Schweiz: Softwareanleitung in Amtssprachen De. Fr. It. ?
Verfasst: Mo 22 Feb, 2010 7:14 am
Halli hallo....
tja... lustiges, bzw. doofes, wie ich finde. Es ergab sich eine "Anfrage" ob denn meine Bedinungsanleitung für HE-LS in Französisch, Italienisch und Deutsch verfügbar währe (was nicht der fall ist)
Meine Frage: "Warum?" wurde von einem Schweizer (ne Firma, ähnlich wie Thomann.de) mit dem Hinweis beantwortet, dass Anleitungen für "Maschinen" Seit 2010 in allen "Amtssprachen der Schweiz" vorliegen müssten, wie es ja für die EU eh schon lange der fall währe....
Zitat für die Begründung:
Art. 4 STEV
IST EINE SOFTWARE, DIE EINE "MASCHINE" STEUERT, ÜBERHAUPT EINE MASCHINE IN DEM SINNE???
und wenn ja, muss ich dann das ganze manual in alle sprachen übersetzen (lassen), sofern die software in den betreffenden Ländern verkauft wird?
wie macht "ihr" das (es gibt ja mehrere programmierer hier im Forum, Mamba, Phönix, LDS usw..)
natürlich kann ich ne "scheiß Bubblefish Übersetzung" machen... aber toll ich das auch nicht..
Tja... das erinnert mich an ein REGAL, dass ich dieses WE aufgebaut habe. Es bestand ausschließlich aus ineinander zu steckenden Brettern (ähnlich wie ein Blockhaus). Die 5 Zeilige Warnhinweis-Übersetzung ("Hau dir mit dem Hammer nicht auf den Finger") in all die notwendigen Sprachen ergab dann 2 DIN A4 Seiten Kleingedrucktes
So soll wohl also auch die Softwareanleitung werden.. womit ich schätze, dass somit aus 130 Seiten deutsch dann nach Übersetzung in die 23 Amtssprachen der EU insgesamt 2990 Seiten Manual werden
schöner scheiss !!!
tja, dann ich muss zukünftigen usern leider mitteilen, dass an den preis der Software ab sofort ne NULL hinten an zu hängen ist, damit man sich die Übersetzer leisten kann
Tja, das "bewegt" mich.... somit rege ich mal zur Diskussion dazu an.
viele grüße
Erich
tja... lustiges, bzw. doofes, wie ich finde. Es ergab sich eine "Anfrage" ob denn meine Bedinungsanleitung für HE-LS in Französisch, Italienisch und Deutsch verfügbar währe (was nicht der fall ist)
Meine Frage: "Warum?" wurde von einem Schweizer (ne Firma, ähnlich wie Thomann.de) mit dem Hinweis beantwortet, dass Anleitungen für "Maschinen" Seit 2010 in allen "Amtssprachen der Schweiz" vorliegen müssten, wie es ja für die EU eh schon lange der fall währe....
Zitat für die Begründung:
Art. 4 STEV
Hm.... Stellt sich natürlich sofort die Frage:Eine Sonderregelung - und somit eine Abweichung gegenüber den europäischen
Richtlinien - enthält einzig Artikel 4 STEV. Er betrifft die
zulässigen Sprachen der in den grundlegenden Anforderungen
mitenthaltenen Betriebs-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie
Informationsbroschüren. Diese müssen in den schweizerischen
Amtssprachen der Landesteile abgefasst sein, in welchen das Produkt
voraussichtlich verwendet wird. Wird die Installation oder Instandhaltung
eines solchen Produkts von ausländischem Fachpersonal ausgeführt,
dürfen die betreffenden Anleitungen auch in deren Sprache vorliegen.
Gegenüber den Kontrollorganen werden erforderliche Auskünfte auch
mündlich in einer Amtssprache der Schweiz oder in Englisch akzeptiert. Die
Amtssprachen des Bundes sind gemäss Artikel 70 der Bundesverfassung
deutsch, französisch und italienisch.
IST EINE SOFTWARE, DIE EINE "MASCHINE" STEUERT, ÜBERHAUPT EINE MASCHINE IN DEM SINNE???
und wenn ja, muss ich dann das ganze manual in alle sprachen übersetzen (lassen), sofern die software in den betreffenden Ländern verkauft wird?
wie macht "ihr" das (es gibt ja mehrere programmierer hier im Forum, Mamba, Phönix, LDS usw..)
natürlich kann ich ne "scheiß Bubblefish Übersetzung" machen... aber toll ich das auch nicht..
Tja... das erinnert mich an ein REGAL, dass ich dieses WE aufgebaut habe. Es bestand ausschließlich aus ineinander zu steckenden Brettern (ähnlich wie ein Blockhaus). Die 5 Zeilige Warnhinweis-Übersetzung ("Hau dir mit dem Hammer nicht auf den Finger") in all die notwendigen Sprachen ergab dann 2 DIN A4 Seiten Kleingedrucktes

So soll wohl also auch die Softwareanleitung werden.. womit ich schätze, dass somit aus 130 Seiten deutsch dann nach Übersetzung in die 23 Amtssprachen der EU insgesamt 2990 Seiten Manual werden

tja, dann ich muss zukünftigen usern leider mitteilen, dass an den preis der Software ab sofort ne NULL hinten an zu hängen ist, damit man sich die Übersetzer leisten kann

Tja, das "bewegt" mich.... somit rege ich mal zur Diskussion dazu an.
viele grüße
Erich