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Haftpflichtversicherung für Showlaser! Hat da jemand Erfahru

Verfasst: So 01 Dez, 2013 11:51 pm
von rbhandy
Hallo,
ich bin gerade dran meine private Haftpflicht umzustellen. Dabei habe ich mir gedacht es kann nicht Schaden eventuelle Schäden durch Lasershows etc. mit einzuschliessen.
Nach einer Woche habe ich jedoch nun ein Angebot meines Versicherungsmakler bekommen das mit ca. 950 Euro brutto. Doch sehr sehr teuer ist. (Momentan zahle ich um die 150 im Jahr.) Außerdem wäre diese Haftpflichtversicherung dann auch eine "Gewerbliche"!

Nun meine Fragen an euch: Wer kennt Sich Laser und der Haftpflicht aus? Welche Versicherung könnt ihr mir empfehlen? Was zahlt ihr dafür?

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüssen
Andreas

Re: Haftpflichtversicherung für Showlaser! Hat da jemand Erf

Verfasst: Mo 02 Dez, 2013 12:40 pm
von karsten
Ich habe das auch schonmal versucht. 2 Anfragen über meinen Versicherungsvertreter blieben unbeantwortet, genauso wie eine direkte Anfrage an meine Versicherung. Erst als ich per Einschreiben die Frage nochmal gestellt hatte, bekam ich die Aussage, dass die private Haftpflichtversicherung einen Schaden durch eine rein private Lasernutzung abdecken würde.

Die gleiche Frage habe ich telefonisch an eine große "Online"-Versicherung gestellt, welche der Call-Center-Mitarbeiter zunächst nicht beantworten konnte. Aber 20 min später kam bereits der Rückruf, dass dies bei rein privatem Einsatz mangels Ausschluss in den allgemeinen Versicherungsbedingen abgedeckt wäre - gab damals noch recht wenige private Lasernutzer, sodass zumindest damals keine Ausschlussklausel in den Bedingungen formuliert war.

Aber grundsätzlich bleibt folgendes Problem: Die Versicherungen werden nur dann zahlen, wenn nicht fahrlässig gehandelt wurde, also alle Vorschriften zur Lasersicherheit eingehalten wurden und das wird man der Versicherung erstmal nachweisen müssen, was nicht so einfach sein dürfte (wer hat bei privatem Einsatz schon vorher den Gutachter bestellt?) und somit auf einen Rechtsstreit hinausläuft.


Veranstaltunghaftpflichtversicherungen können Lasereinsätze übrigens auch abdecken, allerdings ist hierfür u.U. ein Gutachten vorab einzureichen. Wir hatten mal den Fall, dass das Ordnungsamt auf das Gutachten verzichtet hat :) , dafür aber die Versicherung das Gutachten haben wollte :(

Re: Haftpflichtversicherung für Showlaser! Hat da jemand Erf

Verfasst: Mo 02 Dez, 2013 12:52 pm
von Dr.Wurstmann
Versicherungen...die zahlen ja ungerne..
Mal unhabhänig ob Privat oder Geschäftlich

Vermutlich muss der Geschädigte am End auch Nachweisen, das er wirklich keine Optischen Geräte in den Strahlengang gebracht hat.
- Wie es überall auf den Warnschildern stehen sollte.

Was nützt es wenn der Gutachter da war, alles ok ist, die Besucher aber mit Ihrer Spiegelreflex und dem 300mm Objektiv versuchen die Dicros zu knipsen....

nur mal so ein Gedanke

Re: Haftpflichtversicherung für Showlaser! Hat da jemand Erf

Verfasst: Mo 02 Dez, 2013 5:05 pm
von Mr. Beam
Moin,

ich habe vor Kurzem eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, welche auf bei nichtgewerblichem Einsatz gilt und speziell auf das "Wagnis der Vermietung einer Laseranlage" hinweist. Ich zahle dafür 372,77€ im Jahr incl. Privathaftpflicht. Bin auf dem Gebiet aber auch kein Experte. Und über die Zahlungswilligkeit kann ich auch nix sagen, denn ich habe noch keinen Schaden verursacht. 8)

Viele Grüße,

Sebastian

Re: Haftpflichtversicherung für Showlaser! Hat da jemand Erf

Verfasst: Di 03 Dez, 2013 2:58 pm
von mackel
Problem ist mit Haftpflichtversicherungen immer, dass die bei Fahrlässigkeit zahlen,
bei Grobfahrlässigkeit und Vorsatz aber nicht oder weniger.

Wenn du jetzt ankommst und da deine Selbstbau oder Chinakiste hinstellst
und eine Lasershow aus dem Web oder deine eigene zeigst, kann man das als grob fahrlässig bezeichnen.
Weil du weißt,
-dass z.b. in deinem Projektor keine Safety verbaut ist,
-dass die Show evtl. nicht sicher sein kann
-und (am wichtigsten) dass du die MZB nicht einschätzen kannst.

Und selbst wenn du "nach MZB" fährst, hast du es nicht nachgewiesen.
Dafür müsste dann jamend (bei jeder Vorführung) vom TÜV antanzen und dir das bestätigen.

D.h. Wenn ich der im Zweifel zahlende Versicherer wäre würde ich dir bei Audience-Scanning immer
grob Fahlässigkeit vorwerfen und erstmal nicht oder weniger zahlen.
Und nun du: Wie weißt du mir nach, dass du nach bestem Wissen und Gewissen gahandelt hast, und dir somit nur Fahlässigkeit vorzuwerfen ist.
(Dein Projektor muss nachweisbar sicher sein (Manipulationssicher,Safety, Notaus, Shutter,...) und die Einhaltung von MZB des Aufbaus bei der verwendeten Show.

Eine Versicherung ist dazu da um dich vor Unglücken zu schützen, die trotz einer gewissen und angebrachten Sofgalt passieren können,
nicht dazu, dass weniger Sorgfalt walten gelassen wird. Umso größr das Risiko und die Schädigungnen bei dieser angebrachten Sogfalt sein können,
umso teuerer ist die Versicherung. D.h. durch eine Versicherung wirst du dir die Sicherheitseskarpaden wie TÜV und sicherheitsvorkehrungen nicht sparen,
sondern dir sie sogar auferlegen.

Re: Haftpflichtversicherung für Showlaser! Hat da jemand Erf

Verfasst: Mi 04 Dez, 2013 3:46 am
von rbhandy
Also Danke erstmal für eure Tipps, Gedanken und Anregungen.
Natürlich sollte man Laser in der Öffentlichkeit nur so betreiben (vor allem beim Audio Screening), das man alle möglichen Gefahren ausschließen kann und auch alle Sicherheitsvorkehrungen einhält.
Dennoch dachte ich mir das so eine Haftpflicht einfacher zu bekommen wäre wie zum Beispiel bei Modellbauer oder Jägern, wo es jeweils sowas gibt.
Und das mit den "optischen Geräten" ist ein guter Tip!
Ich kann mir auch sehr gut vorstellen, das eine Versicherung immer auf ein Gutachten etc. besteht.

@macbeam: Kannst du mir per PN mal ein Paar Infos zu deiner Haftpflicht zukommen lassen? So Versicherung, Name des Produktes, etc.? Das wäre sehr nett!

Mit freundlichen Grüssen
Andreas

Re: Haftpflichtversicherung für Showlaser! Hat da jemand Erf

Verfasst: Mi 04 Dez, 2013 10:05 am
von tschosef
Howdy....

naja...
das man alle möglichen Gefahren ausschließen kann
wenn man das kann, braucht man keine Versicherung :-)
zum Beispiel bei Modellbauer oder Jägern,
bei denen gibts das auch nur, weil eben doch Gefahren bestehen, und dem Jäger womöglich der Flieger auf den Kopf fällt, und dieser desshalb den Modellbauer anschießt...

Der Punkt ist wohl tatsächlich die Fragestellung, Ob die nötige Sorgfalt aufgebracht wurde und ob man dies beweisen kann,oder man grob fahrlässig, oder gar mit Vorsatz gehandelt hat.... egal ob Modellbauer, Jäger, oder Laserist....

viele Grüße derweil
Erich