Page 1 of 1
Kurze Frage -Kurze Antwort :-) Laserschutzbeauftragter - Gültigkeit ?
Posted: Wed 26 Apr, 2023 6:14 pm
by scharwe
Hallo,
der Laserschutzbeauftragter (LSB) im Showlaserbereich ist jetzt nur noch 5 Jahre gültig ?
Also wenn ich den vor 10 Jahre gemacht habe bringt mir das nichts mehr und ich muss den jetzt alle 5 Jahre neu machen.
Ob es sinn macht oder nicht den LSB zu machen sei mal dahingestellt. mir geht es grade nur um die rechtliche Lage ..
Danke
Gruß
Re: Kurze Frage -Kurze Antwort :-) Laserschutzbeauftragter - Gültigkeit ?
Posted: Wed 26 Apr, 2023 11:36 pm
by ekkard
Frag mal Chat-GPT. Dort erfährst du das Folgende:
Die 5-jährige Gültigkeitsdauer für den Laserschutzbeauftragten wird in der deutschen Vorschrift "Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 527 - Laserstrahlung" genannt.
Dort heißt es in Abschnitt 4.2.2: "Die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten und die Bestellung haben eine Gültigkeitsdauer von höchstens 5 Jahren. Zur Verlängerung der Bestellung ist eine Fortbildung erforderlich."
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es auch andere Vorschriften und Empfehlungen geben kann, die für spezifische Laseranwendungen oder -branchen gelten und die Gültigkeitsdauer für den Laserschutzbeauftragten beeinflussen können.
Die letztere Warnung ist ernst zu nehmen! Leider bin ich schon zu lange aus dem Job heraus, um beurteilen zu können, welche Vorschriften noch infrage kommen.
Re: Kurze Frage -Kurze Antwort :-) Laserschutzbeauftragter - Gültigkeit ?
Posted: Wed 26 Apr, 2023 11:41 pm
by ekkard
Es könnte sich durchaus lohnen, sich die "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)" zu besorgen. Denn dort steht eine Menge auch über so genannte Showlaser.
Re: Kurze Frage -Kurze Antwort :-) Laserschutzbeauftragter - Gültigkeit ?
Posted: Thu 27 Apr, 2023 8:15 pm
by vakuum
ich glaube nicht dass das so Eindeutig ist?
Hier die TROS zum Downloaden:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtst ... eines.html
Im "Teil Allgemeines" steht dann in Abschnitt 5 folgendes:
(2) Der LSB hat an einem entsprechenden Lehrgang teilgenommen, die
Abschlussprüfung bestanden und besitzt einen Nachweis über die erfolgreiche
Teilnahme. Er hält seine Fachkenntnisse durch regelmäßige Teilnahme an
spezifischen Fortbildungsmaßnahmen auf aktuellem Stand.
Hinweis:
Die zeitlichen Abstände zwischen den Fortbildungsmaßnahmen hängen davon ab, inwieweit sich der Stand der Technik im Hinblick auf die eingesetzten Laserprodukte
oder die Vorschriften weiterentwickelt haben. Grundsätzlich wird eine eintägige Fortbildung in einem Zeitraum von fünf Jahren als angemessen erachtet.
Im Showlaserbereich entwickelt sich die Technik nicht wirklich schnell weiter, daher sind 5 Jahre zu kurz, bei den Vorschriften sieht es da vielleicht anders aus.
Wenn man sich aber selber fortbildet, würde ich das auch als Erfüllt betrachten.
Ist meiner Meinung nach also eine Auslegungssache.
Re: Kurze Frage -Kurze Antwort :-) Laserschutzbeauftragter - Gültigkeit ?
Posted: Wed 24 Apr, 2024 12:49 pm
by MichaelA
Guten Tag Vakuum,
du liegst richitg damit, dass die Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten alle 5 Jahre aufgefrischt werden muss. Dies gibt die TROS Lasersicherheit (Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung) vor.
Die Erstqualifikation muss in einem Präsenskurs mit anschlie0ender Abschlussprüfung stattfinden. Jede Auffrischung nach 5 Jahren darf per Online-Kurs absolviert werden und erfordert keine Abschlussprüfung.
Auf zum Beispiel
www.laserkurse.de findest du ein solches Angebot.
Liebe Grüße
Michael