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§ 20 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

Posted: Thu 16 Jan, 2025 9:16 am
by Dr.Wurstmann
Moin ihr alle,
lange nicht hier gewwesen...schade Eigentlich;-D Mach ich mir mal wieder als Startseite.

Die Luftfahrtbehörde, die ja möchte das man das ganze anmeldet, wenn man draussen spielt.

"Der Betrieb von Scheinwerfern oder optischen Lichtsignalgeräten, insbesondere von Lasergeräten, die geeignet sind, Luftfahrzeugführer während des An- oder Abflugs zu blenden"

Kostet 50€ Gebühren, bei Nähe zum Flughafen greift ein anderer Paragraf dann sind es 70€.

Macht ihr das immer?
Ist im Prinzip ja nur Interessant, wenn ein Hubschrauber auf der Kreuzung um die Ecke landen will.
-den man dann nicht hört weil die Musik so laut ist.

Ich kann mir aber auch kaum vorstellen, das bei einem RettungshubschrauberEinsatz die Behörden so gut zusammen arbeiten, das ich dann tatsächlich auf dem Handy angerufen werde bevor der landen wird.

Ich habe mal auf einem Flughafen (Fallschirmspringer und nur Tagbetreieb) gelasert, da habe ich denn lustige SMS mit dem Tower geschrieben:
"Der Flugbetrieb wird eingestellt, Sie dürfen die Laeranlage wieder einschalten"
"Der Laserbetrieb wird eingestellt, Sie dürfen wieder abheben"

Hat da jemand Erfahrungen mit dem Luftraum gemacht?

Liebe Grüße Euer
Dr. Wurstmann

Re: § 20 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

Posted: Thu 16 Jan, 2025 12:37 pm
by Flatlinersholger
Hallo,

ich antworte mal, denn auch wenn ich nicht zu den absoluten Cracks hier gehöre, habe ich schon zweimal outdoor aufgeführt, und das in direkter Nähe eines Flughafens.

Ich verlinke Dir hier mal meinen Beitrag, den ich damals als Antwort zu einem ähnlichen Thema geschrieben hatte.

viewtopic.php?f=2&t=60052#p306581

Beste Grüße, Holger

Re: § 20 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

Posted: Fri 17 Jan, 2025 11:14 pm
by Dr.Wurstmann
Danke.