Hi Zusammen,
hier wird doch keiner doof angemacht - ausser dass man Dr. Burne anmacht, er würde unqualifizierte Kommentare vom Stapel lassen.
NAja - und dass war Mike nun mal selbst
Stefan hat einfach nur in einem normalen Satz formuliert, was definitiv illegal ist.
So wie ich das lese, werden die Fakten klar und deutlich dargelegt.
Das mag vielleicht hart klingen, die Fakten sind aber nun mal auch hart
Für die MP3s allerdings zahle ich ja nochmals gesondert meine GEMA Gebühren...
Das ist was anderes. Sicher musst Du bei einer Anmeldung einer Veranstaltung angeben, von welchen Quellen die Mugge abgespielt wird und da gibt es in der Tat auch die Möglichkeit, die Wiedergabe von mp3's anzumelden - kostet halt nen Obulus mehr als von CD oder Vinyl, aber dass ist ja im Augenblick zweitrangig.
Wenn Du eine Kopie eines Tracks hast (z.B. als mp3), musst Du allerdings sicherstellen können, ob diese Kopie von einem originalen Tonträger erstellt wurde. Das kannst Du aber definitiv nicht, wenn Du z.B. beim Grabben einer CD selbst nicht daneben stehst.
Und selbst wenn, dann bekommst Du die Show inkl. des mp3-Files.
Derjenige, der Dir Show/mp3 dann weiter gibt, ist allerdings zu 99,999%
nicht befugt, diesen Titel weiter zu geben. Steht auf allen Tonträgern drauf: "Keine unerlaubte Aufführung, Vervielfältigung, Weitergabe, etc.).
Musst Du erst einen Vertrag mit dem Musiklabel machen, dann darfst Du deren Tracks unter bestimmten Voraussetzungen weitergeben.
Du musst also die Show und zusätzlich einen originalen Tonträger des Tracks kaufen. Den darfst Du dann grabben - aber auch nur, wenn er nicht kopiergeschützt ist.
Für das Sync-Recht dürfte sich glaube keiner interessieren, solange es nicht im TV gesendet wird oder ein Video kommerziell angeboten wird - sei es in der Videothek oder bei youtube
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, verkauft Bernd die Shows und kann dir dazu den passenden originalen Tonträger mitveräußern. Das wiederum dürfte keine unerlaubte Weitergabe sein.
Wenn man jetzt auf die Idee kommen mag - ok, ich biete eine Show für xx€ an und gebe dem Käufer ein mp3 dann kostenlos dazu, wäre dass zwar eine Nette Idee, funzt aber aus o.g. Gründen auch nicht.
Zu dem lässt sich dass Eine vom Anderen in dem Fall nicht trennen, so dass der Track dannbestandteil des Geschäftes wäre - hatte ich schon mal ein paar Urteile zu gelesen (nicht in Bezug auf Lasershows. lässt sich aber übertragen) .
Was mich allerdings immer wieder wundert, Du fragst nach einem neuen Toaster, und bekommst sofort eine Antwort, wie schädlich Atomkraftwerke sind, die den Strom für den Toaster produzieren.
Dazu mal was lustiges - hatte ich irgendwie gerade in einem anderen Forum gelesen. So nach dem Motto: Erst wenn die letzte Bohrinsel versenkt, der letzte Tropfen Öl verplämpert und die letzte Tanke dicht gemacht wurde, stellt man fest, dass man nachts bei Greenpeace kein Bier kaufen kann
Mensch Jungs, wir wollen doch alle Spaß hier haben, und nicht zeigen, wer den Größten hat...
Wir wollen doch alle Spaß und hier kommts auch allerhöchstens drauf an, wer den Kleinsten hat, wo am meisten raus kommt
Aber die Urspungsfrage mit der mp3 war schon deutlich formuliert. Da war nach einer Solchen gefragt und dass darf nun mal nicht. Diesbezüglich ist jetzt aber auch Mike (und viele andere) schlauer und alles wird gut
Viele Grüße
ttdj.