Page 1 of 1

Ab wann besteht Pflicht Laserschutzbeauftragten zu ernennen?

Posted: Fri 08 Nov, 2013 10:05 am
by keinermagheiner
Hallo ihr,
kann mir jmd sagen was die Kriterien dafür sind, ab wann man die Pflicht hat einen Laserschutzbeauftragten zu nennen?
Ist das eine bestimmte Betriebsgröße, die Verwendung von bestimmten Laserklassen?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Re: Ab wann besteht Pflicht Laserschutzbeauftragten zu ernen

Posted: Fri 08 Nov, 2013 10:12 am
by guido
Von welchem Fall reden wir ?

Laser im Unternehmen ?
Vorführung ?
Welche Art und Klasse ?

Re: Ab wann besteht Pflicht Laserschutzbeauftragten zu ernen

Posted: Fri 08 Nov, 2013 1:36 pm
by karsten
Wenn ich mich richtig erinnere ist die Benennungerforderlich, wenn Laser ab Klasse 3 verwendet werden und die Firma aus mehr als einer Person besteht (besteht die Firma nur aus einer einzelnen Person, dann ist diese automatisch für den Laserschutz verantwortlich).

Re: Ab wann besteht Pflicht Laserschutzbeauftragten zu ernen

Posted: Fri 08 Nov, 2013 1:37 pm
by ekkard
Bei einem Einzelunternehmer liegt die gesamte Verantwortung beim Unternehmer selbst. Hat er die Sachkunde nicht, muss er sich diese irgendwie aneignen.
Nach BGV B2 (Berufsgenossenschaftliche Vorstschrift Laserstrahlung) und OStrV (Optische Strahlen - Verordnung) ist der Unternehmer verpflichtet einmal die Notwendigkeit von Maßnahmen zu analysieren, die Laser (des Betriebs) anzumelden und die Durchführung der Maßnahmen zu überwachen. Die Analyse (OStrV) ist Sache des Unternehmens oder eines von ihm beauftragten Fachkundigen (Sachverständiger). Die Beratung des Unternehmers wie auch die Durchführung der Maßnahmen kann an einen Laserschutzbeauftragten delegiert werden. Der LSB muss die Sachkunde besitzen und nachweisen. Er ist schriftlich zu bestellen.

Wir reden hier von Lasereinrichtungen der Sicherheitsklassen 3R, 3B und 4. Bei den kleineren Laserklassen muss das Unternehmen nur sicherstellen, dass die Sicherheitsklasse 2M nicht überschritten wird (Bescheinigung/Labelung des Herstellers genügt). Bei offensichtlich blendenden Lichtreflexen (auf Papier, nicht in den Strahl schauen!) besteht Verdacht einer unzulässigen Strahldichte (falsche Klassifizierung?).