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Öffentliche Veranstaltung, Anmeldung etc...
Verfasst: Mi 02 Feb, 2005 5:08 pm
von tobbi
Hi zusammen,
mag sein dass meine Frage für die meisten ziemlich schwachsinnig ist, aber kann mir jemand sagen als was ich eine öffentliche Veranstaltung definiere?
Wenn ich draußen im Park eine Partie mache, ist die dann gleich öffentlich etc., etc, etc. ??
Die zweite Sache ist, kostet es was wenn ich meine Lasershow bei Behörden anmelde und wie lange dauert so was?
MfG Tobi
Verfasst: Mi 02 Feb, 2005 7:20 pm
von lightfreak
Hi,
also öffentlicher als im Park geht eigentlich kaum noch (Fußgängerzone wär noch ne Steigerung).
Die Anmeldung ist nicht das Problem, meißt wird aber eine TÜV Abnahme verlangt und die kostet richtig Kohle.
Gruß
Simon
Verfasst: Mi 02 Feb, 2005 8:08 pm
von tobbi
Hi,
hab so nen Spooky mit TÜV, wird wohl nicht so ein Problem sein.
Das heißt, öffentlich ist alles, wo jeder hin kann, einfach so?
Das würde ja heißen, dass Clubd, Diskotheken und Bars nicht öffentlich sind???
MfG Tobi
Verfasst: Mi 02 Feb, 2005 8:33 pm
von turntabledj
Hallo,
Das heißt, öffentlich ist alles, wo jeder hin kann, einfach so?
So würde ich das zumindest sehen - genaue Definition kenne ich allerdings auch nicht.
Das würde ja heißen, dass Clubd, Diskotheken und Bars nicht öffentlich sind???
Sorry, aber da kann ja nun wirklich jeder hin, der den Weg kennt.
Aber mal abgesehen von anmelden müssen oder nicht.
Nur mal so als Hinweis: Eine Laseranlage nicht anmelden zu müssen, heißt nicht, dass man nicht Haftbar gemacht werden kann, wenn etwas passiert. Nicht, dass hier falsche Spekulationen entstehen.
Der Betreiber einer LAseranlage bekommt zu 99.9% ein Problem, falls etwas passieren sollte.
Selbst wenn einer mit ner Leiter an den Spooky klettert - Notaus hätte rechtzeitig gedrückt werden können... Mit dem Bediener der Anlage wollt ich dann nicht tauschen
Achim
Verfasst: Mi 02 Feb, 2005 8:38 pm
von tobbi
Hi,
is klar dass der Laserfreak dann Stress bekommt.
Muss ich ne TÜV-geprüfte Anlage jetzt gar nicht anmelden?
MfG Tobi
öffentlich / öffentlicher Betrieb
Verfasst: Mi 02 Feb, 2005 10:00 pm
von ekkard
"öffentlich" ist alles, was nicht Dir/Euch oder Euren Auftraggebern gehört und begangen, beflogen oder sonstwie von beliebigen Personen erreicht werden kann. Im Zweifel legt das Ordnungsamt fest, was öffentlich ist. Deshalb muss der Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 beim Ornungsamt angemeldet und daraufhin genehmigt werden - oder eben nicht oder unter Auflagen, die die Sicherheit gewährleisten.
Verfasst: Mi 02 Feb, 2005 10:09 pm
von ekkard
Hallo Tobi,
Tobbi hat geschrieben:hab so nen Spooky mit TÜV, wird wohl nicht so ein Problem sein.
Sicherheitsabstand und -Höhe beachten. Das Zertifikat ist kein Freibrief!
Tobbi hat geschrieben:Das heißt, öffentlich ist alles, wo jeder hin kann, einfach so? Das würde ja heißen, dass Clubd, Diskotheken und Bars nicht öffentlich sind???
Die sind deshalb "öffentlich", weil sie Versammlungsstätten sind, in die öffentlich eingeladen wird. Das gilt auch dann, wenn ganz bestimmte Personen oder -Gruppen nicht eingelassen werden. "Öffentlich" heißt hier einfach: irgendwelche Leute, die nicht unbedingt Laserspezialisten sein müssen.
Verfasst: Do 03 Feb, 2005 11:19 am
von tobbi
Hi Ekkard,
ist klar dass das Zertifikat kein Freibrief ist, werde ich schon alles beachten.
Danke für deine Antwort, hat mir weitergeholfen.
MfG Tobi