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Wie ist das eigendlich ....
Moderator: ekkard
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Wie ist das eigendlich ....
Hi,<BR>wie ist das eigendlich, wenn in einer Diskothek eine Laseranlage installiert ist und vom Tüv abgenommen wurde und der LaserJokey neue Shows erstellt ? Muß dann jedes mal eine neue Tüvabnahme gemacht werden oder ist das mit der Abnahme der Anlage geregelt ?<BR>Gruß Christian
Re: Wie ist das eigendlich ....
Hi,<P>Ja das ist schwierig...<BR>Wenn eine Sicherheitsschaltung vor dem<BR>Scanner eine zu Hohe standzeit des ge-<BR>scannten Beams verhindert kann der LJ<BR>alles machen.<BR>Früher war es so das man einfach alle Images<BR>durchgemessen hat.<BR>Es gibt Heute Safe-Schaltungen zu kaufen die<BR>Verhindern 100%ig das es zu Schäden des<BR>Auges kommen kann.<BR>In der Praxis wurde jedoch nur bei einer<BR>Bauartveränderung der Laseranlage eine<BR>erneute TÜV Abnahme notwendig.<P><BR>Rolf<P>Rolf
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Re: Wie ist das eigendlich ....
Hi,<BR>danke für die Antwort ! Na wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist so eine Strahlüberwachung ja das non-plus-ultra ! Wäre es dann nicht sogar möglich, einen Projektor zu bauen, welcher den Laserstrahl nur über den überwachten Scanner rausläßt - dann bräuchte man ja praktisch keine Tüv-Abnahme mehr wenn man die Anlage an verschiedenen Orten aufbaut, oder ? Du meinst doch das Cat-Safe, oder ?<BR>Viele Grüße<BR>Christian
Re: Wie ist das eigendlich ....
Hi Christian & Rolf,<BR>die sog. "TÜV-Abnahme" (Prüfung durch einen Sachverständigen) ist nach "Herstellung" und erstmaliger Inbetriebnahme (in diesem Zustand) erforderlich, wenn - nach Meldung - die Behörden dies verlangen. Ich persönlich neige dazu, eine fest installierte Anlage so zu prüfen, dass alle Eventualitäten des "bestimmungsgemäßen Betriebes" eingeschlossen sind (also: außer bewusster Falsch-Steuerung). Meistens ist es ja so, dass leistungsstarke Strahlen nicht ins Publikum gehen [img]images/icons/shocked.gif"%20border="0[/img] und damit über (derzeit noch) 2.7 m Höhe verlaufen - egal, was die Software macht. Anders bei Figuren, die durch Bewegung die MZB-Werte einhalten. Hier müssen eine gewisse Mindestgeschwindigkeit, ein Mindestraumwinkel und eine Höchstdauer eingehalten werden. Dies kann durch eine geeignete Überwachung gewährleistet werden, wenn sie "fail safe" ist.<P>Gruß<BR>Ekkard
Re: Wie ist das eigendlich ....
Hallo,<P>Diese Schaltung von z.b. Medialas macht<BR>genau dies.<BR>Wennder Strahl zu langsam bewegt wird<BR>oder sogar stehenbleibt wird er ausgetastet,<BR>wenn er sich wieder bewegt geht er wieder<BR>an.<BR>Dadurch kann der LJ neue Figuren erstellen<BR>oder z.b. einen Kreis ganz klein machen,<BR>was ja bei grösse 0 einen Punkt ergibt.<P>Der sehr geehrte Herr Wietev hat bei der<BR>Laserfirma wo ich gearbeitet habe immmer<BR>die Abnahmen gemacht, wobei damals diese<BR>Safe-Schaltung nicht pflicht war.<BR>Alle Effekte wurden durchgemessen, da sie<BR>Lasersoftware aber freiprogrammierbar ist<BR>kann man nicht alle möglichkeiten messen.<BR>So eine Schaltung ist jetzt Pflicht,<BR>zumindest für ins Publikum gescannte<BR>Effekte, b.z.w. lässt sich so der Effekt<BR>ohne risiko wie früher realisieren.<P>grüsse<P>Rolf
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Re: Wie ist das eigendlich ....
Hi,<BR>wenn ich das alles nochmal zusammenfasse, dann ist das doch so, daß ich wenn ich diese Schutzschaltung eingebaut habe, die Anlage nur vor der ersten Inbetriebnahme vom Tüv Abgenommen werden muß. <BR>Wäre es dann nicht möglich, z.B. einen CatPro Projektor von Medialas der um eine Safety-Schaltung erweitert wurde, einmal vom Tüv abnehmen zu lassen ohne nach jedem neuen Aufstellen den Tüv kommen zu lassen ? Bei der 1. Abnahme kann der Tüv ja überprüfen, daß der Strahl nur duch den Scanner ausgegeben werden kann und daß die Schutzschaltung eingebaut ist. Theoretisch gesehen könnte ja dann nichts mehr schief gehen. Auch wenn das Gerät an einem anderen Ort aufgebaut werden würde, müßte sich doch an der Sicherheit des Gerätes nichts ändern, oder ?<BR>Was meint ihr dazu ?<BR>Gruß Christian
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Re: Wie ist das eigendlich ....
Diese Frage entscheiden weder der Betreiber, noch der Sachverständige, sondern die Behörde. Und diese wird bei jeder Veränderung (= Herstellung) den Sicherheitsnachweis verlangen. Im Falle einer Bewegungsüberwachung kann (!) dieser Nachweis sehr einfach ausfallen.<BR>Gruss Ekkard
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: Wie ist das eigendlich ....
Hallo,<P>die MediaLas-Projektoren haben bereits eine generelle Zulassung, solange sie für Grafikprojektionen verwendet werden.<P>Thomas.
- ekkard
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Re: Wie ist das eigendlich ....
Hallo Thomas,<BR>"einfach" heißt in diesem Fall: "vorzeigen" (bei der Prüfung). N.B.: Bei reinen Projektionen vereinfacht sich vieles! Die eigentlichen Probleme fangen mit bleistift-dünnen Strahlen an, die direkt ins Publikum gehen sollen [img]images/icons/mad.gif"%20border="0[/img] <BR>Gruß<BR>Ekkard
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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