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Abbnahme Hallenbezogen???

Posted: Tue 23 Oct, 2001 1:17 pm
by vts
Hallo Ekkard<P>Ist es möglich eine generelle Abnahme für eine Halle zu bekommen?<BR>Hänge meine Anlage rein, TÜV kommt, kontrolliert alles.-suuper<BR>Abends ist die show.<BR>1 Monat später: Hab ich in der selben Halle, unter gleichen Vorraussetzungen wieder eine show. Eine erneute Abnahme wäre nicht notwendig oder??????( Ist ja fast wie eine Festinstallation zu behandeln oder? )<P>TS

Re: Abbnahme Hallenbezogen???

Posted: Tue 30 Oct, 2001 10:26 pm
by ekkard
Im Prinzip gilt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nur für einen bestimmten Aufbau. In einer Woche kann viel geschehen. Das beginnt bei Kabeln, die man 'mal eben ausleiht bis hin zu Komponenten, die diebstahl-geschützt irgendwo gelagert werden. Ich empfehle folgendes: Zunächst Abnahme wie gehabt, dann Absprache mit Sachverständigem und z.B. Ordnungsamt über die weitere Vorgehensweise. Erörtern, wie die Anlage bis zur nächsten Veranstaltung gesichert wird.

Re: Abbnahme Hallenbezogen???

Posted: Tue 30 Oct, 2001 10:33 pm
by djduese
hi<p>wie schauts aus wenn ich nur scanner habe und mit diesen auch keine weiteren raumspiegel oder ähnliches als direkten strahl anscannen, sondern immer nur bewegte bilder mache, braue ich dann immer ein abnahme? weil eigentlich die anlage egal wo sie auch steht immer die selbe bleibt!
(natürlich ohne veränderungen in der anlage selber)<p>gruß thomas

Re: Abbnahme Hallenbezogen???

Posted: Sat 10 Nov, 2001 11:37 am
by ekkard
<blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr>Originally posted by DJDuese:
<strong>wie schauts aus wenn ich nur scanner habe und ... nur bewegte bilder mache, braue ich dann immer ein abnahme? ...</strong><hr></blockquote>
Thomas,
die Frage ist, ob sich der Laserbereich (zwischen Scanner und Projektionsfläche) so abschranken lässt, dass die Behörden ohne Rückfrage "mitspielen". Das ist durchaus denkbar, da bei einer Projektion bis in den < 1W-Bereich hinein keine größeren Probleme ergeben - außer dass man nicht versehentlich in den Strahlengang gelangen darf. Die Abschrankung braucht dann nur noch nachvollziehbar beschrieben zu werden - und muss bei einer Begehung durch die Behördenvertreter sichtbar vorhanden sein. Dann braucht's nur noch eine einmalige Sicherheitsprüfung, die bei Begehungen vorgelegt wird (denke ich 'mal).<p>[ 10 November 2001: Message edited by: Ekkard ]</p>