Re: TÜV Abnahem bei Fertiggeräten?
Posted: Wed 31 Oct, 2001 1:07 pm
Hallo John,<p>natürlich gibt es dafür keine Sondergenehmigungen. Nur wissen das ca. 99% der Besitzer solcher Geräte nicht. Der Betrieb dieses Geräts muss, wie jeder andere Laser der alten Klasse 3B, beim Ordnungsamt gemeldet werden. Und das Ordnungsamt sollte dann eigentlich eine TÜV-Abnahme fordern.<p>Grüße,
Tobias
Tobias