Lasershow in einer Kirche
Moderator: ekkard
Lasershow in einer Kirche
Hallo,
ich hab mal ne Frage. Und zwar mache ich seit einiger Zeit bei mir in der Kirche regelmäßig Lichtshows. Da ich vor habe mir einen einfachen Laserprojektor zu bauen und diesen dann auch bei meinen Shows einsetzen möchte, würde ich gerne wissen wie es da mit TÜV und Anmeldung beim Ordnungsamt aussieht.
Ich weiß von anderen Veranstaltungen her, dass ein kirchliche Veranstaltung keine öffentliche-, aber auch keine private Veranstaltung ist, sondern in eine extra Kategorie fällt.
Kann mir einer von euch sagen, wie es hier mit Laseranlagen aussieht, muss man diese anmelden oder nicht?
Danke schon jetzt,
Mfg Moritz
ich hab mal ne Frage. Und zwar mache ich seit einiger Zeit bei mir in der Kirche regelmäßig Lichtshows. Da ich vor habe mir einen einfachen Laserprojektor zu bauen und diesen dann auch bei meinen Shows einsetzen möchte, würde ich gerne wissen wie es da mit TÜV und Anmeldung beim Ordnungsamt aussieht.
Ich weiß von anderen Veranstaltungen her, dass ein kirchliche Veranstaltung keine öffentliche-, aber auch keine private Veranstaltung ist, sondern in eine extra Kategorie fällt.
Kann mir einer von euch sagen, wie es hier mit Laseranlagen aussieht, muss man diese anmelden oder nicht?
Danke schon jetzt,
Mfg Moritz
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Lasershow in der Kirche - das ist mal was anderes, hätte ich doch nicht austreten sollen?!?
. Bisher kannte ich Lasershows nur an der Kirche (TARM nutze Fuldaer Dom bei 2 VAs als Projektionfläche - geniale Shows!).
Kirchen fallen zwar nicht unter die VStätt-Verordnung, aber ich würde die Vorführung schon als öffentlich einstufen womit Ordnungsamt, TÜV etc. wieder mit im Boot wären. Am besten mal bei zuständigen Ordnungsamt nachfragen.
Unabhängig davon, ob nun öffentlich oder nicht, die Vorschriften zur Lasersicherheit müssen auf jeden Fall eingehalten werden. Denke da sind wir uns einig.


Kirchen fallen zwar nicht unter die VStätt-Verordnung, aber ich würde die Vorführung schon als öffentlich einstufen womit Ordnungsamt, TÜV etc. wieder mit im Boot wären. Am besten mal bei zuständigen Ordnungsamt nachfragen.
Unabhängig davon, ob nun öffentlich oder nicht, die Vorschriften zur Lasersicherheit müssen auf jeden Fall eingehalten werden. Denke da sind wir uns einig.
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hallo, meine Antort kommt vielleicht ein wenig spät:
Ich habe kürzlich drei Veranstaltungen in verschiedenen Kirchen durchgeführt und alle beim Ordnungsamt gemeldet. Es gibt Vordrucke für die Anzeige. Dort sind die technischen Daten, der Versicherungsträger (in dem Fall der der Kirche), Ort und Zeit, Name des LSB etc. einzutragen. Dann habe ich noch die TÜV-Bescheinigungen (ich habe zum Glück drei Spookys für die es dies gibt) und den LSB-Schein beigelegt und es kam keine Nachfrage oder Beanstandungen (waren aber auch geringe Leistungen: 10mW, 75mW, 125mW). Hat deine Nachfrage beim Ordnungsamt etwas ergeben?
Ich habe kürzlich drei Veranstaltungen in verschiedenen Kirchen durchgeführt und alle beim Ordnungsamt gemeldet. Es gibt Vordrucke für die Anzeige. Dort sind die technischen Daten, der Versicherungsträger (in dem Fall der der Kirche), Ort und Zeit, Name des LSB etc. einzutragen. Dann habe ich noch die TÜV-Bescheinigungen (ich habe zum Glück drei Spookys für die es dies gibt) und den LSB-Schein beigelegt und es kam keine Nachfrage oder Beanstandungen (waren aber auch geringe Leistungen: 10mW, 75mW, 125mW). Hat deine Nachfrage beim Ordnungsamt etwas ergeben?
Let There Be More Light (Pink Floyd)
Hallo zusammen,
man Leute! Hört doch bitte endlich mal auf mit irgendwelchen Bastelprojektoren die auch nie in die Nähe des TÜV kommen oder
bzw. hallo sunrise,
<<< drei Spookys >>>
DMX-Projektoren zu versuchen eine "Lasershow" zu machen!
Damit vertreibt man noch die letzten Leute aus der Kirche und / oder wirft ein schlechtes Licht auf die Branche! ("Ich wollte mir ja eine Lasershow mieten, aber das ich da letztens gesehen habe - Ne dann lasse ich das wohl lieber!.)
Freut euch an euren Bastelkisten zu Hause und auf LaserFreak-Treffen. Mit dem DMX-Geraffel kommt wohl trotz TÜV weder da noch da Freude auf...
Meine persönliche Meinung
Bernd
man Leute! Hört doch bitte endlich mal auf mit irgendwelchen Bastelprojektoren die auch nie in die Nähe des TÜV kommen oder
bzw. hallo sunrise,
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DMX-Projektoren zu versuchen eine "Lasershow" zu machen!
Damit vertreibt man noch die letzten Leute aus der Kirche und / oder wirft ein schlechtes Licht auf die Branche! ("Ich wollte mir ja eine Lasershow mieten, aber das ich da letztens gesehen habe - Ne dann lasse ich das wohl lieber!.)
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öffentliche Vorführung
Die öffentliche Vorführung ist nicht an die Versammlungsstätten-Verordnung gebunden. Wie bereits beschrieben, ist eine Genehmigung durch die Ordnungsbehörde erforderlich. Die Genehmigung ist zugleich die "Anmeldung" im Sinne der BGV B2. (Die Regularien des Arbeitsschutzes sind hier anzuwenden).
Was ich nicht weiß, ist, ob eine Kirchengemeinde, vertreten durch den Vorstand, dieser wiederum vertreten durch den Pfarrer hier als Unternehmer auftritt. Ich denke nein, sondern nur als Auftraggeber. Also ist der Unternehmer im Sinne der BGV B2 derjenige, der die Show anbietet. Daher muss auch dieser Unternehmer für die Genehmigung und die Gestellung eines Laserschutzbeauftragten sorgen.
Was ich nicht weiß, ist, ob eine Kirchengemeinde, vertreten durch den Vorstand, dieser wiederum vertreten durch den Pfarrer hier als Unternehmer auftritt. Ich denke nein, sondern nur als Auftraggeber. Also ist der Unternehmer im Sinne der BGV B2 derjenige, der die Show anbietet. Daher muss auch dieser Unternehmer für die Genehmigung und die Gestellung eines Laserschutzbeauftragten sorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: Lasershow in einer Kirche
hvgg user wrote:Hallo,
ich hab mal ne Frage. Und zwar mache ich seit einiger Zeit bei mir in der Kirche regelmäßig Lichtshows. Da ich vor habe mir einen einfachen Laserprojektor zu bauen und diesen dann auch bei meinen Shows einsetzen möchte, würde ich gerne wissen wie es da mit TÜV und Anmeldung beim Ordnungsamt aussieht.
Hi,
eben wie Bernd schon sagte.
- Anmeldung der LASERSHOW beim TÜV
- Aber davor muss dein selbstbau Projektor auch vom TÜV abgenommen werden! also das Gerät ansich. (Safety, VDE etc.)
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@Bernd
ich benutze die drei Projektoren als Ergänzung zu einer Lichtshow (mit Strahlern, Moving Heads, Strobes etc.), sie stellen also damit lediglich eine Aufwertung dar und ich versuche nicht damit allein eine Lasershow durchzuführen (und schädige damit hoffentlich auch nicht den Ruf der Lasershowbranche - ich sehe da auch allgemein keinen Grund zur Sorge da es auch dort immer Unterschiede geben wird, egal was man für Technik einsetzt). Würde ich sie weglassen, würden wir ja hier nicht über die Qualität der Show diskutieren oder urteilen, nicht wahr? Mal abgesehen davon ist das ganze für eine Kirchgemeinde überhaupt nur so bezahlbar, selbst wenn ich von den Anschaffungspreisen absehe wäre allein die "Gebühr" für den Tüv bei einer "ausgewachsenen" Showlaseranlage ein ziemlich großer Brocken für die Kirchenkasse.
Gruß
ich benutze die drei Projektoren als Ergänzung zu einer Lichtshow (mit Strahlern, Moving Heads, Strobes etc.), sie stellen also damit lediglich eine Aufwertung dar und ich versuche nicht damit allein eine Lasershow durchzuführen (und schädige damit hoffentlich auch nicht den Ruf der Lasershowbranche - ich sehe da auch allgemein keinen Grund zur Sorge da es auch dort immer Unterschiede geben wird, egal was man für Technik einsetzt). Würde ich sie weglassen, würden wir ja hier nicht über die Qualität der Show diskutieren oder urteilen, nicht wahr? Mal abgesehen davon ist das ganze für eine Kirchgemeinde überhaupt nur so bezahlbar, selbst wenn ich von den Anschaffungspreisen absehe wäre allein die "Gebühr" für den Tüv bei einer "ausgewachsenen" Showlaseranlage ein ziemlich großer Brocken für die Kirchenkasse.
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Öffentliche Vorführung in Kirche
Es besteht Genehmigungspflicht für "öffentliche Vorführung" - und Kirche ist ein öffentlicher Raum.
Ob die Behörde dann die Auflage erteilt, einen Sachverständigen einzuschalten, hängt davon ab, ob der Antragsteller die Sicherheitsvorkehrungen hinreichend dargetan hat. Wer da ein Sachverständigengutachten vorweisen kann und dessen Auflagen erfüllt, hat schon mal "gute Karten".
Mehr kann nur das betreffende Ordnungsamt sagen.
@sunrise: Insofern trifft deine teilweise laserisierte Lightshow nicht den Kern der Angelegenheit. Öffentliches Lasern mit Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 ist und bleibt nun mal genehmigungspflichtig.
Ob die Behörde dann die Auflage erteilt, einen Sachverständigen einzuschalten, hängt davon ab, ob der Antragsteller die Sicherheitsvorkehrungen hinreichend dargetan hat. Wer da ein Sachverständigengutachten vorweisen kann und dessen Auflagen erfüllt, hat schon mal "gute Karten".
Mehr kann nur das betreffende Ordnungsamt sagen.
@sunrise: Insofern trifft deine teilweise laserisierte Lightshow nicht den Kern der Angelegenheit. Öffentliches Lasern mit Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 ist und bleibt nun mal genehmigungspflichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Nehmts mir BITTE Nicht Übel!!!!!!!
ABER Das Ordnungsamt und die Behörden haben KEINE AHNUNG!!!!!
Ich wurde von Station zu Station geschickt !!!!!
Letztlich endete Ich mit meinen Nachfragen Beim Deutschen Strahlenschutz!!!!!!
Also die Behörden wissen selbst NICHTS!!!!!
Trotzdem Bei Öffentlichen Shows TÜV Gutachten erstellen lassen!!!!!
Grüße!!!
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Ich wurde von Station zu Station geschickt !!!!!
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Also die Behörden wissen selbst NICHTS!!!!!
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Grüße!!!
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Behörden
Dass bestimmte Ordnungsämter niemanden mit Sicherheitskenntnissen in Sachen Lasershow haben, ist nicht unwahrscheinlich. Am besten schlägt man in diesen Fällen Amtshilfe durch das Staatliche Amt für Arbeitsschutz, die Strahlenschutzstelle der Bezirksregierung oder die Berufsgenossenschaft, im Zweifel die BGfE in Köln vor.
Die Genehmigung ist unumgänglich.
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Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Phoenix3/Mamba 2.5/Pango/HeLs Voll/LDS2009 - Location: 22179 Hamburg
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ICh finde es auch merkwürdig das es in dem Zeitalter der Computer für die Beamten im Amt nicht möglich ist herraus zu finden wer den nun für solche Angelegenheiten zuständig ist! Ich meine man kann es den Beamten nicht vorwerfen das sie nicht alles wissen was bei den ganzen Richtlienien in Deutschland nicht verwunderlich ist.
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...ihr sprecht immer alle von einer Genehmigungspflicht.
Meiner Meinung nach steht in keiner der relevanten Normen etwas von einer Genehmigung durch ein Amt. Es wird immer von einer Anzeigepflicht (an einem neuen Standort) gesprochen. Dass das Amt dann einen Gutachter beauftragen kann, sich das Ganze anzusehen ist sicher richtig.
Eine Anzeige ist für mich lediglich eine Benachrichtigung, eine Genehmigung würde einen Bescheid verlangen oder habe ich da was übersehen?
Meiner Meinung nach steht in keiner der relevanten Normen etwas von einer Genehmigung durch ein Amt. Es wird immer von einer Anzeigepflicht (an einem neuen Standort) gesprochen. Dass das Amt dann einen Gutachter beauftragen kann, sich das Ganze anzusehen ist sicher richtig.
Eine Anzeige ist für mich lediglich eine Benachrichtigung, eine Genehmigung würde einen Bescheid verlangen oder habe ich da was übersehen?
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Genehmigungspflicht!
Also Der Ganze GenehmigungsKRAM ist echt zum..........!!!
SORRY!
MIR kommts So vor Dass ich bei DER Bundes Angy noch Nachfragen muss ob ich etwas vorfürhen darf!
Ich Versteh das ECHT Nicht!
WIE im Kindergarten!!!!!!
SORRY Nochmal !!!
Einen Guten Rutsch ins Neue Jahr!!!
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- ekkard
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Die Genehmigungspflicht steht auch nicht in irgendwelchen technischen Normen sondern ist Bestandteil des Ordnungsrechtes u. a. der Versammlungsstätten-Verordnung in Verbindung mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.sunrise wrote:...ihr sprecht immer alle von einer Genehmigungspflicht.
Meiner Meinung nach steht in keiner der relevanten Normen etwas von einer Genehmigung durch ein Amt. Es wird immer von einer Anzeigepflicht (an einem neuen Standort) gesprochen. Dass das Amt dann einen Gutachter beauftragen kann, sich das Ganze anzusehen ist sicher richtig.
Eine Anzeige ist für mich lediglich eine Benachrichtigung, eine Genehmigung würde einen Bescheid verlangen oder habe ich da was übersehen?
Die Anmeldepflicht ist in der Tat eine andere Geschichte und gilt streng genommen für "Arbeitsplätze". Allerdings sind die Behörden - mindestens in NRW - übereingekommen, in Genehmigungsverfahren das Arbeitsrecht anzuwenden (Staatl. Ämter für Arbeitsschutz, Links auf meiner Homepage: "Behörden")
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Ich selbst habe an beiden Tagen des ersten Adventwochenendes ein Musical, welches in einer Kirche aufgeführt wurde, mit Grafikprojektionen unterstützt. Angemeldet beim Ordnungsamt, die haben noch mal beim Bundesamt nachgefragt - alles OK.
Habe zur Anmeldung ein Sicherheitskonzept und Lageplan des Projektors/Leinwand etc. (Leistung, Wellenlängen, Einweisung der Schauspieler...) mitgeschickt.
Wurde ohne weitere Auflagen genehmigt - war ja auch kein Audience-Scannig vorgesehen - , vielleicht aber auch wegen meines Dr. und der 30 Jahre Fachkenntnisse, sowie schon voriger "Events" (siehe z.B. Avatar, daher kennt sich "unser" OA in Geldern damit aus).
Von TÜV keine Rede....
Habe zur Anmeldung ein Sicherheitskonzept und Lageplan des Projektors/Leinwand etc. (Leistung, Wellenlängen, Einweisung der Schauspieler...) mitgeschickt.
Wurde ohne weitere Auflagen genehmigt - war ja auch kein Audience-Scannig vorgesehen - , vielleicht aber auch wegen meines Dr. und der 30 Jahre Fachkenntnisse, sowie schon voriger "Events" (siehe z.B. Avatar, daher kennt sich "unser" OA in Geldern damit aus).
Von TÜV keine Rede....
Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.
- ekkard
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Genehmigung Lasershow
Warum auch? Die eigentliche Gefahr bei Lasershows ist die Bestrahlung von Augen. Wenn ein Sicherheitskonzept nachweist, dass diese Art der Bestrahlung ausgeschlossen werden kann, dann besteht kein Grund, die Genehmigung zu versagen.Dr.Ulli wrote:Habe zur Anmeldung ein Sicherheitskonzept und Lageplan des Projektors/Leinwand etc. (Leistung, Wellenlängen, Einweisung der Schauspieler...) mitgeschickt.
Wurde ohne weitere Auflagen genehmigt - war ja auch kein Audience-Scannig vorgesehen ... . Von TÜV keine Rede....
Nun, entweder war das ein Antrag auf Genehmigung zur "öffentlichen Vorführung" oder wurde behördlicherseits so aufgefasst.Dr.Ulli wrote:Angemeldet beim Ordnungsamt, die haben noch mal beim Bundesamt nachgefragt - alles OK.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: Genehmigung Lasershow
Soweit ich weis, habe ich doch die Pflicht zur Anmeldung. Wenn kein gegenteiliger Bescheid oder sonst irgendeine Antwort gekommen wäre, hätte ich die Projektionen allemal vorgeführt.Ekkard wrote:Nun, entweder war das ein Antrag auf Genehmigung zur "öffentlichen Vorführung" oder wurde behördlicherseits so aufgefasst.
Was ich da gleich noch gerne genauer wissen würde: Gibt es eine Frist zur Anmeldung? Ich habe immer mindestens 6 Wochen vorher angemeldet...
Gruß!
Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.
- yosh76
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Tach Zusammen,
so wie ich das gelesen und verstanden habe, besteht nur die Pflicht es der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Behörde oder das Ersatzorgan kann dann weitere Nachweise anfordern, Auflagen erteilen oder die Inbetriebnahme einschränken bzw. untersagen.
Meine hier auch schon was davon gelesen zu haben, dass ein Freak das 10 Minuten vor der Veranstaltung per Fax gemacht hat
Ob damit die Anzeigepflicht erfüllt ist, wage ich aber zu bezweifel
So ist das zumindest hier in Hattingen geregelt.
Bei uns ist das Ordnungsamt zuständig. Dies Vertritt bei Veranstaltungen die Belange der öffentliche Sicherheit und schaltet ggf. weitere Instanzen ein.
@DrUlli - ich hatte vor kurzem in der Gelderlandhalle was... Da war das Ordnungsamt da, hat nen Blick auf die Kiste geworfen, gesehen dass es über Kopf geht und erledigt war das Thema...
so wie ich das gelesen und verstanden habe, besteht nur die Pflicht es der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Behörde oder das Ersatzorgan kann dann weitere Nachweise anfordern, Auflagen erteilen oder die Inbetriebnahme einschränken bzw. untersagen.
Meine hier auch schon was davon gelesen zu haben, dass ein Freak das 10 Minuten vor der Veranstaltung per Fax gemacht hat

Ob damit die Anzeigepflicht erfüllt ist, wage ich aber zu bezweifel

So ist das zumindest hier in Hattingen geregelt.
Bei uns ist das Ordnungsamt zuständig. Dies Vertritt bei Veranstaltungen die Belange der öffentliche Sicherheit und schaltet ggf. weitere Instanzen ein.
@DrUlli - ich hatte vor kurzem in der Gelderlandhalle was... Da war das Ordnungsamt da, hat nen Blick auf die Kiste geworfen, gesehen dass es über Kopf geht und erledigt war das Thema...
Gruß, Hakon
RGB 2,3W (Safety,Shutter,4x642+2x638 Optnext/532/445) RayTrack 35+
RGB 2 x Sat 1,2W Litrack (Safety,Shutter,1x642+1x658/532/445)
LDS-D/Mamba/HE Full (Netlases), Pangolin Quikshow (2 IF), Phönix Live 3 an Netlases
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Re: Genehmigung Lasershow
Das ist deshalb richtig, weil die Behörden die arbeitsrechtlichen Vorschriften (BGV B2 + BGI 832) auch für Lasershows anwenden (sollen).Dr.Ulli wrote:Soweit ich weis, habe ich doch die Pflicht zur Anmeldung.
Soviel ich in Sitzungen mit Behördenvertretern mitbekommen habe, ist die öffentliche Vorführung einer Lasereinrichtung genehmigungsbedürftig. Die Genehmigung muss also definitiv erteilt sein. Zuständig ist das Ordnungsamt. Besser also mal telefonisch nachhaken.Dr.Ulli wrote:Wenn kein gegenteiliger Bescheid oder sonst irgendeine Antwort gekommen wäre, hätte ich die Projektionen allemal vorgeführt.
Vorbehalt:
Ich habe recherchiert und versucht, die entsprechende Gesetzesstelle, vermutlich Versammlungsstätten VO, zu finden, doch vergebens! Es wäre also verdienstvoll, wenn das mal jemand verbindlich heraus bekommt.
Das reicht sicher. Auf jeden Fall sollte soviel Zeit bleiben, dass ein Sachbearbeiter Rückfragen stellen und Auflagen erteilen kann. Danach muss auch Zeit bleiben, diese Auflagen umzusetzen. 6 bis 7 Arbeitstage halte ich daher für angemessen. Eine vorgeschriebene Frist ist mir nicht bekannt.Dr.Ulli wrote:Was ich da gleich noch gerne genauer wissen würde: Gibt es eine Frist zur Anmeldung? Ich habe immer mindestens 6 Wochen vorher angemeldet...
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
Neine Erfahrungen sind das eine Projektion ohne Probleme genemigt und sogar geduldet wird.
bei eine Beamshow in richtung der zuschauer sieht die sache anders aus
so wurde auf dem Airfild des Flughafens die Beamshow verweigert
jedoch in der innenstadt genemigt nach abname der safty durch das Ordnungsamt 25Euro
auch eine Show inerhalb des Circuszeltes ging ohne probleme durch die genemigung!
bei eine Beamshow in richtung der zuschauer sieht die sache anders aus
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