Fragen zum Tüv

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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dstar
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Fragen zum Tüv

Post by dstar » Thu 06 Oct, 2005 4:00 am

Hallo, jetzt muss ich mich endlich mal vorstellen.
Mein Name ist Christian, ich bin fast 37, arbeite als Grafiker,
lege ab und an ne Platte auf und verblitze mir in meiner Freizeit
(wenn Madam mich läßt) gern mal die Augen :wink:
Hier im Forum lese ich seit fast 2 Jahren :oops: rege mit, und habe
sozusagen mein begrenztes Wissen dank Euch vervielfachen können.
Fast alle Fragen konnte mir die Suchfunktion beantworten.
Gestartet habe ich vor ca. 2Jahren mit nem gebrauchten 20mwSpooky
der wurde schnell langweilig. Also kamen noch 2 10mw Kollegen dazu.
Aber nach nem viertel Jahr war der Reiz auch vorbei. So bastelte ich mir
mein erstes kleines RGY-System mit nem LC1, 10mw Grün und 25mw rot
zusammen. Kontrolliert wurde das ganze durch ne Alphalite.

Nun habe ich meine neue 200mW Bank RGB fast fertig und ich möchte die
nächste. Jahr ab und an auch gerne mal auf ner Privatparty präsentieren.
Allerdings kommen da schon mal gut 100 Leute zusammen.
Also sollte das Gerät schon mal vom Tüv abgesegnet sein.
Im großen ganzen denke ich passt fast schon alles:

Notaus-OK
Schlüsselschalter-OK
Scansafety-OK
Beschriftung- kommt ran
Gehäuse Verschließbar - ja
E-Kram und Erdung - sicherer als mach Haushaltsgerät
Stabil gebaut - die bebaute Platte schon, aber hier im Forum steht
rüttelsicher?! Kann das mal einer genau definieren? Nicht das sich das
Innenleben der Laser beim Rütteln auflöst :shock: Also aus 1 1/2 Metern
Höhe würd ich Bank schon ohne Sorgen auf ne flache Matratze fallen
lassen. Reicht das?
Brandsicher- Hmm, das Gehäuse besteht zur Zeit aus einem
handelsüblichen 40x25x19cm Alukoffer, welcher aus ner Art Pressholz
gefertigt ist. Von innen ist er Schwarz mit einem Material verkleidet,
welches imprägniert wurde um der Brandschutzklasse B1 zu entsprechen.
Genügt das, oder sollte ich die Wände lieber mit Aluminium ersetzen?
Austrittsöffnung- die Strahlaustrittsöffnung ist ca.100x200mm groß
(Festeffekte plus Scanner). Sollte ich im unteren und oberen Bereich der
Festeffekte noch Blenden anbasteln, damit lediglich 1cm für den Strahl
freibleibt, oder geht das so in Ordnung?

Sollte ich noch was vergessen haben, ich bin für jede Hilfe dankbar.
Christian

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rayman
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Post by rayman » Thu 06 Oct, 2005 9:11 am

Genaues dazu wird Dir sicher Ekkard sagen können, aber um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Bank zu bekommen und sie dann ohne nochmalige Abnahme vorführen zu können (anmelden musst Du auf jeden Fall JEDE öffentliche Vorführung) solltest/musst Du auf jeden Fall den LSB-Lehrgang machen.
Ansonsten würde ich sagen, dass sich das schon ganz gut anhört.
Allerdings weiß ich nicht, wie das mit den statischen Effekten aussieht. Je nachdem, was für Effekte das sind, hast Du da ja Strahlen (nullte Ordnung z.B.), die auch in größerer Entfernung die MZB überschreiten. Das dürfte es nicht unbedingt einfacher machen.
Aber schaun wir mal, was Ekkard dazu sagt.

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Post by dstar » Thu 06 Oct, 2005 12:25 pm

rayman wrote: solltest/musst Du auf jeden Fall den LSB-Lehrgang machen.
Ich habe 96 mal so nen Crashkurs gemacht. Damals noch in ner Disse
gearbeitet. Da baute T*** was ein, und die D&Ljs konnten für 200 Mark
daran teilnehmen. Ging aber in erster Linie nur um Sicherheit.
rayman wrote:Allerdings weiß ich nicht, wie das mit den statischen Effekten aussieht. Je nachdem, was für Effekte das sind, hast Du da ja Strahlen (nullte Ordnung z.B.), die auch in größerer Entfernung die MZB überschreiten.
Machado waagerecht (also min.2,70m) und ne rot.Doppelburst... da sollte auf den einzelnen Beams nicht mehr so viel Dampf drauf sein, oder?

Christian

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Post by rayman » Thu 06 Oct, 2005 12:38 pm

dstar wrote: Ich habe 96 mal so nen Crashkurs gemacht. Damals noch in ner Disse
gearbeitet. Da baute T*** was ein, und die D&Ljs konnten für 200 Mark
daran teilnehmen. Ging aber in erster Linie nur um Sicherheit.
Wenn das nicht ein richtiger LSB Lehrgang war, fürchte ich, dass das nicht reichen wird.
dstar wrote: Machado waagerecht (also min.2,70m) und ne rot.Doppelburst... da sollte auf den einzelnen Beams nicht mehr so viel Dampf drauf sein, oder?

Christian
Die einzelnen Beams beim Machado sollte man nicht unterschätzen und beim Burst hast Du noch die nullte Ordnung, die sehr stark ist.
Ob man grundsätzlich trotzdem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen kann, weiß ich aber nicht.

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Post by tschosef » Thu 06 Oct, 2005 4:53 pm

halli hallo
Wenn das nicht ein richtiger LSB Lehrgang war, fürchte ich, dass das nicht reichen wird.

naja..... was er braucht ist eine Fachkunde im Umgang mit Laserstrahlung. Diese kann er durch eine Schulung erlangen (Teilnamebestätigung wird verteilt, egal ob jemand gepennt hat oder nicht) ODER er kann sie aufgrund seiner Berufserfahrung haben. Dann braucht er aber jemanden, der ihm das bestätigt. Es ist NICHT Pflicht, den Kurs zu besuchen., es wird nur "Empfohlen"!!!

(Was Qellen-nachweis angeht, ich kann auch gerne die genaue Stelle bzw das Schriftstück raussuchen, wo das steht. Aber im Augenblick bin ich nicht in der Arbeit, und hier zu Hause finde den Schrieb nicht. Bin mir aber sicher, da ich selber einige male nachgesehen habe.....)

Gruß
Erich

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Post by rayman » Thu 06 Oct, 2005 9:00 pm

Tschosef wrote:
(Was Qellen-nachweis angeht, ich kann auch gerne die genaue Stelle bzw das Schriftstück raussuchen, wo das steht. Aber im Augenblick bin ich nicht in der Arbeit, und hier zu Hause finde den Schrieb nicht. Bin mir aber sicher, da ich selber einige male nachgesehen habe.....)
Stimmt. Das steht so ähnlich in der BGV B2.
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass der Prüfer, der die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen soll, gerne eine Teilnahmebestätigung an einem "richtigen" LSB-Lehrgang von ihm sehen würde. Das dürfte zumindest die Chancen erhöhen.

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Sachkundenachweis

Post by ekkard » Thu 06 Oct, 2005 10:37 pm

Der Laserschutzbeauftragte (LSB) ist nur dort vorgeschrieben, wo ein Betrieb einer Berufsgenossenschaft angehört (besser: unterliegt). Das ist immer dann der Fall, wenn ein Unternehmen mit Mitarbeitern arbeitet. Der Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 sind in diesem Fall anmeldepflichtig und der Unternehmer muss einen Sachkundigen schriftlich benennen oder selbst die Sachkunde besitzen und die Funktion selbst ausüben.
In allen anderen Fällen ist kein LSB erforderlich, allerdings z.B. von DIN EN 60825-1 empfohlen.
Die öffentliche Vorführung ist genehmigungspflichtig (Ordnungsamt). Zugleich erfolgt behördenintern eine Meldung an das Staatliche Amt für Arbeitsschutz, die auch für die Durchführung des Gerätesicherheitsgesetzes zuständig sind. Und diese Behörden können einen Sachkundenachweis verlangen (und die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Anlage). Dies geschieht natürlich nur bei dem dringenden Verdacht, dass die Sachkunde nicht vorhanden ist.
Der einfachste Sachkunde-Nachweis ist die Teilnahmebescheinigung an einem Kurs nach den BG-Richtlinien.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Fragen zum Tüv

Post by ekkard » Thu 06 Oct, 2005 11:14 pm

Hi Christian,
ich greife nur die Punkte auf, wo ich Probleme sehe.
dstar wrote:Scansafety-OK
Die Bewegungsüberwachung ist meist deshalb erforderlich, weil die Leistung im stehenden Strahl die maximal zuässige Bestrahlung (MZB) überschreitet (entweder 0,4 mW/Pupille oder alle über 10 s gesammelten Impulse zusammen nicht mehr als 0,7 mJ * t^0.75, wobei t die (Maßzahl der) Zeitsumme aller Impulse in 10 s ist). Die Bewegungsüberwachung muss dafür sorgen, dass die einzelnen Impulse hinreichend kurz sind (ca. 0.5 bis 3 ms). Schließlich muss auch jeder einzelne Impuls seinen Grenzwert einhalten.
dstar wrote:Gehäuse Verschließbar
... muss verschraubt sein oder Interlockschalter enthalten, die beim Öffnen der Anlage diese strahlungslos (nicht unbedingt Netzaus) schalten.
dstar wrote:Stabil gebaut - die bebaute Platte schon, aber hier im Forum steht rüttelsicher?!
Die Norm sagt nur: "fest und unverrückbar". Dahinter steckt die Forderung, dass "heiße Strahlen" (>MZB) den bestimmungsgemäßen Raumwinkel nicht verlassen. Geprüft wird, ob sich der Strahlengang bei mäßiger Kraftanstrengung wesentlich verändern lässt, insbesondere, ob man den Strahl z.B. von einer Leinwand ins Publikum lenken kann.
Natürlich sollten normale Erschütterungen nicht zu Kurzschlüssen im Gerät führen, aber dies setze ich voraus und prüfe es nicht.
dstar wrote:Brandsicher- Hmm, das Gehäuse besteht zur Zeit aus einem handelsüblichen 40x25x19cm Alukoffer, welcher aus ner Art Pressholz gefertigt ist. Von innen ist er Schwarz mit einem Material verkleidet, welches imprägniert wurde um der Brandschutzklasse B1 zu entsprechen.
Wenn der konzentrierte Strahl das Innenleben nicht ankokeln kann, dann reicht das.
dstar wrote:Austrittsöffnung- die Strahlaustrittsöffnung ist ca.100x200mm groß (Festeffekte plus Scanner). Sollte ich im unteren und oberen Bereich der Festeffekte noch Blenden anbasteln, damit lediglich 1cm für den Strahl freibleibt, oder geht das so in Ordnung?
Das lässt sich so nicht beantworten. Wichtig sind raumwinkel begrenzenden Blenden, damit der "heiße" Strahl nicht in den Publikumsbereich auswandern kann. Wird die MZB eingehalten, ist das gleichgültig.
Gegen Vergessen habe ich eine Checkliste beigefügt. (Nicht alles gilt für Showlaser!)
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Checkliste

Post by ekkard » Thu 06 Oct, 2005 11:20 pm

2. Versuch!
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Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Checkliste

Post by dstar » Fri 07 Oct, 2005 3:01 am

Hallo,
und erstmal vielen Dank für die aufschlussreichen Infos
Interlockschalter enthalten, die beim Öffnen der Anlage diese strahlungslos schalten.
das sollte das kleinste Übel sein.
"fest und unverrückbar"
Aber sicher, mach mir nur Gedanken, ob der Koffer selbst nicht als zu
schwach angesehen wird. Der spielt allerdings kaum eine tragende Rolle.
Lediglich paar kleine Netzteile sind im Deckel integriert (ca.700g), und
Lüfter sitzen an der Seitenwand.
Der Rest ist stabil auf 10mm Alu. Eventuelle Aufnahmen für Stative o.Ä.
werden dann auch mit der Grundplatte fest verankert.
Wenn der konzentrierte Strahl das Innenleben nicht ankokeln kann, dann reicht das.
da sollte nicht passieren, ich werde sensibele Punkte aber sicherheitshalber noch etwas verblenden.
Wichtig sind raumwinkel begrenzenden Blenden, damit der "heiße" Strahl nicht in den Publikumsbereich auswandern kann.
Das wird dann wohl das Roulette bei der Abnahme.
Ich werde den unteren Bereich der Effekte noch etwas einengen.

Christian

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