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Re: TÜV Abnahem bei Fertiggeräten?

Posted: Wed 31 Oct, 2001 1:07 pm
by funkydoctor
Hallo John,<p>natürlich gibt es dafür keine Sondergenehmigungen. Nur wissen das ca. 99% der Besitzer solcher Geräte nicht. Der Betrieb dieses Geräts muss, wie jeder andere Laser der alten Klasse 3B, beim Ordnungsamt gemeldet werden. Und das Ordnungsamt sollte dann eigentlich eine TÜV-Abnahme fordern.<p>Grüße,
Tobias

TÜV Abnahem bei Fertiggeräten?

Posted: Thu 01 Nov, 2001 12:25 am
by john
Hallo, mein Posting bezieht sich nicht auf Lasercrabs, sondern vielmehr auf Geräte mit deutlich mehr Leistung. Aktuell gibt es auf http://cgi.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI.dll ... 1291761504 ein 30mW Fertiggerät zu ersteigern. Wie wird hier mit TÜV Zulassungen verfahren? Gibt´s da ne Ausnahme?<p>Gruß<p>John