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Gerätesicherheit (Lasergravierer)
Verfasst: Di 26 Feb, 2019 11:46 am
von jojo
Hallo an die Sicherheitsexperten,
Wurde vielleicht schonmal gefragt, aber ist mir beim Rumstöbern so aufgefallen:
Wie kann es bei diesen ganzen Vorschriften eigentlich sein, dass das Gerät "Snapmaker" bei vielen Firmen bei uns frei verkäuflich ist, obwohl es über keinerlei Sicherheitsvorrichtungen verfügt?
z.B. bei Conrad (gibts aber auch bei ELV, Völkner usw.)
https://www.conrad.de/de/snapmaker-3d-d ... 77587.html
Es handelt sich um eine 3D Druckermechanik mit 3 Aufsätzen. Einer davon ist ein Laser. Zwar "nur" 200mW aber trotzdem.
Ich frage nun, warum dürfen die so ein Gerät verkaufen?
Eine chinesische Schutzbrille beilegen und ein paar englische Warnhinweise und das genügt?
Kein Schutzgehäuse, kein Notaus, kein genormter Warnaufkleber oder sonstwas.
Also eigentlich genauso "sicher" wie jeder dieser 99-Euro Billig-China-Gravierer.
Klar kann jeder direkt irgendeinen Chinaimport kaufen, aber dieses Gerät hier wird ja von bekannten deutschen Großhändlern vertrieben. Und ich dachte eigentlich, dass sich europäische Händler an die Vorschriften halten müssen.
Nur dass das Ding als (sehr leicht zusammenbaubarer) "Systembausatz" angeboten wird, kanns ja nicht sein, oder?
Gruß
Joachim
Re: Gerätesicherheit (Lasergravierer)
Verfasst: Di 26 Feb, 2019 11:48 am
von vakuum
Das habe ich mich auch schon gefragt.
Wird in der Schweiz auch von den Grossen Verkauft und ich würde sagen, das geht so nicht.
Re: Gerätesicherheit (Lasergravierer)
Verfasst: Di 26 Feb, 2019 4:08 pm
von Hatschi
Halli Hallo
Nachdem ich ja sein kurzer Zeit einen
EleksMaker habe wundert mich das auch immer mehr.
Auch das man nichts groß über Verletzungen oder sonstiges in diese Richtung liest.
Das Zeug gibt es ja teilweise auch in deutschen Shops.
Hatschi
Re: Gerätesicherheit (Lasergravierer)
Verfasst: Di 26 Feb, 2019 5:01 pm
von Sheep
Habe ich mich auch gefragt...
Ich bekam gerade vor kurzem ein Werbemail von einem der grössten Schweizer Onlineshops für dieses Gerät.
Die haben das Gerät aber nicht nur beworben sondern auch ausführlich getestet.
Das Fazit war nicht gerade berauschend
So gesehen gibt es mehrere Gründe die Finger von dem Gerät zu lassen
@Vakuum:
Ich habe heute noch eine anderes Werbemail von einer Deutschen Firma erhalten.
Du weisst bestimmt was ich meine

Finde ich super! Ich wünsche euch beiden viel Erfolg!
Gruss Sheep
Re: Gerätesicherheit (Lasergravierer)
Verfasst: Di 26 Feb, 2019 11:27 pm
von ekkard
Wenn ich die Lasereinrichtung richtig verstanden habe, dann graviert diese auf sehr kurze Distanz. Danach gibt es keine Gefahr mehr, weil sich die Strahlung im Raum verteilt. Ich nehme an, dass die Apparatur auf Klasse 1 geprüft wurde. Nach meiner Erfahrung ist bei Schneid- und Gravierlasereinrichtungen Klasse 1 oder wenigstens 1M (< 500mW, starke Divergenz) erreichbar. Das braucht dann nicht besonders erwähnt zu werden, sollte aber in der Anleitung stehen.
Re: Gerätesicherheit (Lasergravierer)
Verfasst: Di 26 Feb, 2019 11:58 pm
von VDX
... wo ich immer die größte Gefahr bei "offenen" Lasern in Haushalten mit Kindern (oder Dumpfbacken) sehe, ist die "Aushebelung" der Risiko-Betrachtung á la Divergenz, wenn ein Teelöffel o.Ä. und den divergierenden Strahl gehalten wird
Viktor
Re: Gerätesicherheit (Lasergravierer)
Verfasst: Mi 27 Feb, 2019 6:44 am
von tschosef
Moing moing...
Nach meiner Erfahrung ist bei Schneid- und Gravierlasereinrichtungen Klasse 1 oder wenigstens 1M (< 500mW, starke Divergenz) erreichbar.
nun gut... dann bleiben aber immer noch die womöglich giftigen Dämpfe vom "kokeln" . . .
viele Grüße
erich
Re: Gerätesicherheit (Lasergravierer)
Verfasst: Mi 27 Feb, 2019 7:05 am
von Death
Hallo Ekkard,
ich sehe das jetzt ein bischen anders.
Da es sich bei dem Laser definitiv nicht um einen Laserklasse 1 Laser handelt und auch keine Schutzumhausung vorhanden ist, darf dieses Gerät z.B. schon mal nicht im Gewerblichen Bereich eingesetzt werden, schon wegen Nichteinhaltung der Maschinenrichtlinien.
Wir hatten letztens bei uns im Forum eine Anfrage ob man etwas ähnliches in einem Großraumbüro einsetzen darf.
Was jemand mit dem Teil im privaten macht, bleibt ihm selbst überlassen. Schädigt er allerdings dritte, haftet er auch mit allen Konsequenzen.
Zudem kommt es bei einer Besichtigung durch die BG oder eines Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens in diesen Büro, geht der Punk ab. An einen Unfall an sich denke ich da noch gar nicht.
Ich denke die Crux an so Geräten liegt darin, das die Einhaltung von Normen und Vorschriften und Gesetzgebungen beim Betreiber liegen und nicht beim Verkäufer. Hier ist ein klares Defizit der Gesetzgebung zu erkennen.
Handgeführte starke Laserpointer sind nicht erlaubt und sowas wie da oben geht einfach per Post zum Kunden.
Verkäufer, die expliziet die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten, werben ja auch mit der Sicherheit ihrer Maschinen. Zu Recht.
Es ist schlicht und einfach gesagt, eine Fehlleistung der Gesetzgebung, die sowas ermöglicht.
Gruß
Michael
Re: Gerätesicherheit (Lasergravierer)
Verfasst: Mi 27 Feb, 2019 7:22 am
von vakuum
Ich sehe das auch eher wie Death....
@Ekkard
Ein Gerät mit Laserklasse 1 muss so gebaut sein dass diese Klasse überall erfüllt ist. nicht nur mit Schutzbrille hinter dem Brillenglas.....
Re: Gerätesicherheit (Lasergravierer)
Verfasst: Mi 27 Feb, 2019 9:15 am
von LaserAkademie
Death hat geschrieben: ↑Mi 27 Feb, 2019 7:05 am
Ich denke die Crux an so Geräten liegt darin, das die Einhaltung von Normen und Vorschriften und Gesetzgebungen beim Betreiber liegen und nicht beim Verkäufer. Hier ist ein klares Defizit der Gesetzgebung zu erkennen.
das sehe ich anders, denn
...für die Bereitsstellung von Produkten auf dem Markt gilt das ProdSG. Dieses richtet sich an Hersteller und Händler. Diese dürfen nur sichere Produkte auf dem Markt bereitsstellen, mit deren Betrieb ein akzeptables Restrisiko verbunden ist, nachdem alle Risikien die von der Maschine (wie in diesem Fall) selbst ausgehen so weit wie möglich TECHNISCH/KONSTRUKTIV reduziert wurden.
...an Verbraucherprodukte werden natürlich höhere Sicherheitsanforderungen gestellt, und Verbraucherprodukte sind nicht nur Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind, sondern auch Produkte die von Verbrauchern vorhersehbar verwendet werden können
...für die Kontrolle der Einhaltung des ProdSG erfolgt durch die Gewerbeaufsicht. Sie wird von der BAUA unterstützt.
Die Baua hat zum Thema 3D-Druck alle sehr schön zusammengestellt:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publika ... F2389.html
Lesenswert und beantwortet alle Fragen, unabhängig davon, ob da noch ein Laser mit im Spiel ist.
Die Eingangsfrage ist nach dem Lesen beantwortet.
Re: Gerätesicherheit (Lasergravierer)
Verfasst: Mi 27 Feb, 2019 11:30 am
von tschosef
Howdy...
Die Eingangsfrage ist nach dem Lesen beantwortet.
jou.... dann lesen wir jetzt alle erstmal die 138 Seiten ...... damit wir uns auskennen
gruß
Erich
Re: Gerätesicherheit (Lasergravierer)
Verfasst: Mi 27 Feb, 2019 11:38 am
von tschosef
PS...... ich schaff's nicht, alles durch zu lesen
ach übrigens... mein Pferd ist tot, .......
Mad Dog: "Du schuldest mir Geld Hufschmied!" - Doc: "Wie kommen sie darauf?" - Mad Dog: "Mein Gaul hat ein Hufeisen verloren und da du es beschlagen hast, schieb ich dir die Schuld zu!" - Doc: "Nun, da sie mich für meine Arbeit nicht bezahlt haben, würde ich sagen, dass wir quitt sind!" - Mad Dog: "Falsch! Ich saß auf meinem Pferd, als es das Hufeisen verlor. Ich wurde abgeworfen. Und dabei ging ne Flasche vom besten Kentucky Rachenputzer zu Bruch! Und darum denke ich, Hufschmied, dass du mir 5 Dollar für den Whisky schuldest, und 75 Dollar für das Pferd!"
Re: Gerätesicherheit (Lasergravierer)
Verfasst: Mi 27 Feb, 2019 5:07 pm
von Hatschi
Hat da wer was gegen Hufschmiede?

Re: Gerätesicherheit (Lasergravierer)
Verfasst: Mi 27 Feb, 2019 5:09 pm
von ekkard
Ich will nicht unbedingt Recht haben! Aber ich wehre mich dagegen, dass (wieder einmal) unbegründet im Nebel des Nichtwissens gestochert wird.
Re: Gerätesicherheit (Lasergravierer)
Verfasst: Do 28 Feb, 2019 7:02 am
von tschosef
Moing moing....
unbegründet im Nebel des Nichtwissens gestochert wird.
ich glaube, die Problematik ist auch, dass sich unglaublich viele Entwicklungen in kurzer Zeit ergeben, und "die Obrigkeit" teilweise nicht mal ansatzmäßig in der Lage ist, damit Schritt zu halten.
Gerade das verlinkte PDF zeigt doch, was für unglaublich vielfältige Szenarien sich allein durch den 3D Druck ergeben ( Kapitel 3, Szenarien und Probleme beim 3D Druck... hab ich gestern zum Teil gelesen) ....
Ganz ähnlich, heute im Radio ein Thema "das Problem mit den E-Scootern" .... bevor da irgendjemand (der zuständig ist) es schafft, da anständige brauchbare Regelungen zu erlassen, fährt die halbe Menschheint einfach quasi schon "Als Verbrecher" durch die Gegend....
Die einen tuckern gemütlich (gesetzeskonform) mit dem Pedelek durch die Gegend (bis 25 kmh) , ohne Helm, ohne Versicherung, ohne Führerschein, während sie auf dem Geweg von einem Scooter überholt werden, auf den zukünftig so manch "Horror-Vorschriften-Dschungel" zukommen könnten (von Führerschein über Versicherung, Blinker und Bremslicht und Spiegel, bis zur Schutzbekleidung) . . .
Mittlerweile findet man ja die ersten "Privatbastler" die sich selber ein "Quadrokopter-Fluggerät" basteln.... na, ob das "Regelkonform" machbar ist?....
Gestern, als ich diesen Thread hier las, dachte ich zwischendurch an den DorfSchmied, der früher für die Holzräder an Kutschen diesen Stahlring macht(e)... hat der für irgendwas gehaftet? (...daher ja auch mein Filmzitat mit dem Hufeisen

)
die Zeiten werden nicht einfacher.
viele Grüße
Erich
Re: Gerätesicherheit (Lasergravierer)
Verfasst: Fr 01 Mär, 2019 4:20 pm
von Sheep
tschosef hat geschrieben: ↑Do 28 Feb, 2019 7:02 am
die Zeiten werden nicht einfacher.
Leider nicht...
Ich frage mich manchmal auch:
Ist alles erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist oder ist alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist?
Gruss Sheep
Re: Gerätesicherheit (Lasergravierer)
Verfasst: Fr 01 Mär, 2019 4:35 pm
von VDX
... und nicht zu vergessen, was ich alles als "Privatanwender" ohne jegliche Legitimation oder Kontrolle über ebay, ebay-Kleinanazeigen und Amazon ganz ohne oder mit gefälschten Zertifikaten kaufen kann
Viktor