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TÜV oder nicht TÜV - Abnahme ??? Oder vielleicht doch...

Posted: Thu 27 Dec, 2001 8:14 pm
by turntabledj
Hallo alle zusammen,<p>nachdem ich vor Jahren mal angefangen hab ne Bank zu Bauen und mir jetzt auch langsam aber sicher vernünftige Equiptment zulege, interssiere ich mich nun auch immer mehr für die Sicherheit und Vorschriften...
Im Forum findet man echt ne Menge brauchbare Infos !
Deshalb muß ich erst mal sagen, daß ichs echt klasse finde, daß hier einige fachkundige Leute zumindest einen Teil ihrer Freizeit verbringen um den "unwissenden" Tipps zu geben !!!<p>Jetzte aber zu meiner Frage, die ich mir leider trotz der Beiträge nicht selber beantworten kann:<p>Wenn ich son Teil, wie Catweazle Pro (MediaLas) oder Werbepyramide (GTU-Laser)einsetzen will, muß ich das in "jedem Schaufenster" vom TÜV abnehmen lassen, oder muß zum Betrieb immer nen Laserschutzbeauftragter anwesend sein ???
Für das Zeugs wird doch fast so geworben, als wenns dafür so ne Art ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) gäbe !???<p>Desweiteren bin ich mir noch nicht ganz darüber schlüssig, ob ich auch ne TÜV-Abnahme brauch, wenn ich meine Laserkiste (die noch lang nicht fertig ist) auf ner öffentlichen Veranstaltung verwenden möchte, wenn ich selbst Laserschutzbeauftragter bin (was ich allerdings auch erst noch werden müßte, grinns)...<p>Klar ist, daß grundsätzliche Voraussetzungen (Scanner-Safety, usw...) gegeben sein müssen...<p>Please help !!! Thanks<p>Let the Beams glow... [img]images/icons/cool.gif"%20border="0[/img] <p>Achim

Re: TÜV oder nicht TÜV - Abnahme ??? Oder vielleicht doch..

Posted: Fri 28 Dec, 2001 12:06 am
by ekkard
turntabledj,
achte darauf, dass die Anlagen gemäß DIN ISO 60825/1 klassifiziert sind (Klassen 1, 2, 3A, 3B oder 4 - oder seit Jan 2001: Klassen 1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B 4). Für Lasereinrichtungen der Laserklasse 3B und 4 (alt) bzw. 3R, 3B und 4 (neu) brauchst Du eine behördliche Genehmigung. Die Teile müssen schlicht beim Ordnungsamt, Staatlichen Amt für Arbeitsschutz (ggf. bei der zuständigen Berufsgenossenschaft im Falle, dass Arbeitnehmer betroffen sind, angemeldet werden). Die Behörden werden i.A. nicht selbst entscheiden bzw. ablehnen, es sei denn, Du hast eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die kriegst Du von "Sachverständigen" entweder des örtlichen TÜV oder von freien Sachverständigen für die Lasersicherheit. Du kannst das Amt fragen, die kennen (meistens) jemanden, dem sie vertrauen.
Wenn Du Näheres zu einem bestimmten Gerät wissen willst, so ist nicht so sehr das Gerät wichtig, sondern folgende Daten:
Leistung im Strahl, Wellenlänge, Strahldurchmesser, Größe der virtuellen Quelle,Beugung an Gittern oder AOMs, Aufweitung (Divergenz), Art der Bewegung des Strahles, (Wiederhol-)Frequenz(en), kleinster Zuschauerabstand, bereits vorhandene Sicherheitseinrichtungen. Mehr zum Thema auf meiner Homepage