dexter hat geschrieben:Ich konnte leider bisher kaum etwas darüber erfahren was für die Prüfung gefordert wird.
In der Regel werden die Dinge, die in der Prüfung "dran kommen" auch im Kurs vorgetragen.
dexter hat geschrieben:Die wichtigsten und logischsten Dinge sind mir schon klar: (Not-Aus, 1-Fehlersicherheit, Schlüsselschalter, Bewusste Handlung, Warnlampen, wie die Beschilderung im großen und ganzen auszusehen hat, nicht reinkucken usw.). Aber wenn da so Detailfragen kommen aus welcher Entfernungen die Beschilderung noch lesbar sein muss oder welche Farben die Warnlampen haben müssen dann müsste ich da schon einiges büffeln.
Solche Details technischer Natur werden eigentlich nicht nachgefragt, weil es auf die Kenntnis der Vorschriften (Normen und Richtlinien) ankommt und auf deren "Sicherheitsphilosophie". Ich habe unten ein paar Fragen, die ich mal gestellt habe, aufgelistet.
dexter hat geschrieben:Muss man sich da im Vorfeld intensiv vorbereiten oder kann man da einfach so hingehen und wenn man zuhört besteht man auch den Test?
Eine Vorbereitung im Vorfeld: Es könnte hilfreich sein, zu wissen, was die OStrV, die DIN 56912, die BGV B2, die DIN EN 60825 "sagen". Und ja, es kann nicht schaden, wenn man die in den Normen genannten Maßnahmen zur optischen Strahlungssicherheit kennt. Die Beschilderung ist da nur ein Stichwort. Dass sie für den Fachmann ohne Lupe lesbar sein muss, ist selbstverständlich (würde ich aber nicht abfragen).
Nachstehend einige Prüfungsfragen im Falle von Mess- und Schneidlasern:
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1. Ab welcher Bestrahlungsstärke wird nicht ionisierende Strahlung (λ > 400 nm) für die Haut gefährlich?
Antworten:
400 – 700 nm: 2000 W/m²,
700-1400 nm: C4*2000 W/m²; C4 = 10^(0,002*(λ– 700)), ab 1050 nm C4 = 5
>1400 nm: 1000 W/m²
2. Wie kommt es zu der Wellenlängenabhängigkeit mit einem Maximum im nahen Infrarot?
Antwort:
Im NIR ergeben Absorption (noch gering), Reflexion (noch hoch) und Eindringtiefe (fast maximal) ein Wirkungsminimum.
3. Welche physikalische Eigenschaften machen Laserstrahlung gefährlich?
Antworten:
Geringe Aufweitung (hohe Parallelität), große Kohärenzlänge, geringe Strahltaille, hohe Strahldichte, schmalbandige Spektren, …
4. Warum ist das Auge wesentlich stärker gefährdet als die Haut und gibt es Wellenlängen, wo dies nicht der Fall ist?
Antworten:
Im Sichtbaren: Brennglas-Effekt; UV-A Minderung der Transparenz; IR-A Auge noch durchsichtig
Bei den Wellenlängenbereichen UV-B, UV-C, IR-B, IR-A dringt die Strahlung nicht in das Auge ein, wird also nicht fokussiert. Folge: Auge und Haut sind in gleicher Weise gefährdet.
5. Nennen Sie zwei grundsätzliche Wirkungsweisen der Laserstrahlung?
Antworten:
Thermische (Erhitzung, Dampfbildung), fotochemische (Zersetzung, Vergiftung), optomechanische, elektrischer Durchbruch, Ionisation (sehr schnelle Vorgänge bei Riesenimpulsen)
6. Bei welcher Temperatur-Erhöhung beginnen Schäden im Gewebe?
Antworten:
+3 °C … 5°C
7. Nennen Sie mindestens drei „andere Gefahren“, die bei Lasereinrichtungen auftreten können!
Antworten:
Stromschlag, Hochspannung, Begleitstrahlung, stoffliche Emissionen, Faserbruch, Gift (Farbstofflaser), heiße Teile, Geräusche (US), Brand, Explosion
8. Nennen Sie alle Laserklassen, ihre Bedeutung (Stichwort) und die Größenordnung ihrer Leistung!
Antworten:
Kl. 1 – ungefährlich - <0,4mW
Kl. 1M – <0,4mW/7mm-Blende, gefährlich bei Verwendung optischer Instrumente
Kl. 2 – ungefährlich bei <0,25 s sichtbarer Strahlung, 1 mW
Kl. 2M dto., bezogen auf die 7-mm Messblende, <0,5W insgesamt, gefährlich bei Verwendung optischer Instrumente
Kl. 3R - erste Gefährdungsstufe f. d. Auge, ungefährlich für die Haut -
5-facher Grenzwert der Klasse 1, im Sichtbaren der Klasse 2 für 0,25s
Kl. 3B gefährlich für das Auge, bedingt gefährlich für die Haut
> Kl. 3R und <0,5W
Kl. 4 – gefährlich für Auge und Haut - >0,5 W
9. Nennen Sie mindestens drei Grundsätze (Stichworte) zur Grundhaltung für einen sicheren Betrieb nach den EG-Regeln und dem Sozialgesetzbuch!
Antworten:
Daseinsvorsorge, Unfallverhütung, Rehabilitation, soziale Kosten beschränken, Wettbewerbsverzerrung meiden, …
10. Welche Vorüberlegungen und Analyse(n) muss der Betrieb vornehmen, wenn er Lasereinrichtungen zur Produktion/Vermessung einsetzen will? Nennen Sie auch einige Voraussetzungen dazu:
Antworten:
Gefährdungsanalyse,
Grundlagen (Hersteller): Funktionsbeschreibung, Strahlführung, Betriebsanleitung, Sicherheitsanweisungen, Laserklasse (innen, nach außen), andere Gefahren
Alternative Arbeitsverfahren unterscheiden Einrichtung, Wartung, Normalbetrieb
11. Welche betrieblichen Vorgänge müssen im Zusammenhang mit „Laser“ dokumentiert werden?
Antworten:
Gefährdungsanalyse, Unfälle, Unterweisungen, betriebliche Sicherheitsmaßnahmen
12. Was ist zur Wiederholung dieser Vorgänge zu sagen?
Antworten:
Gefährdungsanalyse – ca. alle 2 Jahre, mindestens bei Änderungen
Unterweisungen – ca. jedes Jahr, mindestens bei Änderungen und vor Beginn einer Tätigkeit
13. Nennen Sie vier wesentliche Aufgaben des Laserschutzbeauftragten!
Antworten:
Schutzmaßnahmen (planen, durchführen), Überwachung, Zusammenarbeit mit Arbeitssicherheit, Zusammenarbeit mit Arbeitsmedizin, Unterweisung der Kollegen, Dokumentation, Meldung des Ersteinsatzes von Lasereinrichtungen (3R – 4).
14. Wie viele Kriterien müssen beim Vergleich mit den Expositionsgrenzwerten bei Impulslasern geprüft worden sein?
Antworten:
Drei: Einzelimpuls-K., reduziertes Einzelimpuls-K. und Mittelwertkriterium
15. Welche Gesetze gelten in Bezug auf Lasereinsatz im Betrieb (beim Anwender)?
Antworten:
Arbeitsschutzgesetz, Sozialgesetzbuch VII (gesetzliche Unfallversicherung)
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Ich mache darauf aufmerksam, dass in speziell für die Show-Lasereinrichtungen gedachten Seminaren, noch spezifischer auf die Maßnahmen nach DIN 56912 eingegangen wird. Diese sollten "sitzen". Aber wer im Seminar die Ohren spitzt, kann die Fragen auch beantworten! UND: Wenn Ausführungen des Dozenten nicht verstanden werden, bitte nachfragen! Das erhöht die eigene Aufmerksamkeit und vermeidet Abdriften (schlafen).
(Berufsgenossenschaftlich anerkannte) Seminare ohne Prüfung gehören der Vergangenheit an.