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Frage zum einsatz meines RGB Proj. in einem Schaufenster
Moderator: ekkard
- webdiego
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Frage zum einsatz meines RGB Proj. in einem Schaufenster
Hallo,
bitte nicht gleich schießen!
Ich möcht gerne meinen RGB Projektor in das Schaufenster eines Händlers stellen und abends, wenn der Laden geschlossen ist eine lasershow auf der Rückwand des Laden ablaufen lassen.
1. Die Wand spiegelt nicht.
2. Es ist keiner da, der den Projektor beaufsichtigt
3. Laserleistung : max 570 mw (ca. 480mw weiss)
4. K30s scanner mit Raytrack Treiber + safety
Ist das Sicherheitstechnisch machbar oder ist das illegal?
Und benötige ich dafür die gleichen Vorraussetzungen wie Veranstalter, die den Laser in das Puplikum richten wollen? (Ich frage nur weil ich noch kein LSB-Schein habe und mein Laser nicht TÜV abgenommen ist.)
Vielen Dank im Vorraus
Daniel
bitte nicht gleich schießen!
![Shocked :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Ich möcht gerne meinen RGB Projektor in das Schaufenster eines Händlers stellen und abends, wenn der Laden geschlossen ist eine lasershow auf der Rückwand des Laden ablaufen lassen.
1. Die Wand spiegelt nicht.
2. Es ist keiner da, der den Projektor beaufsichtigt
3. Laserleistung : max 570 mw (ca. 480mw weiss)
4. K30s scanner mit Raytrack Treiber + safety
Ist das Sicherheitstechnisch machbar oder ist das illegal?
Und benötige ich dafür die gleichen Vorraussetzungen wie Veranstalter, die den Laser in das Puplikum richten wollen? (Ich frage nur weil ich noch kein LSB-Schein habe und mein Laser nicht TÜV abgenommen ist.)
Vielen Dank im Vorraus
Daniel
Eventuelle Schreibfehler sind voller Absicht zur Mitgliederbelustigung plaziert worden. ![Smile :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
![Smile :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Wie Dr. Ulli schon sagte musst du halt dafür sorgen das sich keiner freiwillig oder unfreiwillig vom Laser "bestrahlen" lassen kann.
Soferns nur auf eine Wand hinter der Schaufenster ist und du dafür sorgst das keine Laserstrahlung aus dem Fenster austreten kann, sollte es der Klasse 1 entsprechen.
Natürlich muss der Besitzer diesen dann morgends abschalten .. dieser muss natürlich wissen wie gefährlich es ist wenn er da durch läuft
Soferns nur auf eine Wand hinter der Schaufenster ist und du dafür sorgst das keine Laserstrahlung aus dem Fenster austreten kann, sollte es der Klasse 1 entsprechen.
Natürlich muss der Besitzer diesen dann morgends abschalten .. dieser muss natürlich wissen wie gefährlich es ist wenn er da durch läuft
- webdiego
- Beiträge: 159
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Den laser wollte ich mit der Schlüsselschaltung der Alarmanlage koppeln, so das wenn einer tatsächlich im Bereich des Lasers sein sollte sogar der Alarm losgeht ![Smile :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Achja selbstverständlich meine ich eine wand innerhal des Ladens
Danke schonmal für die Antworten![Smile :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
grüsse Daniel
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Achja selbstverständlich meine ich eine wand innerhal des Ladens
Danke schonmal für die Antworten
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Vorsicht! Das wäre bei heimischen Gesetzen "vorsätzliche Körperverletzung"juk hat geschrieben:Und der Dieb bekommt automatisch ein "Ich bin ein gemeiner Einbrecher" auf die Stirn gebrannt
Wenn der Dieb in den Strahl schaut und sich die Augen verbrutzelt, musst DU zahlen. Krank oder?
Also per Bewegungsmelder stromlos schalten!
![Wink ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Dazu wäre noch zu erwähnen, dass der Laser dann eventuell keine TÜV Abnahme brauch, aber eine Elektrotechnische Abnahme solltest du haben! Denn sollte der Laden abfackeln und das ding hatte keine Abnahme, ist also nicht Sicher, biste auch mit zahlen dran. Egal ob er erstmal der Verursacher war oder nicht
Ist doof, ist aber so. Alles so blöde versicherungstechnische Gründe.
![Sad :-(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Was mir zu unseren tollen heimischen Gesetzen noch einfällt:
Wenn das ding ein auffälliger Blickfang ist und so zu Verkehrsbehinderungen durch abgelenkte Blicke führt, dann bist du im falle eines Unfalles evtl. mit dran, weil der Autofahrer z.b. von dem Ding so abgelenkt wurde, das er einen Unfall gebaut hat, oder der Fusgänger deswegen vor den Laternenmast gerannt ist...
Alles schon passiert.
Wenn das ding ein auffälliger Blickfang ist und so zu Verkehrsbehinderungen durch abgelenkte Blicke führt, dann bist du im falle eines Unfalles evtl. mit dran, weil der Autofahrer z.b. von dem Ding so abgelenkt wurde, das er einen Unfall gebaut hat, oder der Fusgänger deswegen vor den Laternenmast gerannt ist...
Alles schon passiert.
- rheinperchten
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Gerät muss CE - gerecht sein. Wenn Du ne Wand im Laden anlaserst muss Du sicherstellen dass der Projektor sich nicht verschieben kann und somit andere Personen anleuchtet. Sicherstellen dass der Laser nix brennbares anfackeln kann. Sicherstellen dass es ne Sicherheitsschaltung ( Safety ?? ) gibt welche den Laser bei Fehlfunktion evt. abstellt. Man bedenke mal dass je nach Entfernung oder Stärke etwas Hitze enstehen kann. Scanner fallen aus und Du hast evt. nen stehenden Beam.
-
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Blondinen mit kurzen Röcken sollten also nur noch im Dunkeln auf die Straße gehen, sonst werden sie verklagtWenn das ding ein auffälliger Blickfang ist und so zu Verkehrsbehinderungen durch abgelenkte Blicke führt, dann bist du im falle eines Unfalles evtl. mit dran, weil der Autofahrer z.b. von dem Ding so abgelenkt wurde, das er einen Unfall gebaut hat, oder der Fusgänger deswegen vor den Laternenmast gerannt ist...
![Twisted Evil :twisted:](./images/smilies/icon_twisted.gif)
Sorry, mit war mal nach so einem OT
![Rolling Eyes :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Zurück zum Thema - ich glaube, so lange draußen nix geblendet wird, oder das Schaufenster dadurch nicht mit einer Ampel verwechselt werden kann, spielt's keine Rolle.
- ekkard
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Also das Ganze ist eine "öffentliche Vorführung" und daher genehmigungspflichtig (Ordnungsamt). Projektionen bis zur Laserklasse 3B sind solange unbedenklich, wie niemand in den direkten oder gespiegelten Strahl blicken kann. Dies scheint mir hier der Fall zu sein. Wahrscheinlich wird das Ordnungsamt das Staatliche Amt für Arbeitsschutz einschalten (Amtshilfe durch eine sachverständige Behörde). In meiner Praxis ist ein unbeaufsichtigter Laserbetrieb bereits einmal nicht genehmigt worden - aber dabei handelte es sich um ein im Freien aufgebauten Projektor. Hinter einer massiven Schaufensterscheibe ist ein Eingriff nicht möglich. Der "fest und unverrückbare" Aufbau kann eigentlich immer gewährleistet werden.
Ich hätte eher Bedenken, dass die Anlage gestohlen wird oder anfängt zu brennen.
Ich hätte eher Bedenken, dass die Anlage gestohlen wird oder anfängt zu brennen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
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