Maximale Leistung für Klasse 1 - ein paar Fragen
Posted: Mon 09 Oct, 2017 11:22 am
Hallo zusammen.
Ich versuche herauszubekommen, wie die maximale Leistung eines Linienlasers sein darf, um die LAsereinrichtung in Klasse 1 einstufen zu können.
Was ich bisher gelernt und verstanden habe:
Ein Linienlaser mit 850nm wird unter die Decke gehängt und strahlt flach vor einer Wand entlang. Da es ein Linienlaser ist (>60 Grad) und die restlichen Bedingungen stimmen, darf ich den Korrekturfaktor 2,34 annehmen.
Für Klasse 2 mit 1mW errechne ich nach meinem Wissen: 2,34 x 1mW x 2000mm / 7mm = 668mW Laserleistung bei 2m Linienbreite. Ist das korrekt? Wobei das nur für sichtbare(!) Laser gilt. Soweit ich weiß, kann ein IR-Laser (850nm) nie in Klasse 2 eingestuft werden, da unsichtbar?!
Nun würde ich gerne ausrechnen, wie stark der Lininelaser sein darf, wenn ich das als IR (850nm) in Klasse 1 bauen möchte. Ich weiß, dass die Obergrenze bei Kasse 2 1mW beträgt. Aber wie groß ist dieser Wert für Klasse 1? Diese Angabe finde ich nirgends.
Ich habe in einem Beitrag zur Unfallverhütungsvorschrift der TU-Darmstadt einen kleinen Hinweis gefunden, dass die maximal Leistung bei 850nm 0,44mW betragen darf: Auszug aus diesem Dokument:
-----------
Klasse 1: Die zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich. (633 nm: 0,22 mW, 850 nm: 0,44 mW, 1300 nm: 8,85 mW; Zeitbasis 100 s, Messabstand 100 mm, Blende 50 mm)
-----------
Was bedeutet dann aber die 50mm Blende? Muss ich die auf die 7mm der Pupille umrechnen? Oder gibt es hierfür einen festen Wert?
Wie kann ich ermitteln, wie stark mein Laser bei einer Linienbreite von x sein darf...?
Herzlichen Dank für die beantwortung dieser Anfängerfrage oder einen nützlichen Hinweis.
Grüße
Oliver
Ich versuche herauszubekommen, wie die maximale Leistung eines Linienlasers sein darf, um die LAsereinrichtung in Klasse 1 einstufen zu können.
Was ich bisher gelernt und verstanden habe:
Ein Linienlaser mit 850nm wird unter die Decke gehängt und strahlt flach vor einer Wand entlang. Da es ein Linienlaser ist (>60 Grad) und die restlichen Bedingungen stimmen, darf ich den Korrekturfaktor 2,34 annehmen.
Für Klasse 2 mit 1mW errechne ich nach meinem Wissen: 2,34 x 1mW x 2000mm / 7mm = 668mW Laserleistung bei 2m Linienbreite. Ist das korrekt? Wobei das nur für sichtbare(!) Laser gilt. Soweit ich weiß, kann ein IR-Laser (850nm) nie in Klasse 2 eingestuft werden, da unsichtbar?!
Nun würde ich gerne ausrechnen, wie stark der Lininelaser sein darf, wenn ich das als IR (850nm) in Klasse 1 bauen möchte. Ich weiß, dass die Obergrenze bei Kasse 2 1mW beträgt. Aber wie groß ist dieser Wert für Klasse 1? Diese Angabe finde ich nirgends.
Ich habe in einem Beitrag zur Unfallverhütungsvorschrift der TU-Darmstadt einen kleinen Hinweis gefunden, dass die maximal Leistung bei 850nm 0,44mW betragen darf: Auszug aus diesem Dokument:
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Klasse 1: Die zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich. (633 nm: 0,22 mW, 850 nm: 0,44 mW, 1300 nm: 8,85 mW; Zeitbasis 100 s, Messabstand 100 mm, Blende 50 mm)
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Was bedeutet dann aber die 50mm Blende? Muss ich die auf die 7mm der Pupille umrechnen? Oder gibt es hierfür einen festen Wert?
Wie kann ich ermitteln, wie stark mein Laser bei einer Linienbreite von x sein darf...?
Herzlichen Dank für die beantwortung dieser Anfängerfrage oder einen nützlichen Hinweis.
Grüße
Oliver