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Bäume bestrahlen ?

Verfasst: Do 04 Mai, 2023 10:55 pm
von ndm
Hallo Community.
Bin gerade am planen einer Aussenshow am Zürifäscht (Zürichfest).
In einem Zusatzblatt, welches die Regelungen betr. Skylights (sind in der Schweiz schon lange verboten) und Laser beschreibt, ist festgehalten, dass keine Gebäude und keine Bäume bestrahlt werden dürfen.
Der diensthabende Beamte, welcher mich auf diesen Umstand aufmerksam machte sagte mir, dass er auch nicht wisse, wieso dieses Verbot gelte.
Kennt jemand sowas, bzw. ein solches Zusatzblatt mit Verschärfungen, welches für mich sehr mittelalterlich wirkt ?

Natürlich muss zB rund um einen Flughafen mit der Flugsicherung zusammen gearbeitet werden.
Aber was die hier fordern scheint mir teils schon sehr veraltet.

Mal schauen, ob ich das in den Anhang bringe.

Gruss Andi

Re: Bäume bestrahlen ?

Verfasst: Fr 05 Mai, 2023 5:57 am
von Death
Ich vermute mal....

Gebäude haben Fenster, da kann einer raus guggen, somit kommt Punkt 2 / 2.1 zum Vorschein.


Zum Thema Bäume betrifft doch bestimmt den Umweltschutz was Tiere und Insekten angeht.

Re: Bäume bestrahlen ?

Verfasst: Fr 05 Mai, 2023 7:58 am
von VDX
... bei stärkeren Lasern evtl. die Feuerwehr? :freak:

Viktor

Re: Bäume bestrahlen ?

Verfasst: Fr 05 Mai, 2023 1:44 pm
von medusa
Unterschätze nie die menschliche Blödheit. Auf Straßenfesten soll es im Zustand genügender Alkoholisiertheit schon vorgekommen sein, daß Menschen (vulgo: Vollpfosten) auf alles mögliche geklettert sind, darunter Bäume.
Als Betreiber einer Laseranlage hast Du nun mal für jede mögliche Gefährdung des Publikums vorzusorgen (sogar bei Vorsatz).

Keine Ahnung, wie das formalrechtlich ist, aber ich könnte mir vorstellen, daß auch die Stadt Zürich dafür haftet, wenn einer besoffen von einem (öffentlichen) Baum fällt. Dann haftest Du auch, wenn Du den vorher noch geblendet hast.

Re: Bäume bestrahlen ?

Verfasst: Sa 06 Mai, 2023 9:20 pm
von ekkard
Also ja, es könnten auch Personen in Bäume geklettert sein. Aber es gibt noch mehr Probleme:
Bäume sind nicht so lichtdicht, dass nicht einzelne Strahlen durchkommen.
Ferner können Bäume in Brand geraten.

Re: Bäume bestrahlen ?

Verfasst: Sa 06 Mai, 2023 9:56 pm
von VDX
... oder auch herunterfallende Eichhörnchen oder anderes Getier, was dann unten Rabbatz veranstaltet :lol:

Viktor

Re: Bäume bestrahlen ?

Verfasst: Mo 08 Mai, 2023 7:28 pm
von ndm
Naja, das mit den besoffenen Baumkletterern ist wirklich gefährlich.
Hab' ich nicht dran gedacht.
Brandgefahr sehe ich eher weniger.
Arbeite mit maximal 6W RGB. Die Bäume wären in etwa 50m Entfernung.
Stehende Strahlen gibt's nicht, (sollte es zumindest nicht, Scanfailsafe) da ich nur eine Beamshow mache.
Mal schauen, ob ich da noch was retten kann.
Danke erstmal für eure Beiträge :-)

Re: Bäume bestrahlen ?

Verfasst: Mo 08 Mai, 2023 9:13 pm
von vakuum
Hoi Andi

Ein sehr spezielles Dokument... (nichtmal mit Datum?)

Da die V-NISSG aber erwähnt ist scheint es nicht zu alt zu sein...

Das "Problem" aber, seit der V-NISSG ist das ganze ja Bundesweit geregelt und die Kantone werden nicht mehr Involviert, läuft alles übers BAG. Von dem her würde ich mal sagen dass da der Kanton nicht einfach irgendwelche Zusatzpunkte definieren kann welche nicht in der V-NISSG stehen, vor allem sind diese ja wirklich Teilweise noch dämlicher als die V-NISSG selber.

Hast Du das Dokument vom BAG erhalten? ich würde mal beim BAG nach der Rechtlichen Grundlage fragen, bin mir fast sicher dass es die nicht gibt...

Re: Bäume bestrahlen ?

Verfasst: Mo 08 Mai, 2023 10:57 pm
von DrAcid
Ich pflichte Beat von SwissLas bei, richtige Antwort. PS: wenn man mit MZB strahlt darf man alles bedtrahlen, die V-NISSG gilt schweizweit. Das sind so überholte Leichen, die niemand beseitigt hat. Bist du Mitglied vom SLSV.CH? Unabhängig davon, ruf doch mal an, dann können wir uns darüber unterhalten, Gruss 078 855 42 42

Re: Bäume bestrahlen ?

Verfasst: Mo 22 Mai, 2023 11:26 am
von ndm
Hallo Leute.
Habe den Sachverhalt mal dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) gemeldet und heute Antwort bekommen.
--- Zitat ---
Das Merkblatt entspricht nicht der heutigen Situation und ist nicht mehr gültig.
Ihre Meldung entspricht den Anforderungen der V-NISSG und Ihrem Anlass steht nichts im Wege.
--- Zitat Ende ---

Vielen Dank für eure Hilfe & Tipps

Gruss Andi