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BKA, Feststellung: Waffenrechtl. Beurteilung "Laserschwert"
Posted: Mon 24 Oct, 2011 1:32 pm
by tschosef
Halli hallo,
nur zur info:
hatte mich grade mit jemanden unterhalten, und da kamen wir zufällig auf das Thema "Laserschwert", und er erzählte mir daraufhin, dass er da kürzlich ein PDF erhalten habe, dass interessant ist, weil es feststellt dass kräftige blaue Laser(pointer) einer allseits bekannten Firma
laut BKA NICHT als Waffe zu sehen sind.
Auszüge: es geht um einen stabförmigen Laser < 1,25 Watt, 445 nm CW Klasse 4
kurzes Fazit: Die Zweckbestimmung (laut Hersteller) ist Unklar, bzw. nicht vorgegeben und deshalb ist eine Bestimmung als Waffe zu verneinen
!!!
Der Hersteller schreibt nämlich ausdrücklich, dass es sich NICHT um einen Laserpointer handelt!.... er schreibt aber auch nicht, worum es sich dabei überhaupt handelt!
lustige Welt

So n "ding" is also nix anderes wie ein Maßkrug, den man anderen über den Schädel ziehen kann.... also kaufen kaufen kaufen
[ Edit].... das pdf gibts auch im Web..... das is es:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=l ... Rw&cad=rja
Könnte natürlich auch ein Fake sein... das währe sehr schade...
viele Grüße
Erich
Re: BKA, Feststellung: Waffenrechtl. Beurteilung "Laserschwe
Posted: Mon 24 Oct, 2011 1:47 pm
by StarryEyed
Hey,
Könnte natürlich auch ein Fake sein... das währe sehr schade...
Das PDF kommt von
www.BKA.de....
glaube kaum das es ein Fake ist.
MfG
StarryEyed
Re: BKA, Feststellung: Waffenrechtl. Beurteilung "Laserschwe
Posted: Mon 24 Oct, 2011 3:46 pm
by ekkard
Sorry, dass ich warne: Nicht anklicken, Site enthält irgendwelche Inhalte, die vom neuesten AntiVir als gefährlich erkannt wurden. Vielleicht ein "Bundestrojaner"?
Re: BKA, Feststellung: Waffenrechtl. Beurteilung "Laserschwe
Posted: Mon 24 Oct, 2011 6:35 pm
by mR.Os
Ich habe es gerade noch mal explizit durch Eset Smart Security gejagt und es hat nicht angeschlagen. Auch bei Virus Total war nichts. Ich denke mal man kann davon ausgehen das die Datei sauber ist

Re: BKA, Feststellung: Waffenrechtl. Beurteilung "Laserschwe
Posted: Mon 24 Oct, 2011 7:34 pm
by karsten
Also bei mir hat Kaspersky auch nicht angeschlagen, obwohl der eigentlich alles mögliche immer gleich anmeckert (selbst musicstore.de enthält angeblich Schadcode, sämtliche Laser-Software ist verdächtig - Mamba 2.0 hat er direkt gleich mal ohne Nachgfrage gelöscht - und selbst die Flash-Werbung hier im Forum hat er schon mal als Schadcode eingestuft). Also wenn der nicht anschlägt, gehe ich mal dvon aus, dass die Datei harmlos ist. Da mir Kaspersky die letzte Zeit gewaltig auf den Geist geht, wird der jetzt durch Eset Smart Security ersetzt.
Aber zurück zum Thema:
Kann mir mal einer den folgenden Absatz dekodieren, da scheint irgendwas beim BKA nicht vollständig zitiert worden zu sein:
WaffG.JPG
Da fehlt doch irgendwas, damit der Satz Sinn ergibt.
Es überrascht mich zwar, dass nach der Verschärfung des Waffenrechts diese "Pointer" nicht als Waffe gewertet werden, aber nur weil diese "Pointer" nicht unter das Waffengesetzt fallen, heißt das ja noch lange nicht, dass sie legal sind. Da gibt's ja auch noch andere Gesetze einzuhalten, wie z.B. das GPSG. Das pdf ist also noch kein Freifahrtschein.
Re: BKA, Feststellung: Waffenrechtl. Beurteilung "Laserschwe
Posted: Mon 24 Oct, 2011 9:01 pm
by murmeljoe
karsten wrote:Da fehlt doch irgendwas, damit der Satz Sinn ergibt.
Nö:
"Nach [Gesetz XY] sind tragbare Gegenstände:
1. Gegenstände, bei denen in einer Entfernung von mehr als 2 m bei Menschen eine gesundhaeitschädliche Wirkung [...] durch elektromagnetische Strahlung hervorgerufen werden kann.
2. ..."
Außerdem wird noch eingeschrängt, dass sich die Ausführung nicht auf kinetische Energie bezieht.
Zumindest für Juristen fehlt das nix, sondern ist klar definiert, was ein "tragbarer Gegenstand" im Sinne dieses Textes ist..
Gruß
Joe
Re: BKA, Feststellung: Waffenrechtl. Beurteilung "Laserschwe
Posted: Mon 24 Oct, 2011 9:40 pm
by karsten
Stimmt, nach nochmaligem lesen bin ich jetzt auch dahinter gekommen - der Satz ist aber auch echt böse verschachtelt. Bei solchen Sätzen frag ich mich manchmal schon, ob die Amtssprache in Deutschland noch deutsch ist.
Mein gedanklicher Fehler war, dass ich von Definition einer Waffe ausgegangen bin, aber es geht nur um die Definition, was ein tragbarer Gegenstand im Sinne des WaffG ist.
Das Starwars-Lichtschwert würde da übrigens auch nicht drunter fallen, denn bei dem hört die Strahlung ja vor den 2 Metern abrupt auf

Re: BKA, Feststellung: Waffenrechtl. Beurteilung "Laserschwe
Posted: Mon 24 Oct, 2011 10:38 pm
by murmeljoe
Re: BKA, Feststellung: Waffenrechtl. Beurteilung "Laserschwe
Posted: Mon 24 Oct, 2011 11:22 pm
by ekkard
Moderative Nachfrage:
Können wir das Thema schließen und löschen? Ich verstehe im Augenblick nicht den Zusammenhang mit der Sicherheit von Lasereinrichtungen. Und über Pointer haben wir an anderen Stellen schon ausführlich diskutiert.
???
Re: BKA, Feststellung: Waffenrechtl. Beurteilung "Laserschwe
Posted: Tue 25 Oct, 2011 8:18 am
by linus
mag sein das es nicht einen direkten zusammenhang zur sicherheit steht.....aber warum löschen? wie wäre es mit verschieben in ein geeignetes unterforum? ich finde das thema ansich interresant.
Re: BKA, Feststellung: Waffenrechtl. Beurteilung "Laserschwe
Posted: Tue 25 Oct, 2011 8:24 am
by tschosef
Hallo Ekkard...
wir könnten das Thema auch gerne verschieben... in offtopic oder so.... Sorry, ich muss zugeben "sicherheit" is vielleicht das falsche Forum... wobei die Entscheidung "is es ne Waffe oder nicht" doch was mit Sicherheit zu tun hat. Denn wenn mir einer mit ner Waffe gegenüber steht, dann hab ich angst

... so hab ich also keine Angst.
ne, im Ernst.. verschieben fände ich okay.... löschen würde mir eher nicht gefallen.
viele grüße
Erich
Re: BKA, Feststellung: Waffenrechtl. Beurteilung "Laserschwe
Posted: Tue 25 Oct, 2011 9:05 am
by Dr.Ulli
Nach [Gesetz XY] sind tragbare Gegenstände: Gegenstände, bei denen in einer Entfernung von mehr als 2 m bei Menschen eine gesundheitsschädliche Wirkung [...] durch elektromagnetische Strahlung hervorgerufen werden kann.
Was für ein Unsinn! Ein Brotmesser ist dann also KEIN tragbarer Gegenstand???
Da fehlt doch wirklich noch was....
Re: BKA, Feststellung: Waffenrechtl. Beurteilung "Laserschwe
Posted: Tue 25 Oct, 2011 9:20 am
by StarryEyed
Hey,
Ist kein unsinn sondern doch nur ein Auszug aus dem Gesetz.
MfG
StarryEyed
Re: BKA, Feststellung: Waffenrechtl. Beurteilung "Laserschwe
Posted: Tue 25 Oct, 2011 9:33 am
by karsten
Dr.Ulli wrote:
Was für ein Unsinn! Ein Brotmesser ist dann also KEIN tragbarer Gegenstand???
Da fehlt doch wirklich noch was....
Natürlich fehlt in Bezug auf dein Brotmesser noch was, nämlich die ganzen anderen Absätze und Buchstaben. Das Zitat besagt ja nur, dass für das Laserschwert Punkt 1.2.3 B zur Anwendung kommt. Keine Angst, da gibt es sicherlich auch noch Abschnitte die Messer behandeln.
Beim Brotmesser läuft es aber wieder auf das gleiche hinaus wie beim Laserschwert:
WaffG2.JPG
Ich denke die Bestimmung eines Brotmessers ist eine andere, nämlich Brot zu schneiden

Re: BKA, Feststellung: Waffenrechtl. Beurteilung "Laserschwe
Posted: Tue 25 Oct, 2011 10:52 am
by ekkard
Irgendwie verstehe ich den Text anders: Waffen ... sind ... tragbare Gegenstände, die ... geeignet sind, die ... zu beeinträchtigen. Also sind Laserpointer, die auch nur vorübergehend die Sicht beeinträchtigen (oder Brotmesser) "Waffen" - jedenfalls dann, wenn sie zur Beeinträchtigung von Personen verwendet werden. Es kommt also auf die auch missbräuchliche Verwendung an!
Oder bin ich jetzt gerade besonders begriffsstutzig?
Re: BKA, Feststellung: Waffenrechtl. Beurteilung "Laserschwe
Posted: Tue 25 Oct, 2011 12:30 pm
by linus
ich würde es zwar auch als "waffe" ansehen, aber:
wie erich schon geschrieben, bzw StarryEyed zitiert hat:
der laser ist wohl daher keine waffe, da er nicht als solche vom hersteller deklariert und scheinbar auch nicht im waffengesetz beschrieben ist (wie in der erklärung kurz vor dem ergebniss zu lesen ist)
gruß klaus
Re: BKA, Feststellung: Waffenrechtl. Beurteilung "Laserschwe
Posted: Tue 25 Oct, 2011 1:17 pm
by karsten
Ich habe mir das WaffG nochmal näher angesehen und bin zu folgender Schlussfolgerung gekommen:
Auszug aus §1 des WaffG:
(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Ein Pointer gehört schonmal nicht zu Schusswaffen oder ihm gleich gestellte Gegenstände, damit ist Punkt 1 nicht anwendbar.
Punkt 2 Buchstabe a erfordert, dass der Gegenstand dazu bestimmt ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit zu beseitigen oder herabzusetzen, was aber auf den Laser nicht zutrifft, da dieser laut Hersteller nicht dazu bestimmt ist. Der Hersteller weißt in der Bedienungsanleitung darauif hin, dass dieser nicht gegen Menschen gerichtet werden darf. Nur wenn er dazu bestimmt wäre, würde er unter den in Anlage 1 aufgeführten Punkt
1. Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
....
1.2.3
bei denen in einer Entfernung von mehr als 2 m bei Menschen
...
b)
eine gesundheitsschädliche Wirkung durch eine andere als kinetische Energie, insbesondere durch ein gezieltes Ausstrahlen einer elektromagnetischen Strahlung
hervorgerufen werden kann,
fallen.
Bleibt noch Punkt 2 Buchstabe b, also nicht dazu bestimmt als Waffe verwendet zu werden, aber dazu geeignet. Dies wäre prinzpiell erstmal gegeben, aber da gibt es ja noch die Einschränkung, dass diese Gegenstände dazu im Gesetz benannt sein müssen. Welche Gegenstände das sind, ist wieder in Anlage 1 nachzulesen:
2. Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind
2.1
Messer,
2.1.1
deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),
2.1.2
deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),
2.1.3
mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser),
2.1.4
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),
2.2
Gegenstände, die bestimmungsgemäß unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Tieren Schmerzen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), mit Ausnahme der ihrer Bestimmung entsprechend im Bereich der Tierhaltung oder bei der sachgerechten Hundeausbildung Verwendung findenden Gegenstände (z. B. Viehtreiber).
2.2.1
die bestimmungsgemäß unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Tieren Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), mit Ausnahme der ihrer Bestimmung entsprechend im Bereich der Tierhaltung Verwendung findenden Gegenstände.
Punkt 2.1 behandelt nur Messer, da fällt der Laser schonmal nicht drunter und Punkt 2.2 behandelt nur Gegenstände, die dazu bestimmt sind Tieren schmerzen oder Verletzungen beizubringen, was auf den Laser auch nicht zutrifft. Da da nichts von Lasern oder ähnlichem steht, kommt § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b auch nicht zur Anwendung.
Und wenn jetzt nicht noch irgendwo in den anderen 58 Paragraphen was anderes steht (die ich jetzt sicherlich nicht noch alle durchlesen werde - bin schließlich weder Jurist noch Hobbyjurist), würde ich sagen, dass der Laser keine Waffe im Sinne des WaffG darstellt.
Falls Juristen in der nähe sind, könnten diese sich ja mal dazu äußern, ob meine Interpretation richtig ist.
Re: BKA, Feststellung: Waffenrechtl. Beurteilung "Laserschwe
Posted: Tue 25 Oct, 2011 2:26 pm
by gento
Bitte verschieben / löschen.
Manche beziehen das auf das diese Waffen ab sofort legal sind.
Gento
Re: BKA, Feststellung: Waffenrechtl. Beurteilung "Laserschwe
Posted: Tue 25 Oct, 2011 2:59 pm
by karsten
gento wrote:Manche beziehen das auf das diese Waffen ab sofort legal sind.
Nein Legal sind die Dinger noch lange nicht, hier ging es nur darum, dass sie (noch) nicht unter das Waffengesetz fallen. Das hatte ich aber auch schon mal oben geschrieben:
karsten wrote:... nur weil diese "Pointer" nicht unter das Waffengesetzt fallen, heißt das ja noch lange nicht, dass sie legal sind. Da gibt's ja auch noch andere Gesetze einzuhalten, wie z.B. das GPSG. Das pdf ist also noch kein Freifahrtschein.
Aber wieso gleich löschen? Sind jetzt Diskussionen über Stellungnahmen des BKA und zur aktuellen Gesetzeslage auch schon verboten?
Re: BKA, Feststellung: Waffenrechtl. Beurteilung "Laserschwe
Posted: Tue 25 Oct, 2011 3:06 pm
by goamarty
Verschieben/Löschen ist keine Lösung - es bringt nicht viel, nicht genehme Informationen unterdrücken zu wollen. Nachdem es im Sinne des (deutschen) Gesetzes keine Waffe ist, wäre der sinnvollere Kommentar darauf hinzuweisen, welche gesetzlichen Bestimmungen sehr wohl anzuwenden sind. Die wichtigste hierzu wäre wohl das Verbot des Gebrauches in der Öffentlichkeit. Dieses besteht bekanntlich unabhängig vom Waffengesetz.
Re: BKA, Feststellung: Waffenrechtl. Beurteilung "Laserschwe
Posted: Tue 25 Oct, 2011 3:17 pm
by DarkG
Wohlgemerkt geht es in diesem Fall auch nur um EIN Modell, EINES Herstellers und dessen Klassifizierung als Waffe.
Re: BKA, Feststellung: Waffenrechtl. Beurteilung "Laserschwe
Posted: Tue 25 Oct, 2011 3:52 pm
by linus
gento wrote:Bitte verschieben / löschen.
Manche beziehen das auf das diese Waffen ab sofort legal sind.
Gento
löschen = zensur
gruß klaus
Re: BKA, Feststellung: Waffenrechtl. Beurteilung "Laserschwe
Posted: Tue 25 Oct, 2011 5:33 pm
by ekkard
... also, wir lassen den Thread (das Thema) weiterlaufen.
Re: BKA, Feststellung: Waffenrechtl. Beurteilung "Laserschwe
Posted: Wed 26 Oct, 2011 9:31 am
by tschosef
Halli hallo...
sag ich doch... "Diskussionswürdig" das ganze

also nicht schließen...
@ Ekkard... sehe ich das richtig, dass Du hier Admin bist? Dann würde ich vorschlagen:
Verschieben nach Laserboard, oder Offtopic
sind ja nur 2 klicks das zu erledigen.
Wenn ich das tun soll, sag mir bitte bescheid (pm)
Nun.... Ich hoff, der deutsche Bürger is nicht so blöde, dass er einfach denkt: "Keine Waffe ==> also erlaubt".
Beispiele gibts ja:
Auto... ==> keine Waffe ==> trotzdem nur mit Führerschein und Anmeldung und TÜV und Versicherung und ohne alkohol und angeschnallt und langsam genug .... erlaubt
gleiches gilt für JEDEN LASER der kein Bobbykar ist (also über Kl. 2)
viele grüße
erich