Hallo Fynn,
... und alle anderen, die mitesen...
Ja, das kann Dir passieren.
Allgemein hat sich der Chemikalienhandel inzwischen flächendeckend so aufgestellt, dass Privatpersonen keine Lieferungen mehr erhalten. Jeder Labor- oder Lehrmittelbedarf schließt eine Belieferung von Privatpersonen inzwischen bereits durch die AGB´s aus.
Das ist noch "ehrliche" Variante : Nix mehr gibt´s ....
Viele dieser Unternehmen haben einen cleveren Trick dabei angewendet - sie definieren sich als Großhandel. Da dürfen dann nur Personen mit einem angemeldeten Gewerbe einkaufen - wie bei anderen Grosshandelsunternehmen auch. Privatpersonen haben keinen Zutritt.
In meiner Gegend - Name & Anschrift des Unternehmens darf ich hier nicht offen nennen - andernfalls bekomme ich mit Ihm ernste Probleme - gibt es noch einen Chemikalienhändler "Grosshändler" der so freundlich ist Privatpersonen zu beliefern.
Der Einkauf unter persönlicher Erscheinung in seinem Betrieb dort kommt einer Grenzkontrolle gleich.
Wer als Privatperson dort Chemikalien bestellt muss nicht nur die gesetzlichen Auflagen der seit 1993 geltenden Chemikalienverbotsverordnung erfüllen ( das währe nicht das Problem ) sondern eine Blankovollmacht ausstellen, die eine Übermittlung der Kundendaten an die Behörden zulässt - und das nicht nur für tatsächliche Bestellungen sondern auch für bloße Anfragen nach bestimmten Stoffen.
Giftige Stoffe wie Benzol oder Methanol werden an Privatpersonen nicht abgegeben.
Bei anderen Stoffen wie z.B. Farbstoffen, Diethylether (Lösungsmittel) , Salz- und Schwefelsäure u.ä. wird die Anfrage und der Bezug an die Behörden gemeldet."Ausnahmelos" wie er mir am Telefon stolz erklärte. "Wir arbeiten mit der Kriminalpolizei zusammen"..."damit Sie das wissen, wenn die Polizei kommt..." so seine Bemerkungen.
Ich kenne diesen Händler schon sehr lange ( seit 1984 ) insbesondere auch seinen Vater der dieses Geschäft in den achtziger und neunzigerJahren betrieben hat. Die Geschäftspolitik war immer schon von Vorsicht geprägt - aber so etwas wie es jetzt gemacht wird habe ich nie gekannt.
Hier ein Auszug aus dem Text der Geschäftsbedingungen, die zeigen, dass dies nicht meiner kaputten Phantasie entspricht die ich aus einer Erinnerung wiederhole...:
Zitat aus dem Gedächtnis anfang:
"4.1 Lieferung an Privatpersonen
-Der Erwerber, sofern es sich um eine natürliche Person handelt, muss mindestens 18 Jahre alt sein.
-Die Bestellung von Privatpersonen bedarf immer der Schriftform.
-Bei Bestellungen über das Internet (Warenkorbbestellsystem) entsteht mit Absendung des Auftrages ein ordentlicher Kaufvertrag.
Chemikalien werden an Privatpersonen, laut Chemikalien-Verbotsverordnung, nur gegen Vorlage einer Kopie vom Personalausweis und dem Nachweis der erforderlichen Sachkunde geliefert.
Sachkenntnis (durch berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss) besitzen:
- Apotheker ( Approbation )
- Apothekerassistent
- Pharmazieingenieur
- Pharmazeutisch-technischer Assistent
- Drogist
- Geprüfter Schädlingsbekämpfer
- Hochschulbesucher, der im Rahmen des Studiums eine entsprechende Lehrveranstaltung besucht und eine entsprechende Prüfung bestanden hat.
Da die Belieferung von Chemikalien an Privatpersonen strengen Auflagen unterliegt, behalten wir uns vor, Anfragen und/ oder Aufträge den entsprechenden Behörden vorzulegen.
Bei Bedarf fordern wir von Ihnen zu bestimmten Chemikalien eine Endverbleibserklärung an.
Hinweise zu Überwachungspflichtigen Chemikalien:
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Grundstoffüberwachungsgesetz vom 7.10.1994), dem Verhaltenskodex des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI)
sind wir verpflichtet, den Absatzweg der Produkte zu verfolgen, welche als Vorläufer für chemische Kampfstoffe oder Drogen dienen können.
Darunter entfallen:
A Chemikalien (Drogen-Vorprodukte), die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können, und nach dem
Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) bzw. Verordnung (EWG) Nr. 3677/90 sowie aufgrund des Verhaltenskodex des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) nationalen und internationalen Überwachungen unterliegen, sowie
B Chemikalien (Chemiewaffen-Vorprodukte), die für die unerlaubte Herstellung von Chemiewaffen (C-Waffen) missbraucht werden können, und - u.a. gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 3381/94 ("Dual use" Verordnung) - sowie aufgrund von Übereinkommen der chemischen Industrie (in Deutschland: Verband der Chemischen Industrie VCI) internationalen Überwachungen unterliegen.
Die jeweiligen Listen der
- Drogen-Vorprodukte mit den Kategorien 1, 2 und 3 und der Chemiewaffen-Vorprodukte
können Sie downloaden, wenn Sie den blau hinterlegten Link anklicken.
T- und T+ Stoffe sind generell von der Abgabe an Privatpersonen ausgeschlossen.
"
Zitat aus dem Gedächtnis ende...
Und das wohlgemerkt

bei labor- und apothekenüblichen Kleinmengen ...
Die entsprechenden Gesetze sehen eine Überwachung und Meldung (Grundstoffüberwachungsgesetz Stoffe der Kategorie 2 und 3, dazugehört auch die Salzsäure und der Diethylether oder Kaliumpermanganat...) an die Behörden gar nicht vor - mal zur Info.
Die Überwachung betrifft lediglich den Handel ins Ausland mit größeren Mengen (Gebinde in Form von Säcken und Kisten ab 50 kg, Fässer ab 100 Liter ),
Die Chemikalienverbotsverordnung und das Chemikaliengesetz ( auf das dieses Verordnung Bezug nimmt ) erlaubt es jeder Privatperson,welche
- Die Sachkunde nach § 5 Chemikalienverbotsverordnung erworben hat (das ist Ähnlich wie der Führerschein oder die Sachkunde zum Laserschutzbeauftragten)
- Volljährig ist (Personalausweis oder persönlich bekannt)
- Eine Endverbleibserklärung über den Verwendungszweck abgibt
sämtliche Chemikalien in Labor- und Apothekenüblichen Mengen zu beziehen.
Weiterverkauf oder weitergabe von giftigen und sehr giftigen Stoffen bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde - aber nicht die Verwendung der Endverbrauch.
Auch hier ist eine Meldepflicht nicht vorgesehen. -> Chemikalienverbotsverordnung
Ich führe mit dem besagten Handel keine geschäftlichen Beziehungen mehr. ich möchte betonen, dass diese Meldungen hier gesetzlich Verboten sind und aus meiner Sicht nicht nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sondern auch die grundgesetzliche garantierte freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie des Recht auf freie Ausübung von Forschung und Lehre, Wissenschaft und Kunst massiv gefährden.
Die Polizei beteiligt sich hier - meiner Meinung nach - offen an gesetzeswidrigen Handlungen.
Aus meiner Sicht hat dies nichts mit innerer Sicherheit zu tun, sondern mit dem Versuch Chemie und Technik flächendeckend stillzulegen. Deutschland ist ein "sauberes" Land. Seit 2001 (9/11), der Wirtschaftskriese (2007/2008), 2010 (Death Parade) und 2011 (Fukushima und Energiewende) wird mit Härte von der öffentlichen Verwaltung vorgegangen.
Wenn das der Einstieg in das Öko-Zeitalter ist - nein Danke! - Aber wir werden ja nicht gefragt und unterstützen alle mehr oder weniger diese Entwicklungen... leider!
Wenn ich dann immer höre und lese wir müssen alle das Verzichten lernen ( schon unser Mathematiklehrer stand immer vor der Klasse und wiederholte diesen Satz ständig!) dann weiss ich was auf uns zukommt. Prost!
Sackundenachweis : Denn kann man bei der Aufsichtsbehörde oder aber auch bei einschlägigen Kursanbietern (z.B. Haus der Technik e.V.) machen. Das kostet aber ein bisschen was, ist eine zweitägige Veranstaltung und enthält eine Prüfung.
Der Kurs nennt sich "Vermittlung der Sachkunde nach §5 der Chemikalienverbotsverordnung". Beim HdT ist ein mir persönlich bekannter Apotheker (Herr Helmut Hörath) der Referent, der sich sehr gut in der Materie auskennt und hierüber auch Bücher geschrieben hat.
Das soll keine Werbung sein.
Gerne verlinke ich auch mal auf die entsprechenden Gesetze - gut informiert sein in diesem Bereich ist alles.
Es macht sich immer gut zu wissen, was man(n)/Frau dann argumentiert wenn die Polizei kommt - oder?
Ich kann solche Verhältnisse etwas nicht gutheissen. Die Gründe habe ich ja schon umschrieben ... oder?
Chemie ist ein ehrbare Wissenschaft

und kein "Drogenlabor" oder ähnliches...
Die Bevölkerung weiss viel zu wenig über Chemie. Auch der "Drogenproblematik" könnte mit einer vernünftigen Ausbildung und Aufklärung der breiten Masse sehr viel besser abgeholfen werden als dies im Moment der Fall ist. Das ist bei den Hochleistungslasern wie auch in diesem Bereich dasselbe.
Ich selber habe viel mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet und weiss wo bei beidem das Problem liegt.
Schon der Philosoph Immanuel Kant hat darauf hingewiesen dass Unwissen und Unfreiheit zu einem wesentlichen Anteil eine selbstverschuldete Unmündigkeit darstellt.
Ich hoffe ich konnte ein bisschen Aufklären und weiterhelfen - links zu dem Gesetzen reiche ich gerne noch nach.
Ach und nochwas :
Bitte schreibt bei Lösungsmitteln und Säuren in die Endverbleibserklärung nie "Reinigungszwecke" ... das kann böse Folgen haben ... ->
Irrtümliche Interpretation als Reinigung von psychotropen Substanzen ...
Passender ist "optische Spektroskopie" "Infrarottechnik" ggf. auch "Laserspektroskopie" o.ä. ... ist unverfänglicher.
Grüße,
Undine