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Belästigung Nachbar

Posted: Thu 07 Dec, 2023 7:48 pm
by Kaine
Hallo zusammen,

ich habe mir für die Weihnachtszeit einen Weihnachtslaser gekauft mit ganz, ganz vielen grünen bewegende Punkten.

Das Problem ist, dass der Laser unter anderem die Hauswand, den Balkon an-und in zwei Fenster des Nachbarn reinstrahlt.

Hab ich eventuell was von der Polizei/Ordnungsamt/ Rechtsanwalt zu befürchten? Wie ist die hier die Gesetzeslage?

Danke für die Antworten und Grüße, Bernd

Re: Belästigung Nachbar

Posted: Fri 08 Dec, 2023 7:53 am
by Death
Tja... entweder durch Holzbrettchen abschranken oder der Nachbar holt sich ein Gewehr, dann ist das Ding auch ruckzuck aus.

Kannst auch einfach mal mit deinem Nachbar sprechen, ob den das belästigt. Wenn der das bestätigt, fängst du dir Ärger ein, also warum warten. Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.

Re: Belästigung Nachbar

Posted: Fri 08 Dec, 2023 2:31 pm
by Flatlinersholger
Hallo,

ich würde auch versuchen, dass niemand durch den Laser gestört wird, die Dinger können schon blenden, und dann geht der Spaß in die falsche Richtung.
Denn eigentlich möchtest Du die Leute ja damit erfreuen und niemanden ärgern.

Ich wünsche eine schöne Adventszeit

Re: Belästigung Nachbar

Posted: Fri 08 Dec, 2023 10:28 pm
by Kaine
Also versteh ich das richtig, dass es definitiv gesetzlich nicht erlaubt ist, wenn die Beams bei einem Nachbarn landen??

Re: Belästigung Nachb

Posted: Sat 09 Dec, 2023 1:31 pm
by Flatlinersholger
Das sind ja keine „Beams“ im eigentlichen Sinne. Wenn wir hier im Forum von „Beams“ sprechen, sind das gebündelte Einzelstrahlen, die auch entsprechend gefährlich sind.
Wenn das Ding so ein typischer Grating?Effekt ist, dann wird die Lichtquelle - welche auch immer - i.d.R. hundertfach „aufgesplittet“ so dass dieser Sternen- oder Punkteeffekt projiziert wird.

Eine Anzeige wirst Du dafür vermutlich nicht bekommen, in der Adventszeit sieht man sowas doch oft in den Vorgärten. Wo hast Du das Ding denn her - deutscher Baumarkt oder Chinesischer Onlinehändler? - bei letzterem wäre ich vorsichtig!

Vergleiche doch einfach mal mit einem Gratingeffekt, den irgendeiner Deiner Nachbar in der Nähe benutzt und sieh mal nach, wie er es vermeidet, dass das Licht seinen Nachbarn stört.
Ich würde den Nachbarn fragen, ob es ihn stört und wenn dem so ist, darauf verzichten oder eben optisch abschotten.

Mehr Antworten wirst Du wohl auch nicht bekommen, entscheiden musst Du selbst.
Und wenn Du selbst in das Ding hineinschauen kannst, ohne Schaden oder starke Blendung zu erfahren, und danach keine Punkte vor den Augen siehst, dann wirst Du schon wissen, ob das soweit gesetzlich in Ordnung sein kann, weil es eher ein Spielzeug ist, oder ob Du Dir sagst: „Man, das ist aber unangenehm im Auge!“ - dann schmeißt Du das Teil besser weg!

Im Zweifel aber, verzichtest Du einfach auf den Einsatz!