MZB/GZS im nahen IR bei Impulsbetrieb
Verfasst: Mo 22 Sep, 2014 3:51 pm
Hallo liebes LaserFreak.net-Forum,
im Anschluss an meinen Thread: "Berechnungen Laserschutzbrille" habe ich mich nun mit den MZB/GZS-Werten beschäftigt und möchte euch dazu ein paar Fragen stellen. Zum Laser selbst: die Daten sind in meinem zuerst verlinkten Thema in Post 1 und 15 zu finden. Ich habe einige Werte ausgerechnet, weiß aber noch nicht so recht wie ich sie einordnen soll, da ich zunächst ein paar grundsätzliche Sachen klären möchte, was überhaupt berechnet und später gemessen werden muss / kann.
Die erste Frage stellt sich mir aufgrund der OStrV §3 „Gefährdungsbeurteilung“. Dort steht in Satz1, dass der Arbeitgeber feststellen muss ob gefährliche optische Strahlung entweicht und gegebenenfalls eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen hat. Nun bauen wir ja einen Klasse IV Laser in eine dichte Umhausung ein, sodass keine Strahlung nach außen gelangt. Insofern ist keine Gefahr gegeben und die Gefährdungsbeurteilung bzw. MZB-Berechnung ist nicht zwingend notwendig. Habe ich das so richtig interpretiert?
Dann muss ich ja nachweisen, dass keine gefährliche Strahlung aus der Umhausung austritt. Meine Idee ist nun, dass ich einen Sensor nehme, ihn im laufenden Betrieb an verschiedenen Stellen vor der Zugangstür platziere und messe ob gestreute Reststrahlung nach außen tritt. Falls ich nichts messe ist alles in Ordnung.
Nun frage ich mich jedoch was passiert wenn ich Reststrahlung messe und wie ich solche Messwerte zu interpretieren habe. In der DIN EN 60825-1 stehen ja die GZS für Klasse 1 (Tabelle 4) und die würde ich mit den gemessenen vergleichen um zu sehen ob ich noch innerhalb der Klasse I bin.
Allerdings stehen in Abschnitt 8.3 f) die 3 Kriterien für Impulsbetrieb. Wie gehe ich da am besten vor und wie messe ich so, dass ich am Ende „handfeste“ Werte als Ergebnis habe? Ich stelle es mir sehr schwer vor einen einzelnen Impuls von 8 ns Länge der nur eventuell aus der Maschine austritt überhaupt detektieren zu können.
Reicht es wenn ich den Sensor 100 Sekunden auf die Tür richte und am Ende feststelle, dass „nichts“ herauskommt? Wenn das reicht, muss der Laser dann 100 Sekunden durchlaufen oder im normalen Betrieb (alle 10 Sekunden wird für 5 Sekunden gelasert)?
Wir haben einen thermopile Sensor mit einer Blendenöffnung ø 9,5 mm. Ich gehe davon aus, dass ich die Ergebnisse noch auf die 7mm der Pupille herunterrechnen muss. Es erfolgen 15 Messungen pro Sekunde.
Vielen Dank schon einmal für alle Antworten und einen schönen Tag noch!
im Anschluss an meinen Thread: "Berechnungen Laserschutzbrille" habe ich mich nun mit den MZB/GZS-Werten beschäftigt und möchte euch dazu ein paar Fragen stellen. Zum Laser selbst: die Daten sind in meinem zuerst verlinkten Thema in Post 1 und 15 zu finden. Ich habe einige Werte ausgerechnet, weiß aber noch nicht so recht wie ich sie einordnen soll, da ich zunächst ein paar grundsätzliche Sachen klären möchte, was überhaupt berechnet und später gemessen werden muss / kann.
Die erste Frage stellt sich mir aufgrund der OStrV §3 „Gefährdungsbeurteilung“. Dort steht in Satz1, dass der Arbeitgeber feststellen muss ob gefährliche optische Strahlung entweicht und gegebenenfalls eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen hat. Nun bauen wir ja einen Klasse IV Laser in eine dichte Umhausung ein, sodass keine Strahlung nach außen gelangt. Insofern ist keine Gefahr gegeben und die Gefährdungsbeurteilung bzw. MZB-Berechnung ist nicht zwingend notwendig. Habe ich das so richtig interpretiert?
Dann muss ich ja nachweisen, dass keine gefährliche Strahlung aus der Umhausung austritt. Meine Idee ist nun, dass ich einen Sensor nehme, ihn im laufenden Betrieb an verschiedenen Stellen vor der Zugangstür platziere und messe ob gestreute Reststrahlung nach außen tritt. Falls ich nichts messe ist alles in Ordnung.
Nun frage ich mich jedoch was passiert wenn ich Reststrahlung messe und wie ich solche Messwerte zu interpretieren habe. In der DIN EN 60825-1 stehen ja die GZS für Klasse 1 (Tabelle 4) und die würde ich mit den gemessenen vergleichen um zu sehen ob ich noch innerhalb der Klasse I bin.
Allerdings stehen in Abschnitt 8.3 f) die 3 Kriterien für Impulsbetrieb. Wie gehe ich da am besten vor und wie messe ich so, dass ich am Ende „handfeste“ Werte als Ergebnis habe? Ich stelle es mir sehr schwer vor einen einzelnen Impuls von 8 ns Länge der nur eventuell aus der Maschine austritt überhaupt detektieren zu können.
Reicht es wenn ich den Sensor 100 Sekunden auf die Tür richte und am Ende feststelle, dass „nichts“ herauskommt? Wenn das reicht, muss der Laser dann 100 Sekunden durchlaufen oder im normalen Betrieb (alle 10 Sekunden wird für 5 Sekunden gelasert)?
Wir haben einen thermopile Sensor mit einer Blendenöffnung ø 9,5 mm. Ich gehe davon aus, dass ich die Ergebnisse noch auf die 7mm der Pupille herunterrechnen muss. Es erfolgen 15 Messungen pro Sekunde.
Vielen Dank schon einmal für alle Antworten und einen schönen Tag noch!