Anlagenbau - Laser isoliert von Grundplatte

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

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dbrune
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Anlagenbau - Laser isoliert von Grundplatte

Beitrag von dbrune » So 25 Feb, 2001 5:00 pm

Hallo,<P>kurze Frage: Ist es notwendig, jeden Laser, der auf der Grundplatte installiert wird, zu isolieren, so daß prinzipiell eine galvanische Trennung vorliegt zwischen Platte und Lasergehäuse?<P>dbrune

thomas
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Re: Anlagenbau - Laser isoliert von Grundplatte

Beitrag von thomas » Mo 26 Feb, 2001 5:20 pm

Hallo Daniel,<P>ich habe hier eine defekte Argon-Röhre rumzuliegen, die Halterung hat eine Isolierung zwischen Röhre und Gehäusebefestigung. Warscheinlich hat es einen bestimmten Grund. Bei einem komplett aufgebautem Laserkopf sollte es aber nicht nötig sein, im Gegenteil, er muß zusammen mit der Laserbank geerdet werden.<P>Übrigens bin ich gerade dabei meine Pangolin-Kabel auf 30m zu verlängern, hast Du mit Deinen schon Erfahrungen gemacht?<P>Grüße Thomas.

dr.wave
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Re: Anlagenbau - Laser isoliert von Grundplatte

Beitrag von dr.wave » Mo 26 Feb, 2001 7:45 pm

Die Bestimmungen nach DIN / VDE sagen eindeutig das alle Metallischen Anlagenteile die berührt werden können bei einer Netzzuführung von 230V~ einen Erdungsanschluß besitzen müssen. Außnahme die Netzleitungen sind Schutzisoliert (in der ganzen Anlage). Das dürfte aber bei keinen Laser der Fall sein. Eine Anbindung aller im System vorhanden Anlagenteile an den Erdungsstützpunkt der Anlage ist ebenfall vorgeschrieben. Die DIN / VDE sieht nach dem Aufbau einer elektrischen Anlage (Auch eine Laser ist so was) ein Prüfung auf Isolationswiderstand sowie eine Prüfung des Netz- und Erdschleifenwiderstands vor. Diese muss bei mobilen Geräten alle 6 Monate und bei Festanlagen 1 mal im Jahr erfolgen und mit einem Protokoll des Elektromeister nachgewiesen werden. Die Anlage muss natürlich auch vor der erst Inbetriebnahme abgenommen werden.<P>BY BY Dr.Wave

dr.wave
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Re: Anlagenbau - Laser isoliert von Grundplatte

Beitrag von dr.wave » Di 27 Feb, 2001 7:38 pm

Nachtrag<BR>Eine Prüfung der Elektrischen Anlage nach der Kriterien der VDE für Hochspannungsanlagen (über 400 V~ im Vierleiternetz) ist so ne Sache. Ich denke eher an die Abschnitte zu Hochspannungs- Leuchtanlagen wie Neon usw. Dort wird eigentlich immer von einer Vollkapselung (Berührungssicher Isoliert) ausgangen. Die Ströme im sekundärkreis solcher Anlagen sind ja meist konstrukionsbedingt eher niedrieg. Ein Durchschlag auf berührbare metallische Teile muss allerding auch zum Auslösen einer Schutzeinrichtung führen, da meist keine Netztrennung vorhanden ist, so daß die Phase auch an einem der Hochspannungsleiter anliegen kann.(Frage mich wie das bei meinem HENE gehen soll brennt dann das Nettzteil durch ?) Häufig betreffen die regelungen aber nur die Hersteller da die meisten Geräte mit Hochspannungsteil fast immer gekapselt sind. Leider kenne ich mich bei Argons usw. nicht mit dem Netzteil aus. Bei einem HEHE mit vergossenen Netzteil und Alden Stecker sollte eine einfache Prüfung ausreichen. Bei einem Erdungswiderstand von weniger als 2 Ohm im Gesamtsystem (inkl. aller Kabeltrommeln)ist eine Ableitung von Spannungen im Bereich bis 4 kV sicher ohne eine gefährliche erhöhung der Berührungsspannung möglich. Endgültig wird aber immer der Abnehmende Elektromeister entscheiden müssen welche Prüfung er zum schluß auch Unterschreiben kann. Wird eine Höhere Fehlerspannung als die Netzzuführung anliefert angenommen sind natürlich wesentlich härtere Auflagen zu erfüllen. Schließlich könnte ja dann auch eine 4 kV Spannung in den 230 V Stromkreis einschlagen und alle Handtrocker in der betroffenen Diskotek zu elektriesiermaschienen umfunktionieren. Daraus ergäbe sich natürlich eine enlose Kette von Auflagen. Ich denke aber das dies nicht der Fall ist denn die verfügbaren Ströme sind ja wie gesagt recht klein.<BR>BY BY Dr.Wave

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