Seminar - Laserschutzbeauftragter 2006

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meditec-man
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Seminar - Laserschutzbeauftragter 2006

Beitrag von meditec-man » Do 02 Feb, 2006 12:45 am

1. Termin, 3.3.06 bei Medialas. Anmeldung auf der Homepage.
2. Termin, individuell bei Firma Lobo. Sollten jedoch 4 Leute zusammen bekommen. Preis bei 4 Personen á 230 Euro. Lobo ist die einzigste Firma die den Schutzbeauftragtenschein speziell auch auf Lasershow ausstellen darf.!
Bei Interesse bitte Bescheid geben, ich werde das alles in die Wege leiten. Und durch guten Kontakte die ich habe wird das sicherlich zu einem einmaligen Erlebnis. P.S. Ich bin einer von 4 Personen die mitmacht, fehlen noch 3!

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jan
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Re: Seminar - Laserschutzbeauftragter 2006

Beitrag von jan » Do 02 Feb, 2006 8:16 am

Es tut mir sehr leid, aber mir platzt gerade der Kragen...
meditec-man hat geschrieben:Lobo ist die einzigste Firma die den Schutzbeauftragtenschein speziell auch auf Lasershow ausstellen darf.!
AAAARGHH! Was für ein "LSB-Schein" soll das denn nun wieder sein? Und wer bestimmt, welche Firma so etwas ausstellen "darf"? Das Bundesamt für Strahlenschutz oder was?

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tschosef
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Beitrag von tschosef » Do 02 Feb, 2006 8:39 am

:shock: :D :D :D :D :shock:
Schutzbeauftragtenschein
den kenn ich garnicht... in welcher Vorschrift steht denn der?
gruß
Schreibe nie etwas, was Du deinem Gegenüber nicht auch vor anderen Leuten ins Gesicht sagen würdest

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Beitrag von turntabledj » Do 02 Feb, 2006 9:51 am

Lobo ist die einzigste Firma die den Schutzbeauftragtenschein speziell auch auf Lasershow ausstellen darf.!
a.
Find ich gut, dass zumindest mal jemand versucht, irgendwas zu organisieren. LSB-Kurs bei LOBO 'hat ja schonmal was'
(allerdings kein Bedarf, da ich wo anders schon nen Kurs hatte)

b.
Den LSB-Schein als solches gibt's nicht.
Es gibt lediglich ein Zertifikat, dass man an einem entsprechenden Kurs teilgenommen hat. Soweit ich weiß, gibt es auch keine Normen für Dinge, die dann auf diesem Zettel stehen...

c.
Ein LSB (Laserschutzbeauftragter) muss "schriftlich bestellt" sein.
D.h. das ist ein Wisch, in dem die Person namentlich genannt ist, welche die Funktion des LSB übernimmt. Da sollten auch die Aufgaben des LSB genauer drin erleutert werden - das macht es im Zweifelsfall leichter, die Verantwortungsfragen zu klären (z.B. beratend tätig oder mit Weisungsbefugnis, etc...).
Streng genommen ist das ein Vertrag, mit dem man Rechte und Plichten sowie Verantwortung übertragen bekommt.

d.
In einem herkömmlichen "LSB-Kurs" wird das Thema Laser ziemlich allgemein behandelt - also nicht auf den Bereich Showlaser zugeschnitten.
Es liegt nahe, das LOBO, ML, HB und wer diese Kurse sonst noch so anbietet, wesentlich mehr auf den Showbereich eingeht.
Das wird vermutlich dann auch in dem "Schulungszertifikat" entsprechend drin stehen.
Aber wie gesagt - soweit ich weiß, gibt es für das Zertifikat keine Norm.
Von daher gesehen würde mich wundern, wenn andere nicht auch reinschreiben dürfen, wenn auch das Thema Showlasertechnik behandelt wurde.

Ein LSB-Schein als soches gibt es nicht.
Man könnte vielleicht den vorhin genannten Vertrag so nennen.
Das ist ja die "Bescheinigung", dass du für das Unternhemen X die Aufgabe des LSB wahr nimmst.
Dann bist du LSB für die Bude X.
Sollst du nebenbei auch für den Laden Y den LSB übernehmen, muss wieder ein weiterer Vertrag mit Y her - also die "schriftliche Bestellung".

Soweit zu meiner Interpretation des ganzen.

Achim
Zuletzt geändert von turntabledj am Do 02 Feb, 2006 2:34 pm, insgesamt 1-mal geändert.

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LSB- Die Wahrheit

Beitrag von andradir » Do 02 Feb, 2006 1:47 pm

Echt interessant, was alles so an Infos durch die Gegend schwirrt :)

Bitte lest Euch doch mal die BG B2 der UVV durch, hier zu finden:

http://www.pr-o.info/makeframe.asp?url= ... inhalt.htm

Da steht zum Thema Laserschutzbeauftragter im §6:
1) Der Unternehmer hat für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3 B oder 4 Sachkundige als Laserschutzbeauftragte schriftlich zu bestellen
(2) Der Unternehmer hat dem Laserschutzbeauftragten folgende Aufgaben zu übertragen:
1. Überwachung des Betriebes der Lasereinrichtungen,
2. Unterstützung des Unternehmers hinsichtlich des sicheren Betriebs und der notwendigen Schutzmaßnahmen,
3. Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben einschließlich Unterrichtung über wichtige Angelegenheiten des Laserstrahlenschutzes
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Unternehmer der Berufsgenossenschaft nachweist, daß er selbst die erforderliche Sachkunde besitzt, und den Betrieb der Lasereinrichtungen selbst überwacht.


Ein LSB-Kurs hat keinen anderen Hintergrund als die Sachkunde zu vermitteln.
Sachkundig ist ziemlich auslegungsfähig, normalerweise gilt aber, wenn sich jemand über längere Zeit relativ intensiv mit der Materie beschäftigt, idealerweise schriftlich belegbar, als sachkundig. Persönlich würd ich unseren Fachleuten hier im Board jederzeit Sachkunde bescheinigen.
Wer nur nen Pointer besitzt, wird es schwer haben seine Sachkunde nachzuweisen. Wer hingegen im Beruf mit Lasern arbeitet, hat meistens Sachkunde, zumindest nach einiger Zeit.

Dh. also, daß diese Leute auch kein LSB-Seminar besuchen müssen.
Und wie in den Paragraphen zu sehen und auch von Achim bereits bemerkt:
Man ist keine Laserschutzbeauftragter, auch nicht nach 1000 Seminaren.
LSB ist oder wird man: Wenn das Unternehmen (der Unternehmer) einen LSB schriftlich bestellt.
Wenn man selbst der Unternehmer ist, ist das auch nicht nötig, wenn man die Sachkunde selbst hat.

Sodala, einfach mal ab und an die Paragraphen studieren (auch wenns weh tut :twisted: ) und man spart sich viel Verwirrungen :wink:

So, und hier noch ein bisserl was zum lesen, bzw. dies sollte jeder kennen der mit Lasern zu Showzwecken arbeitet und dies als seine persönliche Laserbibel runterbeten können:

BGI 5007

Ach ja, falls sich jemand frägt, warum ich mich erdreiste mit Paragraphen rumzuwerfen.... bin selbst Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. Sicherheitsingenieur, und das Beauftragten-Thema ist eine Neverendingstory, sei es Laser, Umweltschutz, Brandschutz, etc.

So, nun viel Spaß bei der Lektüre :)

Gruß

Andreas

P.S.

Ouch, da hätt ich ja beinahe was wichtiges vergessen, nämlich was denn eigentlich so eine LSB-Schulung beinhalten sollte.....
Anhang 3
Anforderungen an die Inhalte von anerkannten Kursen zur Ausbildung von Laserschutzbeauftragten

Solche Kurse sollen die Teilnehmer in die Lage versetzen, die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten nach § 6 Abs. 2 der UVV "Laserstrahlung" (VBG 93) wahrzunehmen.

Veranstalter solcher Kurse haben sicherzustellen, daß die nachfolgenden Anforderungen für die vorgesehenen Anwendungen berücksichtigt werden und daß für die Kurse geeignete Referenten zur Verfügung stehen.

Je nach Anwendungserfordernis können solche Kurse umfassender oder auch sehr speziell ausgerichtet sein.

Bei Kursen, die nur für spezielle Anwendungen vorgesehen sind, ist dies in der Teilnahmebestätigung klar herauszustellen. Solche Kurse sind z. B. auch durch Hersteller der Lasereinrichtungen möglich.

Die Kursdauer sollte aber mindestens einen Tag betragen und sich generell in folgende Themenbereiche aufteilen (Zeitanteile in Klammern): – Theorie (1/3)
– praktische Anwendung (1/3)
– Lasersicherheit (1/3).


Der Umfang für den Seminarblock "Lasersicherheit" sollte sechs Lehreinheiten umfassen. Als Mindestumfang für diesen Seminarblock werden vier Lehreinheiten für erforderlich angesehen.

Im Seminarblock "Lasersicherheit" sind folgende Lehrinhalte zu vermitteln: – Gefährdung durch direkte, reflektierte oder gestreute Laserstrahlung
– Schädigung der Augen
– Schädigung der Haut
– Laserklassen
– Grenzwerte für ungefährliche Laserstrahlung
– Feuer- und Explosionsgefahren
– Entflammbarkeit durch Laserstrahlung
– chemische und toxische Gefährdung
– Entstehung und Absaugung von Gefahrstoffen
– Sicherheitseinrichtungen, -vorkehrungen und Warneinrichtungen
– Laserschutzbrillen
– Lasersicherheitsvorschriften und -bestimmungen
– Auswirkungen der Medizingeräteverordnung auf den Betrieb von Lasern (nur bei medizinischen Anwendungen)
– Aufgaben und Pflichten des Laserschutzbeauftragten.


Als Arbeitsunterlagen müssen mindestens zur Verfügung stehen: – Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung" (VBG 93)
– DIN EN 60825-1 "Sicherheit von Laser-Einrichtungen; Teil 1: Klassifizierung von Anlagen, Anforderungen, Benutzer-Richtlinien"
– Medizingeräteverordnung (nur bei medizinischen Anwendungen).
I survived Freaktreffen Regensburg ´05 +´06 +´08

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Wie auch immer, ....

Beitrag von meditec-man » Do 02 Feb, 2006 4:29 pm

ich meins ja nur gut, und suche Leute die mitmachen damit der Kurs stattfindet. Es ist der ganz normale Laserschutzbeauftragten Kurs. Mit wie oben schon genannter spezieller Neigung auf Showtechnik. Und warum Lobo als "einzigste" (giebts vielleicht auch noch andere, aber eben nicht gerade im Süden, so laut Lobo) mit dem Zusatz auf Showtechnik machen darf weiß ich nicht, sie haben halt die passenden Geräte mit Scansave usw. Und erklären das eben etwas genauer als allgemein nur Laser. Denn CO2 laser usw. interesseiren mich ganz ehrlich nicht. Zu dem Termin kommt auch ein Tüv mann zur Abnahme. So viel dazu.
Ich bitte euch nun nicht weiter zu streiten, ich will einfach nur Leute zusammenbekommen die den Kurs wollen oder beruflich brauchen können. Ich persönlich will den Kurs deswegen weil ich mit meinem Laser Shows mache mit vielen Zuschauern, und da ist es einfach für mich selbst wichtig finde ich genau zu wissen was ich kann und darf und was nicht. Zumal wenn was passiert..... ist man immer auf der sichereren Seite.
Einfach bei Interesse melden

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Beitrag von turntabledj » Do 02 Feb, 2006 5:04 pm

Nimmt dir ja auch keiner krumm, dass du versuchtst, einen Termin auf die Beine zu stellen.
Nur können sich bei manchen Aussagen schon die Nackenhaare aufstellen, da es vieles von dem, was so den lieben langen Tag geschrieben wird, überhaupt gar nicht gibt.

Zu dem Termin kommt auch ein Tüv mann zur Abnahme.
Ähh - was hat das jetzt eigentlich zu bedeuten ? - Was will der TÜV bei dem Seminar abnehemen ?
Es gibt keine Prüfung zum Kurs und zu dem hat LOBO wohl eigene anerkannte Sachverständige, welche Laseranlagen "abnehmen" dürfen...

Darfst es hier echt keinem übel nehmen, wenn auf solche Aussagen komische Reaktionen folgen...

So long
Achim

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Okay, dann canceln wir mal ein paar Sätze

Beitrag von meditec-man » Do 02 Feb, 2006 5:55 pm

Okay, ich aktzeptier das schon damit Ihr da teilweiße mit Sicherheit mehr erfahrung habt ist ja schließlich auch mein erster Kurs, und bleibt er ja auch. So hab ich das halt gesagt bekommen, hab mich zwar auch gewundert aber ... Kenn mich in den Rechtslagen und Gesetzestexte kaum aus, das muss ich zugeben. Bin nur mit der Technik vertraut....

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Beitrag von tschosef » Do 02 Feb, 2006 6:20 pm

hai hai....
.. Kenn mich in den Rechtslagen und Gesetzestexte kaum aus, das muss ich zugeben. Bin nur mit der Technik vertraut....
... darum gehts zum Kurs...

Es kommt einem halt einfach etwas "FRECH" vor wenn man liest:
Zitat:
XX... einzigste Firma die ... Schutzbeauftragtenschein .... ausstellen darf

Klingt so, als MÜSSTEN JETZT ALLE DA HIN GEHEN, denn alles andere ist garnicht erlaubt, und außerdem braucht man den schutzbeauftragtenschein....

Solche Sachen verwirren einfach brutalst, vorallem gerade diejenigen die Einsteigen und sich informieren möchten... die sind dann völlig durcheinander.

viele Grüße
Erich
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okay, das sehe ich ein

Beitrag von meditec-man » Do 02 Feb, 2006 10:48 pm

Also das kann ich schon verstehen mit dem Verwirren usw. ... War nicht sinn und Zweck des Posts. So wurde es mir eben von denen gesagt. Dann lassen wir das mal da hingestellt sein. So wie es aussieht werde ich den eh wo anders machen am 3.3. bei HB-Laser. ist etwas günstiger da für die Lobo-Geschichte bis jetzt nur 2 Leute sind und das einfach zu teuer ist.
Also sorry für dir eventuelle Verwirrung anderer, wollt ich nicht.

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