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Lasershows anmelden ??
Posted: Sat 02 Jun, 2001 11:11 am
by <Hansi>
Ich hab da mal ne Frage. Müssen Lasershows, oder Betrieb einer Laseranlage, in deutschland generell angemeldet werden?? Wer muss das machen: der Verleiher oder der Veranstalter. Muss jedesmal ein Sachverständiger kommen (ggf. TÜV) zur Prüfung und/oder Abnahme. Gibt es Ausnahmen??<BR>Wenn in einer Location Partys gemacht werden (z.B. 3-4 mal im Jahr), muss da jedesmal geprüft werden??<BR>Lasst mich nicht dumm sterben

<P>Gruß Hansi
Re: Lasershows anmelden ??
Posted: Sat 02 Jun, 2001 2:59 pm
by dbrune
Lies mal alle Postings weiter unten durch, und stell dann weitere Fragen, okay?
Re: Lasershows anmelden ??
Posted: Sun 03 Jun, 2001 5:05 pm
by ekkard
<hansi>,<BR>ja, sobald die Laserklasse 2 überschritten wird (also 2M, 3R, 3B und 4). Die rechtliche Konstruktion ist etwa wie folgt: Nach VBG93 ist die Anmeldung bei der zuständigen BG erforderlich. Die VBG93 (Unfall-Verhütungsvorschrift Laserstrahlung) gilt natürlich nur für "Versicherte", also Personen, für die Beiträge an die BG (Berufsgenossenschaft) abgeführt werden müssen. Aber die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz (StAfA) als Vertreter öffentlicher Belange stützen sich auf die entsprechende EG-Richtlinie (vormals Gerätesicherheitsgesetz) und wenden die VBG93 indirekt an.<BR>Gruß<BR>Ekkard