand gefüllten Kissen. Das Auto stand auf einer Anhöhe nördlich des Dorfes Waldkirch bei Waldshut. Der Strahl ging in ca. 100 m Höhe über die Ortschaft Unteralpfen, das Albtal und dann über Görwihl. Ich stand am Kirchturm Göhrwihl und dirigierte den Strahl über meinen "Mittäter" langsam nach unten, bis der obere Drittel des Kirchturms beleuchtet war. Die Kriche ist der höchste Punkt des Ortes und 6,8 Km vom Standort des 600 mw Lasers entfernt.(...)

Das Laser gefährlich sein können, weiß ich sehr wohl. (...)

Gruß Peter

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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von ekkard » So 02 Jan, 2011 11:47 am

@realfreak
Ich habe die Beispiele nicht durchgerechnet. Mag sein, dass stimmt, was du technisch gesehen schreibst, mag nicht sein. Was ich als Moderator nicht dulden kann, sind Aufweichung der Laserregeln, weil sie nun mal gesetzlich festgelegt sind. Wenn du das anders haben willst, wende dich nicht an laserfreak.de und schon gar nicht gegen die berechtigten Einwendungen von Dr.Ulli und anderen, sondern an die einschlägigen legislativen Gremien (Berufsgenossenschaft, VDE, Parlamente).
Deinen vorstehenden Beitrag in dieser Richtung habe ich gekürzt. Die Essentials stehen bereits in dem Langartikel auf der vorher gehenden Seite. Alle wesentlichen Antworten stehen ebenfalls dort.

Weiteres Gejammere über "Sicherheitswahn" werde ich gnadenlos in die Tonne treten!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von Dr.Ulli » So 02 Jan, 2011 2:49 pm

Herzlichen Dank, Ekkard! :D
Eine kraftvolle Aussage von einen von mir sehr geschätztem und absolut kompetenten Moderator, die es mal wieder genau auf den Punkt bringt!
8)

Ich selbst hatte die "Lust" verloren, weiter "dumm rum" zu diskutieren, zumal ich als LSB just wieder eine Sicherheitsunterweisung im Betrieb durchgeführt habe - wonach doch sogar einige der "gelehrteren" Mitarbeiter gestaunt haben über die Schäden, die auch eine "geringe" Dosis von Laserstrahlung anrichten kann.
:roll:

Frohes Neues Jahr an Alle! :mrgreen:
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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von realfreak » Di 04 Jan, 2011 12:43 am

Hallo Ekkard,

Ich möchte hier ganz gewiss niemandem zu nahe treten, aber was ist denn bitte ein offenes Forum, wenn anders denkende Menschen derart ausgegrenzt werden. Der Grund, warum ich mich ursprünglich an der Diskussion beteiligte war doch der, dass ich den nicht zuerst von mir genannten Begriff "Grundüberheblichkeit" aufgegriffen hatte, weil ich ähnliches in anderen Beiträgen schon sehr oft empfunden hatte. Dr. Ulli hat das für mich insoweit ganz passabel erklärt, dass möglicherweise bei den hier diskutierenden Profis eine "Genervtheit" darüber besteht, dass viele (möglicherweise Anfänger) sich ein chinesisches Billiggerät zutun und hier ständig nach Hilfe suchen. Das verstehe ich insoweit und ich habe auch eingeräumt, dass es möglich sein kann, dass ich diese Genervtheit mit Überheblichkeit verwechselte.

Trotzdem bin ich nicht damit einverstanden, dass ein Anhänger leistungsstarker Laser ohne Kabel sich in dieser Gemeinschaft der "Laserfreaks" so wohl fühlt, als hätte er sich als einziger männlicher Teilnehmer beim Jahrestreffen der FrauenrechtlerInnen als pädophiler Kinderschänder geoutet.

Und natürlich gefällt es mir auch nicht, wenn ich mich als 49 jähriger Mann, der im Leben schon einiges erreicht hat, wie ein dummer Junge behandeln lassen muss, "der nach 30 Jahren Umgang mit Lasern noch nichts gelernt hat", nur weil meine eigenen Erfahrungen sehr vielen Äußerungen, die zum Thema Gefährlichkeit von Lasern in diesem Forum gemacht wurden, widersprechen. Um Missverständnissen vorzubeugen: diese Aussage soll auf keinen Fall bedeuten, dass ich mir einbilde, hier irgendetwas besser zu wissen als andere! Ich möchte lediglich die Frage aufwerfen, ob hier - eventuell auch aus Gründen der Abschreckung - die Gefährlichkeit nicht ein wenig übertrieben dargestellt wird. Damit mir diese Aussage nicht als Polemik ausgelegt wird, möchte ich meine eigene Einschätzung der Gefährlichkeit von Lasern noch einmal schildern und ich bitte schon jetzt um Korrektur, sofern ich bei den folgenden laienhaften Schilderungen einem Irrtum unterliegen sollte.

Ein Laser sendet eine gewisse Menge Energie aus, die - sofern groß genug - in der Lage ist, ein menschliches Auge zu verletzen oder zu zerstören. Die vom Gesetzgeber als ungefährlich angesehene Grenze ist 1 Milliwatt. Das verstehe ich so, dass ein 1 Milliwatt Laser auch aus nächster Nähe, also ohne divergenzbedingte Leistungsverluste bedingt durch den Liedschlussreflex außer einer Blendung am Auge keinen Schaden anrichtet. Somit richtet ein wesentlich stärkerer Laser am Auge ebenfalls keinen Schaden an, wenn sichergestellt ist, dass die divergenzbedingte Aufweitung des Strahls nur groß genug ist. Ausgehend von einem Pupillendurchmesser von 7 mm, also ca. 38,5 mm² müsste der Strahl eines 1 W Lasers auf rund 111 mm aufgeweitet sein, um in seiner Wirkung auf das menschliche Auge ähnlich harmlos zu sein, mir ein 1 Milliwatt Laser.

Sollte diese Rechnung zumindest einigermaßen richtig sein, dann liegen wir bei der Einschätzung der Gefährlichkeit von Lasern bei direkter Bestrahlung aus nächster Nähe dicht beieinander. Somit bestünde dann höchstens noch ein Missverständnis bezüglich der Divergenz. Die ist meiner Meinung und meiner Erfahrung nach bei allen erhältlichen Lasern in Stiftform (Pointer) oder in Taschenlampenform (hand-held) so derart schlecht, dass schon nach 50 m von einem Stiftförmigen Laser keine reale Gefahr mehr ausgeht, ausgenommen Blendung natürlich. Sollte ich hier falsch liegen, bitte ich ebenfalls um Korrektur. Was die Divergenz anbetrifft, werde ich demnächst mal genaue Messungen bezüglich Abstand und Strahldurchmesser machen und das dann hier posten.

Dass ich die Gesetzgebung nicht ändern kann, wenn ich hier über meine Einstellung schreibe ist mir selbst bewusst. Ich wollte lediglich meine Meinung dazu loswerden.

Freundliche Grüße

Peter

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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von rayman » Di 04 Jan, 2011 1:11 am

Das mit der Genervtheit war nicht von Dr. Ulli, sondern vorn mir. Ist aber egal.

Der Grund, warum Du Dich hier als Pointerfreak nicht wohl fühlst ist einfach der, dass hier die einhellige Meinung herrsch, dass die meisten Pointerfreaks sich einen Schxxx um die Gesetze und Regelungen zum Laserschutz scheren und mit ihren Spielereien andere gefährden.

DU bist ein weiteres Paradebeispiel dafür!

Laserpointer über 1mW haben in der Öffentlichkeit nichts, aber auch gar nichts verloren!

Wir sind ein öffentliches Forum. JEDER kann hier mitlesen.

Und Du mit Deinen 49 Jahren ermutigst auch noch andere - unter Umständen sogar Kinder - zu solchen blödsinnigen, sehr gefährlichen und nebenbei auch noch strengstens verbotenen Spielereien.

So was wird hier von uns einfach nicht geduldet.

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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von Dr.Ulli » Di 04 Jan, 2011 8:53 am

Die vom Gesetzgeber als ungefährlich angesehene Grenze ist 1 Milliwatt.
FALSCH! Klasse 1 hört bei 0,4mW auf! Ab 0,4mW fängt die Gefahr an! Wer keinen Lidschlussreflex hat, bekommt bei 1mW schon Probleme.
:roll:

Ansonsten stimm ich rayman zu.
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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von ekkard » Di 04 Jan, 2011 2:00 pm

@realfreak
Hallo Peter,
einige Teilnehmer, die sich kritisch geäußert haben, haben deine Argumente angegriffen, dass das, was du da experimentell ausgeführt hast und wie, sicher gewesen sei. Und dass es reiche, wenn du selbst davon überzeugt bist.

Dem steht entgegen, dass Laserexperimente mit Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 im öffentlichen (Luft-) Raum ohne Anmeldung durchzuführen, verboten ist. Schau einfach in die BGV B2, die Gesetzeskraft hat, und in das Luftverkehrsgesetz. Mit anderen Worten, die etwas harsche Reaktion entsprach den gesetzlichen Vorgaben. Deine Rechtfertigung, dies sei alles "Sicherheitswahn", ist definitiv fehl am Platz und mein Mitleid hält sich demgemäß in engen Grenzen.
realfreak hat geschrieben:Ich möchte lediglich die Frage aufwerfen, ob hier - eventuell auch aus Gründen der Abschreckung - die Gefährlichkeit nicht ein wenig übertrieben dargestellt wird.
Ich wüsste nicht, wo.

Deine technischen Ausführungen sind auch nicht so, dass sie den einschlägigen Literatur-Werten entsprechen.
Nicht 1 mW ist unschädlich, sondern weniger als 0,4 mW bezogen auf eine Normpupille von 7 mm Durchmesser. Und das auch nur bei üblichen Sehbedingungen und Strahldurchmessern. Durch geeignete, optische Einrichtungen lässt sich die Beugungsbegrenzung herab setzen. So können auch 0,4 mW zu Problemen führen. Normalerweise (dünne Strahlen, übliche Pupille) sorgt die Beugungsbegrenzung dafür, dass der Brennfleck auf der Netzhaut größer als 20µm bleibt (1,2 MW/m², Sonne: 0,48 MW/m² jeweils auf der Retina eines auf "unendlich" eingestellten Auges).

Richtig an deinem Beispiel ist, dass ein 1 W-Laser gleichmäßig auf eine Fläche verteilt werden muss, so dass die Pupille von rd. 38,5 mm² nur 0,4 mW (nicht 1 mW) aufsammeln kann.
Das entspricht einer Bestrahlungsstärke von rund 10 W/m². Bei 1 W primärer Leistung würde eine gleichmäßig Verteilung auf eine Fläche von 1/10 m² ausreichen. Bei kreisförmiger Fläche käme dabei ein Durchmesser von Wurzel(4/(10*Pi())) m = 36 cm heraus. Bei nicht gleichmäßiger Ausleuchtung der Fläche ergeben sich gefährliche "hot spots".

Lidschlussreflex kann man nach neueren Untersuchungen der Fachhochschule Köln nur annehmen (Laserklasse 2), wenn die betroffene Person weiß, dass sie sich der Strahlung sicherheitshalber entziehen sollte. Ausgerechnet bei Shows und Justierarbeiten gilt das nicht.

Was du sonst schreibst, kann durchaus zutreffen (insbesondere die mindere Qualität der Stift-Laser). Das Problem ist: Man weiß es nicht. Es kann plötzlich einer darunter sein, der stark kollimiert ist. Deshalb ist es Unsinn, die Gefahr durch eine allgemeine Argumentation wegdiskutieren zu wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von rayman » Di 04 Jan, 2011 2:12 pm

ekkard hat geschrieben: Was du sonst schreibst, kann durchaus zutreffen (insbesondere die mindere Qualität der Stift-Laser). Das Problem ist: Man weiß es nicht.
Das trifft auch wenn überhaupt nur bei den blauen Diodenpointern zu. Hier ist das Strahlprofil aber auch alles andere als rund und die Leistungsverteilung alles andere als gleichmäßig. Also wieder das vielzitierte Russisch Roulette.

Selbst grüne Billiglaser (egal ob Pointer oder Module) kommen heute immer öfter auf Divergenzen unter 1mRad.

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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von Dr.Ulli » Di 04 Jan, 2011 4:21 pm

Ekkard hat geschrieben:Normalerweise (dünne Strahlen, übliche Pupille) sorgt die Beugungsbegrenzung dafür, dass der Brennfleck auf der Netzhaut größer als 20µm bleibt
Wenn man nach der Formel d = 2,44*λ*f/D den "idealen" beugungsbegrenzten Brennfleck berechnet kommt man bei 7mm Pupille und einem f~20mm (Augenlinse) für 700nm auf 4,9µm, für 550nm auf 3,8µm und für 400nm auf nur noch 2,8µm durchmessende Brennflecke. Erst wenn das Auge zugekniffen wird (1 mm Pupille) ergeben sich 34,2µm; 26,8µm und 19,5µm.

Also im Dunkeln mit weit offenen Pupillen ist man wesentlich stärker gefährdet!
:freak:
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Re: StGB §325a Frage zum Verständnis

Beitrag von Otacon » Mi 05 Jan, 2011 5:49 pm

rayman hat geschrieben: Selbst grüne Billiglaser (egal ob Pointer oder Module) kommen heute immer öfter auf Divergenzen unter 1mRad.
Da bliebe aber, gerade bei Billiglasern, immernoch das Problem der Infrarot Strahlung.
Von Infrarot Sperrfilter hat in China wohl bisher kaum ein Hersteller etwas gehört, oder es ist einfach zu teuer um dann 20mW für 6€ zu verkaufen.
Nicht sichtbar, und damit im Kopf vieler Leute garnicht existent :(
Gruß, Andreas.

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