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				Gehäuse wichtig für TÜV?
				Verfasst: Mi 08 Aug, 2007 8:17 pm
				von yannik
				Hallo,
ich hab zwar noch lange nicht vor meinen Laser zum TÜV zu bringen, diese Frage ist nur zur Vorsorge...
Zur Frage:Ich denke an keine Sachen wie Gehäuse aus Plexiglas etc., sondern ganz normale aus Plastik, Alublech etc..Gibt es auch bei diesen Gehäusen Vorschriften, aus welchen Materialien was zu sein hat?Wenn ja, wo stehen diese?
Danke im Voraus für alle Antworten
Greetz
Yannik
			 
			
					
				
				Verfasst: Mi 08 Aug, 2007 9:35 pm
				von lightwave
				Hallo,
ohne es mit §§ belegen zu können:
Nicht brennbar, wenn aus Metall, dann geerdet.
			 
			
					
				
				Verfasst: Mi 08 Aug, 2007 11:42 pm
				von da2001
				Hallo Yannik,
wieso möchtest du irgendwann deinen Laser zum TÜV bringen? Ich glaube da ist ein Missverständis.
Der TÜV kommt zu dir bzw. deiner Veranstalung.
Gehäuse sollte so gebaut sein, dass "im Falle des Falles" nichts passieren kann. Beispiel Laser laufen, Dichro strahlt zuviel Leistung ab, Plexiglas schmilzt / Holz brennt. 
Nachbarschaftliche Grüße
Björn
			 
			
					
				
				Verfasst: Do 09 Aug, 2007 8:11 am
				von cyrax
				Eventuell wegen einer generellen Abnahme <300mW??
Aber wie meine Vorredner schon sagten, alles was brennen oder schmelzen kann ist schlecht.
			 
			
					
				
				Verfasst: Do 09 Aug, 2007 5:57 pm
				von icelase
				Der Projektor ansich muss auch getestet/überprüft werden ( VDE etc )
Weiss nicht ob die das  erst direkt bei der VA machen oO
			 
			
					
				Einzelfertigungen
				Verfasst: Fr 10 Aug, 2007 10:37 am
				von ekkard
				da2001 hat geschrieben:wieso möchtest du irgendwann deinen Laser zum TÜV bringen? Ich glaube da ist ein Missverständis.
Der TÜV kommt zu dir bzw. deiner Veranstaltung.
Es ist in jedem Falle besser, ein Gerät zertifizieren zu lassen, bevor es bei Veranstaltungen eingesetzt wird. Vorausgesetzt, das Zertifikat bescheinigt die Normkonformität, dann ist die Abnahme relativ einfach.
Natürlich kann man auch "nach Gehör parken", muss sich dann aber nicht wundern, wenn bestimmte Effekte nicht gezeigt werden dürfen.
Der Rest stimmt. Die häufigsten Mängel sind die mechanische Instabilität des ganzen Aufbaus und das Fehlen von Blenden, die den bestimmungsgemäßen Raumwinkel, insbesondere nach unten, begrenzen. Dringend empfohlen: DIN 56912 "Sicherheit von Showlasern und Showlaseranlagen" kaufen, lesen, verstehen und beachten. Einige Hinweise befinden sich auf 
http://www.lasersafe.de