Neulich auf dem Weihnachtsmarkt
Posted: Mon 16 Dec, 2019 11:48 am
Hallo Forum,
beim Besuch eines Weihnachtsmarktes am Wochenende, kam ich an einem Kaufhaus vorbei, dessen Betreiber den Eingang wohl festlich schmücken wollten und auch eine weihnachtliche Lichtshow aufgebaut hatten. Als ich beim Weg zur Tür geblendet wurde, habe ich mir den Aufbau etwas genauer angeschaut und festgestellt, dass auf dem Boden neben der Tür ein Laser Klasse 2 im 60° Winkel an die 3m hohe Decke des Eingangsbereichs gerichtet war und dort grüne Sternchen projezierte. Hinweise auf den Laserbetrieb gab es auch keine.
Da das Nachleuchten auf der Netzhaut noch einen guten Teil des Heimwegs andauerte, habe ich dort angerufen und den Betreibern empfohlen ihr Setup zu entfernen und zu überdenken, bevor es wieder aufgebaut wird (wenn überhaupt).
Gehe ich richtig in der Annahme, dass dieser Aufbau nicht regelkonform ist (keine Warnhinweise, jeder kann sich vor das Ding knien und aus nächster Nähe reinschauen) und wenn ja, wohin wendet man sich in dem Fall, dass der Betreiber nicht einsichtig wäre.
Vielen Dank und einen schönen Tag,
Pascal
beim Besuch eines Weihnachtsmarktes am Wochenende, kam ich an einem Kaufhaus vorbei, dessen Betreiber den Eingang wohl festlich schmücken wollten und auch eine weihnachtliche Lichtshow aufgebaut hatten. Als ich beim Weg zur Tür geblendet wurde, habe ich mir den Aufbau etwas genauer angeschaut und festgestellt, dass auf dem Boden neben der Tür ein Laser Klasse 2 im 60° Winkel an die 3m hohe Decke des Eingangsbereichs gerichtet war und dort grüne Sternchen projezierte. Hinweise auf den Laserbetrieb gab es auch keine.
Da das Nachleuchten auf der Netzhaut noch einen guten Teil des Heimwegs andauerte, habe ich dort angerufen und den Betreibern empfohlen ihr Setup zu entfernen und zu überdenken, bevor es wieder aufgebaut wird (wenn überhaupt).
Gehe ich richtig in der Annahme, dass dieser Aufbau nicht regelkonform ist (keine Warnhinweise, jeder kann sich vor das Ding knien und aus nächster Nähe reinschauen) und wenn ja, wohin wendet man sich in dem Fall, dass der Betreiber nicht einsichtig wäre.
Vielen Dank und einen schönen Tag,
Pascal