LaserFreak Forum
@ Ekkard - wichtige Frage !
Moderator: ekkard
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- Beiträge: 62
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@ Ekkard - wichtige Frage !
Hi Ekkard,
Ich möchte Dir als absoluten Experten in Sachen Laser - auch in rechtlichen Dingen eine Frage stellen. Ich möchte meinen grünen <5mW DPSS Pointer wieder verkaufen. Ich möchte dies über Ebay tun. Nun möchte ich fragen, ob das rein rechtlich gesehen ok ist und ich mit einem Haftungsausschluß auf der sicheren Seite bin - oder ich als Verkäufer für eventuellen Mißbrauch (und dessen Folgen) des Pointers hafte. Alle Anderen scheint diese Fragestellung wenig zu interessieren und setzen sogar fleißig getunte Pointer rein - aber ich will ganz sicher gehen, daß ich durch den Weiterverkauf nicht in Probleme geraten kann.
Für Deine Antwort danke ich im Voraus !
Ich möchte Dir als absoluten Experten in Sachen Laser - auch in rechtlichen Dingen eine Frage stellen. Ich möchte meinen grünen <5mW DPSS Pointer wieder verkaufen. Ich möchte dies über Ebay tun. Nun möchte ich fragen, ob das rein rechtlich gesehen ok ist und ich mit einem Haftungsausschluß auf der sicheren Seite bin - oder ich als Verkäufer für eventuellen Mißbrauch (und dessen Folgen) des Pointers hafte. Alle Anderen scheint diese Fragestellung wenig zu interessieren und setzen sogar fleißig getunte Pointer rein - aber ich will ganz sicher gehen, daß ich durch den Weiterverkauf nicht in Probleme geraten kann.
Für Deine Antwort danke ich im Voraus !
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Mit freundlichen Grüßen,
Prometheus
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Prometheus
Re: @ Ekkard - wichtige Frage !
ich bin zwar nicht der ekkard.. aber..um sicher zu sein, darfst du das teil nicht als pointer verkaufen. sonders als lasermodul. um ganz sicher zu sein, solltest du das ding vorher so zerlegen, dass man damit nicht sofort rumpointern kann. es reicht, wenn der käufer das in 2 schritten zusammenstecken kann..aber offiziell isses dann kein pointer, sonder der käufer "missbraucht" das modul dann nur als einen solchenPrometheus hat geschrieben:Hi Ekkard,
Ich möchte Dir als absoluten Experten in Sachen Laser - auch in rechtlichen Dingen eine Frage stellen. Ich möchte meinen grünen <5mW DPSS Pointer wieder verkaufen. Ich möchte dies über Ebay tun. Nun möchte ich fragen, ob das rein rechtlich gesehen ok ist und ich mit einem Haftungsausschluß auf der sicheren Seite bin - oder ich als Verkäufer für eventuellen Mißbrauch (und dessen Folgen) des Pointers hafte. Alle Anderen scheint diese Fragestellung wenig zu interessieren und setzen sogar fleißig getunte Pointer rein - aber ich will ganz sicher gehen, daß ich durch den Weiterverkauf nicht in Probleme geraten kann.
Für Deine Antwort danke ich im Voraus !
- ekkard
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- Registriert: Mi 21 Feb, 2001 12:00 pm
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- Wohnort: Overath,Germany
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Hi Prometheus,
also die für die Marktaufsicht zuständigen Beamten, mit denen ich kürzlich zusammen saß (wg. Leistungs LED), nehmen alle Consumerartikel vom Markt, die die Laserklasse 2M überschreiten.
Der Grund ist, dass derartige Artikel ohne Weiteres in die Hände von Ahnungslosen geraten. Der nicht bestimmungsgemäße Gebrauch kann zu Augenverletzungen führen (ab Klasse 3R aufwärts; bei Klasse 2 ist das eher unwahrscheinlich).
Folge für das Inverkehrbringen:
1. Gerät klassifizieren und die Klasse ausweisen (in der Beschreibung) mit Nennung der Folge (also Laserschutzbeauftragter erforderlich, nicht als Pointer benutzen)
2. Verkauf gegen Rechnung (d.h. Käufer ist bekannt). Wer ganz sicher gehen will, verkauft nur an Leute über 18 Jahre
3. Käufer erklärt sich durch das Bieten bereit, dass er die Sicherheitsregeln der Laserklasse X (z.B. 3R) einhalten wird.
4. "Bedarf" nachfragen; selbstverständlich dürfen Privatgelehrte Experimentier-Material für den Eigenbedarf kaufen, oder Show-Leute, die einen Laserschutzbeauftragten "in der Hinterhand" haben.
Richtig ist, was Franklin geschrieben hat: Ein Laser der Klassen 3R und höher sind keine "Pointer" und dürfen nicht als solche verkauft werden (Falschdeklaration). Ich persönlich halte nichts davon, das Gerät zu zerlegen, außer dass ich die Batterie getrennt einwickeln würde, falls sie beim Transport auslaufen sollte (alles schon passiert!).
Zum Schluss: Du als Verkäufer haftest nicht, wenn das Gerät korrekt als Klasse X (3R oder höher) deklariert und mit Sicherheitshinweisen + -Warnschildern versehen war.
also die für die Marktaufsicht zuständigen Beamten, mit denen ich kürzlich zusammen saß (wg. Leistungs LED), nehmen alle Consumerartikel vom Markt, die die Laserklasse 2M überschreiten.
Der Grund ist, dass derartige Artikel ohne Weiteres in die Hände von Ahnungslosen geraten. Der nicht bestimmungsgemäße Gebrauch kann zu Augenverletzungen führen (ab Klasse 3R aufwärts; bei Klasse 2 ist das eher unwahrscheinlich).
Folge für das Inverkehrbringen:
1. Gerät klassifizieren und die Klasse ausweisen (in der Beschreibung) mit Nennung der Folge (also Laserschutzbeauftragter erforderlich, nicht als Pointer benutzen)
2. Verkauf gegen Rechnung (d.h. Käufer ist bekannt). Wer ganz sicher gehen will, verkauft nur an Leute über 18 Jahre
3. Käufer erklärt sich durch das Bieten bereit, dass er die Sicherheitsregeln der Laserklasse X (z.B. 3R) einhalten wird.
4. "Bedarf" nachfragen; selbstverständlich dürfen Privatgelehrte Experimentier-Material für den Eigenbedarf kaufen, oder Show-Leute, die einen Laserschutzbeauftragten "in der Hinterhand" haben.
Richtig ist, was Franklin geschrieben hat: Ein Laser der Klassen 3R und höher sind keine "Pointer" und dürfen nicht als solche verkauft werden (Falschdeklaration). Ich persönlich halte nichts davon, das Gerät zu zerlegen, außer dass ich die Batterie getrennt einwickeln würde, falls sie beim Transport auslaufen sollte (alles schon passiert!).
Zum Schluss: Du als Verkäufer haftest nicht, wenn das Gerät korrekt als Klasse X (3R oder höher) deklariert und mit Sicherheitshinweisen + -Warnschildern versehen war.
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Ekkard
Ekkard
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- Registriert: Fr 12 Sep, 2003 11:40 am
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