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"Pflichten" eines Laserschutzbeauftragten bei Gefahr
Moderator: ekkard
"Pflichten" eines Laserschutzbeauftragten bei Gefahr
Ist ein Laserschutzbeauftragter / sachkundige Person eigentlich in irgendeiner Weise "verpflichtet" einzuschreiten wenn eine schwerer sicherheitstechnischer Fehler ansteht? Oder anders rum gefragt: Sollte was passieren - könnte ein Laserschutzbeauftragter zur Rechenschaft gezogen werden wenn er nichts unternommen hat, etwa den Veranstalter auf den Fehler hinzuweisen oder ähnliches?
Ich frage deshalb, da mir ein Bekannter von einem Club erzählt hat wo nun auch so ein China Sound-to-Light Gerät aufgestellt wurde und minutenlang (!) ein stehender Beam durch die Tanzfläche ging, bevor der Fehler behoben wurde.
Wäre so ein Fall unterlassene Hilfeleistung wenn man mehr oder weniger zusieht wie die Leute in den Strahl glotzen?
Ich frage deshalb, da mir ein Bekannter von einem Club erzählt hat wo nun auch so ein China Sound-to-Light Gerät aufgestellt wurde und minutenlang (!) ein stehender Beam durch die Tanzfläche ging, bevor der Fehler behoben wurde.
Wäre so ein Fall unterlassene Hilfeleistung wenn man mehr oder weniger zusieht wie die Leute in den Strahl glotzen?
- adminoli
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Re: "Pflichten" eines Laserschutzbeauftragten bei Gefahr
Hi,
kommt darauf an. Laserschutzbeauftragter ist der, der vom Unternehmen dazu bestellt wurde.
Bist du in dem Club als Gast und bist dort nicht als Laserschutzbeauftragter verpflichtet, geht dich
das Problem eigentlich nichts an, auch wenn du selbst wo anders der LSB bist und die notwendigen Unterweisungen erfahren hast. Der Lightjocky der dort arbeitet und evtl. auch die Rolle des LSB hat, muss natürlich sofort reagieren und den Fehlerfall sofort beenden mit allen ihm möglichen mitteln, d.h. Notaus, Hauptschalter etc...
Als verantwortungsvoller Mensch kannst du natürlich den Lighjocky, DJ und/oder die Geschäftsleitung darauf aufmerksam machen. Sei aber nicht überascht, wenn du dort nicht immer mit offen Armen empfangen wirst. Wichtig ist: Der Ton macht die Musik, also nur höflich auf das Problem hinweisen und das du dich mit der Materie auskennst.
Gruß
Oliver
kommt darauf an. Laserschutzbeauftragter ist der, der vom Unternehmen dazu bestellt wurde.
Bist du in dem Club als Gast und bist dort nicht als Laserschutzbeauftragter verpflichtet, geht dich
das Problem eigentlich nichts an, auch wenn du selbst wo anders der LSB bist und die notwendigen Unterweisungen erfahren hast. Der Lightjocky der dort arbeitet und evtl. auch die Rolle des LSB hat, muss natürlich sofort reagieren und den Fehlerfall sofort beenden mit allen ihm möglichen mitteln, d.h. Notaus, Hauptschalter etc...
Als verantwortungsvoller Mensch kannst du natürlich den Lighjocky, DJ und/oder die Geschäftsleitung darauf aufmerksam machen. Sei aber nicht überascht, wenn du dort nicht immer mit offen Armen empfangen wirst. Wichtig ist: Der Ton macht die Musik, also nur höflich auf das Problem hinweisen und das du dich mit der Materie auskennst.
Gruß
Oliver
- nohoe
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Re: "Pflichten" eines Laserschutzbeauftragten bei Gefahr
Hallo
Du bist ja auch kein LSB wenn du als Gast im Club bist.
Denn das haben wir ja schon oft festgehalten das man durch die Bestellung durch den Veranstalter
zum LSB wird und nicht durch einen Wisch(Jodeldiplom) den man irgendwo erhalten hat,
weil man sich mit anderen ein paar Stunden in einen Raum gesetzt hat und was über Laser gehört hat.
Aber der Hinweis an den LJ würde von mir auch kommen, denn das gebietet uns die Sachkenntnis die wir besitzen.
Denn möglicherweise wissen LJ und Clubbesitzer gar nicht das das Teil illegal in Betrieb genommen wurde,
weil es eigentlich einer Abnahme bedarf.
Gruß
Norbert
Du bist ja auch kein LSB wenn du als Gast im Club bist.
Denn das haben wir ja schon oft festgehalten das man durch die Bestellung durch den Veranstalter
zum LSB wird und nicht durch einen Wisch(Jodeldiplom) den man irgendwo erhalten hat,
weil man sich mit anderen ein paar Stunden in einen Raum gesetzt hat und was über Laser gehört hat.
Aber der Hinweis an den LJ würde von mir auch kommen, denn das gebietet uns die Sachkenntnis die wir besitzen.
Denn möglicherweise wissen LJ und Clubbesitzer gar nicht das das Teil illegal in Betrieb genommen wurde,
weil es eigentlich einer Abnahme bedarf.
Gruß
Norbert
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- adminoli
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Re: "Pflichten" eines Laserschutzbeauftragten bei Gefahr
Kann er schon sein, wenn er sonst in dem Club dazu bestellt ist, nur heute mal als Gast anwesend ist.nohoe hat geschrieben:Hallo
Du bist ja auch kein LSB wenn du als Gast im Club bist.
Sicherlich ist er das in diesem Moment genau genommen nicht, aber wenn was passiert, kommen mit Sicherheit dumme Fragen....
Gruß
Oliver
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Re: "Pflichten" eines Laserschutzbeauftragten bei Gefahr
Der LSB selbst muss das Bedienpersonal ordentlich unterwiesen haben, damit ein sicherer Betrieb gewährleistet ist.
Also hat das Personal gepennt...und auch der LSB ist seinen Pflichten nicht nachgekommen, da hier ja wohl keine Safety vorhanden ist!
Die Kiste hätte so nie in Betrieb gehen dürfen! Ich vermute mal, angemeldet wurde die Sache auch nicht...
Also hat das Personal gepennt...und auch der LSB ist seinen Pflichten nicht nachgekommen, da hier ja wohl keine Safety vorhanden ist!
Die Kiste hätte so nie in Betrieb gehen dürfen! Ich vermute mal, angemeldet wurde die Sache auch nicht...
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Re: "Pflichten" eines Laserschutzbeauftragten bei Gefahr
Im beschriebenen Fall denke ich, wird kein LSB vorhanden sein
Im Allgemeinen kann man glaube sagen, dass der Bediener der Anlage das Gerät über den (wahrscheinlich im aktuellen Fall nicht vorhandenen) Notaus ausser hätte Betrieb nehmen müssen...
Dazu ist der vorgeschiebene Notaus schließlich da
Um dann auch noch mal auf die LSB-Frage einzugehen...
Gehen wir dabei aber mal davon aus, dass es einen "Schriftlich bestellten LSB gibt" und es sich bei der Anlage um eine Laseranlage handelt, welche den Normen entspricht und abgenommen war...
Bediener muss im erkennbaren Fehlerfall das Gerät ausser Betrieb nehmen.
Wenn der eventuell anwesende LSB mitbekommt, dass sich der "Laseroperator" nicht drum kümmert, sollte er sich schnellst möglich zum Pult bewegen, den Notaus kloppen und danach dem LJ endlich eine angemessene Einweisung verpassen, die er schon längt hätte bekommen müssen.
ttdj.
Im Allgemeinen kann man glaube sagen, dass der Bediener der Anlage das Gerät über den (wahrscheinlich im aktuellen Fall nicht vorhandenen) Notaus ausser hätte Betrieb nehmen müssen...
Dazu ist der vorgeschiebene Notaus schließlich da
Um dann auch noch mal auf die LSB-Frage einzugehen...
Gehen wir dabei aber mal davon aus, dass es einen "Schriftlich bestellten LSB gibt" und es sich bei der Anlage um eine Laseranlage handelt, welche den Normen entspricht und abgenommen war...
Bediener muss im erkennbaren Fehlerfall das Gerät ausser Betrieb nehmen.
Wenn der eventuell anwesende LSB mitbekommt, dass sich der "Laseroperator" nicht drum kümmert, sollte er sich schnellst möglich zum Pult bewegen, den Notaus kloppen und danach dem LJ endlich eine angemessene Einweisung verpassen, die er schon längt hätte bekommen müssen.
ttdj.
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Re: "Pflichten" eines Laserschutzbeauftragten bei Gefahr
Bei einem stehendem Chinabeam hätte ich keine
Hemmungen das Ding mit dem nächsten Feuerlöscher von der Traverse zu
putzen.....
Genug Zeugen für eine versuchte fahrlässige Körperverletzung oder so wirds geben...
Hemmungen das Ding mit dem nächsten Feuerlöscher von der Traverse zu
putzen.....
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Gruss
Guido
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Re: "Pflichten" eines Laserschutzbeauftragten bei Gefahr
Das wäre dennoch Sachbeschädigung...Oder?
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Re: "Pflichten" eines Laserschutzbeauftragten bei Gefahr
Hi,
Ein LSB, der keine vertragliche Vereinbarung mit dem Schuppen hat, hat imho rechlicht erstmal gar nix zu befürchten, wenn er so etwas nicht meldet...
Und selbst einem (anerkannten) Sachverständigen, der vor Ort als Gast war, dürfte es im Falle eines Unfalls wohl fast unmöglich sein, nachzuweisen, dass er die Gefahr erkannt hat und durch fehlendes Unterlassen einen Unfall hätte verhindern können...
Um es anders zu sagen: Ein LSB, der nicht unter Vertrag/ Bestimmung steht, kann den Lappen auch zum Abwischen von diversen Körperteilen verwenden
Er kann im Haftungsfall ohne vertragliche Beziehung zu dem Laden nicht mehr oder weniger, als jeder Laie, da die Annerkung der "LSBwasauchimmerBescheinigung" nur spezifisch ist (also im Falle einer "Beauftragung" greift) und glücklicherweise nicht jeden allgemein zum Sachverständigen macht.
Anders sähe es aus, wenn der "Gast-LSB" auf der Feier seine Freund nach Hause schickt unter der Begründung, dass die Laseranlage "lebensgefährlich" sei und am nächsten Tag in der Zeitung steht, dass etliche Gäste später schwerwiegende Augenschäden davongetragen haben.
Auch dann passiert erstmal nix - es sei denn die lieben Freunde, die keine Schäden davongetragen haben, schlagen den Gast-LSB als "Retter ihres Augenlichts" für eine Medallie vor - oder geben einer Zeitung ein Interview und erklären, dass er überaus Sachkundig ist und sie vor schweren Schäden bewahrt hat. Dann könnte man aus der Handlung eine Menge interpretieren.
Moralisch tendiere ich zur Feuerlöscherlösung von Guido.
Aber das Thema Zivilcourage ist in D ja soweit verbreitet wie das Schuldbewusstsein bei Langzeit-Hartz4 Empfängern.
Ein LSB, der keine vertragliche Vereinbarung mit dem Schuppen hat, hat imho rechlicht erstmal gar nix zu befürchten, wenn er so etwas nicht meldet...
Und selbst einem (anerkannten) Sachverständigen, der vor Ort als Gast war, dürfte es im Falle eines Unfalls wohl fast unmöglich sein, nachzuweisen, dass er die Gefahr erkannt hat und durch fehlendes Unterlassen einen Unfall hätte verhindern können...
Um es anders zu sagen: Ein LSB, der nicht unter Vertrag/ Bestimmung steht, kann den Lappen auch zum Abwischen von diversen Körperteilen verwenden
Er kann im Haftungsfall ohne vertragliche Beziehung zu dem Laden nicht mehr oder weniger, als jeder Laie, da die Annerkung der "LSBwasauchimmerBescheinigung" nur spezifisch ist (also im Falle einer "Beauftragung" greift) und glücklicherweise nicht jeden allgemein zum Sachverständigen macht.
Anders sähe es aus, wenn der "Gast-LSB" auf der Feier seine Freund nach Hause schickt unter der Begründung, dass die Laseranlage "lebensgefährlich" sei und am nächsten Tag in der Zeitung steht, dass etliche Gäste später schwerwiegende Augenschäden davongetragen haben.
Auch dann passiert erstmal nix - es sei denn die lieben Freunde, die keine Schäden davongetragen haben, schlagen den Gast-LSB als "Retter ihres Augenlichts" für eine Medallie vor - oder geben einer Zeitung ein Interview und erklären, dass er überaus Sachkundig ist und sie vor schweren Schäden bewahrt hat. Dann könnte man aus der Handlung eine Menge interpretieren.
Moralisch tendiere ich zur Feuerlöscherlösung von Guido.
Aber das Thema Zivilcourage ist in D ja soweit verbreitet wie das Schuldbewusstsein bei Langzeit-Hartz4 Empfängern.
Gruß, Hakon
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Re: "Pflichten" eines Laserschutzbeauftragten bei Gefahr
@Doktor Ulli,
ich würde das unter "Selbstverteidigung" abhaken und wenn der mir mit Sachbeschädigung
kommt geht die Kiste samt Gutachter zu Gericht...
Man hört ja immer wieder von Schrittmotorlasern in der "Deutschen Öffentlichkeit"
die auch ins Publikum beamen. Für mich ist das vorsetzliche Körperverletzung. PUNKT.
ich würde das unter "Selbstverteidigung" abhaken und wenn der mir mit Sachbeschädigung
kommt geht die Kiste samt Gutachter zu Gericht...
Man hört ja immer wieder von Schrittmotorlasern in der "Deutschen Öffentlichkeit"
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Re: "Pflichten" eines Laserschutzbeauftragten bei Gefahr
Na klar - ich würde es auch am liebsten kaputthauen...aber eigentlich wäre das sehr doof und im fatalen Falle ist man dann selber der Verarschte! ...da dann gesagt werden könnte...der Fehler ist auf diesen Angriff zurückzuführen...
In so einem Falle wäre es ratsamer. sich Zeugen zu verschaffen, soweit wie möglich dokumentieren und den Vorgang dann als versuchte Körperverletzung anzuzeigen. Soweit mir bekannt ist, muss dann die Staatsanwaltschaft weiterermitteln....
Und das sollte man - wenn´s geht - publizieren, damit die Öffentlichkeit auch was davon hat und endlich mal mehr Allgemeinwissen bezüglich Lasern und deren Gefahren entsteht.
In so einem Falle wäre es ratsamer. sich Zeugen zu verschaffen, soweit wie möglich dokumentieren und den Vorgang dann als versuchte Körperverletzung anzuzeigen. Soweit mir bekannt ist, muss dann die Staatsanwaltschaft weiterermitteln....
Und das sollte man - wenn´s geht - publizieren, damit die Öffentlichkeit auch was davon hat und endlich mal mehr Allgemeinwissen bezüglich Lasern und deren Gefahren entsteht.
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- ekkard
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Re: "Pflichten" eines Laserschutzbeauftragten bei Gefahr
So, wie der Fall geschildert wurde, lautet der Terminus technicus: "Gefahr im Verzug". Was folgt daraus für einen zufällig anwesenden Sachkundigen? Die technischen Aufsichtsbeamten stehen dazu wie folgt (soweit mir s. Zt. berichtet wurde):
1. Lässt sich der LJ direkt erreichen (Zuruf) oder, wenn ausgetreten, ist der NOT-AUS zu erreichen? Wenn ja: drücken!
2. Wenn nicht möglich: Gäste warnen, nicht in den Strahl zu blicken, gefährlicher Strahl!
3. Wird ein Eingreifen direkt verwehrt, Veranstaltung verlassen und Polizei verständigen.
Sachbeschädigung ist nicht verlangt.
Bis hier her spielt es keine Rolle, ob man irgendwo anders Laserschutzbeauftragter (LSB) ist; Sachkunde reicht.
Ganz anders sieht es aus, wenn man selbst LSB dieses Unternehmens/dieses Veranstalters ist, und Sicherheitsvorkehrungen versagen (Überwachungseinrichtungen(Safety), Blenden, Shutter, Stellglieder(Transistoren)). In diesem Fall gilt, dass der Eingriff unverzüglich stattzufinden hat einschließlich einer Warnung an die Gäste (siehe 1. und 2.).
Der LSB haftet nur bei grober Fahrlässigkeit, z. B. falscher Berichterstattung an den Unternehmer oder bei Vorsatz. Ansonsten haftet das Unternehmen. Der LSB ist nicht verpflichtet, die Behörden über interne Probleme zu informieren. Nur sollte er seine Aktennotizen, Anweisung und Einweisungen tunlichst sauber dokumentieren und entsprechend "Bericht an den Unternehmer erstatten" - immer im Hinblick auf gerichtliche Auseinandersetzungen!
1. Lässt sich der LJ direkt erreichen (Zuruf) oder, wenn ausgetreten, ist der NOT-AUS zu erreichen? Wenn ja: drücken!
2. Wenn nicht möglich: Gäste warnen, nicht in den Strahl zu blicken, gefährlicher Strahl!
3. Wird ein Eingreifen direkt verwehrt, Veranstaltung verlassen und Polizei verständigen.
Sachbeschädigung ist nicht verlangt.
Bis hier her spielt es keine Rolle, ob man irgendwo anders Laserschutzbeauftragter (LSB) ist; Sachkunde reicht.
Ganz anders sieht es aus, wenn man selbst LSB dieses Unternehmens/dieses Veranstalters ist, und Sicherheitsvorkehrungen versagen (Überwachungseinrichtungen(Safety), Blenden, Shutter, Stellglieder(Transistoren)). In diesem Fall gilt, dass der Eingriff unverzüglich stattzufinden hat einschließlich einer Warnung an die Gäste (siehe 1. und 2.).
Der LSB haftet nur bei grober Fahrlässigkeit, z. B. falscher Berichterstattung an den Unternehmer oder bei Vorsatz. Ansonsten haftet das Unternehmen. Der LSB ist nicht verpflichtet, die Behörden über interne Probleme zu informieren. Nur sollte er seine Aktennotizen, Anweisung und Einweisungen tunlichst sauber dokumentieren und entsprechend "Bericht an den Unternehmer erstatten" - immer im Hinblick auf gerichtliche Auseinandersetzungen!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
Re: "Pflichten" eines Laserschutzbeauftragten bei Gefahr
Herzlichen Dank für die vielen Antworten!
Das hört sich ja schon mal ganz gut an soweit, wenigstens steht man dann hier als "externer" nicht mit einem Fuß im Gefängnis wenn man nichts unternimmt. Die traurige Wahrheit ist ja: Viele wissen, dass Ihre Laseranlagen illegal sind, bzw. nicht angemeldet sind und möchten daher am besten auch gar nicht erst auf dieses Thema angesprochen werden.
Hinweise dazu führen dann mehr zur "Empfehlung zu gehen" als zum Dank für den Hinweis auf evtl. Gefahren
Was mich auch wundert ist dass "richtige Laserfirmen" solche Installationen nicht abmahnen lassen / zur Anzeige führen, schliesslich geht denen ja auch im Endeffekt Geld durch die Lappen durch das illegale Installieren und Betreiben von nicht BGV B2 konformen Anlagen seitens der Club Besitzer. Also ich würde das machen / versuchen wenn ich in dieser Branche meine Brötchen verdienen und damit meine Familie ernähren müsste.
Das hört sich ja schon mal ganz gut an soweit, wenigstens steht man dann hier als "externer" nicht mit einem Fuß im Gefängnis wenn man nichts unternimmt. Die traurige Wahrheit ist ja: Viele wissen, dass Ihre Laseranlagen illegal sind, bzw. nicht angemeldet sind und möchten daher am besten auch gar nicht erst auf dieses Thema angesprochen werden.
Hinweise dazu führen dann mehr zur "Empfehlung zu gehen" als zum Dank für den Hinweis auf evtl. Gefahren
Was mich auch wundert ist dass "richtige Laserfirmen" solche Installationen nicht abmahnen lassen / zur Anzeige führen, schliesslich geht denen ja auch im Endeffekt Geld durch die Lappen durch das illegale Installieren und Betreiben von nicht BGV B2 konformen Anlagen seitens der Club Besitzer. Also ich würde das machen / versuchen wenn ich in dieser Branche meine Brötchen verdienen und damit meine Familie ernähren müsste.
- adminoli
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Re: "Pflichten" eines Laserschutzbeauftragten bei Gefahr
thahool hat geschrieben:Was mich auch wundert ist dass "richtige Laserfirmen" solche Installationen nicht abmahnen lassen / zur Anzeige führen, schliesslich geht denen ja auch im Endeffekt Geld durch die Lappen durch das illegale Installieren und Betreiben von nicht BGV B2 konformen Anlagen seitens der Club Besitzer. Also ich würde das machen / versuchen wenn ich in dieser Branche meine Brötchen verdienen und damit meine Familie ernähren müsste.
Das ist recht einfach, wenn so ein "Schuppen" sich für 500-1000 EUR einen China-Stepper holt, kaufen die mit Sicherheit keinen Arctos oder Medialas-Projektor für 18.000EUR oder mehr.
Gruß
Oliver
Re: "Pflichten" eines Laserschutzbeauftragten bei Gefahr
Na so seh ich das nicht. Wenn nun ein verantwortungsbewusster Clubbesitzer mehrere 10.000 Euros lockermacht für eine qualitativ hochwerkte Laseranlage die allen gesetzlichen Bestimmungen entspricht, dann würde er sich doch bestimmt zumindest ein bisschen Exklusivität wünschen und nicht wollen, dass die Kneipe um die Ecke auch "so einen" Laser hat. Das "besondere" schwindet doch genau damit, dass jeder so ein Gerät hat.adminoli hat geschrieben: Das ist recht einfach, wenn so ein "Schuppen" sich für 500-1000 EUR einen China-Stepper holt, kaufen die mit Sicherheit keinen Arctos oder Medialas-Projektor für 18.000EUR oder mehr.
Als Hersteller / Laserdienstleister würde ich genau dafür sorgen, dass diese Exklusivität nicht durch verbotene Gerät von Fernost gestört wird
Das ist übrigens meiner Meinung nach ja schon laut dem Wettbewerbsrecht kritisch (Thema CE) wenn z. B. eine Disse mit "Lasershow" wirbt, dann aber illegal mit einem Chinagerät die Show auffährt
- adminoli
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Re: "Pflichten" eines Laserschutzbeauftragten bei Gefahr
Das ist aber die realität. Ich möchte nicht wissen wieviele Clubs solche unzugelassenen Laser betreiben. Ich gehe perönlich von mehr als 1000 Installationen aus. VIele Betreiber werden ja durch diese "hohen" Preise abgeschreckt, sonst würden diese Dinger ja nirgends zu sehen sein ausser im privaten Bereich.thahool hat geschrieben:adminoli hat geschrieben: Das ist übrigens meiner Meinung nach ja schon laut dem Wettbewerbsrecht kritisch (Thema CE) wenn z. B. eine Disse mit "Lasershow" wirbt, dann aber illegal mit einem Chinagerät die Show auffährt
Die meisten Clubs haben ja noch nicht mal vernünftiges Licht und Sound-Equipment, spreche aus Erfahrung da ich 8 Jahre lang als DJ und davor 3 Jahre als LJ unterwegs war in verschiedenen Clubs.EIn einziger war dabei der vo n Lobo einen Laser hatte und einer von Tarm. Alle anderen hatten hatten noch nichtmal vernünftige Scanner/Movingheads.
Wie viele Personen die einen Club mit Laser betreten interssieren sich dafür oder kommen gar deswegen? Ich schätze 0,1%.thahool hat geschrieben: Na so seh ich das nicht. Wenn nun ein verantwortungsbewusster Clubbesitzer mehrere 10.000 Euros lockermacht für eine qualitativ hochwerkte Laseranlage die allen gesetzlichen Bestimmungen entspricht, dann würde er sich doch bestimmt zumindest ein bisschen Exklusivität wünschen und nicht wollen, dass die Kneipe um die Ecke auch "so einen" Laser hat. Das "besondere" schwindet doch genau damit, dass jeder so ein Gerät hat.
Der Rest kommt wegen Anderem und für die ist das nur "geflacker".
Gruß
Oliver
Re: "Pflichten" eines Laserschutzbeauftragten bei Gefahr
Ja in dieser Hinsicht gebe ich Dir recht. Da hängt selten was amtliches rumadminoli hat geschrieben: Das ist aber die realität. Ich möchte nicht wissen wieviele Clubs solche unzugelassenen Laser betreiben. Ich gehe perönlich von mehr als 1000 Installationen aus. VIele Betreiber werden ja durch diese "hohen" Preise abgeschreckt, sonst würden diese Dinger ja nirgends zu sehen sein ausser im privaten Bereich.
Die meisten Clubs haben ja noch nicht mal vernünftiges Licht und Sound-Equipment, spreche aus Erfahrung da ich 8 Jahre lang als DJ und davor 3 Jahre als LJ unterwegs war in verschiedenen Clubs.EIn einziger war dabei der vo n Lobo einen Laser hatte und einer von Tarm. Alle anderen hatten hatten noch nichtmal vernünftige Scanner/Movingheads.
Kommt wahrscheinlich auf das Umfeld an. In meinem Freundes- und Bekanntenkreis wird schon sehr auf solche Dinge wert gelegt. Deshalb werden auch die verschiedensten Orte in Europa angefahren, eben nur um Effekte wie Laser oder aber auch sonstiges LED-Technik zeugs und was es halt sonst noch so gibt zu erleben (Sensation, Mayday, usw...).adminoli hat geschrieben: Wie viele Personen die einen Club mit Laser betreten interssieren sich dafür oder kommen gar deswegen? Ich schätze 0,1%.
Der Rest kommt wegen Anderem und für die ist das nur "geflacker".
Früher sind wir (hier vom vom LKR Rosenheim) auch ganz gerne mal nach München ins Nightflight gefahren, aber nurweil die eine recht gute Laseranlage (ich glaube die war damals HB) sowie fähige LJ's hatten die das Ding anständig bedienen konnten.
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Re: "Pflichten" eines Laserschutzbeauftragten bei Gefahr
Hallo
Ja in den 80er Jahren hingen auch nicht überall Laser in den Discos.
Da ich meist der Fahrer war wurden die gerne von mir nach solchen Gesichtspunkten ausgewählt.
Mal 155 Km nach Bochum ins Tarmcenter fahren und so.
Nie gedacht das der Laden mal meine Nachbarschaft sein würde.
Die Behörden werden meist erst wenn was passiert ist aktiv.
Und die Betreiber versuchen Geld zu sparen. Wo kein Kläger da kein Richter.
Wie hoch sind denn da die Ordnungsstrafen wenn man illegal ein solches Gerät betreibt.
Oder wird man erst nett darauf hingewiesen das Gerät xyz angemeldet und abgenommen werden muß.
Gruß
Norbert
Ja in den 80er Jahren hingen auch nicht überall Laser in den Discos.
Da ich meist der Fahrer war wurden die gerne von mir nach solchen Gesichtspunkten ausgewählt.
Mal 155 Km nach Bochum ins Tarmcenter fahren und so.
Nie gedacht das der Laden mal meine Nachbarschaft sein würde.
Wie Ekkard schon mal schrieb fehlt es einfach an Kontrollpersonal.Ja in dieser Hinsicht gebe ich Dir recht. Da hängt selten was amtliches rum
Die Behörden werden meist erst wenn was passiert ist aktiv.
Und die Betreiber versuchen Geld zu sparen. Wo kein Kläger da kein Richter.
Wie hoch sind denn da die Ordnungsstrafen wenn man illegal ein solches Gerät betreibt.
Oder wird man erst nett darauf hingewiesen das Gerät xyz angemeldet und abgenommen werden muß.
Gruß
Norbert
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Re: "Pflichten" eines Laserschutzbeauftragten bei Gefahr
Die öffentlich-rechtlichen Sanktionen ergeben sich aus BGV B2.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: "Pflichten" eines Laserschutzbeauftragten bei Gefahr
Meinst Du damit eine Ordnungswidrigkeit? 30 Euro Strafe?ekkard hat geschrieben:Die öffentlich-rechtlichen Sanktionen ergeben sich aus BGV B2.
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Re: "Pflichten" eines Laserschutzbeauftragten bei Gefahr
Da gibts auch noch den Paragraphen 325a StGB...bis 5 Jahre Haft für die Gefährdung....
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Re: "Pflichten" eines Laserschutzbeauftragten bei Gefahr
Der wird wohl erst angewandt wenn die Gefährdung schon öfters stattgefunden und bestraft wurde. Ist wie bei 5-Jahre Gefängnis für RaubkopiererDr.Ulli hat geschrieben:Da gibts auch noch den Paragraphen 325a StGB...bis 5 Jahre Haft für die Gefährdung....
Schade dass ein Betreiber im Grunde ziemlich sorglos seine (verbotenen) Anlagen betreiben kann, selbst bei schwerer Fahrlässigkeit wird ihm wohl niemand den Laden zusperren (können) - zumindest nicht unmittelbar.
Das ist wie in so manchen Diskotheken wo eine Lautstärke jenseits von gut und böse herrscht. Das muss -rein vom Gefühl her- schon nicht mehr gesund sein. Jetzt hat man 20 Euro Eintritt für einen tollen Star DJ bezahlt und steht vor der Wahl: wieder heimgehen oder Lautstärke ertragen (müssen)
Wenn ich irgendwo auf Sensation White / Cocoon Club oder so gehe, dann ist die Lautstärke auch noch ok und die Party kein bisschen schlechter - es geht also auch wenn der Veranstalter nach den Spielregeln des Gesetzes handelt.
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Re: "Pflichten" eines Laserschutzbeauftragten bei Gefahr
Die letzte Sensation hier in D hätte auf dem Mainflor noch etwas lauter sein können...Wenn ich irgendwo auf Sensation White / Cocoon Club oder so gehe, dann ist die Lautstärke auch noch ok
Davor das Jahr war heftig, aber bei den Intros einfach der Hammer...
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