Page 1 of 1
"Handsteuerung" TÜV-fest?
Posted: Tue 03 Feb, 2004 7:19 pm
by mooseman
Hallo!
Auch längeres Suchen hat keine befriedigende Antwort auf meine Frage geliefert, daher einfach mal hier gestellt:
Wir wollen eine große, manuell gesteuerte Bank bauen. Wie regelt man hier die Strahlabschaltung, falls mal irgendeine der Komponenten (Motor, Schraube am Grating etc...) versagt und der Strahl direkt aus dem Gehäuse schießt?
Ist für diesen Fall schon systembedingt vorgesorgt, indem das System so installiert sein muß, daß "im Falle eines Falles" der Strahl oberhalb von 2,7m bleibt? Ich habe nicht den leisesten Hauch einer Ahnung, wie man in einer solchen Anlage einen "Scansafety" realisieren könnte. Oder muß in diesem Fall einfach der Not-Aus reichen?
Eeeeeckaaaaard???

Re: "Handsteuerung" TÜV-fest?
Posted: Tue 03 Feb, 2004 7:26 pm
by hoerst
Hi,
da müsstest Du wohl mit einem Haufen Sensorik die Funktion jedes Teils sicherstellen, sprich Drehzahlmesser etc.
Vermutlich darfst Du aber damit einfach nicht unter 2,7m gehen, zumindest nicht im gefährlichen Bereich des Strahls. Vielleicht ist mit ordentlich Aufweitung ein Strahl ins Publikum auf ausreichend Distanz erlaubt, aber das ist ja vermutlich nicht was Du willst.
Not-Aus reicht wohl nicht, ist ja auch viel zu langsam.
Hendrik
Posted: Tue 03 Feb, 2004 7:35 pm
by funkydoctor
Hi Björn,
die nullte Ordnung von Gratings ist eh grundsätzlich übers Publikum zu legen. Also sollte selbst wenn das Grating vom Motor fällt der Strahl immer noch über´s Publikum hinweggehen. Wenn sich jetzt allerdings das Ärmchen Deines Strahlschalters verbiegt, oder ein feinjustierbarer Spiegel den Kopf hängen lässt, so hast Du etwas in die Anlage eingebaut, was nicht wirklich geeignet war. Du bist der Erbauer der Anlage, und haftest somit. Also nur Qualitätsmaterial einbauen (und nicht Winkel aus´m Baumarkt...)
Du kannst aber natürlich auch eine Blende in die Bank einbauen, die verhindert, dass ein Strahl unter der vorgegebenen Höhe die Bank verlässt. In dem Falle müssten die Spiegel für stehende Beams allerdings entweder genau auf der Höhe der Blende liegen. oder darunter. Sobald solch ein Spiegel höher als die Blende ist, kann auch ein Strahl weiter nach unten gelenkt werden, wenn ein Spiegel den Kopf hängen lässt.
Ich habe keine Blende...ich vertraue auf mein Material. Eine Bank lässt man eh nicht auf "Auto-Pilot" laufen. Also hat man ständg Sichtkontakt und den Not-Aus (für den Fall der Fälle) immer direkt vor der Nase.
Grüße,
Tobi
Posted: Tue 03 Feb, 2004 7:48 pm
by mooseman
FunkyDoctor wrote:Hi Björn,
die nullte Ordnung von Gratings ist eh grundsätzlich übers Publikum zu legen. Also sollte selbst wenn das Grating vom Motor fällt der Strahl immer noch über´s Publikum hinweggehen.
Ja, das meinte ich.
FunkyDoctor wrote:
Ich habe keine Blende...ich vertraue auf mein Material. Eine Bank lässt man eh nicht auf "Auto-Pilot" laufen. Also hat man ständg Sichtkontakt und den Not-Aus (für den Fall der Fälle) immer direkt vor der Nase. i
Aber das "reicht" sozusagen, vorausgesetzt, daß ich das mit meinem eigenen Ge- und Fach-Wissen vereinbaren kann? Okay...
Wieso ist bei Scannern dann eigentlich ein Scansafety Pflicht? So eine Anlage könnte doch auch permanent von einem Bewacher mit Not-Aus in der Hand kontrolliert werden?
Oder ist der gar nicht Pflicht und ich habe da all die Zeit etwas falsches angenommen?
Posted: Tue 03 Feb, 2004 8:09 pm
by funkydoctor
Mooseman wrote:
Aber das "reicht" sozusagen, vorausgesetzt, daß ich das mit meinem eigenen Ge- und Fach-Wissen vereinbaren kann? Okay...
In meinen Augen ja, aber warten wir mal auf die Antwort vom "Chef".
Wieso ist bei Scannern dann eigentlich ein Scansafety Pflicht? So eine Anlage könnte doch auch permanent von einem Bewacher mit Not-Aus in der Hand kontrolliert werden?
Oder ist der gar nicht Pflicht und ich habe da all die Zeit etwas falsches angenommen?
Bei Scannern fuchtelst Du ja ständig (mit hoher Leistung) im Publikum rum (und nicht überm Publikum). Alle "normalen" Bankeffekte haben ihre Leistung überm Publikum. Ausserdem ist die Wahrscheinlichkeit, dass bei Scannern etwas kaputtgeht ungleich grösser. Safeties sind übrigens keine Pflicht, sollten jedoch verwendet werden und sind mittlerweile als Stadard zu betrachten. Und wenn bei Galvos mal der Torsionsstab bricht, oder sonst etwas, dann kannst Du mit 100%iger Sicherheit davon ausgehen, dass Du entweder einen Strahl im Publikum hast, oder zumindest eine gefährliche Reflektion irgendwo.
Kleiner Tip: Egal, was Pflicht ist oder auch nicht. Nutze so viele Sicherheitshilfen, wie eben möglich. Wenn etwas passiert bist DU schuld. Und sonst keiner. Ist wie bei Pyro: Nachher ist immer EINER der [zensiert]. Als Lasermensch hat man Verantwortung, und da sollte man IMMER dran denken. Und das ganz besonders in den Leistungsklassen, die für Dich, mich und andere Freaks mittlerweile Gewohnheit geworden sind.
Kommt´s hart auf hart und Du stehst vor Gericht bist Du eh schuld. Aber ich denke mal, dass es positive Pünktchen gäbe, wenn man nachweisen kann, dass man ALLES erdenkliche für die Sicherheit unternommen hat. Aber "am [zensiert]" bist Du trotzdem. Ob mit oder ohne Blende, ob mit oder ohne Safety, ob mit oder ohne TÜV, etc.
Grüße,
Tobi
Posted: Tue 03 Feb, 2004 8:47 pm
by ekkard
Hallo Leute,
ich bin hier nur einer der Moderatoren und passe auf, dass die Sachen "on-topic" bleiben. Falls es etwas zu "krähen" gibt, klar, dann krähe ich mit. Also:
--
Grundsätzlich sind Strahlen, die die maximal zulässige Bestrahlung (MZB) überschreiten können, aus dem Zuschauerbereich (DIN 56 912) heraus zu halten. (Tobi hat also recht, danke soweit!).
Nun ist es ja so, dass die MZB in einer Reihe von Fällen eingehalten wird, wenn der Strahl "in der Gegend verteilt wird". In diesem Fall muss gewährleistet sein, dass die Verweilzeit im Auge begrenzt, sprich eine Bewegungsüberwachung eingebaut wird.
Daran ändert eine Handschaltung auch nichts. Die würde so wirken, dass der bewegte Strahl sichtbar wird und stehende Lichtpunkte unterdrückt oder stark abgedunkelt wären. Es gibt kommerzielle Geräte, die genau dies tun!
Die Regelung geht so, dass in einem bestimmten, kleinen Raumwinkelbereich ein definierter Laserimpuls ausgelöst und der (Dioden-)Laser gesperrt wird. Das bleibt so, bis mindestens einer der Spiegel ein definiertes Stück weiter bewegt wird. Die Messung erfolgt induktiv auf den Scannerachsen: kein Schritt, kein Strahl! (Achtung: die Sache ist patentiert, also nicht einfach nachbauen, wenn die Anlage kommerziell genutzt oder verkauft werden soll!)
Ich hoffe, die Frage bzw. das Problem richtig verstanden zu haben. Falls nein: bitte nochmals nachhaken!
Posted: Tue 03 Feb, 2004 9:14 pm
by mooseman
Ekkard wrote:Ich hoffe, die Frage bzw. das Problem richtig verstanden zu haben. Falls nein: bitte nochmals nachhaken!
*hak*
Hallo!
Erstmal: Danke Dir für die prompte Antwort.
Ich meinte aber speziell nur manuell gesteuerte Bänke mit Spektral- und Strahleffekten. Eine automatische "bewegt-sich-der-Strah-nicht-dann-schalte-den-Laser-aus"-Schaltung ist meiner Meinung nach nicht realisierbar. Es gibt keine x- und y-Achsen, deren Bewegungsänderungen man abfragen kann.
Was sagt der TÜV zu so einem System?
Oder ist es eben so, daß man wirklich nur, wie Tobi schon sagte, sein Möglichstes in Sachen Sicherheit geben kann und wenn etwas passiert, man dafür eben auch haftbar ist?
Posted: Tue 03 Feb, 2004 9:33 pm
by ekkard
Mooseman wrote:Ich meinte aber speziell nur manuell gesteuerte Bänke mit Spektral- und Strahleffekten. Eine automatische "bewegt-sich-der-Strah-nicht-dann-schalte-den-Laser-aus"-Schaltung ist meiner Meinung nach nicht realisierbar. Es gibt keine x- und y-Achsen, deren Bewegungsänderungen man abfragen kann.
Was sagt der TÜV zu so einem System?
Oder ist es eben so, daß man wirklich nur, wie Tobi schon sagte, sein Möglichstes in Sachen Sicherheit geben kann und wenn etwas passiert, man dafür eben auch haftbar ist?
Wenn es da wirklich keine Messaufnehmer gibt und keine Verweildauerbegrenzungen, dann werden die MZB doch überschritten, sonst brauchten wir den Fall ja nicht zu diskutieren.
Also müssen die Strahlen außerhalb des Zuschauerbereichs geführt werden. Anderenfalls ist die Sache aus meiner Sicht (ich bin ja nun mal vom Tüv) "bedenklich", also würde ich die beantragte Unbedenklichkeitsbescheinigung im Namen unseres Hauses nicht ausstellen.
Posted: Fri 06 Feb, 2004 12:24 am
by random
Ich hab mal ne Bank in ner Disko fotografiert (von innen, ne Bank von Tarm, war beim "Anfahren der Disko" 1h vor Beginn drin und hab über der Anlage gestanden) da war keine Bewegungsüberwachung der Gratings.
Allerdings lagen die Nullten Ordnungen der einzelnen Gratings oberhalb der Besucher und landeten am Rand der rund um die Tanzfläche eingezogenen Zwischendecke (so ne Art Galerie, von der aus man von obe auf die Tanzfläche sehen konnte).
Greez,
-tho
Posted: Fri 06 Feb, 2004 9:59 am
by rayman
Eine Bewegungsüberwachung der Gratings hab ich auch noch nie gesehen und würde aus meiner Sicht auch keinen Sinn machen.
Nullte Ordnungen bzw. andere Strahlen, die die MZB überschreiten müssen ohnehin über dem Publikum geführt werden. Dann macht es auch kaum einen Unterschied, ob das Grating sich bewegt oder nicht.
Wenn man dazu noch Lochblenden verwendet, sieht die Sache schon ganz gut aus.
Ein Beispiel, wie man es NICHT macht:
Großraumdisco, Laser 5 Watt Purelight – zwei Einzelbeams schräg rauf zur Decke ca. 45° Winkel, dann wieder runter auf zwei Effektspiegel. Und jetzt kommts: Die Spiegel sind auf zwei Scans montiert, die auf Ständern hinten auf der Bühne stehen. Also in ca. 1 Meter Höhe. Die Bühne ist für jeden zugänglich und es halten sich immer reichlich Gäste da oben auf!!!!
Posted: Fri 06 Feb, 2004 11:13 pm
by turntabledj
Ich wette, die Spiegel an den Scans waren bei der Abnahne noch nciht da...
Gruß
Achim
Posted: Sat 07 Feb, 2004 10:28 pm
by ekkard
turntabledj wrote:Ich wette, die Spiegel an den Scans waren bei der Abnahne noch nciht da...
Hi Achim,
ich wette, man hat dem Sachverständigen mit ehrlichem Augenaufschlag versichert, dass die Bühne als Laserbereich gesperrt ist.