Seite 1 von 1

Aufgedrehter Laserpointer - wie Augenschaden feststellen?

Verfasst: Sa 01 Aug, 2015 10:57 am
von klobobberle
Hallo zusammen,

ich wende mich hiermit vertrauensvoll an Euch, da ich studiumsbedingt derzeit leider etwas Laser-abstinent lebe und deshalb gerne Euren Rat einholen würde:

Gestern Abend (es war noch taghell) kamen mir auf der Straße ein paar Jugendliche entgegen, die mit einem Laserpointer willkürlich in der Gegend umhergeleuchtet haben.

Mir fiel schnell auf, dass mit dem Pointer etwas nicht stimmen konnte, jedoch dachte ich mir nichts weiter dabei als das übliche "ja, die sind sich der Gefahr leider absolut nicht bewusst über diese Mistdinger". Wenig später hat der Strahl dann aus 10 - 15 Meter Entfernung kurz mein linkes Auge erwischt (ich hab zum Glück gerade in dem Moment weggeschaut), und war in meiner subjektiven Meinung bestärkt, dass die optische Leistung fernab der zulässigen 1 mW war.

Nach dem Einkaufen ließ mir das Thema keine Ruhe mehr und ich habe die Jugendlichen kurz verfolgt und sie auf die massiven Gefahren dieses Pointers angesprochen, was sie augenscheinlich sehr überrascht hat und sie mir den Pointer daraufhin sogar gezeigt haben und stolz prahlten "gell, der ist hell!". Ein Aufkleber enthielt den netten Schriftzug < 200 mW, was dann auch mich doch kurz überrascht hat. Nachdem ich ihnen die Dringlichkeit des Themas noch einmal verdeutlichte hat einer das Ding sogar auseinandergebaut. Wenige Minuten später sah ich den Punkt dann leider erneut über die Häuser huschen und habe daraufhin die Polizei verständigt.

Beim Eintreffen der Streife war ausgerechnet der Pointer-Besitzer schon weg... Nun ja, dumm gelaufen aber egal. Das Ding zu zerstören hätte ohnehin nichts gebracht (dann wird eben ein neuer gekauft), aber die Pädagogik des Gefahrenbewusstseins ist in solch einem Falle viel mehr wert. Ich habe dem Polizisten die Laser-Leistungsunterschiede etc. verdeutlicht, und auch er sagte, dass diese Scheissteile zwischenzeitlich leider an jeder Ecke gekauft werden können.

Meine Frage nun an Euch:

Ich mache mir derzeit etwas Sorgen, ob ich denn vielleicht einen Augenschaden am linken Auge erlitten haben könnte. Die Leistung war meiner Meinung nach natürlich fernab der 200 mW (wie das immer so ist mit den Typenschildern), ich würde gemäß der Erinnerung an meine aktive Laserzeit vielleicht auf 50 mW oder Ähnliches tippen (aber klar, schätzen ist schwer). Da die Leistung in diesem Fall nur schwer einschätzbar ist kann natürlich auch nicht wirklich nachvollzogen werden, ob denn das Einzelimpulskriterium tatsächlich überschritten wurde.

Wenn ich die Augen wechselseitig mit der Hand abdecke und das Blickfeld auf Helligkeitsunterschiede vergleiche lässt sich prinzipiell kein Unterschied feststellen. Dass diese Methode natürlich völliger Humbug ist war mir bewusst.
Ich würde jetzt einfach ganz naiv einen Optiker aufsuchen gehen und einen Sehtest machen - bringt das was? Oder sind meine Sorgen vielleicht sogar völlig an den Haaren herbeigezogen? :?

Besten Dank für Eure Hilfe!

Viele Grüße
KloBoBBerLe

Re: Aufgedrehter Laserpointer - wie Augenschaden feststellen

Verfasst: Sa 01 Aug, 2015 11:23 am
von tracky
Ich lese der Strahl hat dich aus 15m seitlich erwischt. Ich denke eher, dss hier eine stärke Blendung pssiert ist, war ja dunkel, sonst macht Pointer keinen Sinn. (Was er so gesehen ja auch nicht macht)
Druck auf dem Auge? Ich denke Du kannst Dich hier beruhigen, solange es kein direkter frontaler Treffer war.

Re: Aufgedrehter Laserpointer - wie Augenschaden feststellen

Verfasst: Sa 01 Aug, 2015 2:55 pm
von klobobberle
Hi Sven,

besten Dank für Deine erleichternde Antwort! :)
tracky hat geschrieben:Ich denke eher, dass hier eine stärke Blendung pssiert ist, war ja dunkel, sonst macht Pointer keinen Sinn.
Nicht ganz, es war sogar taghell. Gerade deshalb fiel mir die starke Leistung des Pointers auch direkt auf.
tracky hat geschrieben:Druck auf dem Auge?
Nein, zum Glück nicht!
tracky hat geschrieben: Ich denke Du kannst Dich hier beruhigen, solange es kein direkter frontaler Treffer war.
Ja, in der Tat! Heute Morgen war ich zufällig bei einem Augenarzt der gerade noch offen hatte: Netzhaut und Sehvermögen sind tadellos. Da der Treffer tatsächlich von der Seite kam war auch der Lichteinfall auf die Netzhaut äußerst diffus und konnte so keinen Schaden anrichten.

Zu denken gegeben hat mir dieser Vorfall trotzdem. Man stelle sich vor: Du läufst auf offener Straße, und irgend ein Ahnungsloser ballert Dir plötzlich mit so einem Ding in die Augen... :roll:

Gelten Laserpointer > 1 mW zwischenzeitlich offiziell als Waffe, oder ist das Gesetz noch nicht durch? Nach dem gestrigen Tage würde ich sowas wirklich begrüßen!

Viele Grüße
KloBoBBerLe

Re: Aufgedrehter Laserpointer - wie Augenschaden feststellen

Verfasst: Sa 01 Aug, 2015 7:26 pm
von lightwave
Einen entsprechenden Schaden kann nur ein Augenarzt feststellen. Kleinere Schäden kompensiert unser Gehirn.

Re: Aufgedrehter Laserpointer - wie Augenschaden feststellen

Verfasst: Sa 01 Aug, 2015 10:28 pm
von mojo_1234
Also deiner Beschreibung des Vorfalls nach solltest du dir keine Gedanken machen müssen.

Kannst schon einmal einen einfachen Augentest selbst durchführen: was siehst du, wenn du ca. 30 Sekunden lang auf ein weißes Papier starrst? Irgendwelche dunklen Flecken? Nichts!

Zur Beruhigung kannst Du aber gerne einen Augenarzt aufsuchen. Dauert nur wenige Minuten. Kenne ich aus den Zeiten der Lehre *verblitzt*...

Die Leistung, die selbst bei einem "200mW" Laser - handgeführt - dein Auge aus 10-15m seitlich erreicht, wird nicht ausreichen um einen wirklich massiven Augenschaden zu verursachen.

Grüße und einen ruhigen Abend,
-mo-

Re: Aufgedrehter Laserpointer - wie Augenschaden feststellen

Verfasst: So 02 Aug, 2015 12:05 am
von ekkard
Was bleibt da noch zu sagen? Nach meiner Kenntnis ist der Verkauf von nicht klassifizierten Geräten in der EU und damit in Deutschland verboten. Wenn der Zoll dahinter kommt, werden die Geräte beschlagnahmt. Die Angabe "<200 mW" ist schlichter Blödsinn, aber in der Tat von Laien nicht zu beurteilen.

Mit einem Laser der Klasse 3B (>5 mW) kann man, einen exakten Treffer voraus gesetzt, einen kleinen "blinden Bereich" im Auge erzeugen. Allerdings erscheint mir die Distanz von 15 m so groß, dass, aus der Hand gefeuert, ein hinreichend exakter Treffer nicht möglich ist, zumal ja auch noch eine Aufweitung stattfindet. Aber das ist alles "russisch Roulette", das man vermeiden sollte.

Augenschäden kann man selbst kaum feststellen. Gesichtsfeldausfälle kann man mit viel Geduld und einem schwarzen Fleck auf einem weißen Blatt Papier suchen. Mit dem natürlichen "blinden Fleck" kann man üben: Auf eine Markierung starren und den Fleck im Gesichtsfeld eines Auges suchen. Etwas außerhalb (von der Nase weg) findet man den "blinden Fleck". Der ist normal. Wenn man jetzt von dort langsam weiter sucht, sollte sich keine weitere blinde Stelle finden lassen. Anderenfalls hat man einen Schaden, dessen Ursache natürlich ein Lasertreffer sein kann, aber nicht muss. (Es gibt noch andere Schadensmechanismen, Diabetes, Fuß- und Tennisbälle z. B.).

Re: Aufgedrehter Laserpointer - wie Augenschaden feststellen

Verfasst: So 02 Aug, 2015 8:17 pm
von Dr. Burne
Hi,

auch wie stark du geblendet wurdest zeigt, wie stark der Treffer war.

Wenn du z.B. länger wie 5 Minuten einen sehr starke Blendung mit Farbveränderung hast würde ich mir sorgen machen.

Bei extremen Treffern von solchen 2-4Watt 445nm Pointern könnte es gar sein, dass man tagelang gar nichts sieht und nurnoch hoffen kann, dass man wieder teils sehen klann wenn es abgeheilt ist.

Generell gilt, Grüne Laserpointer sind bei wenig Leisung sehr hell, rote, Blaue oder gar violette Laser sind dagegen bei gleicher Helligkeit teils bis über 100 mal gefährlicher.

Re: Aufgedrehter Laserpointer - wie Augenschaden feststellen

Verfasst: So 02 Aug, 2015 8:59 pm
von klobobberle
Hallo zusammen,

ganz herzlichen Dank für Eure netten Rückmeldungen! :) Dann hat es sich ja durchaus gelohnt, dass ich doch mal noch hier nachgefragt habe. Eure Beschreibungen der nach Schäden auftretenden Gefühle oder Einschränkungen traten bei mir ja glücklicherweise alle nicht auf. Ich wusste schlichtweg nicht, dass man so etwas denn überhaupt "fühlen" kann (z.B. mit dem Druckgefühl)...

Wie erwähnt konnte auch die konsultierte Augenärztin keinerlei Schäden oder Veränderungen feststellen, was mich doch sehr erleichtert hat.

Dennoch bleibe ich meiner Haltung gegen aufgebohrte Pointer treu: Weg mit dem Mist!!!

Viele Grüße
KloBoBBerLe

Re: Aufgedrehter Laserpointer - wie Augenschaden feststellen

Verfasst: Mo 03 Aug, 2015 12:08 am
von ekkard
Dr. Burne hat geschrieben:Bei extremen Treffern von solchen 2-4Watt 445nm Pointern könnte es gar sein, dass man tagelang gar nichts sieht und nurnoch hoffen kann, dass man wieder teils sehen klann wenn es abgeheilt ist.
2 - 4W ??? Wenn du von solchen Strahlen wirklich getroffen wirst, wird ein Teil der Netzhaut weg gesprengt, nicht nur gebleicht, was vielleicht noch heilen könnte.
Dr. Burne hat geschrieben:Generell gilt, Grüne Laserpointer sind bei wenig Leisung sehr hell, rote, Blaue oder gar violette Laser sind dagegen bei gleicher Helligkeit teils bis über 100 mal gefährlicher.
Du meinst nicht "Helligkeit" sondern Bestrahlungsstärke. "Helligkeit" ist eine Empfindungsgröße, während Bestrahlungsstärke den physikalischen Messwert meint. "100 mal gefährlicher" ist relativ. Bei sehr tiefem Indigo (nahe bei UV-A) oder gerade noch sichtbarem IR sieht man praktisch nichts und kann sich sehr wohl die Augen "verblitzen", weil die Warnfunktion entfällt.

Re: Aufgedrehter Laserpointer - wie Augenschaden feststellen

Verfasst: Di 04 Aug, 2015 10:37 am
von Match65
Hallo
Es könnte auch sein, daß Du dir das Auge wie man so schön sagt "Verblitzt" hast.
So wie es auch beim Schweißen passieren kann.
Gruß Matze

Re: Aufgedrehter Laserpointer - wie Augenschaden feststellen

Verfasst: Di 04 Aug, 2015 12:37 pm
von JETS
Am besten sieht man schadhafte Stellen der Netzhaut wenn man gegen eine einheitlich helle Fläche
wie z.b. blauer Himmel ohne Wolken schaut und die Augen dabei etwas hin und her bewegt.
Das Gehirn hat dann keine Anhaltspunkte zum ausgleichen.