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LED zur emissions Anzeige
Posted: Wed 06 Jun, 2012 7:12 pm
by Dell_1200mp
Hallo,
ich habe mal eine schnelle Frage an euch

. Ist bei einem Projektor eine Emissionsanzeige in Form von z.B. einer LED am vorderen Bereich(sprich an der Seite mit dem Austrittsfenster) Pflicht oder darf sich eine solche Anzeige auch auf der Rückseite des Projektors befinden?
Genauso die power Anzeige? Muss die vorne am Projektor sein oder kann die auch neben dem Netzschalter sein?
Re: LED zur emissions Anzeige
Posted: Wed 06 Jun, 2012 8:28 pm
by adminoli
Hi,
die Emissionsanzeige muss auf der Seite angebracht werden wo auch der Strahl austritt!
Gruß
Oliver
Re: LED zur emissions Anzeige
Posted: Wed 06 Jun, 2012 8:49 pm
by guido
Olli,
von der Logik her stimme ich dir zu.
Dann wären aber einige bekannte Geräte nicht zulassungsfähig.
Hab dann mal gegoogelt und mir um 10 Artikel angesehen. Überall steht das eine dran sein muss
aber in keinem WO !! ?? !!
ECKKKAAAAAATTT !!!!
Re: LED zur emissions Anzeige
Posted: Wed 06 Jun, 2012 9:30 pm
by karsten
Die Logik sagt mir, das eine Emmisionsbereitschaftsanzeige, die auf die Gefahr hinweisen soll, vom Gefahrenbereich aus zu sehen sein muss, d.h. sie sollte sich auf der Seite des Strahlaustritts befinden (Rundumleuchte auf dem Projektor ginge natürlich auch

).
guido wrote:Dann wären aber einige bekannte Geräte nicht zulassungsfähig.
Und? Wir wissen doch, dass die meisten der am Markt befindlichen Geräte eine strenge Prüfung nicht überstehen würden.
Re: LED zur emissions Anzeige
Posted: Wed 06 Jun, 2012 9:56 pm
by ekkard
Ich darf mal die Norm zitieren:
Zitat DIN EN 60825-1:2005 ---------------------------------------
4.7 Emissions-Warneinrichtung
4.7.1 Jedes Lasersystem der Klasse 3R im Wellenlängenbereich unter 400 nm und über 700 nm und jedes
Lasersystem der Klasse 3B und der Klasse 4 muss Folgendes erfüllen.
4.7.2 Eine Warneinrichtung muss ein hörbares oder sichtbares Signal abgeben, wenn das Lasersystem
eingeschaltet oder wenn die Kondensatorbänke gepulster Laser geladen werden oder nicht sicher entladen
sind. Die Warneinrichtung muss ausfallsicher oder redundant sein. Jede sichtbare Warneinrichtung muss
durch Augenschutzmittel, die spezifisch für die Wellenlänge(n) der abgegebenen Laserstrahlung ausgelegt
sind, deutlich sichtbar sein. Die sichtbare(n) Warneinrichtung(en) muss (müssen) so angebracht sein, dass
man sie sehen kann, ohne sich Laserstrahlung über den GZS für Klasse 1M und Klasse 2M aussetzen zu
müssen.
4.7.3 Jede Bedieneinrichtung und jede Laser-Austrittsöffnung, die zwei oder mehr Meter von der Warneinrichtung
gegen Strahlung entfernt werden kann, muss selbst mit einer Strahlungs-Warneinrichtung ausgestattet
sein. Die Warneinrichtung muss für Personen in der Nähe der Bedieneinrichtung oder Laser-Austrittsöffnung
deutlich sichtbar oder hörbar sein.
4.7.4 Wenn die Laser-Strahlung an mehr als einer Austrittsöffnung auftreten kann, dann muss eine sichtbare
Warneinrichtung nach 4.7.2 deutlich anzeigen, an welcher oder welchen Austrittsöffnungen die Laserstrahlung
auftreten kann.
Ende Zitat DIN EN 60825-1:2005 ---------------------------------------
Es widerspricht dem Sinn dieses Textes, die Emissionswarneinrichtung an nicht einsehbarer Stelle zu platzieren.
Dasselbe gilt für die Power-on-Anzeige.
Also: Eine Anzeige, die für den Nutzer gilt, muss von der Position aus sichtbar sein, von der aus die Steuerung vorgenommen wird. Etwas anderes sind LED, die dem Wartungspersonal anzeigen, ob gewisse Funktionen aktiv sind oder nicht.
Re: LED zur emissions Anzeige
Posted: Wed 06 Jun, 2012 10:04 pm
by vakuum
..... dass man sie sehen kann, ohne sich Laserstrahlung über den GZS für Klasse 1M und Klasse 2M aussetzen zu
müssen.
das hiesse für mich ganz klar HINTEN!
.....Warneinrichtung muss für Personen in der Nähe der Bedieneinrichtung oder Laser-Austrittsöffnung
deutlich sichtbar oder hörbar sein.
und das würde eher heissen vorne und rundherum seitlich und am Computer!
Re: LED zur emissions Anzeige
Posted: Wed 06 Jun, 2012 10:07 pm
by fesix
Wie wäre es mit vorne und hinten? Dann ist das ja wohl auf jeden Fall sichtbar.
Re: LED zur emissions Anzeige
Posted: Wed 06 Jun, 2012 10:13 pm
by matratzki
Ich wäre für ne Rundumleuchte und ne 90dB Hupe!
Ne im Ernst, ich hab an meinen Projektoren ne rote LED vorne dran, bzw. scheint rotes Licht durch das Austrittsfenster, weil die Lasertreiber so blutig helle LEDs haben
Re: LED zur emissions Anzeige
Posted: Wed 06 Jun, 2012 11:37 pm
by karsten
Da muss ich vakuum recht geben - irgendwie klingt das (zumindest für Showlaseranlagen) ein wenig widersprüchlich. In der Praxis wäre eine Anzeige auf der Rückseite allerdings ziemlich nutzlos, da häufig hinter den Projektoren nichts mehr kommt außer dem backdrop -> also auf die Vorderseite damit, allerdings liegt da die Strahlung auf den ersten xx Meter sicherlich nicht unter 2M.
Beim Thema "ausfallsichere oder redundante Emmisionsbereitschaftsanzeiegn" bleibt am Markt wohl kaum noch was über, was die Norm erfüllt. In der Realität muss man ja schon froh sein, wenn da überhaut eine Anzeige am Projektor ist.
Wieso muss eigentlich auch noch eine Power-On-Anzeige vorhanden sein (die würde meinen Projektoren an der Front fehlen, Rückseite leuchtet das Display)?
Re: LED zur emissions Anzeige
Posted: Thu 07 Jun, 2012 7:16 am
by floh
muss von der Position aus sichtbar sein, von der aus die Steuerung vorgenommen wird.
Das darf doch gerne auch am Kästchen sein in dem sich der Not-Aus befindet. Das ist nämlich genau beim Bediener (sollte es zumindest).
Re: LED zur emissions Anzeige
Posted: Thu 07 Jun, 2012 8:22 am
by karsten
Nur an der Steuerung (z.B. am FOH) ist zu wenig, da das Bühnenpersonal dann nicht mitbekommt, dass die Projektoren bereits scharfgeschaltet sind und sie in bestimmte Bereiche besser nicht mehr gehen sollten - zumindest nicht mit Blickrichtung zum Projektor.
Re: LED zur emissions Anzeige
Posted: Thu 07 Jun, 2012 9:10 am
by guido
Also bräuchten wir der Norm entsprechend für Power und Emissionbereitschaft:
- je eine LED hinten damit man sich nicht der Strahlung aussetzen muss
- je eine LED vorn da mit sie sichtbar ist
- je eine LED z.B. im Not-Aus Gehäuse beim Bediener
das ganze ausfallsicher, also *2 mit gegenseitiger Prüfung...
Weiss jetzt nicht ob ich dieses Topic mit nem lachendem oder weinendem Smily abschliessen soll....
Re: LED zur emissions Anzeige
Posted: Thu 07 Jun, 2012 10:48 am
by ekkard
Die Emissionswarneinrichtung muss nicht am Gerät selbst angebracht sein. Sie kann wie im Beispiel an einer Steuerkonsole oder auf einem Stativ angebracht werden. Hauptsache, diejenigen, die es angeht, sehen sie.
Power-on kann hingegen in der Nähe des Netz-Ein angebracht werden.
Re: LED zur emissions Anzeige
Posted: Thu 07 Jun, 2012 1:57 pm
by guido
ekkard wrote:
Hauptsache, diejenigen, die es angeht, sehen sie.
Bitte definiere "Die, die es angeht".
Wäre also nur der Operator und nicht z.B. Gäste und Personal einer Disco ?
Re: LED zur emissions Anzeige
Posted: Thu 07 Jun, 2012 2:03 pm
by fesix
Wenn es Personal gibt die in den Laserbereich müssen wo die MZB überschritten wird vermutlich auch die, das würd ich jetzt draus folgern.
Re: LED zur emissions Anzeige
Posted: Thu 07 Jun, 2012 3:42 pm
by tschosef
Hai hai...
naja.. hier wird wierder "allgemeines Regelwerk" gültig für industrie und forschung ohne rücksicht auf Versluste (vernunft) auf Showlaseranlagen übertragen... das halte ich für ziemlich schwachsinnig........ (dieses Vorgehen)
Selbstverständlich sollte man sich gedanken machen "wer muss wissen dass der Laser feurbereit ist", und "wie kann man das den Personen Sicher vermitteln" (ohne dass sie in das austrittsfenster gucken müssen)...
ich finde (eigene Erfahrung) ne LED Vorne drann is schon mal seeehr hilfreich... führer war es bei mir da dunkel
Außerdem hab ich noch Kontollleuchte am Notaus....
viele Grüße
Erich
Re: LED zur emissions Anzeige
Posted: Thu 07 Jun, 2012 8:36 pm
by Dell_1200mp
Vielen Dank für eure Einschätzungen diesbezüglich, jetzt mach ich mir mal meine Gedanken darüber

Re: LED zur emissions Anzeige
Posted: Thu 07 Jun, 2012 10:18 pm
by ekkard
ekkard wrote:Hauptsache, diejenigen, die es angeht, sehen sie.
guido wrote:Bitte definiere "Die, die es angeht".
Wäre also nur der Operator und nicht z.B. Gäste und Personal einer Disco ?
Es geht um das "eingewiesene" Personal, das sich so stellen soll, dass die Augen nicht von der Strahlung (oberhalb der MZB) getroffen werden. Im Allgemeinen werden dies Techniker und vielleicht noch Schauspieler sein. Und ja, der Operator.
Die Gäste gelten grundsätzlich als ausreichend geschützt. Gesetzt den Fall: das ist nicht so, dann ist die Anlage ohnehin für die öffentlichen Vorführung
unzulässig.
Hinweis: In den Normen drückt man sich immer sehr allgemein aus, um unnötige Einschränkungen zu vermeiden. So "ohne Sinn und Verstand" ist das keineswegs, sondern dient der Anwendbarkeit. Im vorliegenden Fall geht die Gäste die Anlagen im Sinne der Norm nichts an. Sie sollen damit
nicht arbeiten - im Gegensatz zu allen Akteuren, denen die eigene Sicherheit und die ihrer Gäste obliegt.