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Laser- Optische Strahlung; Showlaser: Anzeige, Sachverständi
Posted: Tue 20 Sep, 2011 11:23 pm
by jan23
Ich bin auf die Seite beim stöbern auf google gestoßen. Vieleicht ist es Interessant für einige
http://eventtechniker.de/database/licht ... slage.html
Interessant finde ich auf der Seite den letzten Abschnitt.
Gruß Jan
Re: Laser- Optische Strahlung; Showlaser: Anzeige, Sachverst
Posted: Wed 21 Sep, 2011 5:40 am
by guido
Hallo,
habs nur mal schnell quergelesen..im Grunde lese ich das so (vor allem den Auszug OStrV )
das eigentlich nur mehr Verantwortung beim Betreiber des Laser liegt. Auch wenn keine Meldepflicht mehr besteht
ist dort explizit beschrieben um was er sich kümmern muss..bis runter zur schriftlichen Bestellung eines
LSB. Schön ist die Auflistung der Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftatbestände ...
Auch wenn VIELEICHT keine Abnahme mehr sein muss so ist immer noch die Meldung bei der zuständigen
BG gefordert und die sagt dann schon wo es langgeht..
Das ist mal ein Stück Papier was man so mancher Disse hier an die Tür nageln könnte...
Re: Laser- Optische Strahlung; Showlaser: Anzeige, Sachverst
Posted: Fri 23 Sep, 2011 10:04 am
by rayman
Na Bravo!!
Als ob es nicht schon kompliziert genug wäre.
Habs auch mal übnerflogen:
http://www.gesetze-im-internet.de/ostrv ... 10010.html
Positiv finde ich, dass es recht kurz und verständlich gehalten ist.
Interessant, dass das Papier schon über ein Jahr alt ist und das hier offensichtlich noch niemand kennt.
Schxxx ist dabei aber, dass es jetzt noch mehr Verwirrung gibt, ob und was wann wo und wie angemeldet und/oder abgenommen werden muss.
In der OStrV ist zwar nicht explizit die Anmeldung gefordert, in der BGV B2 aber schon.
Die BGV sagt dies, die BGI sagt das, die OStrV jenes, die DIN VDE 0837 dies, die EN 60825-1 wieder was anderes...
Teilweise wiedersprechen sich die Texte noch und sind daher nur mit Durchführungsanweisung und Erleuterung überhaupt zu benutzen.
Ganz toll!
Eigentlich muss jeder, der öffentlich Laser einsetzt nen Juristen beschäftigen.

Re: Laser- Optische Strahlung; Showlaser: Anzeige, Sachverst
Posted: Thu 06 Oct, 2011 10:08 pm
by Karl-Heinz1064
Hallo,
da gibt es wohl ein Irrtum: die OStrV bezieht sich ausschließlich auf den Arbeitsschutz im Verhältnis von Arbeitnehmer/Arbeitgeber. Das Publikum bei einer Veranstaltung ist jedoch weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer und ist somit von der OStrV gar nicht betroffen! Gruß, Karl-Heinz
Re: Laser- Optische Strahlung; Showlaser: Anzeige, Sachverst
Posted: Fri 07 Oct, 2011 3:49 am
by Ironman
Das Publikum sind alle irgendwo Arbeitnehmer und die werden durch Berufsgenossenschaften geschützt ... und nur darum gehts ...