Wieder einmal Spooky Blue
Posted: Thu 11 Sep, 2003 8:37 am
Hallo!
Wie wir ja alle wissen, gibt es zum Spooky Blue mit 10 mW eine Unbedenklichkeitsbescheidigung vom TÜV, die dauerhafte Gültigkeit hat, solange keine Modifikationen am Gerät vorgenommen, und die beschriebenen Maßnahmen bei der Vorführung eingehalten werden.
Mich hat nun aber folgende Frage beschäftigt:
Den Spooky gibt es ja auch in höheren Leistungsklassen. Dass es dafür keine solche Bescheinigung gibt, kann ich mir nur so erklären, dass dort aufgrund der höhreren Leistung eben nicht gewährleistet werden kann, dass die MZB-Werte entsprechend eingehalten werden.
Das würde im Umkehrschluß aber bedeuten, dass diese Modelle grundsätzlich nicht verwendet werden dürfen, da der Spooky ja lediglich über fest einprogrammierte Figuren verfügt, welche in Ihrer Art nicht geändert und somit "MZB-tauglich" gemacht werden können. Das wiederum würde bedeuten, dass selbst bei einer TÜV-Abnahme vor Ort dieses Gerät keine Abnahme bekommen würde.
Kann mir jemand sagen, wozu der Spooky größer 10 mW dann überhaupt taugt? Für Projektionen sind die Figuren ja denkbar ungeeignet, bleibt also nur der Zweck von Effekten im Nebel ins Publikum, und das ist aufgrund der zu hohen MZB nicht gestattet.
Habe ich da einen Denkfehler? Irgendwie beisst sich da die Katze in den Schwanz ... <img src="/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
cu
BF
Wie wir ja alle wissen, gibt es zum Spooky Blue mit 10 mW eine Unbedenklichkeitsbescheidigung vom TÜV, die dauerhafte Gültigkeit hat, solange keine Modifikationen am Gerät vorgenommen, und die beschriebenen Maßnahmen bei der Vorführung eingehalten werden.
Mich hat nun aber folgende Frage beschäftigt:
Den Spooky gibt es ja auch in höheren Leistungsklassen. Dass es dafür keine solche Bescheinigung gibt, kann ich mir nur so erklären, dass dort aufgrund der höhreren Leistung eben nicht gewährleistet werden kann, dass die MZB-Werte entsprechend eingehalten werden.
Das würde im Umkehrschluß aber bedeuten, dass diese Modelle grundsätzlich nicht verwendet werden dürfen, da der Spooky ja lediglich über fest einprogrammierte Figuren verfügt, welche in Ihrer Art nicht geändert und somit "MZB-tauglich" gemacht werden können. Das wiederum würde bedeuten, dass selbst bei einer TÜV-Abnahme vor Ort dieses Gerät keine Abnahme bekommen würde.
Kann mir jemand sagen, wozu der Spooky größer 10 mW dann überhaupt taugt? Für Projektionen sind die Figuren ja denkbar ungeeignet, bleibt also nur der Zweck von Effekten im Nebel ins Publikum, und das ist aufgrund der zu hohen MZB nicht gestattet.
Habe ich da einen Denkfehler? Irgendwie beisst sich da die Katze in den Schwanz ... <img src="/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
cu
BF