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Unsachgemäßer Gebrauch, sind Schäden zu befürchten?

Posted: Wed 30 Jan, 2013 12:34 pm
by kampfdackel
Hallo zusammen,

ich schiebe gerade ziemlich Panik, deshalb habe ich mich hier im Forum angemeldet.

Ich bin Vorstand eines Kulturzentrums. Neulich hatten wir eine Veranstaltung, zu der der Veranstalter einen Laser mitgebracht hat.

Er hat gefragt, ob er ihn betreiben darf, sicherheitshalber sagte ich "nein", obwohl er mir versichert hat, dass er "Abnahmefrei ist".

Der Depp wollte mir dann trotzdem zeigen wie toll er ist, und hat ihn ohne weiter zu fragen eingeschaltet.

Dabei hat er ihn einfach in der Hand gehalten (auf Hüfthöhe) und den den Raum hineingestrahlt. Ich habe mir die Strahlen für einige Sekunden von der Seite angesehen angesehen, ohne davon geblendet zu werden (habe nicht frontal in die Strahlen gesehen).

Erst dann habe ich hinten den Sticker gesehen "Laserklasse 3B". So viel zum Thema "abnahmefrei"


Jetzt schiebe ich ziemliche Paranoia, dass meine Netzhaut irgendwie beschädigt sein könnte... Im Internet finde ich informationen von wegen "bis 10 sekunden ungefährlich" und welche die sagen, dass es sofort gefährtlich ist... Könnt ihr mir vielleicht sagen, was davon korrekt ist?


Entschuldigt meine sehr spärliche vorstellung, ich werde das auf jeden Fall noch nachholen. Und vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Re: Unsachgemäßer Gebrauch, sind Schäden zu befürchten?

Posted: Wed 30 Jan, 2013 12:44 pm
by Erics
Wenn du nicht in den Strahl geschaut hast sonder nur die Reflexionen im Nebel betrachtet hast ist höchtwahrscheinlich nichts passiert. Also kein Grund zur Panik. Ansonsten wären vermutlich hier schon alle Blind ;-)

Re: Unsachgemäßer Gebrauch, sind Schäden zu befürchten?

Posted: Wed 30 Jan, 2013 1:08 pm
by Dr.Wurstmann
Ich würde dem "Depp" mal ne Mail schreiben, das sein Laser Abnahmepflichtig ist und er damit das Augenlicht seiner Mitmenschen gefährdet.
Sowie den hinweis: Solltest du nochmal mitbekommen, das er diesen Laser als ungefährlich deklariert und öffentlich ohne Anmeldung betreiben will, leider von einer Anzeige nicht abgesehen werden kann.

dann weiß er es wenigstens mal.
Greetz und so

Re: Unsachgemäßer Gebrauch, sind Schäden zu befürchten?

Posted: Wed 30 Jan, 2013 1:10 pm
by kampfdackel
@Erics: Danke, sowas wollte ich hören :D

@Dr.Wurstmann: Das ist direkt geschehen, nachdem ich ergoogelt hatte, was "Klasse 3B" bedeutet...


Danke!

Re: Unsachgemäßer Gebrauch, sind Schäden zu befürchten?

Posted: Wed 30 Jan, 2013 1:13 pm
by tschosef
Howdy...

denke auch, dass, sofern die Beschreibung zutrifft (kein Direkter Strahl ins Auge, nur seitliche Betrachgung oder Streuung an difusen Objekten mit halbwegs abstand)... nix passiert ist.
außerdem, soweit mir bekannt (nicht aus eigener Erfahrung) merkt man es wohl durchaus, wenn es einen erwischt hat :-)
Wenns mal um Blendungen mit Nachbildern geht dann wirds wohl brisant.

viele grüße
Erich

Re: Unsachgemäßer Gebrauch, sind Schäden zu befürchten?

Posted: Wed 30 Jan, 2013 3:46 pm
by ekkard
Wie schon an anderer Stelle, und im Übrigen auch in der Norm (s. u.) beschrieben, ist die d i f f u s e Reflexion bis einschließlich Laserklasse 3B (sichtbarer Spektralbereich) gefahrlos für Auge und Haut, sofern der Abstand zum Lichtfleck ca. 30 cm und mehr beträgt und keine optischen Einrichtungen verwendet werden.

Also: Insofern ist nichts passiert, wenn kein unmittelbarer Lichtblitz (z. B. spiegelnde Reflexion) wahrgenommen wurde.

Der direkte Blick ist, wie vermutet, mindestens gefährlich, wenn die Strahlung nicht unmittelbar zum Ausbleichen einiger Sinneszellen oder deren Platzen verursacht (Laserschaden). Beim direkten Treffer k a n n man Glück haben, dass der Strahl nur ungenau aufgetroffen ist, oder eine weniger wichtige Stelle im Auge getroffen hat. Aber das ist "Russisch Roulette"!

Im Übrigen ist "Laserklasse 3B" ein weites Feld: 5 mW (0,005 W) ist natürlich weniger risikoreich als 500 mW (0,5 W)!

Zuständig für die Beurteilung von Lasereinrichtungen und ihren Betrieb sind die Norm DIN EN 60825 (hauptsächlich Teil 1), BGV B2 (mit BGI 832 und BGI 5007), DIN 56912 und einige zugrunde liegende EG-Regeln.
Für die Anmeldung von Lasereinrichtungen in Betrieben und zu Showzwecken sind die entsprechende Berufsgenossenschaft und die örtliche Gewerbeaufsicht (StAfA Staatliches Amt für Arbeitsschutz) zuständig.

Re: Unsachgemäßer Gebrauch, sind Schäden zu befürchten?

Posted: Wed 30 Jan, 2013 4:02 pm
by kampfdackel
Ich danke vielmals für eure ausführlichen Antworten, haben mir sehr geholfen!

Re: Unsachgemäßer Gebrauch, sind Schäden zu befürchten?

Posted: Wed 30 Jan, 2013 4:23 pm
by nohoe
Hallo

Zu denken gibt dabei mal wieder, welche geistig minderbemittelte Schwachköpfe doch dank Ebay
und Co. mit Geräten herumlaufen, die grob fahrlässig bedient werden und deren Sicherheitsbestimmungen
denen unbekannt sind. Diesen Verantstalter hätte ich achtkanntig herausgeworfen. Leider geraten durch
solche Leute andere in Verruf.

Gruß
Norbert