Wann wird man Hersteller

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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turntabledj
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Post by turntabledj » Mon 03 Mar, 2008 11:14 am

Wer umbaut, wird zum Hersteller. Die Genehmigung erlischt.
@Ekkard
Ab wann ist das dann der Fall oder anders ausgedrückt, ab welcher Art von Eingriffen/Veränderungen muss die Anlage/Installation definitiv neu abgenommen werden?

Ich liste einfach mal ein paar Möglichkeiten auf:

1.) Anlage wird gereinigt (ausgesaugt, Spiegel geputzt)
2.) Spiegel werden justiert (wieder in den Zustand gebracht, in welchem sie sich bei der erfolgreichen Abnahme befunden haben)
3.) Spiegel werden wg. "defekt" ausgetauscht und so justiert, wie bei der erfolgreichen Abnahme.
4.) Dichros werden erneuert
5.) Laser wird, aufgrund eines defektes, gegen einen neuen ausgetauscht, der die gleiche Leistung hat, wie zur Abnahme.
6. Laser wird gegen einen schwächeren Laser gleicher Bauart ausgetauscht
7. Laser wird gegen einen stärkerenn Laser gleicher Bauart ausgetauscht
8.) Gas-Laser wird gegen RGB-System gleicher Gesamtleistung ausgetauscht (nur die Laserquelle, der Rest bleibt)
9.) Scanningsystem wird wg. Defekt, gegen ein baugleiches ausgetauscht
10.) Scanningsystem wird gegen in anderes ausgetaucht
11.) Es werden zusätzliche Raumspiegel montiert (also im Raum, nicht der Laserbank), die Strahlen reflektieren dort in's Publikum
12.) Es werden zusätzliche Raumspiegel montiert (also im Raum, nicht der Laserbank), die reflektierten Strahlen bleiben oberhalb 2,70m
13.) Laserbank wird, innerhalb der gleichen Halle an anderer Stelle aufgebaut
14.) Die Laseranlage wird während einer Umbauphase der Diskothek in einem Nebenraum zwischengelagert und nach der Renovierung wieder an den Urspungsplatz monitert
...

Vieles kann ich mir ja selbst ausmalen, bin dennoch gespannt auf die Anworten 8)

ttdj.

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Post by guido » Mon 03 Mar, 2008 11:56 am

Achim,

ich würde auf diese Frage keine genaue Antwort erwarten.
Genau so gut käme die Frage "Wie klein kann man ein Haar spalten".

Von mir aus würd ich sagen: Alles was Modifikation und nicht Wartung ist
macht dich nicht zum Hersteller aber führt zum Erlöschen der
Prüfbescheinigung, auch der Tausch gegen baugleiche Teile weil ja
der sach- und fachgerechte Einbau nicht geprüft wird.

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Wann wird man Hersteller

Post by ekkard » Mon 03 Mar, 2008 12:08 pm

@turntabledj: Ich habe einen neuen Diskussionspfad mit dieser Frage eröffnet, weil sie mir unter "Abschaltzeit" (einer Safety-Schaltung) off-topic erschien.
----------------------------------------------------
Ab welcher Eingriffe findet ein "Herstellungsprozess" im Sinne der DIN EN 60825-1 statt?
Grundsätzlich gilt die substantielle, vor allem sicherheitsrelevante Änderung als Herstellungsprozess.
turntabledj wrote:1.) Anlage wird gereinigt (ausgesaugt, Spiegel geputzt)
= Wartung, also keine sicherheitsrelevante Änderung.
turntabledj wrote:2.) Spiegel werden justiert (wieder in den Zustand gebracht, in welchem sie sich bei der erfolgreichen Abnahme befunden haben)
= Wartung
turntabledj wrote:3.) Spiegel werden wg. "defekt" ausgetauscht und so justiert, wie bei der erfolgreichen Abnahme.
= Wartung
turntabledj wrote:4.) Dichros werden erneuert
Bei typgleichem Austausch = Wartung
turntabledj wrote:5.) Laser wird, aufgrund eines defektes, gegen einen neuen ausgetauscht, der die gleiche Leistung hat, wie zur Abnahme.
Entscheidend ist der (exakt) typgleiche Austausch, was einer Wartung entspäche.
Kritisch können jeoch so genannte "kleine Verbesserungen / Modernisierungen" werden z.B. eine kleinere Divergenz, engere Spiegelstellung. Eine solche Veränderung wäre trotz gleicher Leistung sicherheitsrelevant und damit ein Herstellungsprozess.
turntabledj wrote:6. Laser wird gegen einen schwächeren Laser gleicher Bauart ausgetauscht
= Herstellungsprozess, da nicht typgleich. Die Leistung ist nicht die einzige Kenngröße.
turntabledj wrote:7. Laser wird gegen einen stärkeren Laser gleicher Bauart ausgetauscht
= Herstellungsprozess, Begründung wie vor.
turntabledj wrote:8.) Gas-Laser wird gegen RGB-System gleicher Gesamtleistung ausgetauscht (nur die Laserquelle, der Rest bleibt)
= Herstellungsprozess.
turntabledj wrote:9.) Scanningsystem wird wg. Defekt, gegen ein baugleiches ausgetauscht.
Bei exakt typgleichem Tausch = Reparatur. Auch hier können kleine Verbesserungen oder Modernisierungen zu einem sicherheitsrelevanten Eingriff führen, die einen Herstellungsprozess darstellen.
turntabledj wrote:10.) Scanningsystem wird gegen in anderes ausgetaucht
11.) Es werden zusätzliche Raumspiegel montiert (also im Raum, nicht der Laserbank), die Strahlen reflektieren dort in's Publikum
12.) Es werden zusätzliche Raumspiegel montiert (also im Raum, nicht der Laserbank), die reflektierten Strahlen bleiben oberhalb 2,70m
13.) Laserbank wird, innerhalb der gleichen Halle an anderer Stelle aufgebaut
= Herstellungsprozesse
turntabledj wrote:14.) Die Laseranlage wird während einer Umbauphase der Diskothek in einem Nebenraum zwischengelagert und nach der Renovierung wieder an den Urspungsplatz monitert
= Wartung, wenn der Strahlverlauf derselbe ist.
Die Justage muss von einem Laserschutzbeauftragten verantwortlich geleitet werden, vor allem wenn sich im Raum Spiegel befinden. Auch muss er auf mögliche Reflektoren achten.
Hier bewegen wir uns in einer Grauzone. Ich würde auf jeden Fall die Wiederinbetriebnahme telefonisch bei der zuständigen Behörde (Staatl. Amt f. Arbeitsschutz / Berufsgenossenschaft) anmelden. Dabei kann man auf die durchgeführte Justage und die ansonsten exakt gleiche Betriebsweise hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Post by turntabledj » Mon 03 Mar, 2008 7:22 pm

Vielen Dank @ Ekkard!
Damit sind doch schon mal einige Unklarheiten beseitigt und auch begründet 8)

@Guido
Sicher kann man das teilweise unter Haarspalterei ablegen, vieles ist den meisten Freaks bestimmt nicht ganz verständlich. Sicherlich gibt es auch noch genügend Freaks, die denken, dass eine Bank in Disco A abgebaut und in Disco B unverändert installiert wird, unbedenklich ist - weil, hat sich ja nix verändert. Ist aber keine Wartung sondern eher Herstellung und damit ist eine Neuabnahme angesagt...

@all
Ich würde Ekkards Aussagen aber vorsichtig interpretieren.
Im Zweifel haftet der Betreiber, wenn z.B. ein bei der Wartung ausgetauschter Spiegel verrutscht und Unheil verursacht.
Vielleicht vergleichbar mit nem Wechsel der Bremsbeläge beim Auto.
Ist auch eine Wartung, daher muss es nicht zum Tüv. Sind die Schrauben dann durch die Werkstatt nicht richtig angezogen...

Behaupte ich jetzt einfach mal so.

ttdj.

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Post by ekkard » Mon 03 Mar, 2008 10:26 pm

Der Betreiber haftet bei Anlagen mit Gefahrenpotential immer und tut gut daran, dieses Risiko durch eine gewerbliche Haftpflichtversicherung abdecken zu lassen. Es darf ihm jedoch im Schadensfall keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen sein. Denn dann geht der Versicherungsschutz verloren, und es werden Strafen fällig.

Eine Anlage prüfen zu lassen (und sich nach den Auflagen zu richten - Protokoll führen!), erhält im Allgemeinen jenen Versicherungsschutz und bewahrt vor Strafen. "Prüfen" meint hier einmal den Laserschutzbeauftragen Aufsicht führen lassen und/oder eine anerkannte Prüfstelle einzuschalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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