Abmahnwelle RedTube
Verfasst: Fr 13 Dez, 2013 1:47 pm
Ho,
nein, ich habe keine bekommen
, aber mich interessiert das Thema sehr. Vor allem auch, da das "problemlos" auf Youtube etc. ausweitbar ist.
Wer es nicht mitbekommen hat:
User von Streamingportalen (hier: RedTube) wurden wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt, weil sie sich Filmchen im Stream angeschaut haben. Offen ist hierbei, wie die Kanzlei an die IPs kam, ob das Landgericht Köln für die Herausgabe der Daten getäuscht wurde, und ob das Streamen überhaupt eine Urheberrechtsverletung auf Seiten der User darstellt, insbesondere wenn nicht erkennbar ist, ob die Quelle illegal ist.
Was mich an dem ganzen wundert: Es wird auf diversen Seiten auf der Privatkopie (teils in Fragmenten, also die Zwischenspeicherung der nächsten paar sec) herumgeritten, die aus einer unerlaubten Quelle vervielfältigt wurde und damit illegal ist.
Dabei stellt sich mir die Grundfrage: Wer vervielfältigt eigentlich? Kann ich etwas vervielfältigen, wenn ich das "Original" gar nicht besitze (weil es auf den Servern des Portalbetreibers liegt)? Der Portalbetreiber ist doch derjenige, der die Vervielfältigung vornimmt.
Oder mache ich im Sinne der Netzwerkkopie eine Vervielfältigung?
Auf welcher Grundlage kann damit abgemahnt werden?
Oder ist es eher so, dass es keine rechtlich haltbare Grundlage gibt, und die Kanzlei versucht, das Weihnachtsgeld (aus Scham der Betroffenen) abzuziehen?
nein, ich habe keine bekommen

Wer es nicht mitbekommen hat:
User von Streamingportalen (hier: RedTube) wurden wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt, weil sie sich Filmchen im Stream angeschaut haben. Offen ist hierbei, wie die Kanzlei an die IPs kam, ob das Landgericht Köln für die Herausgabe der Daten getäuscht wurde, und ob das Streamen überhaupt eine Urheberrechtsverletung auf Seiten der User darstellt, insbesondere wenn nicht erkennbar ist, ob die Quelle illegal ist.
Was mich an dem ganzen wundert: Es wird auf diversen Seiten auf der Privatkopie (teils in Fragmenten, also die Zwischenspeicherung der nächsten paar sec) herumgeritten, die aus einer unerlaubten Quelle vervielfältigt wurde und damit illegal ist.
Dabei stellt sich mir die Grundfrage: Wer vervielfältigt eigentlich? Kann ich etwas vervielfältigen, wenn ich das "Original" gar nicht besitze (weil es auf den Servern des Portalbetreibers liegt)? Der Portalbetreiber ist doch derjenige, der die Vervielfältigung vornimmt.
Oder mache ich im Sinne der Netzwerkkopie eine Vervielfältigung?
Auf welcher Grundlage kann damit abgemahnt werden?
Oder ist es eher so, dass es keine rechtlich haltbare Grundlage gibt, und die Kanzlei versucht, das Weihnachtsgeld (aus Scham der Betroffenen) abzuziehen?