"Unterwiesene Personen"
Posted: Thu 03 Oct, 2013 11:49 pm
Hallo Ekkard,
ich habe in Kürze eine Tanz-Show-Veranstaltung mit Laser-Einsatz.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist ein TÜV-konformer Aufbau für das Publikum problemlos möglich (vor allem was den Mindestabstand zum Publikum und die 2,7m über begehbaren Flächen betrifft).
Nun ist es jedoch so, dass die Bühne ca. 1m erhöht ist und im hinteren Bereich eine relativ niedrige Decke hat. Zudem ist es für das Publikum natürlich schöner, wenn die Laserstrahlen von hinten kommen und die Tänzer im Vordergrund stehen als wenn die Projektoren vor den Tänzern hängen (mehr optischen Tiefe, Integration von Tänzern und Lasern).
Somit wäre es so, dass im (abgesperrten) Bereich der Tänzer die Mindesthöhe von 2,7m sowie der Mindestabstand nicht eingehalten werden könnte.
Jetzt habe ich einmal den Begriff "unterwiesene Person" gehört, d.h. wenn Mitwirkende der Show in einem bestimmten Gefährdungsbereich agieren, können die TÜV-Anforderungen "umgangen" werden sofern die Mitwirkenden schriftlich eingewiesen wurden (nicht im direkten Austrittsbereich bewegen, Blickrichtung nur nach vorne, etc.) und dafür unterschrieben haben.
Ich erinnere mich hierzu auch z.B. an einen Bericht zu den Wagner-Festspielen in Bayreuth, die einen ähnlichen Fall hatten bei dem ein großer Lasertunnel in Richtung Publikum projiziert wurde, in den dann die Schauspieler gingen; der Projektor war dabei in Bodennähe aufgestellt.
Zur Info: es handelt sich bei mir um drei Projektoren, einer mit 1,5W Weißlicht sowie zwei mit 500mW DPSS-Grün.
Fazit: stimmt das mit der Möglichkeit der Einweisung incl. Unterschrift oder ist das Humbug und ich bin auf dem komplett falschen Dampfer?
Gruß,
Reinhardt
ich habe in Kürze eine Tanz-Show-Veranstaltung mit Laser-Einsatz.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist ein TÜV-konformer Aufbau für das Publikum problemlos möglich (vor allem was den Mindestabstand zum Publikum und die 2,7m über begehbaren Flächen betrifft).
Nun ist es jedoch so, dass die Bühne ca. 1m erhöht ist und im hinteren Bereich eine relativ niedrige Decke hat. Zudem ist es für das Publikum natürlich schöner, wenn die Laserstrahlen von hinten kommen und die Tänzer im Vordergrund stehen als wenn die Projektoren vor den Tänzern hängen (mehr optischen Tiefe, Integration von Tänzern und Lasern).
Somit wäre es so, dass im (abgesperrten) Bereich der Tänzer die Mindesthöhe von 2,7m sowie der Mindestabstand nicht eingehalten werden könnte.
Jetzt habe ich einmal den Begriff "unterwiesene Person" gehört, d.h. wenn Mitwirkende der Show in einem bestimmten Gefährdungsbereich agieren, können die TÜV-Anforderungen "umgangen" werden sofern die Mitwirkenden schriftlich eingewiesen wurden (nicht im direkten Austrittsbereich bewegen, Blickrichtung nur nach vorne, etc.) und dafür unterschrieben haben.
Ich erinnere mich hierzu auch z.B. an einen Bericht zu den Wagner-Festspielen in Bayreuth, die einen ähnlichen Fall hatten bei dem ein großer Lasertunnel in Richtung Publikum projiziert wurde, in den dann die Schauspieler gingen; der Projektor war dabei in Bodennähe aufgestellt.
Zur Info: es handelt sich bei mir um drei Projektoren, einer mit 1,5W Weißlicht sowie zwei mit 500mW DPSS-Grün.
Fazit: stimmt das mit der Möglichkeit der Einweisung incl. Unterschrift oder ist das Humbug und ich bin auf dem komplett falschen Dampfer?
Gruß,
Reinhardt