als erstes möchte ich mal sagen, das es wirklich spitze ist, was hier alles so an nützlichen informationen bzgl. lasersicherheit & TÜV zusammengetragen wurde. Ein *großes* danke an alle, und ganz besonders an Ekkard

Leider weiss ich jetzt aber auch wieder, weshalb ich damals den gesamten laserkram rauseschmissen habe - nämlich weil es praktisch unmöglich ist, für eine mobile anlage mit 3B laser eine zulassung zu bekommen

Es kann sich zwar jeder hirnie einen scanner mit eingebautem klasse 4 laser mit 700mW incl. persilschein kaufen und dann ahnungslos in die masse 'ballern' und augenschäden en mass verursachen - aber eine mobile 3B anlage, die nach geltenden sicherheitsvorschriften aufgebaut ist, zugelassen zu bekommen, ist nicht drin. Nicht das man keine zulassung bekommen würde - nur da nach jedem aufbau wieder der TÜV notwendig wird, und der die möglichen vermietungskosten bereits um eine mehrfaches übersteigt, ist das ein schlicht ein unding.
Da frage ich mich doch, wozu der aufwand, peinlich genau alle konstruktionsvorschriften einzuhalten, die bank quasi aus dem ganzen ‚zu feilen’, normgerechte warnschilder anzubringen, den LSB schein zu machen und und und ... wenn man am ende das ding doch nur im wohnzimmer und nicht und der öffentlichkeit betreiben kann – weil die TÜV genehmigung ein finanztechnisches oxymoron ist !?
Nicht das ich hiermit die vorschriften kritisieren wollte, denn die machen schon sinn und ich frage mich ehrlich, wie die anlagen in so mancher diskothek überhaupt eine TÜV zulassung bekommen haben wenn da in winzigen „hallen“ beamshows aus lasern im watt bereich direkt ins publikum geschossen werden, wo ich mich, als einigermaßen sachkundige, vorsichtshalber aus dem gefahrenbereich tanzfläche entferne weil die beams so hell sind, dass die unmöglich ‚safe’ sein können ...
Also irgendwie sehe ich da nur zwei möglichkeiten:
Entweder
a) man packt gleich eine „dicke berta“ auf die bank, hält alle vorschriften ein und hofft darauf mal einen „dummen“ zu finden, der ein paar tausend euro für die show + TÜV bezahlt (was reichlich unwarscheinlich ist) – wobei sich so eine anlage auf absehbare zeit wohl nicht einmal refinanieren dürfte, geschweige denn gewinn abwirft
oder
b) man betreibt die anlage illegal weil man die abnahme eh nicht finanzieren kann – dann kann man sie aber auch nicht kommerziell nutzen und kann auch gleich auf die einhaltung der behördlichen vorschriften (nicht der begründeten sicherheitsmaßnahmen !) verzichten ...
Ich weiss nicht, aber irgendwie sieht das für mich nach einer klassischen ‚no win situation’ aus

VG,
Sanaia.