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Laser Anmeldung - Senkrecht in den Himmel
Posted: Wed 09 Nov, 2022 11:04 am
by scharwe
Hallo zusammen,
Ich habe mal eine frage, ihr sind ja einige die schon deutlich öfter eine Anmeldung des Lasers in der Öffentlichkeit gemacht haben.
Bekomme ich eine „Erlaubnis“ senkrecht in den Himmel zu Lasern ?
Oder kann ich mir die anfrage direkt sparen da es sowieso nicht erlaubt/ genehmigt wird ?
Es geht um Sylvester.
Danke euch.
Gruß Mirko
Edit:
PS: Das war / ist mein 1000 Beitrag ..

Re: Laser Anmeldung - Senkrecht in den Himmel
Posted: Wed 09 Nov, 2022 11:58 am
by VDX
... ich kenne das von einigen "extrem aufwändigen" Discos und Festen, wo es eine umständliche/teure Genehmigung und Sperrung des Luftraums erfordert ... für "privat" also eher nicht
Viktor
Re: Laser Anmeldung - Senkrecht in den Himmel
Posted: Wed 09 Nov, 2022 8:06 pm
by lightwave
Frag mal Erich / tschosef...
Re: Laser Anmeldung - Senkrecht in den Himmel
Posted: Thu 17 Nov, 2022 9:16 pm
by ndm
Tach.
Grundsätzlich gilt : Der Himmel gehört allen.
Zumindest in der Schweiz ist das Bestrahlen des Luftraums absolut problemlos möglich.
Bei der Meldung der Veranstaltung gibt man Standort, Azimut (in welche Richtung, von/bis Grad) und die Elevation (in welchem Winkel in der Senkrechten von/bis Grad) an.
Das Bundesamt für Gesundheit meldet dies der Flugüberwachung (in der Schweiz Skyguide) und die machen eine Danger-Area (man darf reinfliegen, muss selber aufpassen), oder eine Restricted-Area (Flugverbotszone).
Hab bei einem outdoor Event mal mitten in die Anflugschneise vom Flughafen Zürich geschossen.
Wurde problemlos akzeptiert.
Bei einem anderen Event (Feuerwerk & Laser), voll in die Luftstrasse 1 (wichtigste Nord-Süd Strasse) geschossen. Wärend dem Anlass wurde diese um ein paar Kilometer nach Osten verlegt.
Probleme gibt's natürlich, wenn du nahe von militärischen Einrichtungen strahlen willst.
Gruss Andi
Re: Laser Anmeldung - Senkrecht in den Himmel
Posted: Fri 18 Nov, 2022 6:10 am
by Death
Meines Halbwissens ist das in Deutschland nicht erlaubt.
Wenn ich einen Laserstrahl hier in den Himmel schicken möchte, warum auch immer aber mir Genehmigung ( also legal, mit Geodaten usw. ), dann wird mir ein Zeitfenster zugeteilt, in dem ich das machen darf, von der Flugleitung.
Hier wird also nichts umgeleitet, sondern nachgeprüft, wann dieser bestimmte Korridor frei ist, damit ich keinen Piloten blende oder verschrecke / verscheuche

Re: Laser Anmeldung - Senkrecht in den Himmel
Posted: Fri 18 Nov, 2022 7:32 am
by VDX
... ja, hier in D ist der Himmel nur vom Boden bis 100m Höhe "frei" -- und auch da (z.B. beim Einsatz von Flugdrohnen) nur bedingt bzw. erfordert spezifische Genehmigungen ... hatte ich beim Basteln+Abschuß von Raketen so gesagt bekommen
Viktor
Re: Laser Anmeldung - Senkrecht in den Himmel
Posted: Fri 18 Nov, 2022 3:03 pm
by Death
Soso.... Ameisen auf dem Mond... wah ?

Re: Laser Anmeldung - Senkrecht in den Himmel
Posted: Fri 18 Nov, 2022 5:18 pm
by VDX
... nein, die blieben schön auf dem Boden!
Wir hatten uns da auch (meistens) an die Vorgaben gehalten ... nur manchmal, ist dann eine der Raketen doch etwas besser geflogen, als geplant (hab nicht erwartet, daß ein "erlaubter 100m-Motor" mit einer superleichten/optimalen Außenstruktur über 200m hoch kommt) ...
Mein damaliger "Rakentenkumpel" hat (mit meiner Hilfe) bis zu 3-stufige V2-Imitate gebaut ... 1. Stufe mit 5 Trebsätzen (wegen Startgewicht) ... die 2. mit 3 ... und die letzte mit nur einem ... sah aber auch total cool und eindrucksvoll aus, wenn die zuerst langsam, dann etwas schneller und die letzte Stufe dann ganz Oben nochmal "abzischt" ... und die 3 Teile dann langsam an ihren Fallschirmchen zu Boden geschwebt sind
Viktor
Re: Laser Anmeldung - Senkrecht in den Himmel
Posted: Fri 18 Nov, 2022 9:22 pm
by Death
Und keine Kamera an Board gehabt ?
Re: Laser Anmeldung - Senkrecht in den Himmel
Posted: Fri 18 Nov, 2022 10:12 pm
by VDX
... Ende der '70-er wären die noch viel zu schwer (und teuer) gewesen
Viktor
Re: Laser Anmeldung - Senkrecht in den Himmel
Posted: Fri 18 Nov, 2022 11:40 pm
by Death
Größere Raketenstufen mit mehr Schub !

Re: Laser Anmeldung - Senkrecht in den Himmel
Posted: Sat 19 Nov, 2022 3:21 am
by ndm
Skyguide bringt auch täglich ein Briefingdokument raus.
Wenn ihr also mal in der Schweiz mit Raketen rumballert, werdet ihr darin erwähnt.
Nennt sich DABS, oder Daily Airspace Bulletin Switzerland.
Da steht alles drin, was den Luftraum gefährden könnte.
Siehe auch hier ->
https://www.skybriefing.com/dabs
Re: Laser Anmeldung - Senkrecht in den Himmel
Posted: Sun 20 Nov, 2022 10:15 am
by Death
Hübsch
Aber hier unmöglich. Wenn das die Grünen spitz kriegen, wird sofort überlegt ob man Frösche und Lurche umsiedeln muss und irgendwelche Chaoten kleben sich an deiner Rakete fest

Re: Laser Anmeldung - Senkrecht in den Himmel
Posted: Sun 20 Nov, 2022 11:03 am
by VDX
... hmmm ... also doch wieder geheime unterirdische Starteinrichtungen und irgendwie versuchen, die Meldungen, Fotos und Videos von den evtl. entdeckten "Spuren am Himmel" zu diskreditieren bzw. in die "UFO-Spinner"-Ecke zu schieben
Viktor
Re: Laser Anmeldung - Senkrecht in den Himmel
Posted: Mon 21 Nov, 2022 10:27 am
by scharwe
Hallo,
Ja danke für eure Meinungen,
habe mich auch nochmal bisschen schlau gemacht.. das wird echt schwierig, bis unmöglich..
Ich glaube ich suche mir ein anderes Hobby

(Spaß)
Danke euch
Re: Laser Anmeldung - Senkrecht in den Himmel
Posted: Tue 22 Nov, 2022 7:41 pm
by JETS
Hab Dir Kontakte per PM geschrieben.
Denke da wird Dir geholfen

Re: Laser Anmeldung - Senkrecht in den Himmel
Posted: Wed 23 Nov, 2022 7:22 am
by scharwe
Hey,
Cool, danke für den Kontakt.
Gruß
Mirko
Re: Laser Anmeldung - Senkrecht in den Himmel
Posted: Wed 30 Nov, 2022 7:36 am
by tschosef
scharwe wrote: ↑Wed 09 Nov, 2022 11:04 am
Hallo zusammen,
Ich habe mal eine frage, ihr sind ja einige die schon deutlich öfter eine Anmeldung des Lasers in der Öffentlichkeit gemacht haben.
Bekomme ich eine „Erlaubnis“ senkrecht in den Himmel zu Lasern ?
Oder kann ich mir die anfrage direkt sparen da es sowieso nicht erlaubt/ genehmigt wird ?
Es geht um Sylvester.
Danke euch.
Gruß Mirko
Edit:
PS: Das war / ist mein 1000 Beitrag ..
Halli hallo....
meine Antwort ist spät, UND sie erfolgt, ohne alle anderen Antworten gelesen zu haben. Es könnte also sein, dass ich etwas wiederhole. Ich hatte am Sonntag einen Outdoor Einsatz, und ich muss sagen, "die Anmeldung /Anzeige" war späktakulär langweilig und beinahe easy
Wir reden hier nur über Luftfahrtrecht..... alles andere muss man freilich auch berücksichtigen (Polizie, Feuerwehr, Ordnungsamt.... oder so... je nach dem)
Folgende Schritte:
1) Rausfinden, welche Stelle des Luftfahrtbundesamts überhaupt zuständig ist (das war tatsächlich der schwierigste Teil)
2) Mit der zuständigen Person Kontakt aufnehmen (Mail oder Telefon) das hat tatsächlich ein bischen gedauert
3) je nach dem, wie die Situation ist, sich freuen, oder eben nicht
im Detail: Ich hatte wohl nach "Luftamt Bayern" gegoogelt, und die Nummer vom Luftamt München gefunden, dort wurde mir dann eine E-mail Adresse vom zuständigen gegeben (Hr Heigl), aber keine Telefonnummer .... den hab ich dann also mal angeschrieben mit diversen Infos (die ihn aber nicht interessiert hätten)....
Er schrieb mir dann zurück und sagte mir, dass das
Luftamt.nord@reg-mfr.bayern.de für die Location zuständig ist.
Dort hab ich dann (ich glaub das war telefonisch) erfahren wie der zuständige Mitarbeiter heist (Hr Pierdzig) , mit Mail und Telefonnummer.
Den hab ich dann auch nach ca 2 Tagen telefonisch erreicht. Er sagte schon am Telefon "das kommt drauf an, ob da ein Flughafen ist, und ob da Flugbetrieb ist) Ich sollte die Details per Mail schicken.
Kurz danach erhielt ich eine Antwort, nämlich:
Sehr geehrter Herr Hans,
der Veranstaltungsort liegt in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zum Segelfluggeländer Oberhinkofen. Nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) ist der Betrieb von Lasergeräten in diesem Bereich verboten, wenn sie geeignet sind, den Flugbetrieb an einem Flugplatz zu stören. Da die Lasershow nachts stattfindet und der Flugplatz nicht für Nachtflugbetrieb zugelassen ist, kann auch keine Störung des Flugbetriebes an diesem Flugplatz erfolgen.
Eine entsprechende Ausnahme von diesem Verbot durch das Luftamt Nordbayern ist insofern auch nicht nötig, die Lasershow kann in diesem Fall OHNE luftrechtliche Genehmigung stattfinden.
Für Rückfragen bin ich telefonisch oder per Mail erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
That's it.... so einfach war das dann eigentlich.
==> Fazit: Das sind auch nur Menschen, und die wollen auch ihren Job machen, so dass alle zufrieden sind. Also Googeln, Zuständigen raus finden, und kommunizieren, dann klappt das vermutlich auch schon, außer es währ ein Flughafen in der Nähe
viele Grüße
Erich
Re: Laser Anmeldung - Senkrecht in den Himmel
Posted: Wed 30 Nov, 2022 6:43 pm
by Death
Re: Laser Anmeldung - Senkrecht in den Himmel
Posted: Wed 30 Nov, 2022 11:57 pm
by ndm
Hmmm...
Habe eigentlich immer gedacht, Luftfahrtsrecht sei allgemein gültig.
Frage mich gerade, wie ein Flughafen den Luftraum "besetzen" kann.
Zahlen die dafür ? Haben die den Luftraum gekauft ?
Das Grundprinzip, das der Himmel allen gehört, gilt glaub überall auf der Welt.
Wie sollen sonst all die Privatflugzeuge rumfliegen. Die zahlen ja auch nicht für die Benützung des Flugraums. (Die zahlen nur den Start und die Landung)
Oder auch so : wenn der Luftraum jemandem gehört...
Wem ?
Re: Laser Anmeldung - Senkrecht in den Himmel
Posted: Tue 06 Dec, 2022 1:33 pm
by Flatlinersholger
Hallo,
um Pfingsten herum habe ich in unmittelbarer Nähe des Flugplatzes Schwarze Heide in Hünxe (ca. 500m quer zur Einflugschneise) zwei mal im Abstand von 2 Wochen eine Outdoor-Lasershow gefahren.
Ich habe mir dazu Kartenmaterial herausgesucht, die Himmelsrichtung, in die ich Strahlen werde sowie den maximalen Strahlwinkel meiner Show nach oben bestimmt. So konnte ich die Orte bestimmen, in deren Richtung meine Beamshow strahlt.
Zuständig war die Bezirksregierung Düsseldorf. Ich habe zunächst beim Flughafen selber angerufen. Mein Vorhaben war für 23 Uhr geplant, und da der Flughafen um 22:00 Uhr den Flugbetrieb einstellt, war das von deren Seite kein Problem.
Bei der Bezirksregierung habe ich einen zuständigen Herrn, deren Name ich gerade nicht weiß, herausgefunden.
Bei unserem Telefonat wollte r mir keine generelle Erlaubnis erteilen, weil ich auch erst kurz vor knapp dort angerufen habe.
Ich habe dann alle Angaben in Schriftform an die Bezirksregierung Düsseldorf per mail geschickt und nie eine Antwort bekommen.
Ich gehe zukünftig davon aus, dass ich es einfach wieder anmelde, und wenn ich kein Verbot erteilt bekomme, werde ich die Show unter gleichen Bedingungen wiederholen.
Soweit meine Erfahrungen.
Beste Grüße
Holger
Re: Laser Anmeldung - Senkrecht in den Himmel
Posted: Wed 07 Dec, 2022 8:37 am
by tschosef
ndm wrote: ↑Wed 30 Nov, 2022 11:57 pm
Hmmm...
Habe eigentlich immer gedacht, Luftfahrtsrecht sei allgemein gültig.
Frage mich gerade, wie ein Flughafen den Luftraum "besetzen" kann.
Zahlen die dafür ? Haben die den Luftraum gekauft ?
Das Grundprinzip, das der Himmel allen gehört, gilt glaub überall auf der Welt.
Wie sollen sonst all die Privatflugzeuge rumfliegen. Die zahlen ja auch nicht für die Benützung des Flugraums. (Die zahlen nur den Start und die Landung)
Oder auch so : wenn der Luftraum jemandem gehört...
Wem ?
Moing moing...
nun, ich denke mal, es geht nicht darum "Wem da irgendetwas gehört"... sondern darum, dass man mit diversen Lichtquellen für Nutzer des Raums evtl. eine Gefahr darstellen könnte. Um dies zu verhindern ist nun mal "eine Absprache" nötig.... und es bietet sich an, dass der Betreiber (zB von Lasern), der weis, wann er einschaltet, und wo er hin leuchtet, bei denjenigen bescheid gibt, die Ahnung davon haben, wann wer wo so in etwa rum fliegen könnte.
viele Grüße
Erich
Re: Laser Anmeldung - Senkrecht in den Himmel
Posted: Wed 07 Dec, 2022 2:14 pm
by Flatlinersholger
... ich denke auch, wer Laser bedient, sollte sich seiner Verantwortung bewusst sein und eine Gefährdung des Luftraumes ausschließen, egal, wem der gehören mag. Die Umgebung am Boden wird ja auch entsprechend abgesperrt bzw. die Personen die in Laserrichtung blicken (Beamshows) entsprechend positioniert.
Polizei- und Rettungshubschrauber müssen auch jederzeit gefahrlos landen können, deswegen habe ich an beiden Terminen (kein Witz!) an bestimmten Stellen in der Show jemanden zusätzlich damit beauftragt, den Luftraum zu beobachten, während die Beams ca.15° schräg nach oben in den Himmel geschossen wurden.
Ich mache das auch nicht oft, aber wenn, dann ist Sicherheit für alle mein oberstes Gebot!
Auf der Seite der Firma Laserworld gibt es ein paar nützliche Tools, mit denen man nach Eingabe der Parameter des jeweiligen Lasers verschiedene Dinge berechnen kann, u.a. auch, wie weit ein Flugzeug entfernt sein muss, um nicht mehr gefährlich geblendet zu werden.
Grüße Holger