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Band mit Laser auf Tour

Posted: Tue 28 Feb, 2012 11:19 pm
by KesslerGust
Hallo zusammen,

ich hab mich gerade angemeldet, weil ich heute mit nem Kollegen eine interessante Diskussion hatte und der Kern des Themas nicht ganz geklärt wurde:

Wie ist das, wenn eine Top-40 Band eine Lasershow mit auf ihrer Bühne hat? Also die spielen alle paar Tage woanders mal in Hallen, mal in Sälen mal in Festzelten und der Bühnenaufbau ändert sich den örtlichen Gegebenheiten entsprechend auch des öfteren.

Die Meinung des Kollegen ist, das für die Bühne sowie Laser und Lasershow eine TÜV-Abnahme besteht und diese allgemein, unabhänig vom Veranstaltungsort, gültig ist. Ein LSB ist ja schließlich auch vor Ort.

Meine Meinung ist das dass abnahmetechnisch nicht ganz rechtens sein kann, da sich die Örtlichkeiten ja praktisch jedes mal ändern und auch die Bühne nicht immer gleich aufgebaut werden kann. Daher müsste die Anlage ja jedesmal erneut abgenommen werden, oder?

Wer hat denn da jetzt recht von uns? Ich hoffe Ihr könnt da für Aufklärung sorgen

Grüsse, KesslerGust

PS: Die SuFu hab ich benutzt, aber leider nichts rausbekommen

Re: Band mit Laser auf Tour

Posted: Wed 29 Feb, 2012 11:02 am
by lightwave
Es muss auf alle Fälle immer neu Angemeldet werden. Ob dann immer eine Sachverständigenabnahme notwendig ist, kann man so nicht sagen.

Re: Band mit Laser auf Tour

Posted: Wed 29 Feb, 2012 11:56 am
by ekkard
Ich denke, das stimmt so mit der Meldung. Der Aufbau entspricht einer Herstellung und die Sicherheit muss jedes Mal geprüft werden. Dies wird im Allgemeinen vom Laserschutzbeauftragten vorgenommen. Grundsätzlich handelt es sich um eine `öffentliche Vorführung`, für die eine Genehmigung zu beantragen ist. Ob eine (zusätzliche) Sicherheitsprüfung angeordnet wird, ist Sache der genehmigenden Behörde bzw. in Amtshilfe des staatlichen Amtes für Arbeitsschutz.

Re: Band mit Laser auf Tour

Posted: Thu 01 Mar, 2012 11:41 am
by turntabledj
Praktisch ist fast alles gesagt.

Streng genommen kann sogar jedesmal eine neue Abnahme gefordert werden, wenn die Bühne an einem gleichen Veranstaltungsort jedesmal genau gleich aufgebaut wird - also alles genau so ist, wie zur vorherigen Veranstaltung.
Selbst wenn z.B. Veranstaltung in Location A am Freitag abgenommen wurde, dort alles bis auf den Laser stehen bleibt, der dann für eine Veranstaltung am Sa. wo anders benötigt und abgenommen wird, dann am Sonntag wieder an seinen Ursprungsort von Freitag installiert wird... Kann sich ja in der Kiste was verstellen, beim Transport... :roll:

Abnahme kann grundsätzlich immer neu angefordert werden.
Mit ein wenig Glück verzichten die Ämter dann aber drauf, wenn jeweils ein gutes Sicherheitskonzept vorliegt und man die Anlage unter ähnlichen Umständen, unter denen sie schon mal abgenommen wurde, mehrfach betrieben hatte

Alles kann, nix muss.
Einzige was man muss, ist immer damit rechnen, dass eine Abnahme zur Auflage wird und das entsprechend in seine Kalkulation mit einbezieht....

Seit der LoPa-Katastrophe muss man auch damit rechnen, dass es heißt: "für Laser braucht man Nebel?? Dass schränkt die Sicht ein, weshalb die Leute hinfallen können - genehmigen wir nicht" - hab ich auch schon mal von gehört... :shock: