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Körperverletzung laserpointer?

Posted: Wed 14 Dec, 2011 11:14 pm
by resaldel
hi
ich hab mir auf ebay so nen 3,50 € Schlüsselanhänger mit licht, geldscheinprüfer und laserpointer gekauft und bin davon ausgegangen, dass das alles klar geht. als ich den laserpointer ausprobiert habe, dass heisst auf eine weisse wand,bzw. durchs fenster auf die häuserwand gegenüber leuchtete, taten mir danach die augen weh und ich hatte ein relativ diffuses gefühl einer Blendung, aber konnte das nicht so genau festmachen, wie das beim in die sonne kucken oder ähnlichem ist. Zuerst dachte ich auch das ich mir das nur einbilde, aber als ich denn pointer die tage darauf nochmals ausprobiert habe, war wieder das gleiche. Auf dem Laserpointer steht die Klasse IIIA, was ja anscheinend laut diverser Forenbeiträge als Pointer hier gar nicht zugelassen ist. Ausserdem stellt sich dann ja noch die Frage, ob die 5mW wirklich eingehalten wurden oder ob das Ding in Wirklichkeit nicht noch eine Klasse höher liegt. Also ich bin jetzt nicht blind, aber etwas verunsichert, was die Auswirkungen angeht bzw. stellt sich mir auch die Frage, ob der Verkäufer da nicht grob fahrlässig etc. handelt? Dem müsste man eigentlich Einhalt gebieten, da so ein Ding ja theoretisch jedes Kind kaufen kann.

Re: Körperverletzung laserpointer?

Posted: Thu 15 Dec, 2011 10:29 am
by thomasf
Hi,

mach dir da mal keine Sorgen. Für 3,50€ wird das kein alt zu starker Laser sein. Und die Reflexionen an einer Wand verursachen bei der Leistung (auch >5mW) noch keine Schäden.
Richtig ist, das wenn es um Laser mit höherer Leistung geht, wirklich jedes Kind soetwas kaufen kann.

Thomas

Re: Körperverletzung laserpointer?

Posted: Thu 15 Dec, 2011 11:07 am
by ekkard
Zunächst einmal stimme ich Thomasf zu. Ich weiß allerdings, dass ich selbst auf tiefblaues bzw. violettes Licht mit einer unangenehmen "Augenirritation" reagiere. Da die Schlüsselanhänger mit zwar "weißen" LED geliefert werden, die aber einen erheblichen Peak im Blau aufweisen, kann dir dasselbe passieren. Wie ist das mit dem Geldscheinprüfer? Der hat doch UV-A, mindestens aber tiefes Blau, ist also geradezu perfekt für "Augenirritationen" bis hin zu Bindehautentzündungen. Das hat vermutlich alles nichts mit dem Laser zu tun.

Richtig ist Laserklasse IIIA ist eine US-amerikanische Klassifizierung, deren Leistungslimit 5mW beträgt, allerdings nichts darüber aussagt, wie gebündelt der Strahl sein darf.